Das ist in der bisherigen Praxis doch problemlos. Der §265a StGB verlangt zum Einen eine vorsätzliche Handlung und zum Anderen einen Vermögensschaden. Bei Fällen wie "Ticket vorhanden, abstempeln vergessen" oder "Dauerticket zu Hause vergessen" ist der Tatbestand gerade nicht erfüllt. Auch ist bei einmaligen "erwischt werden" kaum von Vorsatz auszugehen bzw. wäre ein solcher vor Gericht sehr schwer zu beweisen. Auch deswegen wird häufig auf Strafanzeige verzichtet und nur das erhöhte Beförderungsentgelt erhoben. Anders sieht das bei notorischen Schwarzfahrern aus, gegen die man auf diese Weise eine Handhabe hat.
Danke für deine Präzisierung!
An meiner Haltung ändert es jedoch nichts.
Man kann sich viele Fälle denken, in denen kein Vorsatz vorlag, ohne dass sich dies so leicht belegen lässt (Z.B. nicht personengebundenes Ticket vergessen/verloren, nicht daran gedacht, rechtzeitig eine neue Zeitkarte zu besorgen u.Ä.).
Zudem ist man sehr von der Kulanz der Verkehrsunternehmen abhängig. Einige sind recht tolerant, andere gar nicht.
Und selbst wenn es Absicht ist: In letzter Zeit habe ich öfter gelesen, dass die Leute, die es tatsächlich auf dieser Grundlage ins Gefängnis schaffen, meistens von Armut, Schicksalsschlägen oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind, vgl. etwa hier:
Doch oftmals, so führt der Kriminologische Dienst aus Nordrhein-Westfalen in einer Analyse aus, seien gerade die Menschen, die aufgrund von Fahren ohne Fahrschein verurteilt würden, bei Haftantritt schlicht "verarmt, krank, sozial ausgeschlossen und im strafrechtlichen Sinn nicht gefährlich" - viele von ihnen also nicht ohne weiteres zum Arbeiten in der Lage.
steht dort im Zusammenhang, dass grundsätzlich alle Verurteilten die Möglichkeit haben, die Geldstrafe abzuarbeiten, wenn sie sie nicht bezahlen können.
Auch der Verbund der Strafvollzugsbediensteten äußert sich kritisch: Da kämen Personen in Gefängnisse, die da nicht reingehörten, merkt der Vorsitzender René Müller an. Man sei ohnehin überlastet und könne in so kurzer Zeit keine Resozialisierung ermöglichen. Auch die Leiterin der JVA Frankenthal, Gundi Bäßler, kritisiert: "Wenn jemand eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzt, dann fällt draußen auch viel auseinander." Manche verlören ihren Job, ihre Wohnung, das soziale Umfeld.
usw.