Lohnt sich das Referendariat, wenn man dann sowieso aufgrund des Alters nicht verbeamtet wird?

  • Ich frage mich, wozu sollte man ins Ref starten, wenn man danach aufgrund des Alters sowieso nicht verbeamtet wird, sondern nach Tarif bezahlt wird? Ohne Ref hatte ich als Angestellte E13. Wie viel bekommt man dann als Angestellte mit Ref?

    Je nach Bundesland und Schulart auch E13. Bist du denn unbefristet angestellt und willst nie wieder Schule oder Bundesland wechseln? Dann würde ich die Stelle wohl behalten. Wenn du noch 20 Berufsjahre vor dir hast, lieber das Ref machen. Ich würde behaupten, du bist im Zweifel, wenn's mal nicht so läuft, ohne berufsqualifizierenden Abschluss immer benachteiligt.

  • So unausgebildet bin ich nicht. Ich bin schon seit 1,5 Jahren im Ref. In der Zeit habe ich auch eine Zusatzqualifizierung für die Grundschule gemacht. Nun bleiben mir 6 Monate an einer Regionalen Schule. Allerdings ist bin mittlerweile fix und fertig von diesem ständigen Druck und Kritik. Ich habe eine Aussicht auf eine unbefristete Stelle im DaZ-Bereich, wo ich mich richtig wohl und von Kollegen geschätzt fühle. Deswegen würde ich gerne die Stelle annehmen und das Ref abbrechen. Mir würde E13 vollkommen ausreichen. In ein paar Jahren bin ich aber zu alt für die Verbeamtung nach dem Referendariat. Deswegen war auch die Frage, ob es sich später finanziell lohnt, damit wieder anzufangen.

    Achso, na dann natürlich beenden! Du hast noch ein halbes Jahr und Aussicht auf Verbeamtung, wo liegt der Zweifel?

  • Druck und Kritik kommt leider im Referandariat vor. Zum einen gerechtfertigt, weil es dich auf einen stressigen Beruf vorbereiten soll. Zum anderen liegt das aber auch ein gutes Stück an der Unfähigkeit der Seminarausbilderinnnen, die es selbst nicht besser können und sich hinter Gemecker und überzogenen Ansprüchen verstecken.

    ...und zum dritten liegt es am Referendar oder der Referendarin, der oder die noch nicht angemessen mit Kritik und Anforderungen eines herausfordernden Berufes umgehen kann.

  • Wenn die Fragenstellerin jetzt eine unbefristete E13-Stelle hat und nachher auch nur eine unbefristete E13-Stelle bekommen kann, ist das bodenständige Referendariat der totale Wahnsinn.

    Die TE merkt an, dass sie in ein paar jahren zu alt für die Verbeamtung sein könne. In einem halben Jahr wäre die also noch drin. Ob Sie jetzt tatsächlich eine unbefristete Stelle in Aussicht hat, wissen wir nicht. Und überhaupt kommen die Informationen etwas zäh uns spärlich. Zu Bundesland und Schulform wissen wir nichts bis wenig. Auf der Basis kann man gar nichts raten.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Hatten wir nicht gerade den Thread von einer Kollegin, die ohne Ref unbefristet an einer Privatschule angefangen hatte, jetzt dort nicht mehr ganz zufrieden ist, aber wegen des fehlenden zweiten Staazsexamens nur schwierig im öffentlichen Schukdienst unterkommen kann?

  • was meinst du damit?

    Die (?) TE sieht sich als "fix und fertig" und soll noch ein halbes Jahr durchziehen. Ist das realistisch? Anhand der zwei Posts schwer abzuschätzen. Wenn es machbar ist, würde ich auf jeden Fall das halbe Jahr noch durchziehem. Falls nicht: Vielleicht kann sie ohne negative Konsequenzen mal eine Pause machen, allein das Wissen daran könnte Erleichterung schaffen.

  • ... wie schon in diversen anderen Threads abgefrühstückt: du wärest dann (!) eine grundständig ausgebildete Lehrerin. Einfach irgendeinen Job machen ohne abgeschlossene Berufsausbildung ist halt auch "selbstschädigend'.

    Alles richtig, aber wenn man durch den Vorbereitungsdienst sogar in Summe finanzielle Nachteile hat, dann kann ich nicht mit gutem Gewissen dazu raten.


    Das einzige, was vielleicht dafür sprechen würde wäre das niedrigere Deputat. Zumindest wäre es in Hessen so.

  • RoasLaune schreibt:

    Zitat

    Aber mit abgeschlossenem Referendariat beginnst du auf Erfahrungsstufe 3, das macht finanziell schon einen Unterschied...

    Das ist einfach nur unwahr, warum behauptet man sowas?


    Im TVL ist eindeutig geregelt, dass man nach abgeschlossenem (regulären) Ref. in Erfahrungsstufe 1 beginnt, das Ref wird mit 6 Monaten auf die Stufenlaufzeit in 1 angerechnet. Anrechnungsmöglichkeiten von Zeiten vor dem Ref existieren nicht.

  • Wenn die TE bereits 1,5 Jahre hinter sich hat und noch 6 Monate fehlen, würde ich auf Bayern tippen. Müssen da die Refs nicht an 2 verschiedenen Schulen ihr Ref ablegen? Daher vielleicht der Verweis auf eine regionale Schule?🤔


    Wie dem auch sei. Du bist kurz vor dem Ziel. Da würde ich jetzt nicht das Handtuch schmeißen. Konzentriere dich auf das Wesentliche- das sind deine Lehrproben/UBs oder wie auch immer das bei euch heißt. Alles was nicht unbedingt sein muss, machst du die nächsten 6 Monate einfach nicht. Schone deine Ressourcen und zieh durch. Alles Gute!

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Und RLP

    Nein, in RLP gibt es schon seit etlichen Jahren keine "Regionalen Schulen" mehr. Zitat: "Zurzeit existieren in Rheinland-Pfalz Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen, Freie Waldorfschulen, Gymnasien, Integrierte Gesamtschulen, Kollegs und Abendgymnasien sowie Realschulen plus. Die Schularten Duale Oberschulen und Regionale Schulen gibt es seit dem Schuljahr 2009/10 nicht mehr." (Quelle: https://www.statistik.rlp.de/f…/B1013_202000_1j_K_T1.pdf)

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • RoasLaune schreibt:

    Das ist einfach nur unwahr, warum behauptet man sowas?


    Im TVL ist eindeutig geregelt, dass man nach abgeschlossenem (regulären) Ref. in Erfahrungsstufe 1 beginnt, das Ref wird mit 6 Monaten auf die Stufenlaufzeit in 1 angerechnet. Anrechnungsmöglichkeiten von Zeiten vor dem Ref existieren nicht.

    Vielleicht weil es für viele Bundesländer für die A- Besoldung stimmt, wenn auch nicht für den TVL? (BW beispielsweise)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Vielleicht weil es für viele Bundesländer für die A- Besoldung stimmt, wenn auch nicht für den TVL?

    Man kann definitiv im TV-L mit einer weit höheren Erfahrungsstufe als 1 oder 2 beginnen. Wir haben mehrere dieser Fälle an der Schule in denen sehr großzügig die Zeit vor der Schule als Erfahrungszeit angerechnet wurde. Hier scheint es keine festen Regeln zu geben oder der Ermessensspielraum ist gewaltig.


    Dasselbe gilt übrigens für den höheren Dienst. Was als dienstförderlich so anerkannt wird liegt sehr im Ermessen des Sachbearbeiters. Ich hatte bei Dienstbeginn dort Diskussion um Diskussion wegen einzelner Sätze aus dem AG-Zeugnis führen müssen.

    Das ganze ist auch für Quereinsteiger oftmals maßgeblich. Es ist halt ein Unterschied ob ich mit E13/2 anfange oder mit E13/6. Wir haben hier zwei Kollegen die nach dem Ref mit A13/10 begonnen haben (Bundeswehr-Wechsler bei denen die gesamte Dienstzeit angerechnet wurde) was zu äußerst amüsanten Konstellationen führt.

  • Wir haben hier zwei Kollegen die nach dem Ref mit A13/10 begonnen haben (Bundeswehr-Wechsler bei denen die gesamte Dienstzeit angerechnet wurde) was zu äußerst amüsanten Konstellationen führt.


    Bitte nähere Informationen. Aus welcher Laufbahn mit welcher Begründung (Studium, Lehrgänge, Menschenführungserfahrung, allgemeine Lebenserfahrung)? Welche Unterlagen sind relevant (Lehrgangszeugnisse, Dienstzeugnisse, Beurteilungen, ...)?

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