Hohe Ansprüche junger Kolleginnen und Kollegen

  • Weiterhin bleibe ich dabei, dass sich jede um sich selbst kümmern muss. Z. B. sorge ich dafür auch durch Vertretung nicht stärker belastet zu werden als erträglich. Egal, worauf die Notwendigkeit der Vertretung beruht.

  • Kapa

    Ich würde der Kollegin keine vorab geplanten Vertretungen mehr geben sondern nur noch für Akutvertretung einsetzen. Mal gucken ob sie auch noch blau macht, wenn sie den Vertretungsplan erst 3 Minuten vor Einsatzbeginn bekommt. 😉

    „Ach, sie wollten eigentlich nach der 6. Stunde nach Hause? Jetzt dürfen sie noch die 7. und 8. Stunde vertreten, denn selbstverständlich werden auch Randstunden vertreten.“

    Springstunden zwischendrin mit Vertretungen zu füllen wäre natürlich noch besser, wichtig ist nur, daß die Kollegin ihren Einsatzplan erst am Tag ihres Einsatzes bekommt und nicht bereits am Vortag. Sollte sie dann an dem Tag mitten im Unterricht spontan erkranken, Krankenwagen rufen, schließlich hat die SL Fürsorgepflicht, und abtransportieren lassen. Mal gucken wie häufig die Kollegin jetzt noch defekt spielt.

  • Noch schlimmer als die potenzielle Strafbarkeit eines solchen „Vorschlags“ finde ich die Gehässigkeit und die Infantilität.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

    • Offizieller Beitrag

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  • Zu meiner Zeit war es so, dass man sich als Neueinsteiger hinten anstellt und sich erst langsam die Meriten (besserer Stundenplan, gute Klassen) verdienen musste. Inwiefern tickt die „neue Generation“ anders?

    Ein Glück hast du inzwischen mehr und mehr Kolleginnen und Kollegen, die derart unangemessene, unfaire und überkommene alte Zöpfe kurzerhand abschneiden zugunsten besserer Stundenpläne für alle (die muss man sich nämlich nicht erst qua Dienstalter verdienen, sondern verdient sie qua Kollegenstatus von Tag 1 an) und einer fairen Verteilung der Belastungen z.B. durch besonders herausfordernde oder eben auch mal unproblematischerer Lerngruppen (auch darauf hat jede und jeder im Kollegium von Tag 1 an ein Anrecht und muss sich das nicht erst verdienen).

    Ich finde es ziemlich erschreckend, so eine "Pfründewirtschaft" im Jahr 2022 noch für den Normalfall zu erachten. Ich fände es begüßenswert, wenn solche uralten Zöpfe in allen Schulen radikal gekürzt werden würden, zugunsten eines kollegialeren Miteinanders, sowie einem Mehr an Wissen über eigene Rechte, das Ziehen von Grenzen, wo in unangemessener Weise der Fürsorgepflicht zuwider gehandelt wird (z.B. indem SLen Junglehrkräfte durch schlechte Stundenpläne und prinzipiell herausforderndere Klassen vorzeitig ausbluten, statt deren Entwicklung langfristig und gesund zu fördern) und guten Konzepten zur Verteilung von Zusatzaufgaben innerhalb des gesamten Kollegiums.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wegen welcher 3 Tage?

    Bei uns ging auch immer das Gerücht um, bei drei Tagen benötigt man eine ärztliche Krankmeldung, schriftlich gefunden habe ich das für Baden-Württemberg nie.

    Und den Samstag mitzuzählen?

    In diese "Falle" würden bei uns auch fleißige Kollegen fallen.

    Ich habe 5 Tage im Kopf gehabt, eben bei der GEW aber für Beamte in BW gelesen, dass Beamtinnen und Beamte sogar erst nach einer Woche eine ärztliche Krankmeldung vorlegen müssten (dabei zählen dann aber die Wochentage, nicht die Arbeitstage, der Samstag muss also nicht getrennt betrachtet werden).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Sehe ich anders.

    Aber das ist offtopic.

    Jetzt habe ich mir die Mühe gemacht, aus einem StGB Kommentar die Erläuterungen zum objektiven Tatbestand des § 145 I herauszusuchen und dann festgestellt, dass ich nicht richtig gelesen habe. Sorry. Doch, das Verhalten, das in dem Beitrag, den du zitierst vorgeschlagen wird, kann unter Umständen unter den § 145 I Nr. 1 StGB subsumiert werden. Kommt auf den konkreten Fall an.


    Die Norm ist trotzdem falsch zitiert. :aufgepasst:

  • Es würde mich interessieren, wie Kapa team auf diese Kollegin reagieren. Oder gebt ihr euch mit den nicht gebrachten ärztlichen Bescheinigungen zufrieden?

    SL hat bereits mehrere Gespräche mit der bzw. den Kollegen (ist leider nicht nur eine Kollegin die sowas reißt, es sind drei wo es nachweislich) und dem Lehrerrat geführt. Wir haben auch schon im großen Team (Sl, Stellv, ich, Lehrerrat) mit den entsprechenden Kollegen im Zuge vom schulinternen BEM-Konzept (das bereits vor 6 Wochen Krankheit greift) zusammen gesessen und eine Klärung der Umstände versucht. Das Ergebnis war desolat da keine Unterstützung angenommen wurde.

    Aufgrund der fehlenden AUs gab es auch schon Disziplinarische Gespräche im

    Schulamt. Half bisher nichts aber es wird das gemacht was wir legal dürfen und Schulaufsicht ist dran. Dauert halt ewig und für das Kollegium kommt keine Entlastung rum. Die drei werden weiter machen wie gehabt

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Kapa

    Wenn man es ganz hart nimmt, steht im Gesetz, daß die AU am dritten Tag beim Arbeitgeber sein muß, wenn der Kollege ein angestellter Lehrer ist. Beim verbeamteten Kollegen reicht der dritte Werktag, aber Achtung, Samstag ist per Gesetz ein Arbeitstag. Da könnte es schon richtig interessant werden, wie die AU vom Freitag am Montagmorgen auf dem Schreibtisch des Schulleiters kommt. Mit der Post verschicken dürfte nicht reichen, wenn es die SL mit den Fristen genau nimmt.

    Wenn es denn einer auf die harte Tour möchte. Zur Fristwahrung reicht es die AU vorab via Fax oder Email zu versenden. Das Original darf dann in der üblichen Postlsufzeit eintrudeln. Mit dem Quatsch ist eh bald Schluss, wenn das Ganze nur noch vom Arzt aus elektronisch auf den Weg gebracht wird und die Arbeitgeber dies dann selbst am PC nachschauen können und müssen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Mit dem Quatsch ist eh bald Schluss, wenn das Ganze nur noch vom Arzt aus elektronisch auf den Weg gebracht wird und die Arbeitgeber dies dann selbst am PC nachschauen können und müssen.

    Hm, was meinst du, wann die entsprechende Hardware- und Softwareausstattung an den Schulen ankommt? Noch vor 2050 oder eher danach?

  • Hm, was meinst du, wann die entsprechende Hardware- und Softwareausstattung an den Schulen ankommt? Noch vor 2050 oder eher danach?

    Zeig mir die Schule, die nicht wenigstens im SL-Zimmer und Sekretariat irgendeine Empfangsmöglichkeit digitaler Nachrichten aufweist...

  • Zu meiner Zeit war es so, dass man sich als Neueinsteiger hinten anstellt und sich erst langsam die Meriten (besserer Stundenplan, gute Klassen) verdienen musste. Inwiefern tickt die „neue Generation“ anders?

    Komische Einstellung von deiner Seite. Sollte gleichmäßig verteilt sein, egal, welches Alter.

  • Sowas ist absolut nachvollziehbar, wenn man noch nicht sein Leben lang im öffentlichen Dienst war. Die Zeit eines Mitarbeiters mit einem Jahresbrutto von 60k € ist etwas teuer, um sich um die Papierfüllstände von Druckern zu kümmern. Außer halt im Schuldienst, da muss man ggf. noch das Papier selbstmitbringen.

    So ungefähr in jedem Büro füllt man sein Papier in seinem Drucker selber auf, auch mit 100k EUR Jahresbrutto.

  • , was meinst du, wann die entsprechende Hardware- und Softwareausstattung an den Schulen ankommt? Noch vor 2050 oder eher danach?

    Als, ich kenne jetzt Deine Schule nicht, aber ich war in den den vergangenen in zahlreichen Schulen zur Regelbegehung. Wirklich alle hatten die Möglichkeit E-Mails zu empfangen oder auch ein Fax zu empfangen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • ok, Fax geht bei den Schulen ohne Internet.

    Dann kann der Arzt die Krankschreibung faxen. Ich glaube dasgeht digital, da kenne ich mich nicht so aus.

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