In BW muss man den Betrug als Lehrer glaubhaft machen. Dazu kann man dann stilistische Unterschiede usw. heranziehen. Leider zählen die Ergebnisse entsprechender Programme, die Texte auf KI-Nutzung untersuchen, vor Gericht nicht. Es ist daher Handarbeit angesagt.
Ist das glaubhaft machen gelungen, ist der Schüler in der Beweispflicht. Dieses Beweisen kann ihm durch eine Feststellprüfung ermöglicht werden. Ob er ein Recht darauf hat, weiß ich nicht.
Wir sind angehalten, vor Klausurbeginn alle elektronischen Geräte vorne ablegen zu lassen, so dass später entdeckte Geräte ohne Diskussion ("nur vergessen") als schwerer Täuschungsversuch gelten. Ausnahmen sind möglich, z.B. das Smartphone, mit dem duw Insulinpumpe gesteuert wird. Das wird offen hingelegt.
Außerdem sollen wir die Schüler wirklich ständig beobachten und nebenher nichts Anderes (wie z. B. die Note für die mündlichen Leistungen in den letzten Wochen verschriftlich) machen.
Toilettengänge sollen vermieden werden, und in BW ist das auch meist möglich ist.
Wenn man jemanden erwischt ist es für den Kollegen zunächst ein Aufwand. Wenn aber alle Kollegen den Aufwand betreiben, wird es hoffentlich für die meisten derjenigen, die betrügen würden, zu risikoreich.