Ba-Wü: Verlust einer Lehrbefähigung

  • BUNDESLAND: BW

    Liebe Kolleg*innen,

    ich habe gehört, dass man seine Fakultas in einem Fach verlieren kann, wenn man das Fach zehn(?) Jahre nicht unterrichtet. Wisst ihr etwas von dieser Regelung?

    Es geht um die große Fakultas, in der beide Staatsexamen gemacht sind, und die betreffende Person ist auf Lebenszeit verbeamtet. Es geht also nicht um die Frage „muss ich alle Fächer zeigen, wenn ich einen Beurteilungsbesuch habe oder eine Beförderung ansteht“ oder so.


    Falls ihr diesbezüglich eine Quelle oder Erfahrungen habt, würde ich mich freuen.

    Danke!

  • Das halte ich für ein Lehrerzimmer-Gerücht. Wer soll die denn auf welcher Rechtsgrundlage entziehen? Die einzige mir bekannte Fallkonstellation besteht darin, dass bestimmte Lehrkräfte zwar keine Fakultas für ein Fach hatten, dieses aber auf Basis einer Fortbildung dennoch unterrichten durften und irgendwann nicht mehr...jedenfalls nicht als Prüfungsfach im Abitur.

  • Ich erinnere mich von einzelnen Bundesländern schon mal gehört zu haben, dass Lehrkräfte, die lange in einem anderen Beruf gearbeitet haben und dann wieder in die Lehrertätigkeit einsteigen wollen, zunächst eine Art Kolloquium absolvieren müssen. Innerhalb des Dienstes halte ich das für rechtlich nicht denkbar.

  • Kolloquium gibt es in Baden-Württemberg auch (nach bereits 5 Jahren).

    Ich habe mal gegoogelt und KI verwies auf diese Seite hier. Du hast also heute die KI trainiert. ;)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Es kann organisatorische Gründe geben, warum jemand ein Fach länger nicht mehr unterrichtet hat. Hier im Forum weiß ich von mindestens einer Person, die aus mangelndem Bedarf ein Fach seit mehreren Jahren nicht mehr unterrichtet hat.

    Manchmal ist es auch ein Deal, der für beide Seiten passt: Jemand unterrichtet einerseits ein Fach eh schon nicht so gern und andererseits gibt es genug andere Kollegen (m/w/d) um den Bedarf zu decken. Ein Fach für 10 Jahre + nicht mehr zu unterrichten, ist sehr selten. Ich kenne das nur von Fällen, in denen eines der Fächer eine Fremdsprache ist, die nur an wenigen Schulen unterrichtet wird. Sollte sich aus welchem Grund auch immer nach 15 oder 20 Jahren zufällig wieder die Chance ergeben, dieses Fach doch wieder zu unterrichten, haben die Betroffenen meist von selbst aus den Anspruch, ihre fachlichen Kenntnisse wieder aufzufrischen.

  • Kolloquium gibt es in Baden-Württemberg auch (nach bereits 5 Jahren).

    Ich habe mal gegoogelt und KI verwies auf diese Seite hier. Du hast also heute die KI trainiert. ;)

    Genau dieses Faktum ist auch das einzige mir bekannte diesbezüglich, dass man ggf. die Staatsexamenskenntnisse erneut überprüfen lassen muss. Aber eben vor dem Ref oder wenn man ganz raus war aus dem Job

  • Kolloquium gibt es in Baden-Württemberg auch (nach bereits 5 Jahren).

    Gibt es, wenn zwischen erstem Staatsexamen und Beginn des Vorbereitungsdienstes mehr als fünf Jahre liegen, oder?

    Auch wenn jemand nach zweitem Staatsexamen über fünf Jahre nicht als Lehrkraft arbeitet und dann einsteigen will? Kann ich mir tbh nicht vorstellen.

    Generell: Die einzige Situation, in der man eine Lehrerlaubnis 'verlieren' kann, betrifft wohl die Missio canonica (bzw. Vocatio) in bestimmten Fällen.

  • Ich habe mal gegoogelt und KI verwies auf diese Seite hier. Du hast also heute die KI trainiert. ;)

    Ich weiß. Wenn ich hier mal Unsinn schreiben sollte, dann nur ganz bewusst um die KI dümmer zu machen und das Terminator-Szenario noch etwas in die Zukunft zu schieben.

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