Wobei eine antsärztliche Untersuchung per se ja nicht schlimmes ist. Nur dann, wenn der Amtsarzt die Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit in den nächsten sechs Monaten für nicht wahrscheinlich hält.
"Verlorene Schafe" zurück in die Herde holen
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Korrekt, aber es muss halt schon einiges passieren, damit man von den ca. 60 unterrichtsfreien Tagen unter die 30 Urlaubstage fällt.
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Ich finds zum Teil verständlich: Durch Effizienz kürzer als 40h pro Woche zu arbeiten ist die einzige Chance, aktiv den eigenen Stundenlohn zu erhöhen. Es gibt keine Provisionen, keine Karrieremöglichkeiten und keine leistungsbezogenen Gehaltsunterschiede. Wenn ich tatsächlich jede Woche die 40 Stunden absitzen müsste, müsst ich oft Däumchendrehen. Für mich ist das auch mit den "Saisonbedingten Schwankungen" nur schwer vereinbar.
Zeiterfassung hat nichts mit dem Arbeitsort zu tun.
Und natürlich gibt es Karrieremöglichkeiten.
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Die Tage zählen auch, wenn man ein BEM-Verfahren nutzen möchte, auch deshalb ist die Krankschreibung sinnvoll.
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Würde man de infolge eigener Effizienzoptimierung freigewordene Zeit mit "[s]ich anderweitig in der Schule ein[bringen]"-Tätigkeiten (bis zur Marke von 41 Wochenstunden... nein, m.E. überhaupt um irgendeine Zeit) füllen, täte man m.E. das, was wir Lehrer ggü. effizienten Schülern ja (i.S.e. falschverstandenen 'Förderung' derselben) eigtl. vermeiden sollen, also diesen mehr Arbeit zuordnen, weil sie früher als andere fertig sind - so wie das diese Schüler als Strafe empfinden könnten, wäre zumindest mir dies ebenfalls Selbstgeißelung...
Du magst offenbar walls of text. Das hier ist ein Satz, der auch noch inhaltlich keinen Sinn ergibt. Du stehst in einem Dienstverhältnis/Arbeitsverhältnis und hast darauf Pflichten zu erfüllen. Unter anderem gehört dazu deine Arbeitszeit. Klar kannst du das doof finden, es ist aber nun mal so. Du kannst natürlich erheblich weniger arbeiten; nachweisen kann dir das so oder so niemand. Arbeitszeitbetrug bleibt es aber dennoch.
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Doch, ist doch total logisch: Wer schneller unterrichtet, darf auch früher nach Hause gehen. Hauptsache, er hat den Stoff vermittelt, den er für relevant hält.
Ist das in anderen Berufen nicht so? Wenn die Ware zügig ausverkauft wurde, schließt man die Filiale früher. Wenn man alle Räuber gejagt hat, darf man die Polizeiuniform schon vor Dienstschluss an den Haken hängen. Man muss eben effizient verkaufen und Kriminelle jagen und dann darf man auch früher ins Bett.
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Es gibt leistungsbasierte Jobs, in denen man bei einer höheren erbrachten Leistung höhere Vergütung erhält ODER bei erledigter Arbeit auch schon früher Feierabend machen kann. Viele Jobs sind jedoch nicht leistungsbasiert, sondern haben eine fixe Arbeitszeit als Basis und da ist es tatsächlich so, dass eine schnellere Bearbeitung der zu erledigenden Aufgaben bedeutet, dass du zusätzliche Aufgaben erhältst, da du eine Arbeitszeit schuldest und keine vorher definierte Leistung.
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Doch, ist doch total logisch: Wer schneller unterrichtet, darf auch früher nach Hause gehen. Hauptsache, er hat den Stoff vermittelt, den er für relevant hält.
Ich hatte zu Beginn meiner Lehrerzeit einen (ex)Kollegen, der nur die ersten und die letzten 10 min im Unterricht war. Dazwischen hat er durch Abwesenheit geglänzt.
Eine Kollegin hatte ihren Sohn in seiner Klasse und ihn daher mal darauf angesprochen. Seine Antwort: andere benötigen 90 min für das, was sie vermitteln wollen. Ich schaffe das in kürzerer Zeit. -
Du magst offenbar walls of text. Das hier ist ein Satz, der auch noch inhaltlich keinen Sinn ergibt. Du stehst in einem Dienstverhältnis/Arbeitsverhältnis und hast darauf Pflichten zu erfüllen. Unter anderem gehört dazu deine Arbeitszeit. Klar kannst du das doof finden, es ist aber nun mal so. Du kannst natürlich erheblich weniger arbeiten; nachweisen kann dir das so oder so niemand. Arbeitszeitbetrug bleibt es aber dennoch.
Dann lies meine Texte doch einfach nicht, wenn sie dich quantitativ überfordern... "wal[l] of text"
(und da beschweren wir uns über unsere Schüler, dass die keine 'längeren' Texte mehr lesen können).Ich bin auch nicht für evtl. Mängel beim Verständnis meiner Texte verantwortlich, aber schön, dass du ankündigst, dass dein dritter Satz "auch noch inhaltlich keinen Sinn ergibt."

Bitte erkundige dich, was die Begriffe "regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten" und "[w]öchentliche Pflichtstunden der Lehrerinnen und Lehrer" eigtl. bedeuten - danach diskutieren wir dann, was du wünschst, wie die übrigen n bis 22 Stunden an "Arbeitszeit" nach den "[w]öchentliche[n] Pflichtstunden" zu füllen seien, wenn sämtliche verpflichtende "[w]eitere Aufgaben" gem. § 10 ADO erfüllt sind, bevor du hier (abermals) Anwürfe von "Arbeitszeitbetrug" formulierst.
Kannst natürlich für Präsenzpflicht plädieren, dass alle Lehrer von 08:00 bis 16:12 Uhr in der Schule zu sein haben, damit auch ja niemand "Arbeitszeitbetrug" begeht... was du dir davon erhoffst, bleibt aber fraglich (und dann wirst du immer noch nicht Kollegen in freiwillige 'Prestigeprojekte' u.ä. zwingen können).
EDIT (damit du mir nicht glauben musst, glaube der KI):
Spoiler anzeigen
OVG NRW, Urteil v. 8. Nov. 2005 (6 A 2650/03):
In dem Urteil führt das Gericht aus, dass bei Lehrkräften die im eigentlichen Unterricht geleisteten Pflicht-Unterrichtsstunden und die übrige Arbeitszeit (Vorbereitung, Nachbereitung, Konferenzen usw.) nicht exakt messbar sind. Insbesondere heißt es dort: „[…] wegen der erforderlichen Unterrichtsvorbereitung, der Korrekturen, Eltern- und Schülersprechtagen […] nicht im Einzelnen in messbarer und überprüfbarer Form bestimmt werden kann.“ Damit bestätigt das OVG NRW, dass eine minutengenaue Überprüfung der Gesamtarbeitszeit von Lehrer*innen nicht verlangt wird.- BVerwG, z. B. Urteil vom 29.11.1979 – zur Arbeitszeit von Lehrkräften.
„[…] es kommt nicht auf … welcher Zeitaufwand zur Bewältigung […] notwendig und zweckmäßig ist, sondern auf die vom Dienstherrn geforderte Arbeitsleistung“ - Laut dem „Bildungslexikon“ der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein‑Westfalen (GEW NRW): „Für Beamt*innen schreibt das Landesbeamtengesetz (NRW) (§ 60 LBG) eine 41-Stunden-Woche vor. Bei Lehrkräften gilt das Pflichtstundenmodell: Festgelegt wird nur die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung (Pflichtstunden). […] Die darüberhinausgehende Zeit ist als Vertrauensarbeitszeit nicht genau festgelegt.“
VG Düsseldorf — Urteil z. B. 17.03.2025 (35 K 5513/22.O) / weitere Entscheidungen 2024–2025: Fälle, in denen Beamte Zeitgutschriften erschlichen oder elektronische Zeiterfassung nicht zutreffend verbucht haben, wurden als Pflichtverletzung / Arbeitszeitbetrug gewertet.
Die Urteile/Quellen besagen, dass Arbeitszeitbetrug dann vorliegen kann, wenn eine Lehrkraft bzw. ein Beamter bewusst falsche Angaben zur Arbeitszeit macht oder Zeiten erfasst, in denen kein Dienst erbracht wurde (z. B. wie im Fall beim VG Düsseldorf) – also Täuschung.
Es sagen aber auch die Quellen: Wenn die Pflichtunterrichts- und sonstigen dienstlichen Verpflichtungen erfüllt sind, muss nicht jede Stunde „nachgewiesen“ werden — besonders bei Lehrkräften mit ihrem Vor-/Nachbereitungs- und freien Arbeitsanteil.
Für NRW gilt konkret: Das Modell der Pflichtstunden für den Unterricht + „sonstige Aufgaben“ als Vertrauensarbeitszeit wird rechtlich anerkannt.
Demnach ist das reine Unterschreiten der 41 Stunden nicht automatisch ein Arbeitszeitbetrug, solange die Leistung erfüllt ist.
Kurz:
(a) Ohne (fälschliche) Arbeitszeiterfassung auch kein "Arbeitszeitbetrug", denn Arbeitszeitbetrug ist die vorsätzliche Falschangabe über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, ist nicht erbrachte Arbeitsleistung (d.h. Nichterfüllung der Dienstpflichten etc.) u.ä.
(b) Arbeitszeitbetrug bei verbeamteten Lehrern ≠ < 41 Stunden pro Woche arbeiten
- BVerwG, z. B. Urteil vom 29.11.1979 – zur Arbeitszeit von Lehrkräften.
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Dann lies meine Texte doch einfach nicht, wenn sie dich quantitativ überfordern...
Die überfordern nicht nur quantitativ, sondern auch durch ihre Verschachtelung und eigenwillig verteilten Satzzeichen.
Den Tip, man solle doch nicht lesen, was einen störe, finde ich immer einigermaßen seltsam, insbesondere in einem Diskussionsforum.
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Die überfordern nicht nur quantitativ, sondern auch durch ihre Verschachtelung und eigenwillig verteilten Satzzeichen.
Den Tip, man solle doch nicht lesen, was einen störe, finde ich immer einigermaßen seltsam, insbesondere in einem Diskussionsforum.
"eigenwillig" = grammatisch korrekt

Ich halte das Lamentieren über den Umfang eines Textes (insb. in einem Lehrerforum und speziell dann, wenn dies innerhalb von einem Thread voller anderer Kommentare, welche diesen Umfang problemlos übersteigen, aber nicht moniert werden, erfolgt) für einen roten Hering (mag ich gar nicht) und ebenso wenig für eine Diskussionsgrundlage wie den 'saloppen' (und falschen) Vorwurf von "Arbeitszeitbetrug" (der m.M.n. kein unerheblicher ist - entsprechend auch mein Ton).
Und bevor ich über sowas unnötigerweise 'streite' und man vom eigtl. Thema abkommt, merke ich lieber an, dass ich darauf gerne verzichte (auch wenn meine Texte von manchen wahrscheinl. 'harscher' gelesen werden, als sie eigtl. sind).
Konstruktive Kritik, sachliche Zweifel, Einwände, Ergänzungen, Korrekturen u.ä.? Immer gerne, aber bitte ohne logical fallacy-Ballast.
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Doch, ist doch total logisch: Wer schneller unterrichtet, darf auch früher nach Hause gehen. Hauptsache, er hat den Stoff vermittelt, den er für relevant hält.
Ist das in anderen Berufen nicht so? Wenn die Ware zügig ausverkauft wurde, schließt man die Filiale früher. Wenn man alle Räuber gejagt hat, darf man die Polizeiuniform schon vor Dienstschluss an den Haken hängen. Man muss eben effizient verkaufen und Kriminelle jagen und dann darf man auch früher ins Bett.
Der Fehler im Vergleich liegt (u.a.) in der Rede vom "nach Hause gehen", da von Lehrern ja nicht erwartet wird, die 41 Stunden in Präsenz zu verbringen; neben dem Präsenzunterricht und einigen verpflichtenden Veranstaltungen (z.B. Konferenzen) wird von uns lediglich erwartet, unsere dienstlichen Verpflichtungen zu erfüllen (und vielleicht in den Kernzeiten erreichbar zu sein).
In eine Filiale könnten sich zudem bspw. noch bis zum Verkaufstagsende Käufer einfinden, die der Verkäufer bedienen müsste (mal abgesehen davon, dass der Vergleich schon arbeitsrechtlich nicht passt). Der Polizist muss aus offensichtlichen Gründen verfügbar bleiben. Etc.
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Ich weiß, mit der Meinung bin ich in der Minderheit, aber ICH ganz persönlich fände eine Anwesenheitspflicht mit ausreichend ausgestatteten Arbeitsplätzen wirklich gut.
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Ich mag den Freudschen im Fall der Abwesenheitsplicht 😊
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Ich mag den Freudschen im Fall der Abwesenheitsplicht 😊
OK, ja, ich hab ihn aber verbessert, weil ich tatsächlich meine, was ich geschrieben habe.
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mit ausreichend ausgestatteten Arbeitsplätzen
Das geben die Gebäude schon nicht her.
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OK, ja, ich hab ihn aber verbessert, weil ich tatsächlich meine, was ich geschrieben habe.
Ich würde das auch befürworten. Auf der Win-Seite gibts dann freie Abende und echte Wochenenden 😊
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Mal ungeachtet dessen, dass ich ein Gros der außerhalb meines Kerngeschäfts (Qualifikation, Selektion und Allokation durch Unterricht und Leistungsüberpürfung) vermeintl.(!) 'anfallenden' Tätigkeiten (die oftmals lediglich Resultat autotelischer 'Reförmchen', antiquiert-ineffizienter Strukturen, Neigungsprojekte von Ministerium, SL u./o. Kollegen u.ä. sind) als nicht nur nicht sonderlich sinnstiftend, sondern durchweg (euphemistisch formuliert) demotivierend erlebe, ist das der 'Mechanismus', mit dem ich die Profession und meinen Arbeitsalltag bewältige
Klassischer Betrachtungsfehler, den man hier im Forum aber öfter mal liest: Das "Kerngeschäft" von Lehrkräften umfasst nicht nur Unterricht und unterrichtsnahe Tätigkeiten wie Korrekturen.
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Ach, der Kerngeschäftsbegriff taucht schon irgendwo auf. Die anderen Aufgaben gehören deswegen trotzdem dazu.
Solange aber Kollegen davon überzeugt sind, sie allein entschieden, was wichtig ist und was man getrost weglassen könne, braucht man die Diskussion nicht weiterzuführen.
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PaPo , ich meinte das mit den unleserlichen Texten. Die Klammern, Anführungszeichen und Bindestriche, um Gedankennebenstränge einzufügen, zerreißen deinen Text. Mit den überflüssigen Leerzeichen zerpflückt das Handy zusätzlich alles.
Bitte erkundige dich, was die Begriffe "regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten" und "[w]öchentliche Pflichtstunden der Lehrerinnen und Lehrer" eigtl. bedeuten - danach diskutieren wir dann, was du wünschst, wie die übrigen n bis 22 Stunden an "Arbeitszeit" nach den "[w]öchentliche[n] Pflichtstunden" zu füllen seien, wenn sämtliche verpflichtende "[w]eitere Aufgaben" gem. § 10 ADO erfüllt sind, bevor du hier (abermals) Anwürfe von "Arbeitszeitbetrug" formulierst.
Wenn dir das egal ist und du zusätzlich im Gegenangriffsmodus alle anpflaumst, werden wohl viele deinem Rat folgen, ist auch ne Lösung.
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