Krank während Wiedereingliederung

  • Hallo,

    vielleicht kennt sich jemand von euch ja aus:

    was passiert eigentlich, wenn man während der Wiedereingliederung erkrankt, beispielsweise einen Erkältungsinfekt hat.

    Während der Wiedereingliederung ist man doch eh durchgehend krankgeschrieben, oder?

    Muss man dann trotzdem zum Arzt bzw. ab welchem Tag ist dies vorgeschrieben?

    Ich habe gelesen, dass die Wiedereingliederung als gescheitert gilt, wenn man mehr als 7 (Wochen- oder Werktage) am Stück krank ist.

    Ist das zutreffend?

    Danke für etwaige Rückmeldungen!!

  • Ich hatte gerade das Gespräch im Schulamt zur Wiedereingliederung. Die Verantwortliche sagte, dass die Wiedereingliederung scheitert, wenn man krank wird wegen der Hauptdiagnose, nicht wegen Schnupfen und Husten.

  • Meinem Mann wurde damals auch gesagt, dass die Wiedereingliederung als gescheitert klingt, wenn er in der Zeit erkrankt. Er hat dann letztendlich die Wiedereingliederung abgekürzt (es ging um die letzte Woche, danach hätte er eh wieder voll gearbeitet - dummerweise hat er sich da mit Corona angesteckt).

    Nur so konnte er es vermeiden, dass die Wiedereingliederung als nicht erfolgreicht galt. Ungünstig war natürlich, dass er praktisch die Arbeitszeit innerhalt der Wiedereingliederung immer weiter gesteigert hat und bei 80 % eben erkrankt ist und daraufhin 2-3 Wochen komplett zu Hause war. Der Einstieg mit voller Arbeitszeit danach hat aber zum Glück trotzdem geklappt.

  • Die Wiedereingliederung gilt als gescheitert, wenn man mehr als 7 Tage in Folge fehlt. Man kann aber den Arzt bitten, zu prognostizieren, dass die aktuelle Erkrankung einem erfolgreichen Absolvieren der Wiedereingliederung nicht im Wege steht, wie das bei einer Erkältung ja oft der Fall sein dürfte. Wiedereingliederungen können auch begründet verlängert oder ggf. wiederholt werden. Krankschreiben lassen muss man sich nicht erneut (aber natürlich an der Arbeitsstelle krankmelden). Lass dich in jedem Fall beraten.

  • Ich habe das letztes Jahr selbst erlebt und bin während der Wiedereingliederung 3 Wochen wegen einer Coronainfektion ausgefallen. Mein offizielles Testergebnis habe damals ich der Bzrg. Dü geschickt und das war alles gar kein Problem. Sie haben das zur Kenntnis genommen und mir gute Besserung gewünscht. Während der Wiedereingliederung ist man als Beamter übrigens nicht krankgeschrieben, so dass ich für den Erkrankungszeitraum ein Attest eingereicht habe.

  • Ich habe letztes Schuljahr eine Wiedereingliederung gehabt. Währenddessen bin ich krank geworden (Corona) und habe deshalb gefehlt. Die Wiedereingliederung wurde weiter gemacht.

    Die Zuständige seitens der Bezirksregierung als auch die Schwerbehindertenbeauftragte haben mir zuvor erzählt, dass eine Erkrankung wie Erkältung, Corona, Magen/Darm, ... nicht zum Scheitern führt. Das kann jeden treffen.


    Zum Scheitern würde allerdings ein erneuter längerer Ausfall aus dem Hauptkrankheitsgrund.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Das habe ich bei einem lieben Kollegen im letzten Schuljahr genauso mitbekommen. Er war im Laufe seiner Wiedereingliederung/BEM zweimal krankgeschrieben: einmal eine Woche wegen eines Magen-Darm-Infekts und einmal ca. 10-14 Tage wegen Corona. Die Wiedereingliederung lief bei ihm ganz normal weiter.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    • Offizieller Beitrag

    Kurze Frage des Interesse halber:

    Was passiert denn, wenn eine Wiedereingliederung als gescheitert angesehen wird? Also was sind Konsequenzen?

    Das habe ich auch gestern den Personaler meines Vertrauens gefragt.
    Für Angestellte (!) gilt: Tja, dann ist man halt weiter krankgeschrieben. Man kann es später wieder versuchen, genauso wie der Arzt aber auch von einem Tag auf den anderen einen gesund schreiben könnte.
    Es ist aber halt Privatwirtschaft mit Angestelltenverhältnis.

  • Meines Wissens nach ist die Wiedereingliederung dann sofort gescheitert.

    Nein, das stimmt so nicht. Eine Erkältung hat nichts mit der ursprünglichen Erkrankung zu tun. Nur wenn man aufgrund der ursprünglichen Erkrankung auch nicht im Rahmen der Wiedereingliederung dienstfähig ist, dann hat das Konsequenzen.

  • Das habe ich auch gestern den Personaler meines Vertrauens gefragt.
    Für Angestellte (!) gilt: Tja, dann ist man halt weiter krankgeschrieben. Man kann es später wieder versuchen, genauso wie der Arzt aber auch von einem Tag auf den anderen einen gesund schreiben könnte.
    Es ist aber halt Privatwirtschaft mit Angestelltenverhältnis.

    Mh, okay und für Beamte?

    Ich meine, wenn man es so oder so drauf anlegen würde, dann könnte man ja sehr langer immer wieder in die Eingliederung starten, Aber vermutlich folgen ja Konsequenzen der Behörde, beispielsweise Amtsarzt oder wird dann erneut der Rahmen der Eingliederung geprüft?

  • Der Amtsarzt ist per se ja keine Konsequenz, er soll unabhängig überprüfen, ob die Wiedereingliederung verlängert werden soll. Wenn aufgrund der Diagnose absehbar ist, dass sich der Gesundheitszustand des Beamten auch nach der Verlängerung nicht verbessern wird, kann die Dienstfähigkeit überprüft werden. Ich weiß aber auch nur vom Lesen von solchen Fällen, kenne keine Lehrkraft, die das persönlich betrifft. Auch weiß ich nicht, wie hoch so ein Ruhegehalt dann wäre, wenn man für dienstunfähig erklärt würde.


    Und ich frage mich auch, wer überprüft, wegen was man krankgeschrieben ist. Das müsste ja jedes Mal über den Amtsarzt laufen, ob man eine akute Erkrankung hat oder aufgrund der ursprünglichen fehlt.

  • Viola welches BL?

    Spielt das an der Stelle denn eine Rolle?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Mh, okay und für Beamte?

    Ich meine, wenn man es so oder so drauf anlegen würde, dann könnte man ja sehr langer immer wieder in die Eingliederung starten, Aber vermutlich folgen ja Konsequenzen der Behörde, beispielsweise Amtsarzt oder wird dann erneut der Rahmen der Eingliederung geprüft?

    Im Zweifelsfall ab zum Amtsarzt und den die Dienstfähigkeit überprüfen lassen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Im Zweifelsfall ab zum Amtsarzt und den die Dienstfähigkeit überprüfen lassen.

    Ja, das würde ich auch sagen, aber die Frage, die ich mir Stelle, sollte etwas tiefer gehen:

    Nehmen wir an: Kollege A tritt die Wiedereingliederung an, da nach langer Erkrankung und Fehlzeiten die Bez.Reg.-Druck macht und der Kollege gerne auch wieder einsteigen möchte (eigentlich aber nicht an dieser Schulform, da diese zur Erkrankung beigetragen hat)

    Fachärztlich werden Rahmenbedingungen formuliert, die an der Schule aber nicht zu erfüllen sind, sagen wir mal aus organisatorischen oder curricularen Gründen.

    Nun wird dieser Kollege wieder krank.


    Meine Fragestellung geht nun eher dahin, ob die Wiedereingliederung gescheitert ist (Folge AA etc pp) oder die Rahmenbedingungen durch den Dienstherren nicht adäquat waren, die Wiedereingliederung also eh kaum Erfolg haben konnte und daher eine erneute Eingliederung, unter Erfüllung der Rahmenbedingungen, die fachärztlich festgelegt worden sind, erfolgt?


    Ein etwas größeres Planspiel, aber vllt hat jemand ja Erhellendes zu berichten…

    • Offizieller Beitrag

    Sag mal, bist du /ist Kollege A schon jetzt krankgeschrieben und dies so lange, dass eine Wiedereingliederung geplant ist?
    In deinem Versetzungsthread sprichst du nicht davon.
    Du planst doch nicht etwa, eine mögliche Krankheit (ich spreche nicht ab, dass es dir nicht gut geht, aber ist sogar eine langfristige Krankschreibung erfolgt?) so lange hinzuziehen, um über die Wiedereingliederung etwas zu erwirken? (So quasi als Deutung aus Chemikus' Beitrag (im anderen Thread)?

  • Eine gescheiterte Wiedereingliederung aufgrund der Grunderkrankung, also ein Abbruch, weil man sich nicht in der Lage sieht seinen Dienst wieder aufzunehmen, führt zu einer Überprüfung der Dienstfähigkeit und wenn die Dienstunfähigkeit bescheinigt wird in Konsequenz zur vorzeitigen Pensionierung. Das Ruhegehalt entspricht der Mindestpension nach 5 Jahren plus x (da wird noch irgendwas drauf gerechnet).

    Nach 1 Jahr erfolgt die erste Überprüfung, ob sich der Status der Grunderkrankung geändert hat, sprich eine Besserung/Genesung eingetreten ist und dann ggf. eine neuer Versuch der Wiedereingliederung.


    In NRW, ob das überall so abläuft, weiß ich nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Lamy74 () aus folgendem Grund: Ergänzung

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