Unterrichtsverpflichtung SL NRW

  • Du meinst, man kann das moralisch nicht? Oder du meinst, man kann das rechtlich nicht? Oder was heißt „kann“ in diesem Fall?

    Tatsächlich ist es doch praktisch ganz einfach- ich schreibe in den Hauptstundenplan eine Stunde Förderunterricht am Dienstag in die 6. Stunde, aber ich informiere weder die Schülerinnen und Schüler darüber noch die LK. Dann findet die Stunde nur auf dem Papier statt. Kann man also ganz einfach!

    ...und wäre beim Auffliegen - wie wossen das treffend beschrieben hat - sicher deutlich zu sanktionieren. Arbeitszeitbetrug rechtfertigt sowohl bei Angestellten die Kündigung als auch bei Beamten die Entfernung aus dem Dienst (siehe hierzu u.a. BVerwG v. 7.4.2022 – 2 B 6/22).

  • Just my 2 Cent: ein Schulleiter sollte auch selbst im Unterricht sein.

    Also ich hatte schon zwei Schulleiter, die mittels Ermäßigungsstunden ihre eigene Unterrichtsverpflichtung auf null reduziert hatten. Die SL entscheidet ja darüber wer welche Ermäßigungen bekommt…

    Was ich aber viel nerviger finde ist eine SL im Home Office, wenn man dann Unterschritten für Abgangszeugnisse benötigt, weil der Ausbildungsbetrieb dem Azubi in der Probezeit gekündigt hat, oder schnelle Entscheidungen gefragt sind.


  • Das sind wahrhaft paradiesische Zustände bei euch. Wir sind auch eine zweizügige Grundschule. Bei uns gibt es für die Schulleitung 12 Stunden Ermäßigung (10 Rektor, 2 Konrektor), d. h. bei einer Vollzeitstelle unterrichtet der Rektor bei uns momentan 19 Stunden.

  • Bei den hier berichteten Fällen, könnte es sich um Schulleiter handeln, welche etwa in der Schulaufsicht oder anderen übergeordneten Gremien o.ä. 'nebenbei' aktiv sind - Deputatsstundenverpflichtung einfach nicht stattfinden zu lassen, könnte auf jeden Fall schwerste Konsequenzen nach sich ziehen (bei tarifbeschäftigten SLs. Kündigung, auch verbeamtete SLs würden größte Probleme bekommen)

    Das kann ich ausschließen.

  • Also ich hatte schon zwei Schulleiter, die mittels Ermäßigungsstunden ihre eigene Unterrichtsverpflichtung auf null reduziert hatten. Die SL entscheidet ja darüber wer welche Ermäßigungen bekommt…

    Was ich aber viel nerviger finde ist eine SL im Home Office, wenn man dann Unterschritten für Abgangszeugnisse benötigt, weil der Ausbildungsbetrieb dem Azubi in der Probezeit gekündigt hat, oder schnelle Entscheidungen gefragt sind.

    Dann unterschreibt der stellvertretende SL. Ist der nicht da, der Dienstälteste A15er. Das dürfte doch an einem BK kein Problem sein. SL sind ja auch öfter mal außer Haus.

  • Das sind wahrhaft paradiesische Zustände bei euch. Wir sind auch eine zweizügige Grundschule. Bei uns gibt es für die Schulleitung 12 Stunden Ermäßigung (10 Rektor, 2 Konrektor), d. h. bei einer Vollzeitstelle unterrichtet der Rektor bei uns momentan 19 Stunden.

    Und damit kann man nicht ernsthaft eine Schule leiten.

  • ...und wäre beim Auffliegen - wie wossen das treffend beschrieben hat - sicher deutlich zu sanktionieren. Arbeitszeitbetrug rechtfertigt sowohl bei Angestellten die Kündigung als auch bei Beamten die Entfernung aus dem Dienst (siehe hierzu u.a. BVerwG v. 7.4.2022 – 2 B 6/22).

    Richtig. Ein Risiko, das ich nie eingehen würde, mal abgesehen davon, dass ich es moralisch nicht vertreten könnte, und ich teile auch die Auffassung, dass SL unbedingt auch aus unterschiedlichsten Gründen immer unbedingt selbst noch unterrichten sollte.

    Dennoch vermute ich, dass es häufiger geschieht als man denkt, dass da eine Handvoll Unterrichtsstunden durch die SL unter den Tisch fällt. Das liegt sicher auch daran, dass die Stunden zur Leitung zu gering bemessen sind…

  • Was ich aber viel nerviger finde ist eine SL im Home Office, wenn man dann Unterschritten für Abgangszeugnisse benötigt, weil der Ausbildungsbetrieb dem Azubi in der Probezeit gekündigt hat

    Du willst jetzt nicht ernsthaft verlangen, dass ein SL ständig in der Schule präsent ist, weil ein gefeuerter Azubi schnell eine Unterschrift braucht.

  • Du meinst, man kann das moralisch nicht? Oder du meinst, man kann das rechtlich nicht? Oder was heißt „kann“ in diesem Fall?

    Tatsächlich ist es doch praktisch ganz einfach- ich schreibe in den Hauptstundenplan eine Stunde Förderunterricht am Dienstag in die 6. Stunde, aber ich informiere weder die Schülerinnen und Schüler darüber noch die LK. Dann findet die Stunde nur auf dem Papier statt. Kann man also ganz einfach!

    Zumindest die Lehrkräfte sollten das aber doch einsehen können. Bei uns wird noch vor Erstellung der Stundenpläne die komplette Deputatsplanung ausgehängt im Lehrerzimmer. Stunden verschwinden zu lassen wird dadurch zumindest schwierig bis unmöglich.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • ah... Da gibt es so viele Möglichkeiten etwas verschwinden zu lassen. Direkt oder indirekt. Die meisten anderen Lehrer kennen sich doch gar nicht aus und wissen gar nicht wie viele Stunden es wofür gibt und die ans Land gemeldete Statistik sehen die doch auch nie. Eine richtige Kontrolle findet doch überhaupt nicht statt.

    Selbst wenn Stunden und Statistik stimmen, dann gibt es immer noch so viele Möglichkeiten (zumindest teilweise) Stunden entfallen zu lassen:

    - Doppelbesetzung. Und dann hat man "zufällig" in den Doppelbesetzungen immer ein wichtiges Gespräch

    - Man hat ein Gespräch und die Schüler arbeiten alleine im Klassenraum (quasi eine Nebenaufsicht, ...)

    - Man hat im Plan eine oder mehrere VR stehen. Man macht dann auch (ab und zu mal) Vertretungsunterricht (wer zählt das den nach?) und im "besten" Fall werden diese VR Stunden dann noch zusätzlich als Mehrarbeit abgerechnet. (Da müssen sich nur zwei Kollegen einig sein)

    ...

  • Ich finde die Vergabe der Stunden bei der Schulleitung und der erweiterten Schulleitung vollkommen undurchsichtig. Ich kann in die Stundenpläne schauen, kann aber absolut nicht nachvollziehen, wie sich das Ganze "zusammensetzt". Vertretungsstd. macht dort keiner. Unterrichtet wird dort auch kaum.

    • Offizieller Beitrag

    Es ist faszinierend zu lesen, wie viel kriminelles Potenzial man in Schulleitungen zu sehen vermag. Selbstverständlich läge es den Schreibenden völlig fern, selbst an solchen Mauscheleien teilzunehmen.
    Ist das eigentlich anekdotische Evidenz, bösartige Unterstellung oder schlichtweg der Argwohn, den man jeder Person in einer übergeordneten Person entgegenbringt?

    Man möge mir jetzt Whataboutism vorwerfen, aber ich frage mich, wie viele Lehrkräfte ihre Haushaltshilfe wie selbstverständlich schwarz beschäftigen und das als Kavaliersdelikt erachten, oder wie viele tagtäglich da Urheberrecht ignorieren und ganze Werke kopieren, weil - und das trifft ja oft zu - das entsprechende Material nicht vom Land bzw. der Schule gestellt wird...
    Glashaus... Stein...

  • Genau das ist das Problem. Es besteht gar nicht die Möglichkeit, das Ganze nachzuvollziehen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich finde die Vergabe der Stunden bei der Schulleitung und der erweiterten Schulleitung vollkommen undurchsichtig. Ich kann in die Stundenpläne schauen, kann aber absolut nicht nachvollziehen, wie sich das Ganze "zusammensetzt". Vertretungsstd. macht dort keiner. Unterrichtet wird dort auch kaum.

    Du kannst doch rechnen und lesen - dann nimm Dir die Ausführungsverordnung von § 93 und rechne das Ganze an Deiner Schule durch. Dann schaut Du, wie viele Stunden die Schulleitung und die erweiterte Schulleitung und ggf. Gefahrstoffbeauftrate(r) etc. unterrichten und Du bekommst einen Näherungswert, ob die Rechnung stimmen kann oder nicht.

  • Es ist faszinierend zu lesen, wie viel kriminelles Potenzial man in Schulleitungen zu sehen vermag. Selbstverständlich läge es den Schreibenden völlig fern, selbst an solchen Mauscheleien teilzunehmen.
    Ist das eigentlich anekdotische Evidenz, bösartige Unterstellung oder schlichtweg der Argwohn, den man jeder Person in einer übergeordneten Person entgegenbringt?

    Man möge mir jetzt Whataboutism vorwerfen, aber ich frage mich, wie viele Lehrkräfte ihre Haushaltshilfe wie selbstverständlich schwarz beschäftigen und das als Kavaliersdelikt erachten, oder wie viele tagtäglich da Urheberrecht ignorieren und ganze Werke kopieren, weil - und das trifft ja oft zu - das entsprechende Material nicht vom Land bzw. der Schule gestellt wird...
    Glashaus... Stein...

    Es geht nicht um das Unterstellen von krimineller Energie, sondern um mangelnde Transparenz.

  • Naja, dass hört sich schon fast nach einer Schulleiterantwort an, die versucht die Lehrer einzuschüchtern. Würde bei mir nicht ziehen. Ich habe nie jemanden schwarz beschäftigt noch habe ich gegen das Urheberrecht verstoßen.

    • Offizieller Beitrag

    Naja, dass hört sich schon fast nach einer Schulleiterantwort an, die versucht die Lehrer einzuschüchtern. Würde bei mir nicht ziehen. Ich habe nie jemanden schwarz beschäftigt noch habe ich gegen das Urheberrecht verstoßen.

    Nein, denn ich bin kein Schulleiter und werde es auch sobald nicht sein. Ich will damit nur zeigen, wie schnell man auf "die da oben" zeigt - vermutlich weil sie da oben sind und bei sich selbst ganz andere Maßstäbe anlegt. Das finde ich zwar psychologisch erklärbar, aber OK ist es in meinen Augen trotzdem nicht.

  • Nein, denn ich bin kein Schulleiter und werde es auch sobald nicht sein. Ich will damit nur zeigen, wie schnell man auf "die da oben" zeigt - vermutlich weil sie da oben sind und bei sich selbst ganz andere Maßstäbe anlegt. Das finde ich zwar psychologisch erklärbar, aber OK ist es in meinen Augen trotzdem nicht.

    Deswegen schrieb ich "fast".


    Mit deiner Argumentation könnte man übrigens Gerichte schließen. Wofür braucht man die dann?


    Bei Lehrern würde ich eher wetten, dass sich mehrere einfach mal krank melden, obwohl sie gar nicht krank sind. (Ich habe mich übrigens an meiner aktuellen Schule noch nie krank gemeldet.)

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