"Verlorene Schafe" zurück in die Herde holen

  • Ich frage ich sowieso warum jede Schule eine didaktische Jahresplanung selber anfertigen soll. Warum kommt sowas nicht gleich aus dem Ministerium und fertig?

    Weil dann die Lehrplanschreiberinnen im Ministerium ihre Sachen zu Ende denken müssten. So können sie halbfertigen Kram abliefern und wir sehen zu, wie wir klar kommen. Dass sich durch neue Pläne die unterrichteten Inhalte großartig ändern, konnte ich noch nicht feststellen. Vielmehr versuchen wir in den Jahresplanungen nur die Formulierungen an die jeweils aktuelle Diktion anzupassen. Mehr Zeitverschwendung geht kaum.

  • Klingt nach viel Blabla. Die Didaktische Jahresplanung ist ja durch den Bildungsplan sowieso schon so festgezurrt, dass da kaum etwas bewirkt werden kann. Und wenn autoritäre Kräfte erstmal an der Macht sind, ist es ohnehin vorbei damit. Zumal andere demokratische Länder auch verbindliche Lehrpläne mit Stoffverteilung haben. Also, dieses Argument überzeugt überhaupt nicht.

    Es war der Versuch einer Erklärung vor dem Hintergrund unserer Geschichte. Was und wie andere Länder das machen, ist in diesem Zusammenhang irrelevant. Dass gleichzeitig noch andere Aspekte unseres Staatswesens einer solchen Entwicklung vorbeugen sollen, dürfte evident sein. In der Tat sind aber didaktische Jahresplanungen und schulinterne Curricula letztlich viel Blabla.

    Was die EntwicklerInnen in der Behörde betrifft, so ist das leider ihr Auftrag, nur den Rahmen vorzugeben. Zu Ende denken könnten sie das bestimmt. Aber dann kommt halt wieder die Politik...

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Es war der Versuch einer Erklärung vor dem Hintergrund unserer Geschichte.

    Ich halte das für keinen besonders gelungenen Versuch. Ja, es gibt Bundes- und Landesgesetze, das ist Föderalismus. Ob der uns tatsächlich vor einer Gleichschaltung schützen wird, sehen wir dann. Trotzdem brauchen wir schon einheitliche Vorgaben. Wenn man ein Schwimmabzeichen macht oder ein Kraftfahrzeug zur technischen Hauptuntersuchung vorstellt, dann ist klar, was dabei überprüft wird.

    An öffentlichen Schulen vergeben wir landesweit einheitliche (und bundesweit abgestimmte) Schulabschlüsse. Dann darf man erwarten, dass klar ist, was gelehrt und geprüft wird, wenn so ein Abschluss vergeben wird.

    Was die EntwicklerInnen in der Behörde betrifft, so ist das leider ihr Auftrag, nur den Rahmen vorzugeben.

    Ja, da stimmt etwas mit dem Auftrag nicht. Das ist politisches Versagen. Für uns an den Schulen bedeutet das, dass wir viel Zeit in etwas stecken, dass landesweit hätte geregelt werden können.

    Weiteres Beispiel: Das Land NRW erlässt keine einheitlichen Regeln zur Benutzung von Mobiltelefonen, beauftragt aber jede Schule, ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Das war dann also auch Thema in jeder Bildungsgangkonferenz, das hat auch Zeit gekostet. Am Ende haben wir einen Text, in dem im wesentlichen steht, dass man im Unterricht nicht telefonieren (und sonstiges) soll. Das war auch schon vorher so. Es stand aber nur in der Hausordnung, jetzt steht es im „Konzept“.

    Was und wie andere Länder das machen, ist in diesem Zusammenhang irrelevant.

    Es lohnt sich immer, zu schauen, wie andere Länder etwas machen.

  • Weil dann die Lehrplanschreiberinnen im Ministerium ihre Sachen zu Ende denken müssten.

    Danke, das ist auch meine Sicht darauf und ich glaube nicht, dass die Leite das zu Ende denken und das umsetzen könnten.

    Die Nachbarschule hat eine Beraterin eingeladen an der Stelle, an der sie nicht weiter kamen. Die Beraterin konnte es auch nicht lösen.

    Es ist so frei von Konkretem, das die komplette Arbeit in sämtlichen Kollegien landet, die dann jeweils überlegen müssen, was denn wohl gemeint sein könnte. Es gibt BL, in denen konkrete Hi Weise und Beispiele angefügt und ausgearbeitet sind, und es gibt andere Bundesländer, da gibt es sehr viel Vorwort und Hinweise, was man zusätzlich zu beachten hat, in den Themenvorgaben taucht dann davon nichts mehr auf. Also sollen die Kolleg:innen den Sinn ergründen, die Inhalte erdenken und ausarbeiten und mit allen weiteren Kompetenzen verknüpfen, sowie die Differenzierung auf unterschiedliche Niveaus (samt Zieldifferenz) leisten und alles in ein Schuljahr pressen.


    Das dann gerne über Nacht, denn bisher galten neue Curricula in NDS rückwirkend (im September veröffentlicht, gültig seit August, vor allem die Leistungsbewertung war nach dem vorab veröffentlichten Entwurf geändert worden. NDS hat nun zum ersten Mal 1 Jahr Vorlaufzeit für die neuen CuVo D und Ma, aber das sind dann auch gleich Fächer, in denen quasi jede Lehrkraft in der GS eingebunden ist.

    Ich frage mich wirklich, woher die Zeit kommen soll, das zu leisten, und finde es absolute Vergeudung von Arbeitszeit. Wäre die Vorarbeit besser, wäre es für alle anderen leichter und würde besser umgesetzt, als irgendwie halbherzig, weil die gestellte Aufgabe unlösbar erscheint.

    Und an der Stelle ziehen sich dann diejenigen raus, die diverse Säue haben vorbeiziehen sehen, die schon x mal die Kohlen aus dem Feuer gezogen haben, die Pläne geschrieben haben, weil sie sich verheizt und nicht ernst genommen fühlen, weil Fürsoge ganz winzig geschrieben scheint und ABM ganz groß.

    In Norwegen hat der Staat eine Plattform und die Arbeit daran gefördert, dass Lehrkräfte Material erarbeiten und tauschen/ teilen, ähnlich dem ursprünglichen Gedanken von 4teachers, ähnlich den Materialien auf manchen Bildungsservern, aber mit Freistellung der Leute dafür. So, wie es derzeit läuft, zwingen die Curricula die Leute in den Rückzug und man bedient sich an dem, was Verlage auf online-Börsen verkaufen. Mündige Lehrkräfte unterstützt man auf diese Weise zu wenig, denke ich.

  • Für uns an den Schulen bedeutet das, dass wir viel Zeit in etwas stecken, dass landesweit hätte geregelt werden können.

    Wir haben mal (bei einer der Überarbeitungen der Schulinspektion hier in NDS) den Inspektoren im Reflexionsprozess der Inspektion als Wunsch mitgegeben, dass Konzepte etc., die als vorbildlich in der Inspektion eingestuft werden, gesammelt werden. Und (ggf. anonymisiert) landesweit zur Verfügung gestellt werden (als Beispiele / Vorlagen / ...). Antwort der Schulinspektoren: Das dürfen sie nicht. Wir haben noch nachgebohrt, Vorschläge gemacht, die Koordination angeboten, ... Kein Durchkommen.

    Andererseits: Vielleicht gibt es irgendwo im Internet ein Lehrerforum? Da könnte man deutschlandweit nach Konzepten, z.B. zur Handynutzung, nachfragen. Wer bereits was hat, stellt es den anderen zur Verfügung. Das ist dann vielleicht nur ein "Steinbruch", aus dem man das Geeignete für seine Schule herausholt. Trotzdem noch besser, als bei null anfangen zu müssen. (Frei nach dem Motto: "Sharing is caring for your Arbeitszeit.")

  • Andererseits: Vielleicht gibt es irgendwo im Internet ein Lehrerforum? Da könnte man deutschlandweit nach Konzepten, z.B. zur Handynutzung, nachfragen. Wer bereits was hat, stellt es den anderen zur Verfügung. Das ist dann vielleicht nur ein "Steinbruch", aus dem man das Geeignete für seine Schule herausholt. Trotzdem noch besser, als bei null anfangen zu müssen. (Frei nach dem Motto: "Sharing is caring for your Arbeitszeit.")

    Das wäre natürlich ne ganz schöne Nummer. Wobei auch wirklich viele Sachen bereits im Netz sind. Wenn man sich mal umschaut, findet man da recht viel.

  • Wenn die Veranstaltung bis 22.00 Uhr geht, dann dürfen die Angestellten Kolleg:innen nicht vor 09.00 morgens mit der Arbeit beginnen.

    Ansonsten bewegt der SL sich im strafrechtlich relevanten Bereich.

    Dass das nichts rechtskonform wäre ok....aber Strafrecht? Welche Straftat begeht denn eine SL durch Anordnung einer Veranstaltung bis 22 Uhr?

  • Welche Straftat begeht denn eine SL durch Anordnung einer Veranstaltung bis 22 Uhr?

    Wenn sie vorsätzlich die Ruhezeiten mißachtet, ist es eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet wird. Mißachtet sie die Ruhezeit hingegen nur fahrlässig, ist es eine Ordnungswidrigkeit, die mit 15.000€ Bußgeld bewährt ist.

    Das gilt übrigens auch für die normalen Pausen während der Dienstzeit.

  • Wenn sie vorsätzlich die Ruhezeiten mißachtet, ist es eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet wird. Mißachtet sie die Ruhezeit hingegen nur fahrlässig, ist es eine Ordnungswidrigkeit, die mit 15.000€ Bußgeld bewährt ist.

    Das gilt übrigens auch für die normalen Pausen während der Dienstzeit.

    §§ 22, 23 ArbZG.

  • Unsere verbeamteten Hausmeister arbeiten aufgrund der Abendschule im Zweischichtbetrieb. Aber mit uns verbeamteten Lehrern kann man es ja machen, Abendschule und dann am nächsten Morgen nicht nur 1. Stunde sondern auch noch Frühaufsicht, damit die Nacht noch kürzer wird. :daumenrunter:

  • Unsere verbeamteten Hausmeister arbeiten aufgrund der Abendschule im Zweischichtbetrieb. Aber mit uns verbeamteten Lehrern kann man es ja machen, Abendschule und dann am nächsten Morgen nicht nur 1. Stunde sondern auch noch Frühaufsicht, damit die Nacht noch kürzer wird. :daumenrunter:

    Und das wurde nach Hinweisen nicht korrigiert?

    Bei uns würde das direkt behoben. Auch, wenn jemand mit Abendunterricht besondere Wünsche wie: vormittags frei, erste Stunden frei haben will.

    Man muss das natürlich kommunizieren, weil das dem Planer auch mal durchgehen kann.

  • Wird mit Verweis auf: „Ist gesetzlich so zulässig, die Arbeitszeitverordnung gilt nicht für Lehrkräfte“ nicht korrigiert.

    Dieses Schuljahr bin ich aus reinem Zufall selber nicht betroffen, aber dafür hat es zwei Kollegen erwischt.

    Im Sinne der Fürsorgepflicht der Schulleitung würde ich das mal ein bisschen nachdrücklicher einfordern. An einer Schule, die so wenig Rücksicht auf mich nimmt, würde ich auch nicht arbeiten wollen.

  • Wird mit Verweis auf: „Ist gesetzlich so zulässig, die Arbeitszeitverordnung gilt nicht für Lehrkräfte“ nicht korrigiert.

    Dieses Schuljahr bin ich aus reinem Zufall selber nicht betroffen, aber dafür hat es zwei Kollegen erwischt.

    Selbst wenn es nicht vorgeschrieben ist, kann man sich trotzdem dran halten. Die Regelungen gibt es ja nicht zum spaß.

  • Ja, kann man, sollte man (vielleicht) auch, aber einfordern kann es niemand von uns.

    Und genau sehe ich das Problem im Beamtentum von uns Lehrern generell. Alle Gesetze werden von oben bis zum Anschlag ausgereizt. Sei es bei der Besoldung, wo es exorbitante Kinderzulagen gibt, weil das ruhestandsfähige Grundgehalt nicht angepasst werden soll, sei es bei den Pausen, den Arbeitszeiten, …

  • Und genau sehe ich das Problem im Beamtentum von uns Lehrern generell. Alle Gesetze werden von oben bis zum Anschlag ausgereizt. Sei es bei der Besoldung, wo es exorbitante Kinderzulagen gibt, weil das ruhestandsfähige Grundgehalt nicht angepasst werden soll, sei es bei den Pausen, den Arbeitszeiten, …

    WORD. Wenn der Dienstherr bei jeder Besoldungsrunde die Besoldung so reguliert, dass sie gerade so irgendwie verfassungsgemäß ist, dann ist es nicht verwunderlich, wenn jemand seine Arbeitsleistung so reguliert, dass sie gerade so nicht gegen irgendeine Verordnung verstößt.

  • Unsere verbeamteten Hausmeister arbeiten aufgrund der Abendschule im Zweischichtbetrieb. Aber mit uns verbeamteten Lehrern kann man es ja machen, Abendschule und dann am nächsten Morgen nicht nur 1. Stunde sondern auch noch Frühaufsicht, damit die Nacht noch kürzer wird. :daumenrunter:

    Gibt es bei uns nicht. Wenn man Abendunterricht hat, ist man am nächsten Tag für die ersten beiden Stunden geblockt. Ausnahmen nur mit Einwilligung.

  • Ich wundere mich über die verbeamteten Hausmeister! Unsere schulischen Mitarbeiter:innen - wie die beiden Hausmeister, die drei Sekretärinnen, unsere "Putzfeen",... - sind alle beim Landkreis angestellt, aber nicht verbeamtet.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Bei uns sind die Hausmeister auch nicht verbeamtet und haben abends frei. Ich weiß, dass sie deshalb bei uns an der Schule die Stelle angenommen haben. Entweder ist bei einer Abendveranstaltung ein Lehrer anwesend oder mancher Vereinsvorsitzende hat genauso wie wir den Schlüssel. Unsere Schlüssel haben "Codes", sie lassen sich jederzeit sperren bzw. wenn etwas passiert, kann festgestellt werden, wer nicht abgeschlossen hat. Unsere Hausmeister sind spätestens um 16 Uhr weg, unsere Schüler stehen für Unterricht ab 16.15 Uhr vor der Tür, wenn niemand sie herein lässt.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

Werbung