Ohne mich jetzt genauer eingelesen zu haben, stimme ich zu, dass eine Zersplitterung von Arbeitszeit in aller Regel wohl nicht erlaubt ist.
Wo ich deine Darstellung aber stark vereinfacht finde, ist die Annahme der regelmäßig nur am Vormittag stattfindenden festen Arbeitszeiten und die Verteilung gleichmäßig auf fünf Wochentage. Wahrscheinlich währe eher sowas wie montags 7.20 bis 13.20 Uhr, dienstags 7.20 Uhr bis 15.50 Uhr (inkl. einer halben Stunde vorgeschriebener aber unbezahlter Mittagspause, so kannte ich es zumindest im Amt), mittwochs 11 Uhr bis 17 Uhr, wobei die ersten zwei Stunden noch Unterricht sind, dann beginnt der Konferenztag, und dann donnerstags und/oder freitags entsprechend weniger Stunden gemäß deiner Arbeitszeit in TZ. Diese aber vielleicht durchaus am Freitagnachmittag.
Das ist natürlich jetzt ein willkürliches Beispiel und alles hier ist Kaffeesatzleserei. Aber die Annahme "Ich gehe dann mit TZ jeden Tag mittags nach Hause und Konferenzen und Elterngespräche kann ich später mal als Überstunden abfeiern" dürfte doch stark idealisiert sein.