Weitergabe von Klausuren durch Oberstufenleitung an Kollege

  • Hallo,


    folgende Situation:

    Wir müssen immer zu jeder Sek II Klausur einen Notenspiegel erstellen und die beste, schlechteste und mittlere Klausur der Oberstufenkoordination zur Unterschrift vorlegen. Manchmal wird was Formales bemängelt (Paraphe fehlt, Name des Schülers auf dem Notenblatt fehlt etc.), meist liegen die Klausuren am nächsten Tag wieder da und können ausgegeben werden.

    Nun hatte ein Schüler bei mir die beste Klausur geschrieben, der in anderen Fächern, ebenso wie in der Kommunikationsprüfung bei mir, schlecht abschneidet. Ich habe auch das Gefühl, dass Hausaufgaben mit KI erstellt wurden.

    Jedenfalls hat die Oberstufenleitung diese Klausur des Schülers nicht mit zurück gegeben, sondern ohne mein Wissen einem anderen Fachkollegen zur Zweitmeinung vorgelegt. Der ist zum Schluss gekommen, dass dort viele schön klingende aber unpassende Floskeln drin seien. Zudem einiges aus dem originalen Text entnommen sei. Und es seien zwar Stilmittel genannt worden aber nicht richtig in der Funktion erklärt… Und trotzdem hätte ich dem Schüler volle Punkte gegeben.
    Im Grunde hieß das, ich hätte mich durch einen schönen Schreibstil blenden lassen und gar nicht so genau geprüft, was die Klausur inhaltlich her gibt. Nun soll ich zum Gespräch antanzen. Ggf könnte das Ergebnis sein, dass die Oberstufenleitung von mir die Vorbereitung einer Feststellungsprüfung verlangt.

    Wie findet ihr das? Ich finde es unverschämt, ohne mein Wissen und Zustimmung meine korrigierte Klausur einem anderen Kollegen vorzulegen. So aus dem Verdacht raus: Schüler XY ist überall schlecht, nur beim Kreidemeister gut. Da hat sich es Kreidemeister vielleicht beim Korrigieren leicht gemacht oder er ist einfach naiv oder will keinen Konflikt mit Schülern.

    Habt ihr das auch mal erlebt? Oder sehe ich das zu eng?

  • Der andere Kollege sollte der Fachbereichleiter des Faches sein, dann ist das grundsätzlich ein normales Verfahren.

    Inhaltlich darf der Koordinator nicht in die Beurteilung der Klausur eingreifen, wohl aber zurückmelden, wenn es seiner Auffassung nach Probleme bei der Korrektur gibt. Ob eine Feststellungsprüfung angesetzt werden kann und von wem kann man ohne Angabe des Bundeslandes nicht beantworten.

  • Wir müssen immer zu jeder Sek II Klausur einen Notenspiegel erstellen und die beste, schlechteste und mittlere Klausur der Oberstufenkoordination zur Unterschrift vorlegen.

    Ist das normal? Hört sich nach furchtbarer Zeitverschwendung an.

  • Das Hintenherum, unabhängig davon, wer da jeweils involviert ist, finde ich ebenfalls absolut unangemessen, zumal es ein Vertrauensverhältnis untergräbt. Es hätte zumindest vorab ein Gespräch stattfinden müssen. Womöglich hat die Schulleitung Angst, dass Kollegen gegeneinander ausgespielt werden.

    Von der Sache her finde ich es bemerkenswert, dass sich hier auch eine Schulleitung traut, Schülerleistungen anzuzweifeln. Ich der Regel verhält es sich eher so, dass die Lehrkraft mit einem Plagiatsverdacht durchgreifen will und die Schulleitung einknickt.

    Bist du dir sicher, dass es sich um einen Affront gegen deine Person handelt oder eher gegen den täuschenden Schüler ?

  • Jedenfalls hat die Oberstufenleitung diese Klausur des Schülers nicht mit zurück gegeben, sondern ohne mein Wissen einem anderen Fachkollegen zur Zweitmeinung vorgelegt. Der ist zum Schluss gekommen, dass dort viele schön klingende aber unpassende Floskeln drin seien. Zudem einiges aus dem originalen Text entnommen sei. Und es seien zwar Stilmittel genannt worden aber nicht richtig in der Funktion erklärt… Und trotzdem hätte ich dem Schüler volle Punkte gegeben.
    Im Grunde hieß das, ich hätte mich durch einen schönen Schreibstil blenden lassen und gar nicht so genau geprüft, was die Klausur inhaltlich her gibt. Nun soll ich zum Gespräch antanzen. Ggf könnte das Ergebnis sein, dass die Oberstufenleitung von mir die Vorbereitung einer Feststellungsprüfung verlangt.

    Ist die Vermutung per se so falsch? Falls Du volle Punktzahl gegeben haben solltest, obwohl mehrere Kriterien nicht vollumfänglich erfüllt wurden, wäre die Frage, was Dich dazu bewogen hat, die Klausur so zu bewerten. Falls ein solcher Fehler passiert sein sollte, ist das nicht verwerflich, aber dann müsstest Du das nächste Mal sorgfältiger sein und Dich der Mittel bedienen, die die Verordnungen und die Schule für solche Fälle vorsehen.

    In NRW kannst Du als Fachlehrkraft nicht zu einer solchen Prüfung angewiesen werden. Die APO-GOSt besagt hier, dass im Einvernehmen mit der Schulleitung die Lehrkraft eine solche Prüfung ansetzen kann. Diese Prüfungen sind aber eben nicht für solche Fälle gedacht, da sie nur dann zum Tragen kommen, wenn die Bewertungsgrundlage zu dünn ist und sie ergänzt werden muss.

    In NRW würde ich in Deinem Fall das hier als Ausgangspunkt für weiteres Vorgehen wählen:

    https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/ovg_nrw/j…s_20251118.html

    Zitat

    Wie findet ihr das? Ich finde es unverschämt, ohne mein Wissen und Zustimmung meine korrigierte Klausur einem anderen Kollegen vorzulegen. So aus dem Verdacht raus: Schüler XY ist überall schlecht, nur beim Kreidemeister gut. Da hat sich es Kreidemeister vielleicht beim Korrigieren leicht gemacht oder er ist einfach naiv oder will keinen Konflikt mit Schülern.

    Habt ihr das auch mal erlebt? Oder sehe ich das zu eng?

    Ich kann die Vermutung nachvollziehen. Letztlich bist Du der Einzige, der das wissen kann.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • ...

    Wir müssen immer zu jeder Sek II Klausur einen Notenspiegel erstellen und die beste, schlechteste und mittlere Klausur der Oberstufenkoordination zur Unterschrift vorlegen.

    Das hat wohl irgend einen Sinn. Wenn danach nicht über Auffälligkeiten gesprochen werden dürfte, könnte man sich die gegenseitige Kontrolle sparen.


    ...
    Nun soll ich zum Gespräch antanzen. Ggf könnte das Ergebnis sein, dass die Oberstufenleitung von mir die Vorbereitung einer Feststellungsprüfung verlangt...

    "Zum Gespräch antanzen" oder "es soll über eine Feststellungsprüfung gesprochen werden"?

    Ist doch ein normales Vorgehen laut der für dich geltenden Verordnungen. Oder nicht? Wenn ja, wirst du es wohl aushalten müssen, dass jemand deine Arbeit kritisiert oder infrage stellt, wie jeder andere arbeitende Mensch auch. Du wirst deine Bewertungskriterien ja erläutern können und dann deine Meinung zur weiteren Überprüfung kundtun können.

    Wessen Meinung am Ende mehr Gewicht hat, wird irgendwo nachzulesen sein. Im Zweifel entscheidet die Schulleitung, wenn man es auf die Spitze treiben wollte.

  • Das Hintenherum, unabhängig davon, wer da jeweils involviert ist, finde ich ebenfalls absolut unangemessen, zumal es ein Vertrauensverhältnis untergräbt.

    Für einen Beruf, bei dem ein großer Anteil der Tätigkeit aus der Bewertung der Leistung anderer Personen besteht, reagieren Lehrkräfte oft bemerkenswert sensibel, wenn an irgendeiner Stelle mal die Qualität ihrer eigenen Arbeit überprüft werden soll.

    Die Qualität von Klassenarbeiten sicherzustellen (nicht subjektiv, sondern anhand objektiver Kriterien) gehört bei uns explizit zu den Aufgaben von Schulleitung. Dass diese Aufgabe an Koordinatoren delegiert wird, ist üblich, dass diese sich eine fachliche Einschätzung holen, an der Stelle, an der sie selber fachlich nicht beurteilen können und das für notwendig erachten, ist ein professionelles Vorgehen, so lange es über den korrekten Dienstweg erfolgt.

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