In letzter Konsequenz wäre das ohne entsprechend medizinisch geschulten Lernbegleiter angesagt, wie uns das Urteil nach der UK-Klassenfahrt lehrt.
Nein, das stimmt schlicht nicht. Das Urteil lehrt uns, dass wir unseren Sorgfaltspflichten auch wirklich nachzukommen haben. Das bedeutet, sich aktiv über die uns anvertrauten Kinder zu informieren und im Bedarfsfall (z.B. bei auftretenden Symptomen) medizinisches Personal hinzuzuziehen. Dass selbst so banale Anforderungen einige hier noch immer zu überraschen scheinen, wundert mich stark.