• Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich bin wegen eines Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben und habe im

    Rahmen meiner Bewerbung als Konrektorin eine Einladung zur Vorstellung in der Schulkonferenz bekommen.

    Mein Arzt hat nichts dagegen. Darf ich daran teilnehmen?


    Danke!

  • Bei uns dürftest du das Schulhaus nicht betreten. Passiert dann ein Unfall und du verletzt dich (Treppensturz oder so), wärst du nicht versichert. Meine Schulleiterin würde das daher nicht zulassen.

  • Bei uns dürftest du das Schulhaus nicht betreten. Passiert dann ein Unfall und du verletzt dich (Treppensturz oder so), wärst du nicht versichert. Meine Schulleiterin würde das daher nicht zulassen.

    Es braucht keine "Gesundschreibung", um die Arbeit wieder aufzunehmen....und sei es auch nur temporär. Eine Krankschreibung stellt kein Arbeitsverbot dar und selbstverständlich sind Arbeitnehmer auch bei vorzeitiger Wiederaufnahme der Arbeit sowohl unfall- als auch krankenversichert.

  • Ja klar, wenn du dir das trotz des Bandscheibenvorfalls vorstellen kannst und du das ja sogar mit deinem Arzt abgestimmt hast, spricht m.E. überhaupt nichts dagegen. Lass dir von den Gerüchten in Lehrerzimmern - die nicht selten ohne Kenntnis der tatsächlichen Rechtslage geäußert werden - keine Angst machen. Ich wünsche dir viel Erfolg bei deiner Bewerbung und gute Besserung!

  • Du darfst alles machen, was Deiner Gesundung nicht entgegen läuft. Also beim Bandscheibenvorfall, Sackhüpfen eher nicht, Vorstellungsgespräch ja😀

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Es braucht keine "Gesundschreibung", um die Arbeit wieder aufzunehmen....und sei es auch nur temporär. Eine Krankschreibung stellt kein Arbeitsverbot dar und selbstverständlich sind Arbeitnehmer auch bei vorzeitiger Wiederaufnahme der Arbeit sowohl unfall- als auch krankenversichert.

    Ich weiß, könntest du das auch meinem Schulleiter sagen?

  • Es braucht keine "Gesundschreibung", um die Arbeit wieder aufzunehmen....und sei es auch nur temporär. Eine Krankschreibung stellt kein Arbeitsverbot dar und selbstverständlich sind Arbeitnehmer auch bei vorzeitiger Wiederaufnahme der Arbeit sowohl unfall- als auch krankenversichert.

    Tatsächlich? Ok, das war mir nicht klar. Danke für die Aufklärung.

  • Zusatzfrage: wenn das Vorstellungsgespräch eine Arbeitsaufnahme ist, dann ist die Krankschreibung doch aufgehoben, wenn man dort hin geht, oder? Danach wieder krank zuhause ginge dann nur mit erneuter Krankschreibung. So wäre es zumindest, wenn ich zum Beispiel für eine wichtige Prüfung in der Schule auflaufe.

  • Sackhüpfen

    ... muss die Kollegin sich verkneifen, bis sie Konrektorin ist. Dann darf sie dem Kollegium ungeniert auf selbigen hüpfen bzw. gehen!

  • Allerdings muss ich auch sagen, dass der Mythos der "Gesundmeldung" auch hartnäckig als urban legend unter Mitarbeitern der BezReg verbreitet ist. Wobei Dich jeder Arzt bei diesem Wort anschaut als hättest Du sie nicht mehr alle.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Allerdings muss ich auch sagen, dass der Mythos der "Gesundmeldung" auch hartnäckig als urban legend unter Mitarbeitern der BezReg verbreitet ist. Wobei Dich jeder Arzt bei diesem Wort anschaut als hättest Du sie nicht mehr alle.

    Das gibt es in der Behörde wirklich. Nach einer erfolgten Krankmeldung (egal ob mit oder ohne "Schein") musste man sich dort auch offiziell wieder "gesund" melden bzw. die Wiederaufnahme des Dienstes melden.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ich hatte übrigens teilweise schon Krankmeldungen vom Arzt gehabt, habe aber bewusst die drei Tage abgewartet und teilweise dann die Krankmeldung gar nicht erst eingereicht, eben weil meine Schulleitung auf die absurde Gesundmeldung besteht.

  • Allerdings muss ich auch sagen, dass der Mythos der "Gesundmeldung" auch hartnäckig als urban legend unter Mitarbeitern der BezReg verbreitet ist. Wobei Dich jeder Arzt bei diesem Wort anschaut als hättest Du sie nicht mehr alle.

    Das sind ja auch zwei Paar Schuh.
    Die Krankmeldung macht ja auch der Mitarbeiter und nicht der Arzt. Warum sollte der Arzt dann auch eine etwaige Gesundmeldung abgeben.

    Krankmeldung: "Hallo Tschüß Chef, ich bin weg."
    Gesundmeldung: "Hallo Chef, da bin ich wieder."

  • Das Problem ist dann nur, wenn ich mich gesund zurückmelde und irgendwo hingehe, wo ich mir einen beruflichen Vorteil davon verspreche und am nächsten Tag wieder nicht zum Dienst komme, weil mich mein Rücken so plagt....

  • Tja, dann muss man dem Gegenüber die kognitive Fähigkeit zutrauen, den Unterschied zwischen einem 1-2-stündigen Termin und einem 6-8 schulstündigen Unterrichtstag mit viel Stehen, viel Laufen, machen zu können.
    Ja, ich weiß, viele KuK können es nicht, aber die Hoffnung stirbt zuletzt.

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