Krankmeldungsverfahren - Einfluss der LK?

  • Geht mir auch so. Nervt.

    Ich habe mich noch nie abfällig ("wie ein Teenager", "arbeitet nicht 45-50 Stunden die Woche -> faul") über die sogenannten Lerchen geäußert, aber es ist scheinbar salonfähig, dass man Eulen belächelt, weil sie morgens schlafen wollen.

  • Geht mir auch so. Nervt.

    Ich habe mich noch nie abfällig ("wie ein Teenager", "arbeitet nicht 45-50 Stunden die Woche -> faul") über die sogenannten Lerchen geäußert, aber es ist scheinbar salonfähig, dass man Eulen belächelt, weil sie morgens schlafen wollen.

    Das heißt senile Bettflucht. :teufel:

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Allgemein

    Hast Du auch einen Link zu diesen Urteilen? Ich konnte nämlich nichts dazu zu finden. Es geht nicht um Bereitschaftszeiten wie bei Ärzten, die teilweise nicht als Arbeitszeit gewertet wurden. Es geht darum, dass Du einen kleinen Teil deiner Arbeitszeit in der Schule verbringen sollst, damit du für Vertretungsreserven zur Verfügung stehst. Bei uns ist das gang und gebe. Da hätte ich gerne ein paar Informationen zu diesen Urteilen als nur "gibt es". Für NRW gibt es beispielsweise ein Urteil des OVG von 2005 das eine Vertretungsbereitschaft (6 A 2650/ 03) erlaubt. Warum findet man die anders lautenden Urteile nicht auch im Netz? Wenn ein OVG seine Rechtsprechung ändert, wird das sicherlich irgendwo erschienen sein?

  • Geht mir auch so. Nervt.

    Ich habe mich noch nie abfällig ("wie ein Teenager", "arbeitet nicht 45-50 Stunden die Woche -> faul") über die sogenannten Lerchen geäußert, aber es ist scheinbar salonfähig, dass man Eulen belächelt, weil sie morgens schlafen wollen.

    Nö finde ich nicht salonfähig. Das einfach frech, egal in welche Richtung.

  • Da Du anscheinend nur Sprüche machen kannst ohne irgendwelchen Argumente zu bringen, beende ich mal an der Stelle die Diskussion mit dir.

    👌

  • An normalen Arbeitstagen muss ich aber die Interessen meines Arbeitgebers beachten. Wenn die Schule für eine bestimmte Uhrzeit eine Konferenz ansetzt, kann ich auch nicht sagen, da mache ich aber immer meinen Mittagsschlaf. Am Ende geht es darum die Interessen von Schule und Lehrer zu berücksichtigen und zu gewichten. Es geht hier auch nicht um eine Aufstehzeit. Es geht darum, dass ich bis dahin mich krank melden muss. Ich kann mir einen Wecker stellen, merken dass ich gesund bin und mich wieder umdrehen. Die meisten Menschen werden es sowieso früher merken, dass sie krank sind.


    Könnte daran liegen, dass Teilzeitkräfte eine andere Arbeits- bzw. Unterrichtsverpflichtung haben? Nur mal eine Idee. Wenn Du Vollzeitkraft bist und die Schule von dir mehr als 40+X Stunden Arbeit verlangt, geht das nicht. Letztlich hat dein Arbeitgeber ein Recht auf die 40h+x, wobei x der Ferienausgleich wäre. Aber am Ende solltest du zu mindestens rechtlich nicht wirklich mehr arbeiten.

    Ich kann also bei einer Vollzeitkraft sagen, dass sie an einem Tag erst um 10 Uhr Unterricht hat, sich aber von 8:00 bis 10:00 Uhr als Vertretungsreserve bereit hält oder auch andere Sachen machen soll, so dass mir als Arbeitgeber zur Verfügung steht. Am Ende darf die Lehrkraft nicht über die 40h+x pro Woche kommen. Wenn ich eine Teilzeitkraft habe muss die ggf. nur 20 h arbeiten. Dann kann ich sie nicht jeden Tag für 8h einplanen. Da muss ich halt entscheiden, was ich möchte. Ggf. könnte die Teilzeitkraft an 2-3 Tagen wie Vollzeit arbeiten und hat dann den Rest frei. Oder sie arbeitet die ganze Woche. Dann muss ich aber beachten, dass sie nicht zu viel arbeitet. Da kann sie nicht jeden x Stunden als Vertretungsreserve fungieren. Aber vielleicht ist das sowieso nicht möglich. Susanne schrieb, dass das so etwas verboten ist. Aber vielleicht verwechselt sie das auch mit Bereitschaftsdiensten bei Ärzten etc., die nicht auf die Arbeitszeit angerechnet werden.

    Die Schule kann zunächst mal nur 40h /pro Woche verlangen. Wenn ein Kollege in einer Unterrichtswoche mehr arbeitet und dafür in den Ferien weniger, dann ist das sicher nicht das Recht der Schule. Möglich ist es, weil wir eben einen großen Teil unserer Arbeitszeit selbstständig organisieren. Dabei vertraut unser Dienstherr oder Arbeitgeber darauf, dass wir die Jahresarbeitszeit einhalten, d.h. nicht zu wenig (und nicht zu viel) arbeiten. Auch das Einhalten der Ruhezeiten liegt dabei in unserer Verantwortung.

    Und wenn jetzt jemand seine Arbeitszeit so verteilt, dass er vormittags unterrichtet, sich nachmittags für die Kinder/den Hund/die pflegebedürftige Person/den Mittagsschlaf/ den Friseurtermin/… Zeit nimmt und nach dem Abendessen korrigiert, vorbereitet oder Sonstiges plant, dann muss derjenige bei spätem Unterrichtsbeginn morgens vielleicht sogar lange schlafen, damit die Ruhezeit eingehalten wird.


    Wenn wir verpflichtet würden, jeden Tag von ca. 8 bis 16 Uhr in der Schule vor Ort zu sein, dann wäre das so. Dann ginge viel Flexibilität (und der einzige familienfreundliche Aspekt) für den einzelnen verloren, andererseits müsste sich der Arbeitgeber/Dienstherr dann auch Gedanken darüber machen, wie er dann Anwesenheitspflichten außerhalb dieser Zeiten (Abendveranstaltungen, Klassenfahrten, Wochenendveranstaltungen) kompensiert. Denn dann läge das eben nicht mehr in der Verantwortung des einzelnen.


    Was die Bereitschaftsstunden für Vertretungen angeht, so kann man dazu meines Erachtens nicht seitens der Schulleitung verpflichtet werden, solange nicht konkret eine Vertretungssituation vorliegt. Und es gibt sicher immer mal wieder jemanden, der diese Verpflichtung in einigen zusätzlichen Unterrichtsstunden für spontane Vertretungen in der Schule vor Ort zu sein, nicht begrüßt.

    Normalerweise hat sich das Kollegium als Gesamtheit in der Gesamtlehrerkonferenz oder deren Entsprechung in anderen Bundesländern aber freiwillig (und dann bindend für alle) dafür entschieden, weil man sich damit erkauft, dass man nicht ständig ungeplant für Vertretungen herangezogen wird. Jedes Kollegium muss selbst entscheiden, was ihm da wichtiger ist. Solange es funktioniert, der einzelne also nicht ungefragt zu anderen Zeitpunkten für Vertretungen herangezogen wird, kann es sehr angenehm sein.

    Wenn du so etwas nicht kennst, dann kannst du das ja auch an deiner Schule vorschlagen. Es kann ja auch bedeutet, dass ihr festlegt, welcher Kollege in welcher Stunde immer damit rechnen muss, zwei Klassen parallel in der Aula zu beaufsichtigen, wenn ihr an der Grundschule im Kollegium nicht genug Hohlstunden für normale Bereitschaftsstunden habt.


    Jeder von uns hier unterstützt die Formulierung „Um 7 Uhr oder direkt bei späterer Feststellung der Krankheit“, auch wenn alle um 7 Uhr telefonisch statt bis 7 Uhr auf einem AB oder per E-Mail für nicht mehr zeitgemäß halten. Aber niemals wäre ich bereit mir vorsichtshalber einen Wecker zu stellen, um vor 7 Uhr meine Dienstfähigkeit für den Tag überprüfen. Da kann eine spätere Krankmeldung für die Schule so unpraktisch sein wie sie will, dieses Recht hat die Schule nicht.


    Du darfst mich aber gerne eines besseren belehren und mir aufzeigen, wo diese Recht der Schule nachzulesen ist.

  • Die Schule kann zunächst mal nur 40h /pro Woche verlangen. Wenn ein Kollege in einer Unterrichtswoche mehr arbeitet und dafür in den Ferien weniger, dann ist das sicher nicht das Recht der Schule. Möglich ist es, weil wir eben einen großen Teil unserer Arbeitszeit selbstständig organisieren.

    ....

    Ich habe nichts anderes behauptet. Es ist klar, dass die Wochenarbeitszeit durch solche Regelungen nicht überschritten werden darf. Es sind übrigens nicht 40 sondern 40 + x Stunden durch den Ausgleich für die Ferien...

    Was die Bereitschaftsstunden für Vertretungen angeht, so kann man dazu meines Erachtens nicht seitens der Schulleitung verpflichtet werden, solange nicht konkret eine Vertretungssituation vorliegt. Und es gibt sicher immer mal wieder jemanden, der diese Verpflichtung in einigen zusätzlichen Unterrichtsstunden für spontane Vertretungen in der Schule vor Ort zu sein, nicht begrüßt.

    Für NRW habe ich bereits das Urteil des OVG genannt, dass es anders als Du siehst. Susanne hat zwar darauf verwiesen, dass es andere Urteile gibt, hat aber bisher leider kein einziges genannt. Ich vermute, dass es auch keine gibt. Vielleicht hat sie es auch mit der Rechtsprechung zu den Bereitschaftszeiten bei Ärzten verwechselt. Das ist aber nicht vergleichbar, da dort die Bereitschaftszeiten oben drauf kamen.

    Normalerweise hat sich das Kollegium als Gesamtheit in der Gesamtlehrerkonferenz oder deren Entsprechung in anderen Bundesländern aber freiwillig (und dann bindend für alle) dafür entschieden, weil man sich damit erkauft, dass man nicht ständig ungeplant für Vertretungen herangezogen wird. Jedes Kollegium muss selbst entscheiden, was ihm da wichtiger ist. Solange es funktioniert, der einzelne also nicht ungefragt zu anderen Zeitpunkten für Vertretungen herangezogen wird, kann es sehr angenehm sein.

    Da bin ich ganz bei dir. In der Regel wird eine solche Regelung durch die Gesamtkonferenz festgelegt werden. Mag natürlich in einzelnen Bundesländern anders sein. Aber das so eine Regelung formal richtig beschlossen wird, ist doch Grundvoraussetzung. Das würde ich voraussetzen, sonst braucht man doch gar nicht diskutieren.

    Jeder von uns hier unterstützt die Formulierung „Um 7 Uhr oder direkt bei späterer Feststellung der Krankheit“, auch wenn alle um 7 Uhr telefonisch statt bis 7 Uhr auf einem AB oder per E-Mail für nicht mehr zeitgemäß halten. Aber niemals wäre ich bereit mir vorsichtshalber einen Wecker zu stellen, um vor 7 Uhr meine Dienstfähigkeit für den Tag überprüfen. Da kann eine spätere Krankmeldung für die Schule so unpraktisch sein wie sie will, dieses Recht hat die Schule nicht.

    Ich glaube, das es in der Praxis auch nur in Einzelfällen relevant ist. Es wird doch auch niemand etwas sagen, wenn sich jemand ausnahmsweise mal später krank meldet. Aber es gibt halt auch andere Fälle. Wir hatten mal eine Abordnung, die sich oft krank war und auch regelmäßig kurzfristig abgesagt hat. In der Regel mit dem Hinweis, dass man noch gehofft doch kommen zu können. Für Leute, die chronisch krank sind, ist es sicherlich auch wichtig die Anzahl der Fehltage gering zu halten. Am Ende hat die Person auch den Hinweis bekommen, sich morgens direkt krankzumelden. Hat allerdings nur begrenzt geklappt.

    Also wie gesagt die meisten merken schon frühzeitig das sie krank werden und können sich rechtzeitig abmelden. In Einzelfällen wird auch niemand etwas sagen (können), wenn man sich kurzfristig krankmeldet. Aber die Frage ist, kann die Schule es generell erwarten, dass man sich früh krankmeldet. Spätestens wenn jemand das dritte mal um 10:00 Uhr absagt, würde ich deutlich Worte finden und es bei weiteren Vorkommnissen auch mit einer Abmahnung versuchen. Ob es am Ende rechtens ist, mag dann ein Gericht entscheiden.

  • Ich habe nichts anderes behauptet. Es ist klar, dass die Wochenarbeitszeit durch solche Regelungen nicht überschritten werden darf. Es sind übrigens nicht 40 sondern 40 + x Stunden durch den Ausgleich für die Ferien...

    Nein, es sind nicht prinzipiell 40+x. Das gilt nur, wenn Kollegen mehr freie Tage haben möchten und daher von sich in Schulwochen mehr arbeiten. Das kann die Schule aber nicht voraussetzen. Wir haben wie andere Beamte ebenfalls ca. 30 Urlaubstage, was bedeutet, dass wir 46 Wochen jeweils 40 Stunden unterrichten. Ich kenne keine Schulleitung, die fordert, dass die Kollegen bitte 12 Wochen lang komplett frei nehmen und dafür in den anderen Wochen zum Ausgleich mehr arbeiten.

    Warum sollte das also als Argument dafür gelten, dass man am Morgen eh früh aufstehen muss, weil der Arbeitstag beginnt?

    Meiner Meinung nach hast du da den Denkfehler und nicht alle anderen.

  • Nein, es sind nicht prinzipiell 40+x. Das gilt nur, wenn Kollegen mehr freie Tage haben möchten und daher von sich in Schulwochen mehr arbeiten.

    Ich glaube du solltest dich da noch mal informieren. In meinem Bundesland ist es so.

    https://www.mk.niedersachsen.d…ssbericht-vor-170499.html

    Warum sollte das also als Argument dafür gelten, dass man am Morgen eh früh aufstehen muss, weil der Arbeitstag beginnt?

    Meiner Meinung nach hast du da den Denkfehler und nicht alle anderen.

    Das eine hat mit den anderen nur begrenzt zu tun. Es geht nur darum, dass durch Vertretungsbereitschaft nicht über deine Wochenarbeitszeit kommen darfst.

  • Wo ist der Zusammenhang mit DFUs Beitrag?

    DFU behauptet, dass Lehrkräfte pro Woche nur 40 (39) h arbeiten müssen. Ich habe darauf hingewiesen, dass es offiziell 40 + x ist, wobei x die Stunden aus den Ferien sind. Relevant ist es, weil du natürlich in der Summe nicht mehr arbeiten sollst als die 40 h + X. Wenn Du also 2 h Vertretungsreserve machst, darfst du in der Summe nicht darüber kommen.

    Na den Unterschied kenne ich zumindest, du nicht?!?

    Dann wäre es doch total nett, wenn Du Urteile die nun meinst verlinkst. Ich habe dir oben bereits das Urteil vom OVG genannt, wonach eine Vertretungsbereitschaft rechtens ist. Da Du schreibst, dass es anders lautende Urteile gibt, wäre es schön wenn du uns zu mindestens 2 davon nennen würdest. Es mag durchaus sein, dass sich die Rechtsprechung geändert hat. Allerdings findet man im Netz nichts dazu.

  • Jetzt gerade, 1 Uhr nachts, habe ich den Fall: Mein Kurzer hatte bis eben Reizhusten bis zum sprichwörtlichen Erbrechen. 50% Chance ist er morgen früh topfit und ready to Go. Soll ich ihn allen Ernstes um 6:30 spätestens wecken, um dann ganz sicher zu sein und bis 7 Uhr die Mail zu verschicken?


    Wohl kaum. Der darf ganz normal pennen und wenn er krank ist, ist er krank wenn er ganz normal geweckt wird.

  • Jetzt gerade, 1 Uhr nachts, habe ich den Fall: Mein Kurzer hatte bis eben Reizhusten bis zum sprichwörtlichen Erbrechen. 50% Chance ist er morgen früh topfit und ready to Go. Soll ich ihn allen Ernstes um 6:30 spätestens wecken, um dann ganz sicher zu sein und bis 7 Uhr die Mail zu verschicken?


    Wohl kaum. Der darf ganz normal pennen und wenn er krank ist, ist er krank wenn er ganz normal geweckt wird.

    Naja, das ist doch ganz klar. Dann schickst Du deinem Stundenplaner eine Nachricht, dass dein Sohn krank ist und Du morgen wohl nicht zum Unterricht kommen kannst. Dann kann er das nämlich berücksichtigen und morgens in Ruhe einen Vertretungsplan machen. Das ist dem in der Regel lieber als wenn Du um 10:00 Uhr anrufst, dass Du um 11:00 Uhr nicht kommen kannst.

  • Naja, das ist doch ganz klar. Dann schickst Du deinem Stundenplaner eine Nachricht, dass dein Sohn krank ist und Du morgen wohl nicht zum Unterricht kommen kannst. Dann kann er das nämlich berücksichtigen und morgens in Ruhe einen Vertretungsplan machen. Das ist dem in der Regel lieber als wenn Du um 10:00 Uhr anrufst, dass Du um 11:00 Uhr nicht kommen kannst.

    Als Beamter hat man nur eine begrenzte Anzahl an kindkrank-Tagen. Wenn man das jedes Mal vorsichtshalber macht, ist man im Januar fertig damit.

  • Naja, das ist doch ganz klar. Dann schickst Du deinem Stundenplaner eine Nachricht, dass dein Sohn krank ist und Du morgen wohl nicht zum Unterricht kommen kannst. Dann kann er das nämlich berücksichtigen und morgens in Ruhe einen Vertretungsplan machen. Das ist dem in der Regel lieber als wenn Du um 10:00 Uhr anrufst, dass Du um 11:00 Uhr nicht kommen kannst.

    Nö, das wäre unserem nicht lieber, dann lieber um 10 Uhr anrufen als doch erscheinen.

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