Wie mit Kollegen umgehen, die SoS auf Biegen und Brechen durchkriegen wollen?

  • Ähm, nein, das ist ein Missverständnis.

    Einmal die Note 5, der Rest 4 => versetzt ohne weitere Diskussion.

    Der gesamte beschriebene "Prozess" startet erst dann, wenn SuS 2x Note 5 haben (und einen eventuell möglichen Ausgleich).

    Danke, dann habe ich es falsch verstanden. Das ist bei uns tatsächlich nicht möglich. Bei uns würde er sitzen bleiben, die SL würde nur evtl. nachfragen, ob die 5 eindeutig sei, falls Widerspruch eingelegt würde.

    Diskutiert wird bei uns normalerweise nicht. Es gibt festgelegte Ausgleichsregelungen.

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  • theoretisch in Baden-Württemberg schon, wenn jemand nur Vieren hat und in Religion eine 5 (aber eine 3 in irgendeinem Nebenfach würde als Ausgleich reichen).

    Eher kann ich mir vorstellen, Mathe (oder Sprache 5) und in Religion. Dann wären bei uns 2 Zweien in gleichwertigen Fächern notwendig und eine 2 im Hauptfach fehlt dann meistens. (Ohne Religion 5 würde bei nur einer 5 im Hauptfach eine 3 reichen.)

    Aber 5 in Religion kenne ich nicht.

    Auch dann scheitert es nicht einfach isoliert an der Religionsnote, sondern am Gesamtbild der Noten, das in dem Fall keinen Ausgleich ermöglicht. Realistisch betrachtet hat so jemand dann auch nicht nur in einem einzigen Fach eine 5, sondern mehrere 5en, die üblicherweise mindestens ein Hauptfach mitbetreffen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Meinst du. Religion ist an GHWRS in BaWü versetzungsrelevantes Hauptfach und zählt wie Mathe, Englisch oder Deutsch in der Versetzungsordnung.

    Nein, Religion ist KEIN Hauptfach in BW, nur weil es versetzungsrelevant ist. Auch Ethik ist kein Hauptfach oder Gemeinschaftskunde oder Wirtschaft oder Chemie oder… Das sind für die Versetzung maßgebende Fächer (=versetzungsrelevante Fächer) gemäß Versetzungsordnung, deshalb aber keine Kernfächer (=Hauptfächer).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Andererseits ist eine 5 in Religion bzw. Ethik / Werte und Normen / Philosophie / ... oftmals ein Ausdruck von Faulheit.

    Richtig. Und oft eine versteckte "Kopfnote"

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Realistisch betrachtet hat so jemand dann auch nicht nur in einem einzigen Fach eine 5, sondern mehrere 5en, die üblicherweise mindestens ein Hauptfach mitbetreffen.

    In der WRS Baden-Württemberg gibt es keine "Hauptfächer" und der Begriff "Kernfach" hat rechtlich keine Relevanz.. Die Fächer zählen in der Versetzungsordnung und Wertigkeit (fast) gleich.
    Im Gegensatz zu Religion wird von Sport-Musik-Kunst nur die beste Note gewertet. Dieses "Privileg" der Religionsnote besteht ausschließlich deshalb, damit sie als Disziplinierungsmittel eingesetzt werden kann.

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    • Offizieller Beitrag

    Beim Vergleich der verschiedenen Bundesländer vielleicht auch beachten: In NDS werden in allen Fächern (außer Sport) schriftlich Klassenarbeiten geschrieben. Ich weiß, dass es in manchen BLs in "Nebenfächern" keine KAs gibt. Da kann vielleicht leichter der Eindruck entstehen, dass SuS durch strategisches "Labern" die Note 4 erreichen können. Werden Arbeiten geschrieben, dann hat man das Versagen den Entwicklungsbedarf "blau auf weiß".

    und GENAU DESWEGEN ist es ein Witz zu sagen, dass NRW nicht human sei.
    Im Prinzip sind nur die Fächer der Fächergruppe I relevant, die 5 in einem Fach der Fächergruppe II muss man sich echt hart erarbeiten.
    Und auch bei der FG I zählt ja die mündliche/sonstige Mitarbeit, so dass zahlreiche Kids die 4 in Deutsch haben, nachdem sie zwei Mal eine 5 oder 5+ schrieben.
    (und einige KuK die 5 ab 39% (wie im Abi) setzen. Ach war ich froh, als meine Fachschaft ein einheitliches Format auf 50% gesetzt hat. Es gibt ja immer noch genug verschenkte Punkte in jedem Schreibformat.

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht ungefähr zu Ostern? Damit alle einen Blick haben auf die "Problemfälle" - und diese ggf. sogar fördern / anspornen können, damit sie noch eine ehrliche (wenn auch knappe) Versetzung erarbeiten können.

    machen wir. Hat sich gut bewährt.

    Zum Thema "Extratermin": in meinen Augen ein sehr sinnvoller. Man könnte sich auf die kritischen Fälle beschränken, dann geht es schneller.

    Eigentlich machen wir das schon bei den Konferenzen zum Halbjahr.

    In NDS gab es früher die sogenannten "Verwarnungen", etwa um Ostern herum. Gibt es die noch?

  • In der WRS Baden-Württemberg gibt es keine "Hauptfächer" und der Begriff "Kernfach" hat rechtlich keine Relevanz.. Die Fächer zählen in der Versetzungsordnung und Wertigkeit (fast) gleich.
    Im Gegensatz zu Religion wird von Sport-Musik-Kunst nur die beste Note gewertet. Dieses "Privileg" der Religionsnote besteht ausschließlich deshalb, damit sie als Disziplinierungsmittel eingesetzt werden kann.

    Das ist eine Menge Blabla, um davon abzulenken, dass du mal wieder denselben Käse von Religion als angebliches Hauptfach in BW - nicht etwa nur der WRS, für die das ebenfalls nicht stimmt- verzapft hast, obwohl ich bereits beim letzten Mal die Versetzungsordnung zitiert habe, als du darauf beharrt hattest, dass das so wäre. „Kernfach“ ist ein Ausdruck der genau so im Schulgesetz steht (seit Jahren), auch klar definiert ist in der Bedeutung und insofern sehr wohl rechtliche Relevanz hat. Steht wohl noch nicht auf deiner Webseite, ist also natürlich eine verständliche Wissenslücke eines pensionierten Kollegen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich unterrichte an berufsbildenden Schulen im medizinischen Bereich.

    In diesem Bereich finde ich es wichtig, ob ein Schüler Verantwortungsbewusstsein (für die späteren Patienten) zeigt. Dazu gehört für mich auch, dass man fachliche Grundlagen beherrscht, um mit späteren Problemen umgehen zu können.

    Ich hatte mal einen Schüler, der absolut lernunwillig war und meinte, dass man ja im Beruf später genügend Zeit hätte, um in den Pausen fachliche Grundlagen zu googeln. Ich habe ihm gesagt, dass ich ihm, wenn er seine Ausbildung beendet hat, nicht als Patient in die Hände fallen möchte.

  • Pädagogische Konferenzen sind bei uns Anfang Mai, damit einhergehend die Versetzungswarnungen.

    Hm, die Versetzungswarnungen heißen manchmal auch "Aprilwarnungen", weil sie bei den Erziehungsberechtigten spätestens am 30. April eingehen sollen.

    Es gibt dann noch einen weniger bekannten Nachwarntermin, der laut Erlass 6 Wochen vor den Sommerferien liegt. Genutzt werden soll der für die Fälle, bei denen sich unerwartet eine Leistungsverschlechterung nach dem Apriltermin eingestellt hat.

  • Das ist eine Menge Blabla, um davon abzulenken, dass du mal wieder denselben Käse von Religion als angebliches Hauptfach in BW - nicht etwa nur der WRS, für die das ebenfalls nicht stimmt- verzapft hast, obwohl ich bereits beim letzten Mal die Versetzungsordnung zitiert habe, als du darauf beharrt hattest, dass das so wäre. „Kernfach“ ist ein Ausdruck der genau so im Schulgesetz steht (seit Jahren), auch klar definiert ist in der Bedeutung und insofern sehr wohl rechtliche Relevanz hat. Steht wohl noch nicht auf deiner Webseite, ist also natürlich eine verständliche Wissenslücke eines pensionierten Kollegen.

    Kannst du die VO nochmal zitieren - da interessiert mich schon die Version, auf die du dich beziehst. BTW: Seit 2025 ist die nächste "Sau im Dorf". Werkrealschule gibt es nicht mehr. Auf deine sehr abfällige Art gehe ich nur mit diesem Satz ein. An welcher Schulart unterrichtest du eigentlich?
    Ist das auch dein Umgangston gegenüber deinen KuK?

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  • Das ist eine Menge Blabla, um davon abzulenken, dass du mal wieder denselben Käse von Religion als angebliches Hauptfach in BW - nicht etwa nur der WRS, für die das ebenfalls nicht stimmt- verzapft hast, obwohl ich bereits beim letzten Mal die Versetzungsordnung zitiert habe, als du darauf beharrt hattest, dass das so wäre. „Kernfach“ ist ein Ausdruck der genau so im Schulgesetz steht (seit Jahren), auch klar definiert ist in der Bedeutung und insofern sehr wohl rechtliche Relevanz hat. Steht wohl noch nicht auf deiner Webseite, ist also natürlich eine verständliche Wissenslücke eines pensionierten Kollegen.

    In der WRS Baden-Württemberg gibt es keine "Hauptfächer" und der Begriff "Kernfach" hat rechtlich keine Relevanz.. Die Fächer zählen in der Versetzungsordnung und Wertigkeit (fast) gleich.
    Im Gegensatz zu Religion wird von Sport-Musik-Kunst nur die beste Note gewertet. Dieses "Privileg" der Religionsnote besteht ausschließlich deshalb, damit sie als Disziplinierungsmittel eingesetzt werden kann.

    Ich habe jetzt auch mal gegoogelt, ich habe für Werkrealschulen tatsächlich nur eine Liste maßgeblicher Fächer gefunden und das Wort Kernfach nicht.

    "(1) Als maßgebende Fächer für die Versetzung in die nächsthöhere Klasse gelten, sofern sie in der schuleigenen Stundentafel für die jeweilige Klasse ausgewiesen sind, Religionslehre oder Ethik, Deutsch, Geschichte, Geographie, Biologie, Chemie, Physik, Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung, Gemeinschaftskunde, Pflichtfremdsprache, Mathematik, Sport, Musik und Bildende Kunst, das gewählte Wahlpflichtfach, sowie Informatik und Medienbildung. Wäre eine Versetzung wegen der Versetzungserheblichkeit der Fächer Sport, Musik und Bildende Kunst nicht möglich, ist von diesen Fächern nur das mit der besten Note für die Versetzung maßgebend; dies gilt nicht für das Wahlpflichtfach Sport."

    https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/…lAPrVBW2019V4P3

    Und

    "(2) Die Voraussetzungen nach Absatz 1 liegen vor, wenn im Jahreszeugnis die Leistungen neben

    1.

    der Note »ungenügend« in einem oder

    2.

    der Note »mangelhaft« in zwei der für die Versetzung maßgebenden Fächern oder Fächerverbünden

    in keinen weiteren für die Versetzung maßgebenden Fächern oder Fächerverbünden geringer als mit der Note »ausreichend« bewertet sind oder für diese weiteren Fächer oder Fächerverbünde ein sinnvoller Ausgleich gegeben ist. Ausgeglichen werden können:

    1.

    die Note »ungenügend« durch die Note »sehr gut« in einem anderen maßgebenden Fach oder Fächerverbund oder durch die Note »gut« in zwei anderen maßgebenden Fächern oder Fächerverbünden,

    2.

    die Note »mangelhaft« durch mindestens die Note »gut« in einem anderen maßgebenden Fach oder Fächerverbund."

    https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/…ulAPrVBW2019pP4

    Vielleicht habe ich etwas übersehen (ich habe auf 4 Seiten nachgelesen), aber mich regt die Aggressivität auf beiden Seiten auf.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Hm, die Versetzungswarnungen heißen manchmal auch "Aprilwarnungen", weil sie bei den Erziehungsberechtigten spätestens am 30. April eingehen sollen.

    Es gibt dann noch einen weniger bekannten Nachwarntermin, der laut Erlass 6 Wochen vor den Sommerferien liegt. Genutzt werden soll der für die Fälle, bei denen sich unerwartet eine Leistungsverschlechterung nach dem Apriltermin eingestellt hat.

    Kenne ich so auch, könnte mit der Lage der Osterferien zusammenhängen. Das Halbjahr ist ja schon recht kurz, letzten Endes legt halt die SL die Termine.

  • Kenne ich so auch, könnte mit der Lage der Osterferien zusammenhängen. Das Halbjahr ist ja schon recht kurz, letzten Endes legt halt die SL die Termine.

    Auch eine SL kann sich nicht einfach über die Ergänzenden Bestimmungen der zugrundeliegenden Verordnung hinwegsetzen. Ich empfehle im Sinne der vertraulichen Zusammenarbeit intern noch einmal kurz auf diese und den damit verbundenen Termin am 30.04. hinzuweisen und zu erfragen, wie damit umgegangen werden soll. Natürlich führt eine zu späte Warnung nicht zu einem Versetzungsanspruch, stellt aber u.U. eine Dienstpflichtverletzung dar. Davor sollte man sich selbst schützen.

  • Schade, dass in diesem Thread die Ausgangssituation Zulassungskonferenz nun mit allgemeinen Versetzungen vermischt werden.

    Zu den FHR Prüfungen zugelassen wird man in NRW z.B. noch mit zwei fünfen. Die Prüfung würde man damit nicht bestehen.

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