Arbeiten, wenn man krank ist

  • Ketfesem

    Es ist nicht nur ziemlich unlustig, sondern auch rechtlich problematisch (Aufsichtspflicht).In absoluten Ausnahmefällen kann man sich darauf einlassen (man kennt die Klasse, sie ist zuverlässig und die Râune liegen nahe beieinander). In allen anderen Fällen würde ich remonstrieren. Im Schadensfall klopft der Staatsanwalt dann am richtigen Büro an.

    Auch hier: Wie geht das? Du kommst aus der Pausenaufsicht und erfährst, dass du jetzt 2 Stunden die Paraklasse mitbetreust. Zimmer neben dir. ... Also baust du dich vor dem Chef auf und sagst: Nein, ich remonstriere? Inzwischen geht in den beiden Klassen der Bär ab, weil niemand kommt...

  • Genau das wollte ich auch fragen.

    Letztens hat eine Kollegin gefehlt, Vertretung gab es keine.

    Gehe ich dann einfach in mein Klassenzimmer, schließe die Tür und kümmere mich nicht um die Erstklässler, die gerade alleine sind?

    Und sag bitte nicht, da muss sich der Schulleitung kümmern - die hat nämlich auch Unterricht. Hat sie keinen Unterricht, geht sie selbstverständlich in die Klasse.

  • Im Krankheitsfall der Kollegin 2 Klassen gleichzeitig in 2 Räumen zu unterrichten musste meine Mutter in den 80ern auch schon, da hat sich die Politik wirklich viel einfallen lassen seitdem.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Wahrscheinlich sollte man zumindest offiziell auf das Problem hinweisen, um rechtlich aus der Verantwortung zu sein. Machen muss man es dann auf Answeisung ja eh.



    Bei uns war das auch an der Tagesordnung und niemand hat remonstriert. Warum? -> weil es sonst garantiert noch mehr Vertretungsbereitschaften gegeben hätte und eigentlich hatten wir davon bereits mehr als genug im Plan.

  • Zauberwald

    🤣OK Exkurs Theorie und Praxis

    Passiert das so kurzfristig habe ich beim ersten Mal die berühmte A Karte gezogen. Dies gibt mir jedoch die Möglichkeit darauf zu achten, was nicht so gut gelaufen ist und dann für zukünftige Dienstanweisungen zu remonstrieren. Es geht schlichtweg nur darum, dass das mit den Parallelaufsichten ein zweischneidiges Schwert ist und man als Vorgesetzter die Verantwortung für eine unverantwortungsvolle Entscheidung auf den letzten Dienstgrad abwälzt. Das Problem aber ist tatsächlich, dass ich das beurteilen muss. Komme ich zu dem Ergebnis, dass das nicht ik ist, bin ich zur Remonstration verpflichtet, ansonsten bin ich in der Mitverantwortung.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Vertretungsbereitschaften

    Sind wie Unterricht zu vergüten, zumindest wenn sie die Randstunden betreffen. Ausnahmen bedürfen eines Vertretungskonzeptes, welches in der LKbzu beschließen ist. So zumindest in NRW.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Vertretungsbereitschaften

    Sind wie Unterricht zu vergüten, zumindest wenn sie die Randstunden betreffen. Ausnahmen bedürfen eines Vertretungskonzeptes, welches in der LKbzu beschließen ist. So zumindest in NRW.

    Spannend, vergütet wurde da nämlich nichts (an keiner Position).


    Die meisten lagen allerdings in Springstunden und da jeder x Bereitschaften leisten musste, wurden die Pläne auch entsprechend gestrickt. Bei einer notwendigen Erhöhung der Bereitschaften hätte man noch längere Pläne bzw. noch mehr Springstunden gehabt.

  • Dann beschließt ein besseres Vertretungskonzept, ihr habt es in der Hand.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Kannst du mal ein Beispiel bringen? Wie würde das bei uns laufen?


    Angenommen Klassenlehrerin in der 4b fehlt. Auf dem Stundenplan steht DE, Ma, En, Su, dann Doppelstunde Kunst in der 1a.

    Die haben Ordner, in denen sie arbeiten können. Da sind Sachen zu verschiedenen Fächern drin. Wird ne Klasse nicht umbringen, wenn die mal einen Tag zB kein Englisch haben

  • Spannend, vergütet wurde da nämlich nichts (an keiner Position).


    Die meisten lagen allerdings in Springstunden und da jeder x Bereitschaften leisten musste, wurden die Pläne auch entsprechend gestrickt. Bei einer notwendigen Erhöhung der Bereitschaften hätte man noch längere Pläne bzw. noch mehr Springstunden gehabt.

    das ist auch korrekt so, dass Lehrkräfte Vertretungsunterricht machen müssen §13 ADO NRW

  • das ist auch korrekt so, dass Lehrkräfte Vertretungsunterricht machen müssen §13 ADO NRW

    Absolut. Es ist aber fragwürdig, dass es dafür keine Obergrenzen gibt. Und unter dem Gesichtspunkt hält man bezüglich der Parallelaufsichten halt lieber die Füße still als zu riskieren, dass das nicht mehr gemacht wird und man statt dessen noch mehr Bereitschaften aufgebrummt bekommt.

  • In der Regel bedeutet das, dass man alle fünf Minuten von einem ins andere Klassenzimmer geht (weil ständig jemand Blödsinn macht) und den Kindern was zu arbeiten gibt.
    Alternativ irgendwie beide Klassen in einem Klassenzimmer unterbringen und bespaßen.


    Beide Alternativen sind kein Spaß!

    Ich hatte es an anderer Stelle schon einmal geschrieben, aber man kann es nicht oft genug betonen: Der BGH hatte bereits 1972 (AZ III ZR 80/70)

    entschieden, dass eine SL, die "Mitaufsicht" anordnet, eine Amtspflichtverletzung begeht. Im konkreten Fall ging es damals um die Haftung für einen durch die ungenügende Aufsichtsführung bedingte Verletzung in einer der beiden Klassen.


    Ich möchte jeder Lehrkraft unbedingt anraten, auf entsprechende Anweisungen hin unmittelbar schriftlich zu remonstrieren, um sich nicht selbst dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit bei der Aufsichtsführung aussetzen zu müssen.

  • Auch hier: Wie geht das? Du kommst aus der Pausenaufsicht und erfährst, dass du jetzt 2 Stunden die Paraklasse mitbetreust. Zimmer neben dir. ... Also baust du dich vor dem Chef auf und sagst: Nein, ich remonstriere? Inzwischen geht in den beiden Klassen der Bär ab, weil niemand kommt...

    Nein, das machst du natürlich nicht mündlich dem Chef gegenüber, sondern selbstverständlich nachweislich schriftlich. Davon unbenommen spricht wenig dagegen, dennoch mal kurz nach dem rechten zu schauen, wenn denn die Aufsichtsverhältnisse in der eigenen Klasse dies gerade zulassen. Da dies gerade in einer Grundschulklasse aber wohl eher selten vorkommen dürfte, sollte man sich dem Risiko der Vernachlässigung der eigenen Aufsichtspflicht nicht unbedingt aussetzen.

  • Meines Wissens hat eine Remonstration keine aufschiebende Wirkung.

    D.h. du schreibst - zur Not handschriftlich - dass du gegen die Dienstanweisung, doppelte Aufsicjht zu leisten, remonstrierst. Es empfiehlt sich, den einschlägigen Paragraphen des Beamtengesetzes des Bundeslandes oder des Beamtenstatusgesetzes zu kennen, muss aber nicht sein.

    Das drückst du deinem SL in die Hand und bittest um zeitnahe schriftliche Antwort. In der Zwischenzeit machst du die Aufsicht. Kommt die schriftliche Antwort, wiederholst du die Remonstration an übergeordneter Stelle.

    Vermutlich wirst du die Aufsichten trotzdem abhalten müssen. Aber egal, wie es ausgeht, im Zweifelsfall bist du rechtlich abgesichert, falls etwas passiert.

  • WillG Das trifft es exakt! Wichtig ist v.a. die Absicherung gegen eventuelle Schadensersatzforderungen aufgrund der unvermeidbaren, aber aufgrund rechtswidriger Dienstanweisung zwangsläufigen und dann nicht grob fahrlässigen Aufsichtspflichtverletzung.

  • D.h. du schreibst - zur Not handschriftlich - dass du gegen die Dienstanweisung, doppelte Aufsicjht zu leisten,

    pflichtgemäß remonstrierst.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

Werbung