Interessant, dass die von dir angesprochenen Schüler den drohenden Verlust des Aufenthaltstitels nicht als warnenden Hinweis betrachten, sich zu benehmen und zusammenzureißen, sondern eher nach Lücken im Gesetz zu suchen und diese zu ihrem Vorteil zu nutzen, aber gut.
Ich nehme an, dass du deine Schüler (m/w/d) selten einen ganzen Tag über betreust. Wenn du also die ersten 2 Stunden unterrichtest und Schüler X fehlt, kann es dir dann, pragmatisch gesprochen, egal sein, ob er dann eventuell in der achten Stunde noch auftaucht? Ihr könnt doch auch Fehltage vergeben und nicht nur -stunden, oder?
Und auf Stundenebene: Da wäre es sicher von Vorteil, eine Regelung zu haben, ab wann ein Zuspätkommen zu einer Fehlstunde wird. Ich würde zumindest großzügig sagen, dass ein Fernbleiben während mehr als der Hälfte der Dauer einer Unterrichtsstunde mit einer Fehlstunde gleichgesetzt werden kann. Wer drei Minuten anwesend war, hat effektiv gefehlt und da kann ich mir nur schwer vorstellen, dass das Ausländeramt dies anders interpretiert. Die Mitarbeiter (m/w/d) warten ja auch nicht bei einem Termin eines Kunden (m/w/d) ab, ob nicht kurz vor knapp der Kunde noch kommt, sondern maximal 5-10 Minuten und, sollte der Kunde bis dahin nicht erscheinen, kündigen ansonsten eine Terminverschiebung oder, als Reaktion auf mehrere vorangegangene Versäumnisse, eine Sanktion an.