• In meiner Willkommensklasse habe ich 4 Schüler während der Pause drinnen gelassen, während die anderen draußen waren. Nach dem Unterricht stellte ich fest, dass mir und anderen Schülern Geld fehlte. Es kam zu tumultartigen Szenen, da alle 4 Schüler beschuldigt wurden, sich jedoch vehement dagegen wehrten und einer Durchsuchung nicht zustimmten.

    Die Kommunikation gestaltete sich schwierig, da die meisten Kinder der Klasse kaum Deutsch sprachen. Aufgrund der Sprachbarriere konnte ich von den 4 Schülern keine klare Aussage bekommen. In einem Versuch, die Eltern zu kontaktieren, nutzte ich eine Übersetzer-App, aber auch hier stieß ich auf die Herausforderung, dass die Eltern kein Deutsch sprachen.

    Die Schulleitung war an diesem Tag nicht anwesend, aber ich informierte sie umgehend per E-Mail über den Vorfall. Trotz des Durcheinanders und der Lautstärke in der Klasse musste ich die Schüler am Ende gehen lassen, da rechtlich wenig Handlungsspielraum bestand.

    Angesichts dieser Situation frage ich mich, welche weiteren Maßnahmen sinnvoll wären.

    • Offizieller Beitrag

    In meiner Willkommensklasse habe ich 4 Schüler während der Pause drinnen gelassen, während die anderen draußen waren. Nach dem Unterricht stellte ich fest, dass mir und anderen Schülern Geld fehlte. Es kam zu tumultartigen Szenen, da alle 4 Schüler beschuldigt wurden, sich jedoch vehement dagegen wehrten und einer Durchsuchung nicht zustimmten.

    Du darfst nicht durchsuchen. Und warum sollten die Schüler einer solchen Durchsuchung zustimmen?

    Lektion aus der Sache:
    Lasse niemals Wertsachen im Raum - das bringen wir doch auch unseren SchülerInnen bei.
    Da nur ein Anfangsverdacht besteht und nicht klar ist, ob während der Pause noch andere Menschen den Raum betreten haben, dürfte das im Nachhinein nicht mehr aufzuklären sein.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ich würde Kinder nicht alleine eine ganze Pause im Klassenzimmer lassen- Aufsichtspflicht.


    Zum Durchsuchen: Du kannst darum bitten, die Taschen durch die SuS auspacken zu lassen. Ggf. hätte man die 4 mit ihren Ranzen zur SL nehmen können und mit Zeugen dazu auffordern, die Taschen auszuräumen.


    Im Nachhinein kann man nichts mehr erzwingen. Man könnte die Eltern aber freundlich darum bitten, mit ihren Kindern zu sprechen und nach unerwartetem Geldsegen Ausschau zu halten.

  • Auch die Polizei darf nicht einfach alle durchsuchen, die im Raum waren, als eine Straftat begangen wurde, eine Durchsuchung ist ein starker Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, dazu ist ein konkreter Verdacht gegen die betroffene person notwendig.

    Es ist bitter aber ein klassischer Fall von Lehrgeld.

  • Zum Durchsuchen: Du kannst darum bitten, die Taschen durch die SuS auspacken zu lassen. Ggf. hätte man die 4 mit ihren Ranzen zur SL nehmen können und mit Zeugen dazu auffordern, die Taschen auszuräumen

    Das ist beides eine dumme Idee, weil ihr kein Recht dazu habt.

  • Wenn die Schüler zustimmen ihre Taschen auszupacken, dann würde ich laienhaft sagen, dass das erlaubt ist.

    Ansonsten würden sich ja alle Personen, die zum Beispiel vor dem betreten eines Fussballstadions sich in Inhalt von Taschen zeigen lassen auch strafbar machen.

  • Ganz verstehe ich die Situation nicht. Entweder haben alle 4 geklaut oder einer und 3 haben zugesehen und werden jetzt erpresst, dass sie nichts sagen. Sie waren doch gemeinsam im Raum?



    Ich hatte vor vielen Jahren einmal eine ähnliche Situation erlebt (bzw. es betraf eine Kollegin und ich unterrichtete in der Klasse). Damals hatten wir Erfolg, als wir mit jedem einzeln sprachen. Und damals war wirklich üble Erpressung mit Gewaltandrohung im Spiel. Der Diebstahl war schließlich das kleinere Problem.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Ich würde trotzdem erstmal die Polizei anrufen, wenn ich bestohlen wurde und einen begründeten Verdacht habe, wer dafür verantwortlich sein muss. Was die dann sagen/machen, steht ja nochmal auf einem anderen Blatt, aber das würde ich bei Diebstahl in jedem anderen Kontext doch auch tun, also wieso nicht in der Schule? Und selbstverständlich würde ich auch eine Anzeige stellen. Auch hier, wenn die eingestellt wird, egal, aber Schultern zucken und "da kann man wohl leider nichts mehr machen" kanns ja auch nicht sein.

  • Es gäbe noch andere Konstellationen. Ist aber geschenkt.

    Ich habe es damals als Schüler selbst so etwas ähnliches erlebt (da verschwand Geld während des Kunstunterrichts. Es waren also alle Schüler und der Lehrer da als es geschah.). Da kam dann noch der Rektor und zusammen mit dem Lehrer haben sie uns gefragt, ob wir freiwillig die Taschen ausleeren. Alle die das gemacht hatten durften dann gehen.

    Ich weiß nicht, wie es dann genau bei den letzten Schülern gelaufen ist, weil ich nicht mehr dabei war. Aber so haben sie es jedenfalls herausgefunden.

  • Wenn die Schüler zustimmen ihre Taschen auszupacken, dann würde ich laienhaft sagen, dass das erlaubt ist

    Ja, aber unter Druck gesetzt. Kann auf Nötigung hinaus laufen

    Ansonsten würden sich ja alle Personen, die zum Beispiel vor dem betreten eines Fussballstadions sich in Inhalt von Taschen zeigen lassen auch strafbar machen

    kein Schüler geht freiwillig in die Schule und auch die Durchsuchung von Taschen durch Lehrkräfte führt dann nicht zu einem Fußballspiel. Man geht freiwillig zum Fußball und macht das halt mit.

  • Ja, aber unter Druck gesetzt. Kann auf Nötigung hinaus laufen

    kein Schüler geht freiwillig in die Schule und auch die Durchsuchung von Taschen durch Lehrkräfte führt dann nicht zu einem Fußballspiel. Man geht freiwillig zum Fußball und macht das halt mit.

    Außerdem haben die Stadien Hausrecht. Wem das nicht passt, dass er seine Taschen zeigen muss, bliebt eben draußen.

  • Könnt ihr nicht einen Übersetzer hinzuziehen inkl. einem Polizisten mit anschließendem, klärendem Gespräch?

    Macht womöglich Eindruck und ist super unangenehm für die Burschen.


    In dem Dorf, in dem ich arbeite gibt es einen Kontaktpolizisten. Der würde zu uns auf jeden Fall allein der Wirkung halber kommen.

  • Echt? In den Kontexten Sek. II, berufliche Bildung, Weiterbildungskolleg usw. wird dies aber hier im Forum immer wieder vorgebracht.

    Äh, nein! Bis 18 ist man schulpflichtig. Und in einer dualen Ausbildung bis zum Ende, wenn man sie unter 21 begonnen hat.

    Hauptsächlich das dritte Jahr Gymnasium und die Fachschulen haben nicht mehr schulpflichtige Schülerschaften.

  • Bis 18 ist man schulpflichtig.

    Gilt hier auch so, ich meine aber, das sei bundeslandabhängig und teilweise nur bis 16? Aber ich mag mich täuschen.

    Und in einer dualen Ausbildung bis zum Ende, wenn man sie unter 21 begonnen hat.

    In Bayern ist man von dieser Pflicht befreit, wenn man entweder zuvor bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat oder über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügt.

  • Gilt hier auch so, ich meine aber, das sei bundeslandabhängig und teilweise nur bis 16? Aber ich mag mich täuschen.

    OT, aber ja: Das ist BL-abhängig. In NDS ist es z. B. so, dass man nicht mehr schulpflichtig ist, wenn man neun Jahre eine allgemeinbildende Schule und dann ein Jahr einen Vollzeitbildungsgang an einer BBS absolviert hat. Da kann es also durchaus sein, dass eine Schülerin/ein Schüler nach diesen zehn Schuljahren erst 16 ist.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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