Teilzeit als Gesundheitsschutz

  • Weil die Stellen für Musiklehrkräfte rar sind. Machst Du es nicht, finden die jemand anderes. Man muss irgendwie seine Miete zahlen.

    Oder man macht beruflich etwas anderes.

    Dass man als angestellter Klavierlehrer einer Musikschule selbst ein Instrument für den Unterricht kaufen soll ist doch absurd.

  • weil sie meinen, dass dies die Unterrichtsqualität und das eigene Wohlbefinden im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erhöhe.

    Das ist der Punkt. Und dann ist das auch ok. Solange ich die Entscheidung habe mit den gestellten Arbeitsmitteln zu arbeiten oder mir durch selbst angeschaffte die mentale oder zeitliche Workload zu reduzieren/optimieren, finde ich das in Ordnung.

    Defakto muss ich nichts kaufen, abgesehen vielleicht von einem Stift. Ich kann ja auch den Nichturlaubsanteil meiner Ferien damit verbringen Material für Unterrichtsstunden zu erstellen oder schlicht das Buch nutzen, wenn es eins gibt.

  • Du musstest als angestellter Musiklehrer selbst die Instrumente und Noten kaufen, die du im Unterricht benutzt hast? Warum lässt man das mit sich machen? Verrückt

    Eben deshalb:

    Weil die Stellen für Musiklehrkräfte rar sind. Machst Du es nicht, finden die jemand anderes. Man muss irgendwie seine Miete zahlen.

    Dass man als angestellter Klavierlehrer einer Musikschule selbst ein Instrument für den Unterricht kaufen soll ist doch absurd.

    Ok, Klaviere und Schlagzeug sind vorhanden. Gestellte Kontrabässe kenne ich aber auch nur von großen Musikschulen in Großstädten, ansonsten haben KuK und SuS geschleppt.

    Ergänzung: Das ganze natürlich als Scheinselbständiger auf Honorarbasis. Findet die Stunde nicht statt, gibt es kein Geld. Das hat sich in den letzten Jahren etwas gebessert, es gibt mehr und mehr Festeinstellungen. Dass man für seine Arbeitsmittel selbst zu sorgen hat, ist aber geblieben und wurde auch nie diskutiert. Mein Vater war selbständig, ich kannte es also nicht anders und habe daher diese Praxis nie hinterfragt.

  • Können nur verbeamtete Lehrkräfte Teildienstfähigkeit beantragen oder auch angestellte Lehrkräfte?

    angestellte Kräfte können keine Teildienstfähigkeit beantragen, das dies eine Regelung des Beamtenrechts ist.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • ...mitreden!

    Jawoll. Demnächst frage ich die Arzthelferin/Schwimmlehrer/Kaminkehrer, wie ich effektiver vorbereite.

    Bei GS kann ja wohl jeder mitreden, jawoll!

    Eigentor, Quittengelee ging es um Lernförderschulen. Dass es auch an der Grundschule nicht in jedem Fach ein Lehrwerk gibt, weiß ich aus eigener Erfahrung, danke. Gekauft habe ich trotzdem nix, weil es einen Materialschrank gab. War ich wohl leider nicht effektiv.

  • Und es "verwirrt" dich dann, wenn du mich zitierst und ich reagiere? Okay, ich leg mich wieder hin.

    Weil es um den Beitrag von Mittwoch, 18.00 Uhr von felicitas_1 ging, auf den du reagiert hast. Diesen (Beitrag von dir) wiederum habe ich zitiert. Es ging also nicht um andere Beiträge, sondern um den von felicitas.

  • Ich schaffe das nicht und ich kenne auch niemanden, der das schafft. Allein das Deputat, die Aufsichten und die Pausen, die in der Regel für Absprache und anderes genutzt werden, brauchen ja schon viel Zeit, die man nicht kürzen kann.
    Wir haben auch viele Dienstbesprechungen, was aber an Schulentwicklungsprozessen liegt, andere Konferenzen versuchen wir, kurz zu halten.

    In BY hat man immens viele Proben, das ist in anderen Ländern etwas anders und auch von der Gestaltung flexibler, ich bin bemüht, da nur das Mindestmaß zu setzen und vermeide aufwändige Projekte dabei (Leserollen und Co), nicht nur aus Gründen der Korrektur.

    Wenn du mehrfach im Jahr krank warst, steht dir ab 6 Wochen (insgesamt, nicht am Stück) ein BEM zu, im dessen Rahmen man Maßnahmen vereinbaren kann, die Erleichterung verschaffen.

  • Die Dinge, die sie aufzählt sind keine Unterrichtsvorbereitungen, bei denen sie Zeit sparen könnte. Es ist das normale Alltagsgeschäft in der Grundschule und das ist sehr aufwändig geworden, zumindest zeitintensiver als an anderen Schulformen - auf alle Fälle liest es sich so. Im nächsten Leben werden wir alle Berufsschullehrer, da geht alles zugunsten der Lehrkraft gut auf.

    Ich würde sagen vieles. Beim Thema Material sieht es da je nach Fach aber ziemlich dünn aus. Mein Unterrichtsmaterial ist zu ca. 95% selbst oder von KuK entwickelt worden. Da ist leider nichts mit Buch S. x Aber das ist ok.

    Dafür haben wir sicherlich deutlich weniger Elterngespräche etc. Auch wenn das je nach Bildungsgang auch unterschiedlich ist.

    Allein der Unterschied im täglichen Lautstärkepegel ist sicherlich auch nicht zu unterschätzen. Da beneide ich keine Grundschullehrkraft.

    Jedes Lehramt hat sicherlich eigene Herausforderungen. Ob die aktuellen unterschiedlichen Deputate das widerspiegeln wagen ich allerdings auch zu bezweifeln.

  • Weil es um den Beitrag von Mittwoch, 18.00 Uhr von felicitas_1 ging, auf den du reagiert hast. Diesen (Beitrag von dir) wiederum habe ich zitiert. Es ging also nicht um andere Beiträge, sondern um den von felicitas.

    Äh, wie ein Sinnzusammenhang aus meinem und Felicitas Beiträgen bestehen soll verwirrt mich jetzt aber vollends. Egal, ich hätte Quittengelee zitieren sollen, auf die habe ich mich nämlich bezogen.

  • Allein der Unterschied im täglichen Lautstärkepegel ist sicherlich auch nicht zu unterschätzen. Da beneide ich keine Grundschullehrkraft.

    bei mir sind die höheren klassen (wir haben an der grundschule 1-6) immer lauter als die jüngeren. leiser und verpennter wirds doch erst ab klasse 10, oder?

  • Gibt allerdings im Bereich der Erwerbsminderungsrente auch eine Teilerwerbsminderungsrente.

    Das ist richtig, nur beachte, für die Teilfienstfähigkeit reicht es, wenn Du in Deinem Lehrerberuf keine Vollzeitstelle mehr bewältigst. Für eine Teilerwerbsminderungsrente muss der Nachweis erbracht werden, dass Du in gar keinem Beruf 6h oder mehr am Tag arbeiten kannst. Wenn es nur um den Lehrerberuf geht, Du aber sechs Stunden als Pförtner bewältigen kannst, ist nichts mit Teilerwerbsminderung.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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