Familienzuschläge ungerecht wegen höheren Mobilitätskosten auf dem Land

  • Weil das der für das Land NRW günstigste Versuch war, die Besoldung gerichtsfest zu machen?

    Hoffentlich fliegt die Konstruktion dem Land NRW noch um die Ohren. Bei uns an der Schule legt jedenfalls seit der Einführung der exorbitanten Familienzuschläge praktisch das komplette Kollegium Widerspruch gegen die Besoldung ein.


    Sollte es in 10 Jahren mal zu einer für uns Beamte positiven Gerichtsentscheidung kommen, wird dann das Gehalt inkl. Zins und Zinseszins nachgezahlt?

  • Wie gesagt, der größte Arsch von Dienst sind die, die ohne Familie teuer gekauft haben in der Stadt und überhaupt keine Zuschläge bekommen, während denen mit Kindern selbiger noch gepudert wird.

    Da kauft man sich doch nix. Da geht man im Pensionsalter in den Süden. Was hält einen denn noch hier...

  • Hoffentlich fliegt die Konstruktion dem Land NRW noch um die Ohren. Bei uns an der Schule legt jedenfalls seit der Einführung der exorbitanten Familienzuschläge praktisch das komplette Kollegium Widerspruch gegen die Besoldung ein.

    Ja, ich auch. Da bin ich dem Forum wirklich sehr dankbar, dass auf diese Möglichkeit hingewiesen wurde.


    Ich muss mal den Widerspruch für 2024 ausfüllen.

  • Sollte es in 10 Jahren mal zu einer für uns Beamte positiven Gerichtsentscheidung kommen, wird dann das Gehalt inkl. Zins und Zinseszins nachgezahlt?

    Bisher waren die mir bekannten Nachzahlungen (z. B. wegen Rechtswidrigkeit der Besoldungsabsenkung für Berufseinsteiger in BW) jeweils ohne Verzinsung

  • Bisher waren die mir bekannten Nachzahlungen (z. B. wegen Rechtswidrigkeit der Besoldungsabsenkung für Berufseinsteiger in BW) jeweils ohne Verzinsung

    Das ist schade, bei 4% kommt da durchaus was zusammen.

  • Bisher waren die mir bekannten Nachzahlungen (z. B. wegen Rechtswidrigkeit der Besoldungsabsenkung für Berufseinsteiger in BW) jeweils ohne Verzinsung

    Ich hätte jetzt eigentlich gedacht, daß gemäß §288 BGB Absatz 1 5% Verzugszinsen über dem Basiszinssatz der EZB zu zahlen sind. Der Basiszinssatz beträgt zur Zeit 3,62%, entsprechend sind die Forderungen, so sie denn gerichtlich bestätigt werden, mit 8,62% zu verzinsen.


    Sonst könnte man sich als Schuldner ja ein Geschäftsmodell daraus basteln die Verfahren möglichst in die Länge zu ziehen, um die Schulden wegzuinflationieren.

  • Es gibt zwar §288 BGB, aber bei uns ist als lex specialis § 5 LBesG BW einschlägig. Der dortige Absatz 2 schließt Verzugszinsen aus.*


    Zitat

    Sonst könnte man sich als Schuldner ja ein Geschäftsmodell daraus basteln die Verfahren möglichst in die Länge zu ziehen, um die Schulden wegzuinflationieren.


    Das könnte durchaus Strategie sein. Rechtswidrige Besoldung kostet dadurch im Zweifel nie mehr als eine originär rechtskonforme Besoldung.

    *So zumindest die Aussage des Landes.

  • Im Besoldungsgesetz des Landes NRW §3 Absatz 5 steht Ähnliches.


    https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=646448


    Wobei ich mir wünschen würde, daß die GEW das mal in einem Musterfall vors Verwaltungsgericht bringt.

    Um Wünsche an die GEW richten zu können müsstest du halt erst einmal Gewerkschaftsmitglied sein, dann könntest du das möglicherweise mit der GEW im Rücken gerichtlich klären lassen. Andernfalls könntest du zumindest die GEW direkt kontaktieren, damit diese prüfen kann, ob sie das auf ihre Agenda setzen oder auf dieser in der Relevanz hochstufen möchte. Hier im Forum als Nichtmitglied einerseits regelmäßig die GEW zu attackieren, aber einerseits ebenso regelmäßig Wünsche zu äußern, was diese auf ihre Agenda setzen solle ist ebenso wirkungslos, wie sinnbefreit.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Doch, das hätte ich in meine Immobilienkaufphase miteinfließen lassen. Die für mich zu teuren Immobilien in Stadtnähe waren ausschlaggebend, eine Immobilie weiter draußen zu kaufen. Höhere Familienzuschläge hätten das relativiert, zumal man die höhere Wertsteigerung in Stadtnähe ja einpreist und sich dies dann mit höheren Zuschlägen auch eher leisten kann. Aber schön, dass du Fragen stellst und meine mutmaßlichen Antworten gleich mitlieferst. Ich hoffe deine Diskursgepflogenheiten sind im Unterrichtsraum professioneller.

    Komischerweise wohnten auch schon lange vor den hohen Familienzuschlägen Lehrkräfte in den Städten. Also scheint wohl nicht der Familienzuschlag die Menschen in die Stadt zu ziehen. Ich spoiler mal: auch in Bundesländern ohne Familienzuschläge gibt es nich Lehrkräfte unabhängig vom allgemeinen Mangel.


    Dein Beitrag spricht hingegen Bände. Vielleicht bereust du deine private Entscheidung und gönnst es denen nicht, die durch die Änderungen profitieren und damals ihre Prioritäten in Bezug auf Konsum und Lebensgestaltung anders gesetzt haben.

    ch kann dich beruhigen, sobald die Kinder in Lohn und Brot sind, spätestens mit 25, fallen die Zuschläge weg. Meinst du, dass dann Massenwanderungen aufs Land folgen werden? Wenn deine Logik stimmt, dann müssten dann alle Städter ihre teuren Immobien verkaufen, billige auf dem Land kaufen und den Differenzbetrag mit hoher Rendite investieren. Wenn dem so wäre, gäbe es auf dem Land ja auch keine Probleme Lehrkräfte zu bekommen...

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Komischerweise wohnten auch schon lange vor den hohen Familienzuschlägen Lehrkräfte in den Städten. Also scheint wohl nicht der Familienzuschlag die Menschen in die Stadt zu ziehen. Ich spoiler mal: auch in Bundesländern ohne Familienzuschläge gibt es nich Lehrkräfte unabhängig vom allgemeinen Mangel.


    Dein Beitrag spricht hingegen Bände. Vielleicht bereust du deine private Entscheidung und gönnst es denen nicht, die durch die Änderungen profitieren und damals ihre Prioritäten in Bezug auf Konsum und Lebensgestaltung anders gesetzt haben.

    ch kann dich beruhigen, sobald die Kinder in Lohn und Brot sind, spätestens mit 25, fallen die Zuschläge weg. Meinst du, dass dann Massenwanderungen aufs Land folgen werden? Wenn deine Logik stimmt, dann müssten dann alle Städter ihre teuren Immobien verkaufen, billige auf dem Land kaufen und den Differenzbetrag mit hoher Rendite investieren. Wenn dem so wäre, gäbe es auf dem Land ja auch keine Probleme Lehrkräfte zu bekommen...

    Klar bereue ich das. Über die nächsten 20 Jahre sind das fünfstellige Beträge Differenz. Meine Prognose ist, dass damit der Run auf Stadtschulen nicht entsteht, sondern verschärft wird.

  • Es wurde hier doch schon oft erwähnt: So "richtig" rechnet es sich erst ab dem dritten Kind. Und ich kenne ganz wenig Leute, die das von vornherein geplant haben. Und wer viele Kinder will, liebäugelt dann eher mit dem Landleben.

  • Davon wusste ich nix, gibt es einen Vordruck?

    Widerspruch einlegen - Amtsangemessene Besoldung sichern!
    Es gilt das Geltendmachungserfordernis. Das bedeutet, dass Sie noch in diesem Jahr einen Antrag zu Sicherung Ihrer möglichen Ansprüche stellen müssen. Dazu…
    vlbs.nrw


    Mußt nur oben den Absender, deine Personalnummer und das Datum anpassen; ggf. auch das Jahr, für das Du Widerspruch einlegst, weil das der alte Vordruck ist.

  • Man muss hier aber im Kontext der bisherigen Diskussion auch klar sagen, dass sich dieser Widerspruch nicht gegen die Anhebung der Familienzuschläge richtet, sondern diese als Anpassungsoption sogar explizit erwähnt. Das Land NRW dürfte sich auf den Standpunkt stellen, dass hierdurch bereits eine verfassungsgemäße Besoldung sichergestellt wurde und bei Beamten ohne Kinder keine Unteralimentation vorliege. Einreichen kann man den Widerspruch natürlich dennoch und hoffen, dass das Land diesen ruhend stellt und nicht abschlägig bescheidet, wie das in NDS gehandhabt wird.

  • Einreichen kann man den Widerspruch natürlich dennoch und hoffen, dass das Land diesen ruhend stellt und nicht abschlägig bescheidet, wie das in NDS gehandhabt wird.

    Ich habe hier in NRW in den letzten drei Jahren Widersprüche eingereicht und die wurden alle ruhend gestellt. Seitdem bei uns an der Schule ein Mitglied der erweiterten Schulleitung nach zieg Jahren einen fünfstelligen Betrag nachgezahlt bekommen hat, reichen praktisch alle Kollegen regelmäßig Widersprüche ein, allein um die Form zu wahren. Ohne Widerspruch verfällt ja ein etwaiger Anspruch auf Nachzahlung.

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