Ständig spontane Präsenzpflicht

  • Ich vertrete aber lieber 3 Stunden im Monat, als das Klassen zusammengelegt werden müssen oder eine Doppelbesetzung aufgelöst wird und ich dann ggf. meinen Unterricht in die Tonne tun kann, weil die Planung unter den geänderten Unterrichtsvoraussetzungen nicht mehr umsetzbar ist. IAußerdem finde ich, dass das eine Mogelpackung ist, weil es sich um verdeckten Unterrichtsausfall handelt.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • lassen sich nach meiner Erfahrung durch die Aufteilung von Klassen oder die Auflösung von Doppelbesetzungen

    Wie du richtig schreibst: Am Gymnasium ist es sinnvoller, die Gruppen bestehen zu lassen und von einer Vertretungskraft begleiten zu lassen, die im Idealfall Aufgaben der ausgefallenen Lehrkraft hat, damit der Ausfall zumindest etwas kompensiert werden kann. Zumal ein Aufteilen einer Klasse z. B. in drei Teile dazu führen könnte, dass dann in drei weiteren Klassen kein regulärer Unterricht stattfindet, da dann dort 40 Kinder sitzen (und die räumliche Enge ist vielleicht das geringste Problem).

  • Nö, in Freistunden erledige ich meine Einkäufe, fahre zum Frühstück nach Hause oder mache Sport.


    Von Präsenzpflicht außerhalb von Unterricht und Konferenzen habe ich bei uns in NRW. BK gottseidank noch nie gehört.

    Vertretung kann aber morgens problemlos angeordnet werden, da kann dann nicht gesagt werden „ich mache aber immer Sport in meiner Freistunde“


    Siehe § 13 (3) ADO NRW

  • Diese zwingenden dienstlichen Verhältnisse lassen sich nach meiner Erfahrung durch die Aufteilung von Klassen oder die Auflösung von Doppelbesetzungen weitgehend vermeiden.

    Es mag aber sein, dass meine Perspektive hierzu begrenzt ist und dies am Gymnasium nicht möglich ist - schließlich machen die Lehrkräfte dort, wie ich lernen durfte, einen grundlegend anderen Job, der nichts mit dem meinigen zu tun hat.

    Am Gymnasium mit 30 Schülern pro Klasse ist ein Aufteilen kaum möglich, Doppelbesetzungen gibt es bei uns nicht. Ggfs werden mehrere Klassen, die vertreten werden müssen, in die Aula geschickt und dort von einer Person beaufsichtigt.

  • Das hat gar nichts mit Gymnasium zu tun, ich arbeite an einer Gesamtschule. Mein letzter Einsatz war in Hauswirtschaft, da müssen wir aus rechtlichen Gründen die Klasse teilen, weil man nicht mit 27 SuS in der Lehrküche kochen darf. Also haben die beiden Gruppen im Wochenwechsel Theorie im Klassenzimmer oder Praxis in der Küche. Ohne meine Vertretung für eine Kollegin, die erkrankt war, wären die beiden Gruppen zusammengelegt worden und Praxis wäre schlicht ausgefallen. Das meine ich mit verdecktem Unterrichtsausfall und Mogelpackung. Weil ich die Theorie vertreten habe - was mit dem Material der anwesenden Kollegin super möglich war - konnte sie die Praxisgruppe unterrichten.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Bei uns nicht. Die aufgeteilten SuS kommen ja mit Aufgaben/Arbeitsmaterial.

    Und das ist eben in der SI nicht mehr so. Da würden dann eine Klasse (26-30 Sus), die eigentlich Physik hätte und natürlich keine Aufgaben hat, auf drei ebenso große Klassen aufgeteilt, die vielleicht zur selben Zeit Englisch, Sport und Geschichte haben.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Dann könnten diese Stunden nicht mehr einfach so angeordnet werden, da die Freistunden/Hohlstunden ja als Arbeitszeit zählen.

    Das sind sie schon jetzt, wenn du in dieser Zeit arbeitest. Wenn du nur rumsitzt, natürlich nicht. Mit einer verpflichtenden Arbeitszeiterfassung ändert sich da gar nichts.


    Zitat

    Das wäre natürlich für die Mütter fürchterlich, da sie dann nicht mehr vor 16-16:30 daheim wären.

    Eltern wolltest du sicher schreiben.

  • ...Lehrkraft in VZ an einem Gymnasium in Bayern) ... Dort habe ich 23 Unterrichtsstunden, 2 Präsenzen, ...Allerdings bleibt es dabei meistens nicht, da mir häufig Präsenzpflicht für Stunden angeordnet wird, in denen ich eigentlich eine Freistunde hätte...


    ...

    Mein Wochentag sieht dann zum Beispiel so aus:
    1. Stunde Präsenz (regulär)
    2.-4. Stunde Unterricht
    5. Stunde Freistunde --> Hier wird meistens spontan Präsenz angeordnet!

    6.-8. Stunde Unterricht

    Vielleicht meldet sich cauliflower noch mal, um den Sachverhalt zu präzisieren. Ich spekuliere so lange vor mich hin: 23h volles Deputat (geht in Bayern offenbar, wenn man "wissenschaftliche Fächer" unterrichtet.) Zusätzlich 2 Präsenzpflichten.


    Und nun, neue Schule, zusätzlich dazu weitere Präsenzpflicht in Freistunden, in denen cauliflower im LZ sitzen und warten soll, ob spontan vertreten werden muss. Würde ich auf Dauer nicht mit einverstanden sein.

  • Ich spekuliere so lange vor mich hin: 23h volles Deputat (geht in Bayern offenbar, wenn man "wissenschaftliche Fächer" unterrichtet.) Zusätzlich 2 Präsenzpflichten.


    Und nun, neue Schule, zusätzlich dazu weitere Präsenzpflicht in Freistunden, in denen cauliflower im LZ sitzen und warten soll, ob spontan vertreten werden muss. Würde ich auf Dauer nicht mit einverstanden sein.


    Der Sachverhalt ist genau so, wie du ihn beschrieben hast.👍 Meine Frage wäre, wo ich die Regelungen bezüglich Präsenz/Vertretungen finden kann. In der LDO habe ich nichts dazu gefunden, ich würde mich jedoch gerne erst umfassend informieren bevor ich mich an die Schulleitung wende.

  • Und nun, neue Schule, zusätzlich dazu weitere Präsenzpflicht in Freistunden, in denen cauliflower im LZ sitzen und warten soll, ob spontan vertreten werden muss. Würde ich auf Dauer nicht mit einverstanden sein.

    Mit welchem Argument? Du verlagerst nur ein Teil deiner Arbeitszeit von zu Hause in die Schule. Statt frei im eigenen Arbeitszimmer, korrigierst du dann in der Schule. Erstmal bedeutet zwar einen Umstand aber nicht zwingend eine Mehrarbeit.

  • Mit welchem Argument? Du verlagerst nur ein Teil deiner Arbeitszeit von zu Hause in die Schule. Statt frei im eigenen Arbeitszimmer, korrigierst du dann in der Schule. Erstmal bedeutet zwar einen Umstand aber nicht zwingend eine Mehrarbeit.

    Nein, der Schulleiter darf nicht anweisen, regelmäßig im Lehrerzimmer zu korrigieren, falls jemand vertreten werden muss.



    Edit:

    cauliflower , guck mal im Beamtengesetz §87


    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBG-87

  • Vertretung kann aber morgens problemlos angeordnet werden, da kann dann nicht gesagt werden „ich mache aber immer Sport in meiner Freistunde“


    Siehe § 13 (3) ADO NRW

    Das gilt für jede Stunde, egal ob am Nachmittag oder am unterrichtsfreien Tag. Hat aber nichts mit einer Präsenzpflicht zu tun.


    Wenn eine Präsenzpflichtstunde als Unterrichtsstunde gelten würde, gerne.

  • Ich würde ja ein Modell bevorzugen, bei dem zur Vertretung gar keine zusätzlichen Stunden anfallen.

    Wie soll das gehen an Schulen ohne Doppelsteckungen, auch ohne 140% Lehrkräfteversorgung, aber mit unterschiedlich akutem Lehrkräftemangel? In der Theorie kann ich mir da auch manches vorstellen, was in der Praxis am Personalmangel scheitert.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Bei uns nicht. Die aufgeteilten SuS kommen ja mit Aufgaben/Arbeitsmaterial.

    Bei uns wäre das ganz schlichtweg ein Platzproblem, da wir einige extrem kleine Klassenzimmer haben, die schon mit 25 SuS in der Klasse überfüllt sind. Das macht die Raumzuweisungen sehr komplex und in vielen Fällen zusätzliche SuS für den Tag unmöglich.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Nein, der Schulleiter darf nicht anweisen, regelmäßig im Lehrerzimmer zu korrigieren, falls jemand vertreten werden muss.

    Quelle?


    Edit: Es geht natürlich nicht darum, dass Du jetzt korrigieren muss. Oder das Lehrerzimmer nicht verlassen darfst. Sondern nur, dass Du dich für eine Vertretung bereit halten musst. Ich wüsste nicht, warum das grundsätzlich verboten sein sollte. Dann wäre ja jede Art von Präsenzstunden unmöglich oder mit Anrechnung als Unterrichtsstunde möglich.

    • Offizieller Beitrag

    Wie soll das gehen an Schulen ohne Doppelsteckungen, auch ohne 140% Lehrkräfteversorgung, aber mit unterschiedlich akutem Lehrkräftemangel? In der Theorie kann ich mir da auch manches vorstellen, was in der Praxis am Personalmangel scheitert.

    Ich habe doch von Frankreich berichtet.
    Ob die Qualität der Vertretung gut ist, ist eine Sache, aber ob die Qualität meiner Physik- oder Sportvertretung je gut war, auch.
    Dort fallen keine zusätzlichen Stunden an, weil die "Aufsichtspersonen" eh da sind und wenn es keine Vertretung gibt (haha), dann haben sie auch kleine Vertretungsaufgaben.

Werbung