Lehrer im ersten Beförderungsamt/ Amtszulage / A13 für alle

  • Allerdings werden sie in Zukunft mit Sicherheit auch mehr Beförderungs- oder Funktionsstellen in Grundschulen sowie im SEK-1-Bereich schaffen müssen.

    Gibt es diese vielen Beförderungsstellen de facto nicht schon?

    Ich frage jetzt einmal ganz provokant, weil die Grundschulen üblicherweise viel kleiner sind als Berufskollegs. Als ich noch Student war, war ich für die schulpraktischen Studien an einem Berufskolleg mit 184 LuL. All diesen Lehrkräften stand eine Schulleitung vor. Wie sieht es hingegen an den Grundschulen aus? Da dürften sich diese 184 LuL auf gefühlt ca. 10 Grundschulen verteilen und entsprechend auch 10 Schulleiterstellen generieren. Vor dem Hintergrund ist es doch verständlich, daß die Schulleitung an so einem großen BK sagt: "Ich habe einen Stellvertreter und 8 weitere Abteilungsleiter, wir sind in Summe also auch 10 Personen."

    Der Schlüssel "Leitungsstellen zu grundständigen Lehrkräften" ist in beiden Fällen identisch.

  • Ich halte es weiterhin für eine Milchmädchenrechnung.


    An einer Schule werden die Wettbewerbe von verschiedenen Lehrkräften getragen, sie stimmen gemeinsam ihr Konzept und die Umsetzung ab, niemand erhält Entlastung,

    an der anderen Schule macht es eine Person, die dann Entlastung erhält.

    An der einen Schule schreiben alle Gutachten (oder sonst eine Aufgabe, die laufend anfällt), jeder ist mal dran, an der anderen Schule wird es auf eine Person bezogen, die Entlastung erhält.

    An Schule 2 erhalten also Personen Entlastung, an Schule 1 nie, weil sich die Lehrkräfte in Schule 1 alle in viele Aufgabengebiete einarbeiten, sich alle um Konzepte bemühen, alles gemeinsam koordinieren, an Schule 2 grenzen sich Personen ab, benennen Aufgaben, um die sie sich vorrangig kümmern, andere sind von diesen Aufgaben nicht belastet, übernehmen aber dann Gutachten und anderes mit und ohne Entlastung.

    Die Lehrkräfte an Schule 1 arbeiten aber nicht weniger, sie übernehmen ebenso im Kollegium die gesamten anfallenden Aufgaben, die verteilt werden müssen, bekommen aber keinen Ausgleich.

    Stattdessen bekommen die Lehrkräfte an Schule 1 zu hören, die Aufgaben seien im Deputat enthalten. Für jede einzelne mag das stimmen, aber wenn man dann 10 oder 20 außerunterrichtliche Aufgaben übernimmt, wäre die Belastung mindestens so hoch wie bei einer Wettbewerbskoordination, eine Entlastung wäre durchaus angemessen, da der Aufwand mitnichten ins Deputat passt. Zudem gibt es ja an Schule 2 für den gleichen Umfang an Aufgaben durchaus verteilte Entlastungsstunden.

    Es sind also weder die Aufgaben selbst noch die besonderen Belastungen stichhaltig, beides wird nicht erhoben und nicht angemessen berücksichtig.

    Am Ende reichen die Entlastungen nie für die vielen Aufgaben und diejenigen, die eine Entlastung bekommen, können sich glücklich schätzen, denn alle anderen müssen die Aufgaben ohne bewältigen.

  • Gibt es diese vielen Beförderungsstellen de facto nicht schon?

    Ich frage jetzt einmal ganz provokant, weil die Grundschulen üblicherweise viel kleiner sind als Berufskollegs. Als ich noch Student war, war ich für die schulpraktischen Studien an einem Berufskolleg mit 184 LuL. All diesen Lehrkräften stand eine Schulleitung vor. Wie sieht es hingegen an den Grundschulen aus? Da dürften sich diese 184 LuL auf gefühlt ca. 10 Grundschulen verteilen und entsprechend auch 10 Schulleiterstellen generieren. Vor dem Hintergrund ist es doch verständlich, daß die Schulleitung an so einem großen BK sagt: "Ich habe einen Stellvertreter und 8 weitere Abteilungsleiter, wir sind in Summe also auch 10 Personen."

    Der Schlüssel "Leitungsstellen zu grundständigen Lehrkräften" ist in beiden Fällen identisch.

    Das ist ein gutes Beispiel. Es müsste einfach einheitlich sein. Es ist in NRW so, dass es bis August an Förderschulen 0%, an Grundschulen 5%, an Hauptschulen 10% und an Realschulen 40% Beförderungsstellen -berechnet von den Lehrpersonenstellen - gibt. Ab August keine mehr an diesen Schulformen. Am Gymnasium sind es 65% Beförderungsstellen und davon sind nochmal 21% als Funktionsstellen ausgewiesen. Ich lasse jetzt mal die anderen Schulformen weg. An Gesamtschulen, Berufskollegs und Sekundarschulen ist es ähnlich wie am Gymnasium. Die Funktionsstellen sind prozentual verteilt. Das fehlt an den Schulformen wie Grundschulen, Förderschulen, Hauptschulen und Realschulen. Es gibt ja auch durchaus größere Grundschulen (Realschulen sowieso und Hauptschulen auch). Trotzdem gehen die nach jetzigem Stand leer aus. Eine Sekundarschule auch Klasse 5 bis 10 hat die zusätzlichen Leitungs- und Beförderungsstellen. Und das ist nicht fair und da wird sich früher oder später etwas ändern.

  • Danke, Palim, ich denke, das fasst es gut zusammen.

    Schulleitungen haben vor diesem Hintergrund im Sek I und im Primarbereich ein ziemliches Problem aufgebürdet bekommen. Es gibt eine Vielzahl an Aufgaben, die erledigt werden müssen - und da geht es dann nicht darum, ob die einzelnen KollegInnen das wollen oder nicht. Der Laden bzw. die Schule muss laufen, um es erneut platt auszudrücken.

    Im Gymnasialbereich ist das grundsätzlich ähnlich, da es auch nicht unbegrenzt A14-Stellen gibt und je nach Stellenkegel auf Jahre hinaus kaum Chancen für StudienrätInnen bestehen, eine Beförderungsstelle zu bekommen. "Keine Chancen für alle" mutet da fast noch fairer an als "wenige Chancen für einige wenige KollegInnen." Das ist zynisch, aber leider sieht die Realität so aus.

    Was man auch noch erwähnen sollte, ist, dass kleine Systeme dieselbe Zahl an Aufgaben auf weniger Schultern verteilen müssen als große Systeme. 20 Lehrkräfte mehr oder weniger im Kollegium zu haben, macht eine Menge aus - sowohl an Entlastungsstunden als auch an Leitungszeit. Da sind kleine Systeme in der Regel die gekniffenen, zumal sie sich dann womöglich auch noch im Überlebenskampf um Anmeldezahlen befinden.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Mal zur Info:

    Ein Kollege unserer Schule hat seine A13-Stelle vor 4 Jahren zurückgegeben, weil er die zusätzlichen, verpflichtenden Aufgabe nicht mehr machen wollte.

    Er bekam eine Aberkennung vom 1. Beförderungsamt und eine neue Urkunde "Lehrer A12".

    Ich habe 2022 eine Beförderung auf A13 erhalten, da ich Koordinierungsarbeiten zwischen (zum Beispiel) der Bezirksregierung und der Schule an zwei Standorten übernehme. Diese Aufgabe habe ich 15 Jahre lang für 0 - 1 Entlastungsstunde übernommen.

    Habe irgendwann dann gesagt, dass die Verantwortung und der Aufwand so viel Zeit einnimmt, dass ich nicht mehr bereit bin, diese Dinge zu übernehmen.

    Plötzlich gab es dann eine Stellenausschreibung 1. Beförderungsamt, A13 mit einer passenden Aufgabenbeschreibung. NRW-weit gab es keinen weiteren Bewerber, da die Aufgaben schon recht umfangreich sind und waren und man da schon wirklich tief in der Materie stecken muss.

    Die Arbeitsbelastung ist konstant hoch.

    Die Beförderung bringt mir nun quasi nix mehr. Die Frage an die SL zwecks Entlastungsstunden wurde damit beantwortet, dass die SL nix dafür könne, dass ich nun keinen Vorteil mehr habe und keine Entlastungsstunden zur Verfügung stünden. Ich müsse mich an das Land NRW wenden, wenn mir das nicht passt. Es wäre nachvollziehbar blöd, aber nicht zu ändern.

    Ganz klasse!!!

    Ich erwarte mindestens eine Zulage zu A13.

    Kollegen, die an der Gesamtschule -ebenso wie ich- ins 1. Beförderungsam befördert wurden aber Studienräte mit A13 Z ( Sek 2) waren, bekommen A14 und behalten ihren monetäre Ausgleich weiterhin.

    Was ist das bitte für ein Schwachsinn.?!

  • Ich erwarte mindestens eine Zulage zu A13.

    Kollegen, die an der Gesamtschule -ebenso wie ich- ins 1. Beförderungsamt befördert wurden aber Studienräte mit A13 Z ( Sek 2) waren, bekommen A14 und behalten ihren monetäre Ausgleich weiterhin.

    Was ist das bitte für ein Schwachsinn.?!

    Ja, es ist Schwachsinn. Danke für dieses plastische, aber nicht minder traurige Beispiel. An Gesamtschulen war das insofern immer schon ungerecht, da das erste Beförderungsamt für die Sek I KollegInnen immer A13, für Sek II KollegInnen immer A14 war.

    Für die Schulleitung ist das ebenso ärgerlich, weil sie jetzt vor Ort mit dem Frust der KollegInnen umgehen müssen und Lösungen finden müssen, die allesamt schlecht sind und keine Gerechtigkeit herstellen können, die ja zumindest aktuell vom Dienstherrn expressis verbis nicht so gewollt ist.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Für die Schulleitung ist das ebenso ärgerlich, weil sie jetzt vor Ort mit dem Frust der KollegInnen umgehen müssen und Lösungen finden müssen

    Hast du dir meinen Vorschlag bzgl. der Ermäßigungsstunden schon einmal angesehen? Also alle Stunden einkassieren und komplett neu verteilen.

  • In der Diskussion hat sich da ein Teufelchen eingeschlichen: Die Schulen und Lehrkräfte werden mit Aufgaben zugeschmissen, die - klar - Teil der Dienstpflicht sind, die ja nicht nur aus Unterricht besteht. Das Problem ist aber dann mal wieder, dass Zahl und Umfang der Aufgaben nicht im Verhältnis stehen zu den Entlastungen bzw. Freiräumen, die neben dem Deputat entstehen. Während bei den Beförderungen (ob jetzt SL oder andere) ja immer argumentiert wird, dass das Mehr an Aufgaben ja durch die deutlich höhere Qualität der beförderten Personen locker weggesteckt wird (auch ein Hohn, weil selbst die Besten das nicht in dem Umfang leisten können), ist es beim kleinen Volk so, dass "es eben gemacht werden muss".

    Die nötigen Ressourcen werden aber nicht bereitgestellt und das zeigt mir eben mal wieder, warum die KMK die AZ-Erfassung scheut, wie der Teufel das Weihwasser.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Gerade deswegen werde ich auch nicht müde, zu betonen, bei anstehenden Wahlen (und dieses Jahr finden mehrere statt) die Wahlprogramme auch mit Blick auf Kultusthemen genau (und auch kritisch) zu lesen. Wenn also eine Partei behauptet "Wir sind für A13 für alle!", lieber noch einmal nachfragen, was die Partei konkret darunter versteht, statt anzunehmen, dass hiermit ausschließlich finanzielle Besserstellung verbunden ist.

  • Hast du dir meinen Vorschlag bzgl. der Ermäßigungsstunden schon einmal angesehen? Also alle Stunden einkassieren und komplett neu verteilen.

    Habe ich. Aber dadurch verlieren letztlich viele KollegInnen, weil weniger Entlastung auf alle KollegInnen verteilt wird. Wir reden hier selten von drei oder mehr Stunden. In der Regel sind es eine bis zwei. An vielen Schulen geht diese Entlastung fast komplett in die Korrekturentlastung.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Aber dadurch verlieren letztlich viele KollegInnen, weil weniger Entlastung auf alle KollegInnen verteilt wird.

    Die Frage ist halt: Verlieren viele Kollegen jeweils ein wenig oder verlieren wenige Kollegen alles? Das ist eigentlich nur die Entscheidung zwischen "schlimm" und "noch schlimmer". ich wäre eher dafür, dass viele Kollegen ein wenig verlieren, also das sie weniger Entlastungsstunden bekommen, um den Kollegen im 1. Beförderungsamt, die durch die A13-Bezahlung als Grundgehalt praktisch alles verlieren, zumindest in Form von Entlastungsstunden ein wenig entgegenkommen zu können.

    Und ja, bei uns werden sogar 0,5 Entlastungsstunden verteilt, also 1 Stunde in einem der beiden Halbjahre des Schuljahres. Noch kleiner wird es allerdings nicht zersplittert.

  • Ich würde einen anderen Weg wählen. Statt zu überlegen, wie vorhandene Entlastungsstunden verteilt werden können, würde ich eher überlegen, welche hiermit verbundenen Aufgaben nicht gestrichen oder im Umfang reduziert werden können. Und vor allem: Für welche Aufgaben wird wirklich eine Lehrkraft mit zwei Staatsexamina benötigt und welche Aufgaben könnten nicht auch an die Schulassistenz oder die Fachkräfte im Rahmen der multiprofessionelle Kooperation übertragen werden?

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