• Interessant, dass die von dir angesprochenen Schüler den drohenden Verlust des Aufenthaltstitels nicht als warnenden Hinweis betrachten, sich zu benehmen und zusammenzureißen, sondern eher nach Lücken im Gesetz zu suchen und diese zu ihrem Vorteil zu nutzen, aber gut.

    Ich nehme an, dass du deine Schüler (m/w/d) selten einen ganzen Tag über betreust. Wenn du also die ersten 2 Stunden unterrichtest und Schüler X fehlt, kann es dir dann, pragmatisch gesprochen, egal sein, ob er dann eventuell in der achten Stunde noch auftaucht? Ihr könnt doch auch Fehltage vergeben und nicht nur -stunden, oder?

    Und auf Stundenebene: Da wäre es sicher von Vorteil, eine Regelung zu haben, ab wann ein Zuspätkommen zu einer Fehlstunde wird. Ich würde zumindest großzügig sagen, dass ein Fernbleiben während mehr als der Hälfte der Dauer einer Unterrichtsstunde mit einer Fehlstunde gleichgesetzt werden kann. Wer drei Minuten anwesend war, hat effektiv gefehlt und da kann ich mir nur schwer vorstellen, dass das Ausländeramt dies anders interpretiert. Die Mitarbeiter (m/w/d) warten ja auch nicht bei einem Termin eines Kunden (m/w/d) ab, ob nicht kurz vor knapp der Kunde noch kommt, sondern maximal 5-10 Minuten und, sollte der Kunde bis dahin nicht erscheinen, kündigen ansonsten eine Terminverschiebung oder, als Reaktion auf mehrere vorangegangene Versäumnisse, eine Sanktion an.

  • Ein angekündigter Streik ist keine Entschuldigung für Abwesenheit in der Oberstufe. Die Schüler hatten genug Zeit ihre Anreise zu organisieren. Machen sie bei Party, Disko und Kino ja auch.

  • Gymshark

    In NRW rechnen wir in der Schule die Fehlzeiten immer in Stunden und Minuten ab und nicht in ganzen Tagen. Und ja, WebUntis addiert auch die Minuten am Ende des Schuljahres zu ganzen Fehlstunden, die dann aufs Zeugnis kommen. Also unsere Abrechnung ist durchaus minutengenau. Aber sowohl das Ausländeramt als auch die Familienkasse rechnen nur ganze Tage ab. Wenn ein Schüler an einem Tag auch nur eine Minute anwesend war, war er für diese beiden Ämter den ganzen Tag da. Ich habe es da häufig, dass Fehlzeitenlisten zurück kommen, weil daraus für die Ämter nicht ersichtlich ist, ob die Schüler komplette Tage gefehlt haben oder ob es aufsummierte Listen sind, die dann in Summe eben mehrere Tage ergeben. Auf Nachfrage habe ich dann erfahren, dass die beiden Ämter nur ganze Tage abrechnen und eben nicht Bruchteile davon. Also wenn der Schüler 1 Minute an dem Tag da war, war er den ganzen Tag da. :autsch:

    Gottseidank kann WebUnits Fehlzeitenlisten ausgeben, bei denen dann für jeden Tag der prozentuale Anteil der Fehlzeit im Verhältnis zum tatsächlich erteilten Unterricht ausgegeben wird. Da markiere ich dann jedes Mal mit einem Textmarker die Zeilen bzw. Tage, für die eine Abwesenheit von 100% des Unterrichts vermerkt ist. Nur diese Tagen zählen für die Ämter.

  • Ja gut, dass Ämter bisweilen merkwürdige Regelungen haben, ist im Land der Bürokratie nicht ungewöhnlich. Da gibt es ja derzeit diverse Baustellen. Dann attestiert ihnen eben, dass sie 2 Minuten 35 Sekunden da waren. Die interne Statistik wird es freuen.

    Für schulische Zwecke macht ihr dann euer Vorgehen und wer dauernd fehlt und sich nicht auf anderem Wege die Inhalte aneignet, wird früher oder später bei den Leistungsüberprüfungen scheitern.

  • Für schulische Zwecke macht ihr dann euer Vorgehen und wer dauernd fehlt und sich nicht auf anderem Wege die Inhalte aneignet, wird früher oder später bei den Leistungsüberprüfungen scheitern.

    Am liebsten ist mir, wenn es ein Schüler schafft 20 Schultage am Stück ununterbrochen zu fehlen. Dann kann ich ihn nämlich gemäß §47, Absatz 1, Satz 8 nach einer schriftlichen Erinnerung direkt ausschulen und brauche kein komplettes Mahnverfahren, keine Teilkonferenzen, keine Nachschreibtermine und sonst etwas. Ist natürlich blöd, wenn auch nur einer der Kollegen die anwesenheit nicht sauber erfaßt. Dann funktioniert das nicht.

    Ansonsten ja, das Scheitern an den Noten ist für uns wesentlich einfacher als das Mahnverfahren nach §53 Schulgesetz NRW. Bei den ganzen Schritten, die man da benötigt, schafft man es kaum bis zum Ende des Schuljahres mit dem ganzen Verfahren durchzukommen. Und da die Schüler eh nur 1-2 Jahre in unserer Schule verweilen und wir keine Informationen der Zubringerschulen bekommen welche Mahnverfahren dort schon gelaufen sind, ist der §53 eigentlich ein zahnloser Tiger.

  • Bei begründetem Verdacht könnt ihr doch eine Attestpflicht verhängen, ...

    Nein, das gibt es nicht. Man kann verlangen, dass jemand zum Amtsarzt geht, das war's.

    Feldscher , kann man erwachsene SuS nicht von der Schule werfen, wenn sie soundsoviel Fehlzeiten haben? Ansonsten halt über die Noten regulieren. Schreibe doch jedes Mal einen benoteten Kurztest zu Stundenbeginn und dann zählt "Streik anderer Berufsgruppen" nicht als entschuldigt, bzw. die Person muss alle Leistungskontrollen nachholen, wenn sie sich ständig krankmeldet?

  • Nein, das gibt es nicht. Man kann verlangen, dass jemand zum Amtsarzt geht, das war's.

    hm doch ...
    Zumindest in meinem Bundesland (und augenscheinlich auch in Gymsharks BL.
    SuS zum Amtsarzt schicken, wäre was Neues (und zur Info: als Auftraggebende müsste die Schule die Kosten tragen. Wir hatten vor Jahren sehr viele Diskussionen darüber, weil wir eine sehr hohe Quote an Chlorallergie haben)

  • Nein, das gibt es nicht. Man kann verlangen, dass jemand zum Amtsarzt geht, das war's.

    Vielleicht ist das länderspezifisch.

    In Baden-Württemberg heißt es folgendermaßen:

    Zitat

    Lassen sich bei auffällig häufigen Erkrankungen Zweifel an der Fähigkeit des Schülers, der Teilnahmepflicht gemäß § 1 nachzukommen, auf andere Weise nicht ausräumen, kann der Schulleiter vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. In diesen Fällen und unter den gleichen Voraussetzungen bei langen Erkrankungen kann der Schulleiter auch die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses verlangen.

    Für mich klingt das schon so, dass eine Attestpflicht bei begründetem Verdacht möglich ist. Aber eben auch die von dir angesprochene amtsärztliche Begutachtung.

  • hm doch ...
    Zumindest in meinem Bundesland (und augenscheinlich auch in Gymsharks BL.
    SuS zum Amtsarzt schicken, wäre was Neues (und zur Info: als Auftraggebende müsste die Schule die Kosten tragen. Wir hatten vor Jahren sehr viele Diskussionen darüber, weil wir eine sehr hohe Quote an Chlorallergie haben)

    Also man kann nicht anordnen, dass ein Schüler generell ab Tag 1 eine Krankschreibung vom Arzt benötigt. Würde mich wundern, wenn das woanders ginge?

  • Vielleicht ist das länderspezifisch.

    In Baden-Württemberg heißt es folgendermaßen:

    Für mich klingt das schon so, dass eine Attestpflicht bei begründetem Verdacht möglich ist. Aber eben auch die von dir angesprochene amtsärztliche Begutachtung.

    Ja, aber nur im Zweifel, für einen Ausnahmefall. Also "gehen Sie mal zum Arzt" nicht "Sie müssen bei jedem folgenden Fehltag sofort den Schein bringen.

    Was mich wundert: weder du noch der TE arbeiten in Baden-Württemberg, wenn ich das richtig sehe. Wieso zitierst du ausgerechnet deren Verordnung?

  • Also man kann nicht anordnen, dass ein Schüler generell ab Tag 1 eine Krankschreibung vom Arzt benötigt. Würde mich wundern, wenn das woanders ginge?

    Bei uns in Bayern ist das möglich. Allerdings bringt die Attestpflicht nicht viel, da in genügend Arztpraxen ein Anruf reicht und man bekommt dieses Attest. In besonders schweren Fällen wird inzwischen Amtsarztpflicht angeordnet.

  • geht bei uns. Aber immer einzelfallspezifisch, das wird dann von der Konferenz abgestimmt. (zum Beispiel, nachdem der Schüler im ersten Halbjahr über 150 Fehlstunden hatte).
    Wir haben so eine Handvoll pro Jahrgang, die sich entweder nach ein paar Wochen oder nach dem ersten Halbjahr eine Attestpflicht "verdient". Sie ist immer nur befristet (und dann beginnt es in der Regel wieder von vorne.

  • Sehr einseitige Sicht der Dinge.

    Auf der anderen Seite sitzt ein Unternehmen, dass einen teuren Bewerbungsprozess durchgeführt hat und jetzt mit einer Arbeitskraft rechnet, welche sich wegen jedem Pups krankmeldet.

    Das ist eine Frage der Erziehung - in Schule wie Elternhaus - und keine Frage des Ausweisens der Fehlzeiten auf einem Zeugnis.
    Es ist argumentativ wenig hilfreich meiner vermeintlich einseitigen Sicht ein Gegenextrem entgegenzustellen.

    Ich sehe das ganz pragmatisch. Das Land hat uns vorgegeben, dass wir keine Fehlzeiten auf Abschlusszeugnissen ausweisen dürfen. Was soll ich deswegen Theater machen? Ich finde das auch nicht gut, aber ich kann aktiv nichts dagegen tun, um einen politischen Willen zu erzeugen, der das Ganze abändert.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ich sehe das ganz pragmatisch. Das Land hat uns vorgegeben, dass wir keine Fehlzeiten auf Abschlusszeugnissen ausweisen dürfen. Was soll ich deswegen Theater machen? Ich finde das auch nicht gut, aber ich kann aktiv nichts dagegen tun, um einen politischen Willen zu erzeugen, der das Ganze abändert.

    Es ist halt einer von vielen Punkten, die man mittragen muss, obwohl man sieht, dass wir gesellschaftlich mit unserer Wohlfühl-Schulpolitik krachend gegen die Wand fahren. Ich persönlich schwanke zwischen Pragmatismus und Frust. An sich sind mir Fehlzeiten völlig egal, wenn sie nicht gleichzeitig mit Begleiterscheinungen wie dem von plattyplus beschriebenen Systemmissbrauch oder Mehrarbeit durch Anmahnen, Nachschreibklausuren, der Forderung, auch kaum anwesenden Schülern noch SoMi Noten jenseits einem pauschalen, fehlzeitbedingten Ungenügend zu geben etc. einhergingen.

    Man kann nur hoffen, dass irgendwann ein radikaler schulpolitischer Kurswechsel kommt. Schnell.

  • Ein angekündigter Streik ist keine Entschuldigung für Abwesenheit in der Oberstufe. Die Schüler hatten genug Zeit ihre Anreise zu organisieren. Machen sie bei Party, Disko und Kino ja auch.

    Haha und was ist die Alternative? Taxi?

  • Mein Sohn musste als Schüler per Bahn morgens 70km zum Berufskolleg fahren. Natürlich war ein Ausfall der Züge - egal warum - ein entschuldigter Grund für das Nichterscheinen. Fahrgemeinschaften gibt es nicht immer.

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