Abordnung Strecke

  • Seph

    Ich erlebe leider schon in meiner täglichen Beratungspraxis, dass ein großer Teil des Kollegiums, die ihnen zustehenden Rechte nicht in Anspruch nimmt. Der Teil derjenigen, die sich für die eigenen Rechte einsetzt ist leider nach meinen Beobachtungen eine Minorität. Ist allerdings wohl auch Schulformabhängig

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Wir verwenden in der Regel auch private Pkws für Praktikantenbesuche und rechnen diese im Regelfall noch nicht einmal ab. Die Schule sagt, wir sollen die Fahrtkosten in der Steuererklärung angeben.

    Dasselbe gilt für Fortbildungen. Übernachtungen übernimmt die Schule, Fahrtkosten nicht.

    Ich würde da gar nix bei der Steuer angeben. Das wird direkt als Fahrtkosten bei der Besoldungstelle angegeben. Das was deine SL das verzapft ist grober Unfug.

  • Wow, durcheinander. Bitte doch einfach mal in die aktuelle Reisekostenverordnung des Bundeslandes schauen.

    Und nein, niemand kann gezwungen werden ein bestimmtes Fortbewegungsmittel zum Erreichen des Arbeitsplatzes zu verwenden, auch nicht bei einer Abordnung. Gegenteiliges ist der Fall: Ich kann hier darauf bestehen, dass die Fahrtzeit (sollte der Wechsel innerhalb des Schultages stattfinden) des OPNV berücksichtigt wird. Somit ist eben keine Zeit von 10 Minuten für den Standortwechsel anzusetzen, sondern die schnellste des verfügbaren ÖPNV. Ist das nicht möglich, ist dass das Problem des Stundenplanerstellers.


    Für ganztägige Abordnungen gilt das gleiche wie für deinen normalen Arbeitsplatz: Du musst rechtzeitig ankommen. Wie du das machst ist dein persönliches Vergnügen. In NDS könnten Abordnungen zum Beispiel auch komplett quer durchs Land angeordnet werden (das wäre rechtlich zulässig). Macht aber mWn niemand.


    Und wer ANGEORDNETE DIENSTFAHRTEN (somit auch Praktikumsbesuche) nicht abrechnet kann gerne seinen "Märtyrertod sterben". Dann aber bitte auch nicht bei den Kollegen darüber jammern. Das Recht Reisen abzurechnen besteht. Wer es nicht einfordert ist selber schuld.

  • Für ganztägige Abordnungen gilt das gleiche wie für deinen normalen Arbeitsplatz: Du musst rechtzeitig ankommen. Wie du das machst ist dein persönliches Vergnügen. In NDS könnten Abordnungen zum Beispiel auch komplett quer durchs Land angeordnet werden (das wäre rechtlich zulässig). Macht aber mWn niemand.

    Wie wäre es in NDS mit einer tageweisen Abordnung, z.B. immer dienstags, auf eine Nodseeinsel, z.B. in die Gesamtschule auf Wangerooge?


    Kann man dann darauf bestehen morgens mit dem Flugzeug vom Festland rüber gebracht zu werden, weil die Fähre tideabhängig erst mittags geht?


    Welche Schulferien gelten in einem solchen Fall für den abgeordneten Kollegen? Die Inseln haben ja vom Festland abweichende Ferientermine, damit die dortigen Kinder mit ihren Eltern auch mal in den Urlaub können. Zu den Ferienterminen auf dem Festland ist im Tourismus auf den Inseln ja Hochsaison, so daß die Eltern dann gerade keine Zeit für den eigenen Urlaub haben.

  • Die Frage ist zwar spannend, spielt in der Praxis meines Wissens nach aber keine Rolle. Die Inselschulen kommen bislang weitgehend mit Stammpersonal und Vertretungslehrkräften aus, tageweise Abordnungen dürfte es gerade auch mit Blick auf die Anreiseschwierigkeiten nicht geben.

  • Es wird erwartet, daß Du pünktlich zum Dienst erscheinst und ggf. entsprechend die Führerscheinprüfung an- und dir einen PKW zulegst.

    Wo ist das Problem? Man muß nur bereit sein die ideologischen Scheuklappen: „Ich will aber keinen PKW haben“ ablegen oder mit den dann drastischen Konsequenzen leben.

    "Ideologischen Scheuklappen"? Wie wäre es, wenn du die mal ablegst. Aber in der Autonation Deutschland ist das wohl zu viel erwartet.


    Und ja, bevor ich mir gezwungenermaßen ein Auto zulege und kostbare Lebenszeit mit Pendeln an eine Schule verbringe, an der ich nicht arbeiten möchte und dabei noch unnötig die Umwelt verpeste, oder irgendwohin umziehe, wo ich nicht leben möchte, würde ich lieber die "drastischen Konsequenz" einer Kündigung vorziehen.

  • Es wird erwartet, daß Du pünktlich zum Dienst erscheinst und ggf. entsprechend die Führerscheinprüfung an- und dir einen PKW zulegst.

    Wo ist das Problem? Man muß nur bereit sein die ideologischen Scheuklappen: „Ich will aber keinen PKW haben“ ablegen oder mit den dann drastischen Konsequenzen leben.

    Ich fahre selbst gerne Auto und kann mir nur schwer vorstellen, darauf verzichten zu müssen.

    Deine Ansicht halte ich aber für absurd. Wer keinen Führerschein hat oder aus anderen Gründen nicht mit dem Auto fahren kann oder will, kann dazu nicht ernthaft verpflichtet werden. Jedenfalls nicht für eine Aborderung. Bei einer Versetzung kann man darüber vielleicht (!) reden.

    Die Androhung der Bitte um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis dürfte im momentanen Mangelzustand ausreichen, um solchen Nonsens zu unterbinden, wenn eine vernünftige Unterhaltung nicht zum vernünftigen Ergebnis führt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich frage mich, ob es eine Rolle spielt, wenn man nachweislich (z.B. nach Erhalten der Planstelle) Wohnort und Dienstort passend gemacht hat, unabhängig davon, ob man am Dienstort wohnt oder auf einer guten Strecke. Mir ist schon klar, dass meine Schule immer noch schließen kann, aber bei der Reihenfolge der Versetzungen oder bei der Umverteilung: welche Kriterien spielen eine Rolle?

  • Ich frage mich, ob es eine Rolle spielt, wenn man nachweislich (z.B. nach Erhalten der Planstelle) Wohnort und Dienstort passend gemacht hat, unabhängig davon, ob man am Dienstort wohnt oder auf einer guten Strecke. Mir ist schon klar, dass meine Schule immer noch schließen kann, aber bei der Reihenfolge der Versetzungen oder bei der Umverteilung: welche Kriterien spielen eine Rolle?

    Das spielte bei uns keine Rolle.


    Wichtig waren Fächer, weitere Aufgaben an der Schule, Deputat, soziale Gründe (Familie etc.), aber auch (Dienst-)Alter.


    Es wurden Freiwillige gesucht (und halbwegs Freiwillige meistens auch gefunden).

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Wer keinen Führerschein hat oder aus anderen Gründen nicht mit dem Auto fahren kann oder will, kann dazu nicht ernsthaft verpflichtet werden.


    Wer nicht mit dem Auto fahren will? Dieser Wille zur Nichtleistung ist meiner Meinung nach genau so irrelevant wie der Wille an einem bestimmten Wochentag nicht arbeiten zu wollen. Im Zweifelsfall muß man dann auch mit den Konsequenzen klarkommen, also in letzter Konsequenz einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis wegen Arbeitsverweigerung.


  • Wer nicht mit dem Auto fahren will? Dieser Wille zur Nichtleistung ist meiner Meinung nach genau so irrelevant wie der Wille an einem bestimmten Wochentag nicht arbeiten zu wollen. Im Zweifelsfall muß man dann auch mit den Konsequenzen klarkommen, also in letzter Konsequenz einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis wegen Arbeitsverweigerung.

    Ich habe auch ein Auto und möchte auch nicht darauf verzichten. Es gibt aber genügend viele Kolleg:innen, die ich kenne, die aus unterschiedlichen Gründen kein Auto besitzen. Für mich gehört es nicht zu den Pflichten als Lehrkraft, dass ich ein Auto und einen Führerschein besitzen muss. Wenn man möchte, dass ich mit dem Auto von A nach B komme, muss der Dienstherr einen Dienstwagen zur Verfügung stellen ... oder alternativ die Kosten hierfür übernehmen.

    Statt über Abordnungen nachzudenken, hätte die Politik eher agieren müssen und den Lehrerjob attraktiver machen müssen/ können/ sollen.

  • Mal langsam mit den jungen Pferden, ich kenne bisher keinen einzigen Fall, wo ein Kollege aus dem Beamtenverhältnis aus solch einem Grunde entlassen wurde. Hätte es da in NRW in den letzten 10 Jahren einen solchen Fall gegeben, so wäre der mir zu Ohren gekommen. Ich halte es auch für sehr unwahrscheinlich, dass das passieren wird. Auch habe ich die Erfahrung gemacht, dass man mit den Menschen in der Dienstste reden kann, nur sprechenden Menschen kann geholfen werden. Die Dienststelle weiß erstaunlich wenig über die einzelne Lehrperson vor Ort. Spricht man dies dann an, hören wir oft, " Nee, hätten wir das gewusst, hätten wir erst gar keine Versetzungsvorlage gemacht", die Dienststelle ist schon bemüht, den Fürsorgeaspekten Rechnung zu tragen. Nur, und das muss man wissen, es handelt sich bei den Abordnungen und Versetzungen um ein F!Kessbandgeschäft, bei dem der Entscheider sehr weit weg vom Betroffenen sitzt (zumindest bei den weiterführenden Schulen) und man kann nicht davon ausgehen, dass die Bezreg unbedingt den gleichen Kenntnisstand hat, wie der SL. Also, nehmt Euer Schicksal in die Hand,

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:


  • Wer nicht mit dem Auto fahren will? Dieser Wille zur Nichtleistung ist meiner Meinung nach genau so irrelevant wie der Wille an einem bestimmten Wochentag nicht arbeiten zu wollen. Im Zweifelsfall muß man dann auch mit den Konsequenzen klarkommen, also in letzter Konsequenz einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis wegen Arbeitsverweigerung.

    Ein Neujahrsmärchen aus der Plattyplusschmiede. Hübsch ausgedacht. ^^

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Also, nehmt Euer Schicksal in die Hand,

    Das hört sich für mich so an, wie: „Sei möglichst unselbstständig (kein Führerschein, Sozialpunkte für diverse Dinge, …), dann geht es dir in dem System ‚Beamtentum‘ gut. Wer selbstständig ist und über Führerschein etc. verfügt, ist der Dumme.“


    Ist genauso wie das alljährliche Theater um die Klassenlehrerschaft im Kollegium. Wer sich da in der Vergangenheit sehr passiv verhalten hat, wird dafür damit belohnt, daß er keine Klasse als Klassenlehrer mehr bekommt. Wer hingegen den ganzen Verwaltungskram solide abarbeitet, bekommt als „Dank“, weil es ja so gut klappt, gleich mehrere Klassen aufgedrückt.

  • Das hört sich für mich so an, wie: „Sei möglichst unselbstständig (kein Führerschein, Sozialpunkte für diverse Dinge, …), dann geht es dir in dem System ‚Beamtentum‘ gut. Wer selbstständig ist und über Führerschein etc. verfügt, ist der Dumme.“

    Naja um aus dem Beamtenverhältnis entlassen zu werden, muss man schon weitaus mehr anstellen als nur zu sagen, dass man kein Auto hat.

    Und vor jeder Abordnung ist die Beamtin oder der Beamte zu hören und sie/ er kann dann die Gründe vortragen, die gegen eine Abordnung sprechen.

    Das muss nicht unbedingt nur dann der Fall sein, wenn man kein Auto/ keinen Führerschein hat und deswegen nicht über eine größere Entfernung hin abgeordnet werden kann oder wenn man gewisse Sozialpunkte vorweisen kann.


    Und auch bei der Klassenleitug werden wir immer gefragt, wer gerne eine Klassenleitung haben möchte bzw. nicht. Zwar wird dem Wunsch nicht immer entsprochen (aufgrund schulorganisatorischen Gründen), aber es wird versucht.

  • plattyplus

    Das ist jetzt die ganz negative Sichtweise. Sieh es Mal anders,wenn Du noch jung bist, ggf. auch noch nicht !okal sehr verwurzelt und einen Führerschein hast, dann ist eine Abordnung für Dich weniger belastend und vielleicht sogar in Teilen interessant. Habe schon Leute erlebt, die dann auf einmal sogar eine Versetzung zur Abordnungsschule wollten. Und auch, wenn Frau Ministerin die 50 km Grenze ins Spiel gebracht hat. Das wäre doch für die Dienststelle ein Kostenfaktor. Ich gehe also nicht davon aus,dass das der Regelfal! Wird.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das hört sich für mich so an, wie: „Sei möglichst unselbstständig (kein Führerschein, Sozialpunkte für diverse Dinge, …), dann geht es dir in dem System ‚Beamtentum‘ gut. Wer selbstständig ist und über Führerschein etc. verfügt, ist der Dumme.“

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    Keinen Führerschein zu haben, zeugt nicht von Unselbstständigkeit. Man kann auch ohne sehr gut mobil sein. Ein Führerschein ist übrigens auch keine Voraussetzung für die Übernahme ins Beamtenverhältnis.

    Irgendwann muss einfach mal Schluss sein damit, unter Mobilität nur Automobilität zu verstehen! Die Probleme, die daraus resultieren, kann man in Ballungsgebieten sehr schön sehen.

    Ich habe einen Führerschein, hatte aber noch nie ein Auto und will auch ganz definitiv keins. Bei der Wahl meines Wohnortes habe ich darauf geachtet, dass ich alle Schulen meines Schulträgers mit dem Rad oder ÖPNV gut erreichen kann, mein Vertrag sieht eine Abordnung bzw. Vesetzung im Bedarfsfall ganz ausdrücklich vor.

  • Es ging doch gar nicht darum, unter Mobilität nur solche mit eigenem Kfz zu verstehen. Es ging darum, dass diese Entscheidung nicht grundsätzlich davor schützt, abgeordnet zu werden. Im Zweifelsfall hat sich der Beamte darum zu kümmern, wie er zur Dienststelle kommt. Dass das nicht zwangsläufig mit dem eigenen Kfz erfolgen muss, ist klar.

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