Arbeitszeiterfassung und Präsenzpflicht

  • Ohne mich jetzt genauer eingelesen zu haben, stimme ich zu, dass eine Zersplitterung von Arbeitszeit in aller Regel wohl nicht erlaubt ist.

    Wo ich deine Darstellung aber stark vereinfacht finde, ist die Annahme der regelmäßig nur am Vormittag stattfindenden festen Arbeitszeiten und die Verteilung gleichmäßig auf fünf Wochentage. Wahrscheinlich währe eher sowas wie montags 7.20 bis 13.20 Uhr, dienstags 7.20 Uhr bis 15.50 Uhr (inkl. einer halben Stunde vorgeschriebener aber unbezahlter Mittagspause, so kannte ich es zumindest im Amt), mittwochs 11 Uhr bis 17 Uhr, wobei die ersten zwei Stunden noch Unterricht sind, dann beginnt der Konferenztag, und dann donnerstags und/oder freitags entsprechend weniger Stunden gemäß deiner Arbeitszeit in TZ. Diese aber vielleicht durchaus am Freitagnachmittag.

    Das ist natürlich jetzt ein willkürliches Beispiel und alles hier ist Kaffeesatzleserei. Aber die Annahme "Ich gehe dann mit TZ jeden Tag mittags nach Hause und Konferenzen und Elterngespräche kann ich später mal als Überstunden abfeiern" dürfte doch stark idealisiert sein.

  • Ich denke, dass es außer in absoluten Ausnahmefällen gar nicht erlaubt ist, Arbeitszeit zu zersplitterten.

    Alle im Einzelhandel/Apotheken mit Schließzeiten über Mittag oder in Arztpraxen haben solche Arbeitszeiten, Warum sollte das nicht erlaubt sein?

  • Ohne mich jetzt genauer eingelesen zu haben, stimme ich zu, dass eine Zersplitterung von Arbeitszeit in aller Regel wohl nicht erlaubt ist.

    Wo ich deine Darstellung aber stark vereinfacht finde, ist die Annahme der regelmäßig nur am Vormittag stattfindenden festen Arbeitszeiten und die Verteilung gleichmäßig auf fünf Wochentage. Wahrscheinlich währe eher sowas wie montags 7.20 bis 13.20 Uhr, dienstags 7.20 Uhr bis 15.50 Uhr (inkl. einer halben Stunde vorgeschriebener aber unbezahlter Mittagspause, so kannte ich es zumindest im Amt), mittwochs 11 Uhr bis 17 Uhr, wobei die ersten zwei Stunden noch Unterricht sind, dann beginnt der Konferenztag, und dann donnerstags und/oder freitags entsprechend weniger Stunden gemäß deiner Arbeitszeit in TZ. Diese aber vielleicht durchaus am Freitagnachmittag.

    Das ist natürlich jetzt ein willkürliches Beispiel und alles hier ist Kaffeesatzleserei. Aber die Annahme "Ich gehe dann mit TZ jeden Tag mittags nach Hause und Konferenzen und Elterngespräche kann ich später mal als Überstunden abfeiern" dürfte doch stark idealisiert sein.

    Mache ich ja jetzt auch nicht, ich habe meist bis 15 oder 15 45 Uhr Unterricht

    Dafür fange ich aber deutlich später an.

    Der Unterschied ist, dass ich an Tagen, wo ich um 8 Unterricht habe und bis 16 Uhr Konferenz heute unbezahlte Überstunden mache. Mir Präenzpflichr und AZ Erfassung dann ich mehr. Dann erarbeite ich mir jedes Mal einen zusätzlichen Urlaubstag.

    Also eigentlich doch wie jetzt auch schon. Nur dann offiziell

  • Wenn ich 50 % Teilzeit mache und mein Arbeitgeber mich um 8 Uhr anfangen lässt und erwartet, dass ich von 14 - 16 Uhr an der Konferenz teilnehme, habe ich von 8- 16 Uhr gearbeitet abzüglich 30 Minuten Mittagspause, also 7,5 Stunden = 3,5 Überstunden.

    Endlich wird das dann mal gesehen!

    Und am nächsten Tag hast du nur 2 Unterrichtsstunden (in der 8./9. Stunde) und also die Möglichkeit, regelmäßig abzubauen, du kannst also nicht unbedingt diese Stunden weiterschieben.

  • Alle im Einzelhandel/Apotheken mit Schließzeiten über Mittag oder in Arztpraxen haben solche Arbeitszeiten, Warum sollte das nicht erlaubt sein?

    Stimmt auch wieder. So einen Job würde ich aber auch nie annehmen. Bei uns haben die Geschäfte durchgängig auf, zumindest weit über 90 %

  • Und am nächsten Tag hast du nur 2 Unterrichtsstunden (in der 8./9. Stunde) und also die Möglichkeit, regelmäßig abzubauen, du kannst also nicht unbedingt diese Stunden weiterschieben.

    Ja, exakt so wie jetzt auch schon. Für mich würde das überhaupt keinen Unterschied machen, wenn überhaupt dann nur im Positiven, daher habe ich da auch keine Angst vor

  • Der Unterschied ist, dass ich an Tagen, wo ich um 8 Unterricht habe und bis 16 Uhr Konferenz heute unbezahlte Überstunden mache. Mir Präenzpflichr und AZ Erfassung dann ich mehr. Dann erarbeite ich mir jedes Mal einen zusätzlichen Urlaubstag.

    Drehst du in den Pausen etwa Däumchen? Oder bereitest du Unterricht vor, was du ohne die Konferenz vielleicht an einem anderen Tag gemacht hättest? Es entsteht nicht neue Arbeit, nur, weil an dem Tag eine Konferenz ist. Nur weil du vielleicht keine Lust hättest, zwei Wochen im Voraus zu planen (weil der Rest der Stunden schon stehen), kannst du nicht Stunden aufbauen, ohne zu arbeiten.

    (Ich stimme dir zu, dass du überproportionale Belastung von TZ-Kräfte dann sichtbarer und deutlicher wird.)


    [Unsere Beiträge haben sich gerade überschnitten ]

  • Wenn die Apotheke über Mittag zu hat, machen die Angestellten Orgakram und die gesetzlich vorgeschriebene Mittagspause. Glaube nicht, dass deren Arbeitszeit unterbrochen wird. Genauso in den Arztpraxen, die ich kenne. Da läuft die Arbeitszeit auch weiter, auch wenn die Praxis mittags "zu" hat.

  • Zersplitterte Arbeitszeit gibt es in vielen Berufen. Meine Schwester ist Krankenschwester und hat häufig geteilten Dienst (morgens und abends) im Wechsel mit durchgehenden. Sie hat deshalb den Arbeitsplatz gewechselt, damit sie nicht mehr soweit pendeln muss, geteilte Dienstzeiten wird sie nicht los trotz Teilzeit.

    Auch in Restaurants ist es üblich. Zwischen 14 und 17 Uhr benötigt man weniger Menschen.

    Ich bin gerade sehr überrascht, dass dies für einige von euch unmöglich erscheint. Wir haben immerhin noch den Vorteil, dass einige unserer Aufgaben zeitlich frei einteilbar sind.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Manchmal denke ich wer Schulminister oder Schulministerin ist kämmt sich irgendwann mit nem Hammer. 🤣

    Es ist so widersprüchlich. Wenn wir die rechtlich uns zustehende Arbeitszeiterfassung verlangen, dann gibt es aber andere Drohungen. Und es ist ja so komplex 41 Stunden zu zählen. 🙈 Natürlich muss man sich mit allen Bundesländern einigen. Genauso, wie die Besoldung oder Schulformen einheitlich von allen Bundesländern gleich umgesetzt werden.
    Wenn man sich nicht einigt, dann dürfen rechtliche Sachen nicht umgesetzt werden. Das ist verboten oder was?

    Hoffentlich denkt Sie daran die Toilettengänge und Aufsichten von der Arbeitszeit abzuziehen. Und da alles so komplex ist sollte jede geleistete Arbeitsstunde für Sportlehrpersonen nur 15 Minuten zählen. 😆

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