Konferenzen optimieren

  • Und bei uns wurden die Konferenzen, Dienstbesprechungen und Teamsitzungen auf zwei Stunden Höchstdauer begrenzt (siehe mein Post Nr. 2 in diesem Thread).

    Sich allerdings nur für 45 oder 60 Minuten zu treffen - wie oben vorgeschlagen - fände ich unsinnig. Dann kann man die Sitzung - zumindest in Präsenz - auch gleich sein lassen und per Mail oder sonstwie regeln, was zu regeln ist. In nicht mal einer Stunde kann man m. E. kaum etwas ausführlich besprechen oder bearbeiten (was wir häufig in Teamsitzungen tun) und ich fände es eine Zumutung, wenn man als Lehrkraft an einem unterrichtsfreien Tag extra für eine Dreiviertelstunde zur Schule kommen müsste oder auf solch eine Sitzung am Nachmittag warten müsste, falls man früh Unterrichtsschluss hat.

    Man müsste sich auf das wesentliche konzentrieren. Bei einer 2 Stunden und darüber hinaus Konferenz ist viel unnötiges dabei und es dreht sich viel im Kreis.


    Wobei ich 2 Stunden maximal auch in Ordnung finde. Mehr macht aber keinen Sinn.

  • Hat schon mal jemand darüber nachgedacht, wie sich die Arbeitszeit summiert, wenn ein Lehrer 8 Stunden Unterricht hatte plus dann noch eine längere Konferenz dazukommt?

    Ja, 8+x, mit x Länge der Konferenz.


    Dieser Tag wird dann von den 41 Stunden Wochenarbeitszeit abgezogen. Da fehlen dann Kapazitäten, da kann nur noch Unterricht strikt nach Lehrbuch stattfinden, auf das Schulfest kann man mal verzichten oder die Korrektur dauert dann mal länger.

  • unsere Angestellten gehen auch (mit Ankündigung) fast alle (und mit unserem Segen) systematisch früher, wenn die Arbeitszeit überschritten ist. Leider sind es so wenige, dass das nicht ins Gewicht fällt und zB Einfluss auf die Terminierung von Fachkonferenzen hätte.

    • Offizieller Beitrag

    Ich dachte, die Arbeitszeitsregelung gelte nicht für Lehrkräfte?

    Und bevor man die ausnahmsweise maximalen zulässigen 12 Stunden plus gesetzliche Ruhezeiten (müssten mindestens 45min) erreicht, dauert es…

    (Und wenn jemand vor der Konferenz wirklich keine Ruhepause/Mittagspause hatte, sollte er die einfordern und zb die 8. Stunde vertreten werden oder so.)

  • Bei einer 2 Stunden und darüber hinaus Konferenz ist viel unnötiges dabei und es dreht sich viel im Kreis.

    Nö, das ist bei uns nur ganz selten der Fall.


    Aber dass ein "Meeting" von mehr als zwei Stunden wenig Sinn macht, haben wir ja auch festgestellt und daher in unserer Schule eben diese Zeitbegrenzung eingeführt ;) .

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    • Offizieller Beitrag

    Ich dachte, die Arbeitszeitsregelung gelte nicht für Lehrkräfte?

    Und bevor man die ausnahmsweise maximalen zulässigen 12 Stunden plus gesetzliche Ruhezeiten (müssten mindestens 45min) erreicht, dauert es…

    10 Stunden beträgt die maximale Arbeitszeit.

    Für tarifbeschäftigte Lehrer gilt sie nicht?

  • Doch. Das ArbZG steht über den Regelungen des TV-L.

    Für die Lateinerin: Lex superior derogat legi inferiori.

  • Bei Lehrerkonferenzen sind für mich idR maximal 20 % wichtig für den Alltag. In der restlichen Zeit bereite ich Unterricht vor oder verschicke mails. Ich hätte gern die Möglichkeit, auf Lehrerkonferenzen zu fehlen und wünsche mir, dass ich ich mein Stimmrecht genau wie bei der Bundestagswahl abgeben kann, wenn ich mich die Themen auf der Tagesordnung nicht tangieren oder interessieren.

    Es sind doch immer dieselben 3-4 Quasseltanten die ihren Senf in Diskussionen dazugeben. Ich bevorzuge effizientes Arbeiten und gezielte demokratische Teilhabe bei genau denjenigen Themen, die für mich wichtig sind.

  • Unser Direktor würde gern die Lehrerkonferenzen digital machen. Kann er auch solange nichts abgestimmt werden muss. Wenn eine Abstimmung notwendig ist, dann geht das hier nur in Präsenz.


    Voll doof

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Unser Direktor würde gern die Lehrerkonferenzen digital machen. Kann er auch solange nichts abgestimmt werden muss. Wenn eine Abstimmung notwendig ist, dann geht das hier nur in Präsenz.


    Voll doof

    Wir stimmen mit Moodle (darauf laufen unsere digitalen Konferenzen) regelmäßig digital ab. Das dauert nur Sekunden und wird korrekt gezählt, das Ergebnis eingeblendet.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Bei Lehrerkonferenzen sind für mich idR maximal 20 % wichtig für den Alltag. In der restlichen Zeit bereite ich Unterricht vor oder verschicke mails. Ich hätte gern die Möglichkeit, auf Lehrerkonferenzen zu fehlen und wünsche mir, dass ich ich mein Stimmrecht genau wie bei der Bundestagswahl abgeben kann, wenn ich mich die Themen auf der Tagesordnung nicht tangieren oder interessieren.

    Es sind doch immer dieselben 3-4 Quasseltanten die ihren Senf in Diskussionen dazugeben. Ich bevorzuge effizientes Arbeiten und gezielte demokratische Teilhabe bei genau denjenigen Themen, die für mich wichtig sind.

    Bei uns nicht.


    Ich sehe es auch anders, vielleicht weil bei uns die Kollegen mitentscheiden dürfen (und dazu informiert werden müssen). Bei uns diskutiert bei manchen Themen das halbe Kollegium (jeder nur kurz, damit alle dran kommen). Wer darauf verzichtet, muss damit leben, was andere über ihn entscheiden und darf sich nicht beschweren (gilt für jede Wahl). (Aber genau die beklagen sich oft hinterher am lautesten.)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Bei Lehrerkonferenzen sind für mich idR maximal 20 % wichtig für den Alltag. In der restlichen Zeit bereite ich Unterricht vor oder verschicke mails.

    Keine Ahnung, ob das auf dich oder dein Bundesland zutrifft. Aber ich habe es wirklich schon sehr, sehr oft erlebt, wie überrascht Kollegen sind, wenn man ihnen mal die einschlägigen Paragraphen vorlegt, was die Gesamtkonferenz oder die das Schulforum / Schulpflegschaft / Schulkonferenz (wie auch immer das Ding im jeweiligen Bundesland heißt), entscheiden darf. Und natürlich auch mit Initiativrecht. Das heißt, wenn jemand das Gefühl hat, dass die Inhalte der Konferenzen irrelevant sind, dann kann das Kollegium mit gezielten Anträgen etc. dafür sorgen, dass die Inhalte relevanter werden. Das ist aktive Schulentwicklung.

    Ebenfalls kann man mit Anträgen zur Tagesordnung dafür sorgen, dass reine Informationspunkte an das Ende gestellt werden, damit für wichtige Diskussionen genügend Raum bleibt. Solche reinen Informationspunkte kann man dann - per Antrag - auch schriftlich umsetzen, also per Mail vermitteln. Es muss sich - wie immer - nur eine Gruppe von Kolleg*innen finden, die das auch mal anfangen, zur Not gegen den Willen der Schulleitung.

    Kann er auch solange nichts abgestimmt werden muss.

    Eine Gesamtkonferenz, in der nichts abgestimmt wird, verfehlt meines Erachtens ihren Zweck. Gesamtkonferenzen sind Entscheidungsgremien, nicht Informationsplattformen. Dafür gibt es Dienstversammlungen

  • Da steht aber nichts über die tägliche Höchstarbeitszeit drin. Deshalb gilt ArbZG §3 unverändert weiter.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Einschlägig für unsere Arbeitszeiten ist die Richtlinie 2003/88/EG der Europäischen Kommission. Da die Bundesrepublik Deutschland diese Richtlinie nicht umgesetzt hat und die Frist zur Umsetzung schon lange abgelaufen ist, gilt die Richtlinie direkt.

    Das ist eine interessante Rechtsauffassung, die aber gleich in mehrerer Hinsicht nicht zutreffend ist:


    1) Richtlinien, die nicht (rechtzeitig) in nationales Recht umgesetzt wurden, entfalten gerade nicht also solche bereits eine Rechtswirkung innerhalb der EU-Länder, denn dafür fehlt es ja gerade an der Umsetzung in nationales Recht. Gleichwohl kann die Kommission entsprechende Maßnahmen gegen das entsprechende Land ergreifen, z.B. durch Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens. Das ist jedoch in diesem Fall unnötig, denn:


    2) Die Richtlinie 2003/88/EG ist bereits in deutsches Recht umgesetzt, konkret für zivilrechtliche Arbeitsverhältnisse im Arbeitszeitgesetz, für Beamte in den Arbeitszeitverordnungen des Bundes und der Länder und für Soldaten in der Soldatenarbeitszeitverordnung.


    Lediglich bzgl. einiger Details der Umsetzung in nationales Recht gibt es noch Meinungsverschiedenheiten, die Gegenstand laufender Diskussionen und Verhandlungen sind. Hier zu behaupten, die Richtlinie sei nicht umgesetzt, entbehrt jedoch jeder Grundlage.

  • Das meinte ich nicht (nur).

    Es gibt eine maximale Arbeitszeit, die pro Tag nicht überschritten werden darf. Zumindest gilt sie bei Angestellten

    Ja, die gibt es. Was bei Lehrern oft vergessen wird ist die Tatsache, dass 1 Schulstunde nur 45 Minuten Arbeitszeit sind. Bei 8 Schulstunden bist du denn erst bei 6 Zeitstunden. Da machen 2-3 Konferenzstunden auch nicht viel aus.

  • Ich dachte, die Arbeitszeitsregelung gelte nicht für Lehrkräfte?

    Und bevor man die ausnahmsweise maximalen zulässigen 12 Stunden plus gesetzliche Ruhezeiten (müssten mindestens 45min) erreicht, dauert es…

    (Und wenn jemand vor der Konferenz wirklich keine Ruhepause/Mittagspause hatte, sollte er die einfordern und zb die 8. Stunde vertreten werden oder so.)

    12 Stunden ist nicht das maximum. Theoretisch muss nur eine Ruhezeit von 11h eingehalten werden. Also gehen auch 24 Stunde. Wobei hier aber ein Ausgleich innerhalb der nächsten 24 Wochen gewährt werden muss.

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