Zwangszurruhesetzung

  • Was eigentlich schade ist.

    Halte ich für nicht so einfach. Es gilt das Prinzip des amtsangemessenen Einsatzes, es kommen also nur Aufgaben in Frage, für die sonst auch Lehrkräfte eingesetzt werden. Und da sind die Dinge, die außerhalb des Unterrichtseinsatzes passieren halt oft auch wichtig und Grundlage für die Arbeit in den Schulen., da muss die Qualität stimmen, damit am Ende in den Schulen nicht mehr Arbeit verursacht wird. Das Bild, das der TE hier abgibt, ist sicher fragmentarisch, aber nach dem, was ich im Augenblick sehen kann, möchte ich weder, dass der TE für mich Abiturprüfungen entwirft, noch Klassenfahrten plant, die ich dann durchführen muss.

  • Was eigentlich schade ist. Leute, die nicht mehr unterrichten können, könnten Abiturprüfungen und Feststellungsprüfungen usw. erstellen, zentrale Abschlussprüfungen korrigieren (das müsste meines Erachtens eh endlich zentral passieren!), aus der Distanz Schulfahrten organisieren, Modellreihen entwickeln, in den Fremdsprachen einen Pool von Hörverstehensaufgaben zusammenstellen, für die einzelnen Fächer regelmäßig "Aktuelles" recherchieren und aufbereiten, Schüler in Präsenz oder per Distanzunterricht auf Sprachzertifikate vorbereiten, statt das Lehrkräften als AG aufzubrummen... es gäbe so viele Optionen, sinnvoll zuzuarbeiten und unterrichtende Kollegen zu entlasten.

    Deine Ideen finde ich gut. Ich frage mich gerade wie attraktiv der Dienst in der Schule dann wieder wird, wenn man 42 Stunden pro Woche ZAP 10 korrigieren muss.

  • Was eigentlich schade ist. Leute, die nicht mehr unterrichten können, könnten Abiturprüfungen und Feststellungsprüfungen usw. erstellen, zentrale Abschlussprüfungen korrigieren (das müsste meines Erachtens eh endlich zentral passieren!), aus der Distanz Schulfahrten organisieren, Modellreihen entwickeln, in den Fremdsprachen einen Pool von Hörverstehensaufgaben zusammenstellen, für die einzelnen Fächer regelmäßig "Aktuelles" recherchieren und aufbereiten, Schüler in Präsenz oder per Distanzunterricht auf Sprachzertifikate vorbereiten, statt das Lehrkräften als AG aufzubrummen... es gäbe so viele Optionen, sinnvoll zuzuarbeiten und unterrichtende Kollegen zu entlasten.

    Kein Land kann sich ein solches Auffangbecken leisten. Das hört sich in der Praxis nach einer sehr sehr teueren Beschäftigungstherapie an.

  • und zumindest für die Modellreihen oder so gibt es schon die (Teil-)Abordnungsmöglichkeiten.
    Das machen Fachberater*innen.

    Wenn ich mir allerdings einige Sachen angucke, frage ich mich, an was für Schulen sie sind. Wenn es noch jemand wäre, der nach 2 Jahren zum Job Vollzeit gewechselt wäre, dann will ich die Aufgaben nach 10 Jahren nicht sehen.
    und nur, weil jemand nicht mehr vor der Klasse stehen kann, ist er ein organisatorisches oder didaktisches Genie. Da sollten die paar Stellen weiterhin nach Kompetenz besetzt werden.

  • Muss man ja nicht verwenden. Aber einen gut bestückten Materialpool zu jedem Thema fände ich ja schon schick, statt sich das alles selbst zusammensuchen zu müssen.


    Eigentlich träume ich aber primär wirklich ernsthaft von der zentralen Korrekturabteilung, der man seinen Krempel einfach rüberschickt 😄 Wenigstens für Abschlussprüfungen würde das auch verhindern, dass an unterschiedlichen Schulen unterschiedliche Korrekturstandards angelegt werden.

  • Muss man ja nicht verwenden. Aber einen gut bestückten Materialpool zu jedem Thema fände ich ja schon schick, statt sich das alles selbst zusammensuchen zu müssen.

    Jo. Aber A13 (oder mehr) für Sachen, die viele nicht nutzen würden, ist dem Land sicherlich zu Recht zu teuer ;)

    Eigentlich träume ich aber primär wirklich ernsthaft von der zentralen Korrekturabteilung, der man seinen Krempel einfach rüberschickt 😄 Wenigstens für Abschlussprüfungen würde das auch verhindern, dass an unterschiedlichen Schulen unterschiedliche Korrekturstandards angelegt werden.

    Da bin ich sofort bei dir.

  • und nur, weil jemand nicht mehr vor der Klasse stehen kann, ist er ein organisatorisches oder didaktisches Genie. Da sollten die paar Stellen weiterhin nach Kompetenz besetzt werden.

    Da mag schon was dran sein, allerdings werden an den Behörden sog. Schulflüchtlinge gar nicht gerne gesehen. Was ich auch ein Stück weit verstehen kann.

  • Versäumt der Amtsarzt es auf eine anderweitige Verwendung zu prüfen, so ist dies schon Mal der erste formale Fehler . Hier hätte auch die Dienststelle nachfassen müssen, ansonsten ist sie ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen. Die übliche Rechtsfolge ist dann, dass das Gericht die zur Ruhesetzung aufhebt und die Lehrkraft ist wieder im Dienst ggf. eben auch weiter DU. Jetzt aber muss die Dienststelle die anderweitige Verwendung prüfen und für die verstrichen Zeit bis zum Urteil besteht ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Lohndifferenz zur Pension. Um so etwas zu betreuen sollte man aber einen versierten Anwalt einschalten, der sich in der Gemengelage auskennt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • chemikus08 aber Anspruch auf eine andere Verwendung hat man nicht oder?
    Und muss man sie annehmen, falls angeboten? (ich habe gerade eine DU geschriebene Kollegin, die ganz zufrieden ist (das weiß ich aus erster Hand), auch zu mir meinte, selbst wenn sie jetzt könnte, würde sie nicht unbedingt wollen. Sie muss bei der Mindestpension sein (Teilzeit und unter 10 Jahren Dienst). Ich weiß natürlich nicht, ob sie auch die Familienzuschläge bekommt, das würde ihre Grundzufriedenheit erklären (alleinerziehend mit 3 Kids im Kindergeldbezugsalter)

  • Du hast lediglich den Anspruch, dass man nach einer Verwendungsmöglichkeit Landesweit sucht. Hierzu gibt es in NRW das Projekt Vorfahrt für Weiterbeschäftigung. Dieses ist für die Suche , Vermittlung und Beratung zuständig. Das kann dann bis zu einer endgültigen Absage auch Mal drei Jahre dauern. Verpflichtet bist Du zu gar nichts . Häufig muss Du Dich sogar selbst auf diese Stellen erst einmal bewerben. Auch wenn es der Suche nach der Nadel im Heuhaufen gleicht. Ich kenne einen Kollegen , der auf die Art und Weise beim Finanzamt untergekommen ist. War für ihn genau das Richtige 🤷. Auf jeden Fall gewinnt man Zeit, in der man erst einmal die vollen Bezüge weiter bekommt.

    Google Mal im Netz nach Vorfahrt für Weiterbeschäftigung

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • okay, Danke!
    Ja, das hatte ich auch schon mal nachgeguckt, die Frage war aber auch im Kontext des Threads.
    Es ist ein bisschen widersprüchlich, ggf. Widerspruch einzulegen, WEIL keine Verwendungsmöglichkeit gesucht wurde und dann diese abzulehnen (oder sich so schlecht zu bewerben, dass es keine Chance gibt), aber klar, es geht auch um die vollen Bezüge-Dauer.

  • Ich verweilte 3 Jahre im Projekt VfW und für mich wurde dort keine anderweitige Verwendung gefunden.

    Hier spielt neben der Fächerkombination die Flexibilität im Bezug auf den möglichen Einsatzort eine entscheidende Rolle.

    Lehrkräfte werden aber nur sehr selten erfolgreich vermittelt. Meine persönliche Erfahrung kann dies nur bestätigen. Ich habe in den 3 Jahre ein großes Interesse an einer anderweitigen Verwendung gezeigt und viele landesweite Bewerbungen geschrieben.

    Am Ende blieb bei mir nur das Gefühl, dass man mich über das Projekt juristisch sauber in den Ruhestand schicken wollte.....

  • Also, es dürfte aber doch auch nur sehr begrenzt überhaupt möglich sein, eine andere Verwendung zu finden. Für mich (A15, technisches Studium) sehe ich da überhaupt keine Möglichkeit. An welcher Stelle kann ich in einer Behörde "verwendet" werden? Ich glaube einfach, dass zu viele Lehrkräfte ihre Qualifikation überschätzen und die Anforderungen in der Verwaltung unterschätzen.

  • Also, es dürfte aber doch auch nur sehr begrenzt überhaupt möglich sein, eine andere Verwendung zu finden. Für mich (A15, technisches Studium) sehe ich da überhaupt keine Möglichkeit. An welcher Stelle kann ich in einer Behörde "verwendet" werden? Ich glaube einfach, dass zu viele Lehrkräfte ihre Qualifikation überschätzen und die Anforderungen in der Verwaltung unterschätzen.

    ... und dazu die Besoldungsstruktur in den Behörden völlig überschätzen.

  • ... und dazu die Besoldungsstruktur in den Behörden völlig überschätzen.

    Deswegen schrieb ich meine Besoldung dazu. Diese Besoldung erreichen in Verwaltungen nur Leitungspositionen. Die kann man ohne Verwaltungserfahrung kaum ausfüllen.

  • Chemikus hat schon im Zusammenhang geschrieben, dass man nach der neuen Ausbildung (z. B. Finanzamt) oder beim neuen Job direkt die neue Besolund erhält.

    Also A11 vielleicht.

    Ist weniger als A15, aber mehr als DU… darum geht es, nkcht um eine Abordnung.

  • Chemikus hat schon im Zusammenhang geschrieben, dass man nach der neuen Ausbildung (z. B. Finanzamt) oder beim neuen Job direkt die neue Besolund erhält.

    Also A11 vielleicht.

    Ist weniger als A15, aber mehr als DU… darum geht es, nkcht um eine Abordnung.

    Ah. Ok, das hab ich überlesen

  • Für mich (A15, technisches Studium) sehe ich da überhaupt keine Möglichkeit.

    Schulfachliche Aufsichtsbeamtin in der Schulaufsicht, Referentin in Ministerium (nicht nur Bildungsministerium).

    ... und dazu die Besoldungsstruktur in den Behörden völlig überschätzen.

    Das ist richtig. Ohne Leitungsfunktion ist bei A15 da Schluss (zumindest bei uns).

  • Wie soll man denn mit Anfang 40 schon 50,37% haben? Geht doch gar nicht...

  • Ich glaube einfach, dass zu viele Lehrkräfte ihre Qualifikation überschätzen und die Anforderungen in der Verwaltung unterschätzen.

    Sie haben ja schon ne passende Qualifikation, aber eben für den Schulbereich.

    Andersherum, wenn man einen A15er aus einer Behörde als Oberstufenkoordinator an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule einsetzen würde, ohne jegliche Schulerfahrung, hätte der auch große Probleme,

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