Vorwurf der se*uellen Belästigung zwischen Schülern

  • Hallo zusammen,

    mich würde interessieren, ob ihr ähnliche Erfahrungsberichte habt und wie ihr in folgender Situation vorgehen würdet:

    Eine Schülerin erhebt den Vorwurf, ein Mitschüler habe sie beobachtet, belästigt und versucht, sie zu berühren. Der beschuldigte Schüler zeigte sich sichtlich schockiert und weist die Vorwürfe entschieden zurück. Er ist bislang als guter und unauffälliger Schüler bekannt, weshalb der Vorwurf für viele überraschend kam.

    Zunächst wurde eine Konferenz einberufen und der Schüler vorläufig suspendiert. Konkrete Beweise liegen derzeit nicht vor; als einzige Zeugin wird die Freundin der Schülerin genannt.

    Mich würde interessieren, wie ihr in einer solchen Situation gehandelt habt oder handeln würdet. Mir ist es wichtig, neutral zu bleiben und die Vorwürfe der Schülerin ernst zu nehmen, ohne dabei vorschnelle Schlüsse zu ziehen.

  • Das hat die Ableitungsleitung entschieden. Ich als KL möchte mich jetzt auf die Konferenz vorbereiten und werde mir natürlich alles genau anhören. Will aber auch überlegen welche „Lösungsmöglichkeiten“ es hier geben kann. Denn auf der einen Seite sind das wirklich schwere Vorwürfe und man will den mutmaßlichen Opfern glauben und für deren Schutz sorgen + das entsprechende Verhalten sanktionieren. Auf der anderen Seite sind es aktuell erstmal „nur“ Vorwürfe. Wie plausibel die Einzelheiten sind kann aber aber aktuell nicht einschätzen da ich noch nicht alle Details weiß, da ich heute außer Haus war.

  • Er ist bislang als guter und unauffälliger Schüler bekannt, weshalb der Vorwurf für viele überraschend kam.

    Das spielt sowas von absolut keine Rolle.


    Zunächst wurde eine Konferenz einberufen und der Schüler vorläufig suspendiert. Konkrete Beweise liegen derzeit nicht vor; als einzige Zeugin wird die Freundin der Schülerin genannt.

    Wow, das ging schnell. Einfach so, ohne Nachweise direkt eine Ordnungsmaßnahme und dann diese?


    Das ist dann ein Fall für die SL. Bei uns haben sie für solche Sachen einen Notfallordner.

    Die SL muss ja schon beteiligt sein, bei einer Suspendierung muss sie ja dabei sein.

  • Solche Angelegenheiten sind Schulleitungssachen, ggf. mit Unterstützung durch entsprechende Fachkräfte.

    Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, hier offen über die jeweils bekannten Fälle zu sexuellem Missbrauch o.ä. zu diskutieren.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ich könnte mir vorstellen, dass die Suspendierung hier nicht als Ordnungsmaßnahme gedacht war, sondern um erstmal nicht beide im Schulhaus aufeinandertreffen zu lassen, bevor nicht zumindest erste Gespräche zum Versuch der Klärung stattgefunden haben. Ansonsten sehe ich es wie Bolzbold , die Schulleitung muss ran und Unterstützung z.B. durch Schulsozialarbeit, eventuell kann auch die Polizei beratend tätig werden (die haben da meist besondere Ansprechpartner mit Erfahrung, wie man in solchen Fällen vorgehen kann).

  • Zunächst wurde eine Konferenz einberufen und der Schüler vorläufig suspendiert. Konkrete Beweise liegen derzeit nicht vor; als einzige Zeugin wird die Freundin der Schülerin genannt.

    Auf der anderen Seite sind es aktuell erstmal „nur“ Vorwürfe.

    Und deshalb wird schonmal vorbeugend bestraft?

    Angesichts dessen, was nur derartige Vorwürfe für Wirkung entfalten können und da sich derartige Vorwürfe schnell verbreiten, würde ich als Eltern sehr schnell mit 'nem Anwalt auf der Matte stehen (Verleumdung oder üble Nachrede, Unterlassung gegen die Schülering aber auch gegen die Schule würden mir da als erstes einfallen).

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Du kannst dich (ggf. auch anonym) als Lehrkraft beraten lassen.

    Nimm mal Kontakt zu Wildwasser auf oder zu pro familia. Evtl. auch anonym beim Jugendamt anrufen. Oder rufe eine Familienberatungsstelle der evangelischen Kirche an. Das SOS Kinderdorf bietet in manchen Regionen auch eine Gewaltschutzberatung (für alle Menschen) an. WICHTIG: Die haben alle SCHWEIGEPFLICHT!

    Diese offiziellen Stellen können dir auch Hinweise geben, wo du in deinem Ort Beratungsstellen findest oder dir Tipps geben, wie du dich jetzt verhalten kannst. Also wenn du bei dir nichts findest und deshalb erstmal eine Beratungsstelle an einem anderen Ort kontaktierst.

  • Beitrag von BaldPension (10. Februar 2026 19:08)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (10. Februar 2026 19:12).
  • Das ist überhaupt kein Fall in dem die einzelne Lehrkraft sich in irgendeiner Weise eigenverantwortlich involvieren sollte, sondern liegt klar in der Verantwortung der Schulleitung und der übergeordneten Behörde.

  • Was ist das für ein Ordner, erarbeitet den jede Schule selbst oder gibt's einen Leitfaden vom Bundesland?

    Quittengelee Gibt es in Sachsen vom Schulamt bzw. KM, also zumindest fertig von außen zur Verfügung gestellt. Müsste eigentlich schon im letzten, wenn nicht sogar schon im vorletzten Schuljahr eingeführt worden sein. Man konnte sich den Ordner auch über das Schulportal herunterladen. Heißt bei mir 20240803_Notfallmanagement (im angesprochenen Fall Handlungshilfen_fuer_Schul-Notfallmanagement_Sexualisierte_Gewalt - siehe Anhang). Ich weiß jetzt nur nicht mehr genau wo im Schulportal. In MV müsste es solch einen auch geben, wenn ich mich nicht irre.

  • Die Suspendierung würde ich nicht direkt als Bestrafung einordnen. Bei uns wird auch bis zum nächsten Teilkonferenztermin (Sammeltermine alle paar Wochen) suspendiert, wenn der Auslöser schwerwiegend genug ist.

    Ansonsten würde ich mich als Klassenleitung hier auch sehr zurückhalten und lediglich formell begleiten, soweit erforderlich. Dafür gibts andere Zuständigkeiten.

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