Tarifrunde eingeläutet

    • Offizieller Beitrag

    Bei den älteren Schülern bestreikt man dann ganz gezielt die Abschlußprüfungen.

    *seufz* Aber sich über den Bahnstreik, die Klimakleber und die protestierenden Bauern beschweren."


    bzgl. der Nachmittagsaufsicht: wenn da angestellte Lehrer eingesetzt werden, dürften natürlich auch verbeamtete Lehrer zum Beaufsichtigen eingesetzt werden.

    Wenn da keine angestellten Lehrer eingesetzt werden ... spielt es ja keine Rolle für den Streik.

  • Also wenn man z.B. in der „verlässlichen Grundschule“ ganz gezielt die Nachmittagsaufsicht von 13-13.30 Uhr bestreiken würde,

    Da werden einfach die Kollegen eingesetzt, die 6./7. oder 8. Stunde Unterricht haben und schon ist es keine Nachmittagsaufsicht mehr.
    Bei uns endet da der Unterricht nämlich noch nicht.

  • Wenn da keine angestellten Lehrer eingesetzt werden ... spielt es ja keine Rolle für den Streik.

    Nicht ganz, bei uns sind ja für die verlässliche Grundschule Lehrer und Erzieher zuständig, die alle dem selben Tarifvertrag unterstehen, also kann man da problemlos streiken, ohne das da vorher Lehrer eingesetzt waren, aber ja, weder dürfen die dann angehalten werden das Nachmittagsprogramm zu übernehmen noch den Unterricht, denn nein, für angestellte Lehrer dürfen keine verbeamteten Lehrer während eines Streiks vertreten, die dürfen nur beaufsichtigen.

  • Also dürfen sie eingesetzt werden ... zur Aufsicht. Plattyplus These geht also wohl auch bei euch nicht auf.

    Genau, es tut dann immer noch nicht weh, weil die Schulen nicht geschlossen sind. Wobei es in der Regel den Nachmittagsbereich viel härter trifft, den haben wir teilweise dann schon geschlossen, aber das ist eben nur halb so schlimm, wenn ab 13:30 Uhr bis 18 Uhr nur noch Notbetreuung ist als wenn ganztägig Notbetreuung wäre.

  • Nicht ganz, bei uns sind ja für die verlässliche Grundschule Lehrer und Erzieher zuständig, die alle dem selben Tarifvertrag unterstehen, also kann man da problemlos streiken, ohne das da vorher Lehrer eingesetzt waren, aber ja, weder dürfen die dann angehalten werden das Nachmittagsprogramm zu übernehmen noch den Unterricht, denn nein, für angestellte Lehrer dürfen keine verbeamteten Lehrer während eines Streiks vertreten, die dürfen nur beaufsichtigen.

    Wenn das vorrangige Dienstgeschäft bei diesem Nachmittagsprogramm die Beaufsichtigung und eben nicht der Unterricht ist, dürfen Beamte auch nicht im Rahmen der Beaufsichtigung als Streikbrecher eingesetzt werden, auch nicht für die Notbetreuung. Dann ist nach dem Unterichtsschluß Ende… Bitte alle Kinder sofort abholen.


    *seufz* Aber sich über den Bahnstreik, die Klimakleber und die protestierenden Bauern beschweren."

    Ja, ich will auch mal auf der Seite der Sieger stehen.

  • Wenn das vorrangige Dienstgeschäft bei diesem Nachmittagsprogramm die Beaufsichtigung und eben nicht der Unterricht ist, dürfen Beamte auch nicht im Rahmen der Beaufsichtigung als Streikbrecher eingesetzt werden, auch nicht für die Notbetreuung.

    Ich weiß ja nicht, wie das bei euch ist, bei uns ist das natürlich nicht die vorrangige Aufgabe in der Regel, sondern vielfältiges Programm, Hausaufgabenzeit, AGs usw. Das sollen dann die Beamte ja nicht übernehmen, somit ist Betreuung/Beaufsichtigung keine Streikbrechertätigkeit.

  • In Thüringen wird die Erhöhung zur Amtsangemessenen Besoldung von Anfang 2023 auf den Abschluss angerechnet, was direkt die Verfassungswidrigkeit der Besoldung für 2024 mit sich bringt. Aber da muss man ja erstmal Widerspruch erheben und klagen....

    Das ist eine steile These (und m.E. unhaltbar) in Anbetracht dessen, dass Thüringens Beamtenbesoldung auch unter Berücksichtigung dieser Anrechnung noch immer eines der Bundesländer mit eher überdurchschnittlicher Besoldung bei gleichzeitig unterdurchschnittlichen Lebenshaltungskosten ist.

  • *seufz* Aber sich über den Bahnstreik, die Klimakleber und die protestierenden Bauern beschweren."


    bzgl. der Nachmittagsaufsicht: wenn da angestellte Lehrer eingesetzt werden, dürften natürlich auch verbeamtete Lehrer zum Beaufsichtigen eingesetzt werden.

    Wenn da keine angestellten Lehrer eingesetzt werden ... spielt es ja keine Rolle für den Streik.

    Natürlich darf man sich aufregen. Nur diesen Gruppen ist es wurscht was du, ich, wir denken. Die ziehen das durch.


    Bei uns gibt es halt Kollegen wie du, die sich ducken und den größten Hebel einfach so aus der Hand geben :autsch:.

  • Das ist eine steile These (und m.E. unhaltbar) in Anbetracht dessen, dass Thüringens Beamtenbesoldung auch unter Berücksichtigung dieser Anrechnung noch immer eines der Bundesländer mit eher überdurchschnittlicher Besoldung bei gleichzeitig unterdurchschnittlichen Lebenshaltungskosten ist.

    Find ich nicht. Man hat Anfang 2023 ja nicht aus purer Großzügigkeit erhöht, sondern weil man zu dem Schluss gekommen ist, dass die Besoldung andersfalls nicht Verfassungsgemäß ist. Bei der Teuerung seit Anfang 2023 und der Erhöhung des Bürgergeldes MUSS die Besoldung auch 2024 erneut angepasst werden.

  • Sachsen macht es richtig, NRW diskriminiert. Opdendrenk redet sich ständig damit heraus, dass die Familienzuschläge erhöht wurden und damit die Alimentierung nun verfassungsgemäß wäre. Eine Alimentierung, die nicht das Amt, sondern die Anzahl der Kinder zugrunde legt, ist diskriminierend und verfassungswidrig.

  • Nö, die protestierenden Bauern machen es richtig. Wir machen es falsch.

    Na dann machen es die Klimakleber ja auch richtig, gleiches Recht für alle.

    Nein, natürlich nicht, Nötigung gehört weder bei den Klimaklebern noch bei den Bauern zum Zulässigen eines GG konformen Protests.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Bei den aktuellen Sozialtransfers lohnt sich Arbeit einfach nicht mehr.


    https://m.focus.de/finanzen/lo…-uebrig_id_259685540.html

    Das gilt für Familien in Städten mit hoher Miete. Für Geringqualifizierte besonders.

    Dies in Kombination mit offenen Grenzen ergibt eine gefährliche Konstellation.


    Eigentlich bin ich für eine Arbeitspflicht für den Bezug von Sozialleistungen im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten.

  • Ich verstehe bis heute nicht, warum Bürgergeldempfänger in teuren Städten Wohnungen bezahlt bekommen? Warum weist man denen nicht einfach Wohnungen auf dem Dorf zu, die sowieso leer stehen.


    Das ist doch sozialer Sprengstoff, wenn arbeitende Familien mit wenig Einkommen aus der Stadt gedrängt werden und pendeln müssen, und Hartzer Bürgergeldempfänger in den Stadtwohnungen vom Amt bezahlt sitzen.

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