Familienfreundlichkeit im Lehrberuf

  • Was ist daran schwierig?

    Der Nachweis und die Anerkennung der Mehrarbeit. Die einfache Tatsachenbehauptung, man habe x Stunden mehr gearbeitet, reicht dafür regelmäßig nicht aus, wie übrigens selbst bei dem von Tom123 angesprochenen Fall deutlich wurde. Selbst vom OVG wurde nur ein Teil der geltend gemachten Überstunden anerkannt. Das betraf die nachgewiesene, strukturell bedingte Mehrarbeit und war überhaupt nur möglich, weil der betreffende SL sehr präzise Mehrbelastung und deren Ursache aufzeichnete. In einem anderen Fall wurde die Mehrarbeit gar nicht anerkannt, weil diese individuelle und präzise Aufzeichnung fehlte.


    Daher: Arbeitszeiten für sich möglichst detailliert erfassen...und zwar nicht nur die reine Zeit, sondern idealerweise auch die jeweilige Verwendung. Ich persönlich orientiere mich dabei an der Aufschlüsselung der Arbeitszeit auf Aufgabenbereiche in der damaligen Arbeitszeitstudie (also Unterricht, unterrichtsnahe Tätigkeiten (Korrekturen, Vorbereitungszeit....), Kommunikation (DB, päd. Gespräche....), Schulentwicklungstätigkeiten usw.

  • 100 Stunden findet du okay?! Wäre das das Ergebnis meiner Arbeitszeiterfassung, würde ich eine Überlastungsanzeige stellen und darin darauf hinweisen, dass angesichts der ausgeschöpften Arbeitszeit leider keinerlei individuelle Förderung und Differenzierung mehr stattfinden kann. Planungstreffen am Nachmittag und Material erstellen fielen als erstes raus.

    100 Stunden bedeutet 2,5 Wochen Urlaub, die quasi gestrichen werden.

  • Das fängt damit an, dass es sehr individuell ist. Eine Kollegin verliert sich regelmäßig darin, irgendwelche Sachen für die Unterricht zu basteln, Materialien vorzubereiten etc.. Das ist nett und schön, aber muss nicht sein.
    Ich arbeite digital. Kollegen, die analog arbeiten sind tendenziell langsamer.
    Kollege A benötigt für die gleiche Klausur 50% mehr Zeit als Kollege B.
    Lehrkraft C schreibt immer sehr schöne Zeugnisbemerkungen. Das kostet aber auch Zeit.
    Lehrkraft D besucht gerne Fortbildungen. Lehrkraft nur das nötigste.
    Solange wir als Lehrkräfte unsere Arbeit relativ frei einteilen können - was toll ist - ist auch mit der Arbeitszeiterfassung schwierig. Ich kann eine Stunde in Sachunterricht innerhalb von 15 min vorbereiten oder eine Feuerwerk machen und auf die Vorbereitung 2h verwenden. Eine nette Kollegin von mir führt immer lange Elterngespräche. Wenn ich dabei bin, empfinde ich es als tierisch anstrengend. Ich mache die Gespräche eher kurz und knackig. Aber soll man ihr nun sagen, dass sie schneller sein soll? Bekommt sie es angerechnet, wenn sie zwischendurch noch etwas Smalltalk macht?

    Und wenn ich auf dem Sofa sitze und Fußball sehe und nebenbei die Arbeiten korrigieren. Arbeitszeit zu 100%?

    Das Argument kommt ja immer wieder aber ich sehe den Unterschied zu anderen Jobs mit genauer Zeiterfassung nicht so, vor allem Jobs im Öffentlichen Dienst. Als ich vor Jahren in die Behörde abgeordnet war, habe ich alle diese Fälle analog beobachten können. Der eine bastelt sich schnell für eine Abrechnung eine Exceltabelle, der andere staubt erstmal den Taschenrechner ab. Der eine führt lange Telefonate mit Smalltalk, der andere ist kurz angebunden. Sachbearbeiter kommen wegen einer Bagatelle ins Büro und gehen manchmal (ohne Übertreibung) über eine halbe Stunde nicht mehr, weil sie Smalltalk machen. Als Lehrer, der es gewohnt ist, schnell zu arbeiten, weil er dann schneller Feierabend haben kann, hat mich das regelrecht gestresst.
    Ich will damit sagen: Ja, solche Unterschiede gibt es, aber eben nicht nur im Lehrerberuf, sondern eben auch in Berufen mit genauer Zeiterfassung. Ich weiß nicht, warum das bei uns dann nicht gehen soll.

    Das mit dem Korrigieren beim Fernsehen kann ich persönlich nicht, da könnte ich nicht ordentlich korrigieren, aber ich weiß dass Sachbearbeiter auch gern mal Radio gehört haben beim Arbeiten oder Live Streams auf dem Rechner laufen hatten.


    Es gibt andere Beispiele, wo die Trennung schwerer, aber doch möglich ist. Wenn ich als Deutschlehrer ein Buch lese, ist das dann Arbeitszeit oder Privatvergnügen. Mein Verständnis wäre, dass es solange Privatvergügen ist, bis ich entscheide, dass ich das Buch doch in der 10. Klasse als Lektüre lesen könnte und dann immer auch den Unterricht beim Lesen mitdenken. Wenn ich ein Buch explizit lese, um es als mögliche Lektüre zu prüfen, ist das natürlich Arbeitszeit. Sagt ja keiner, dass Arbeit nicht auch Spaß machen kann und wenn ich das Buch ohne diese dienstliche Zielsetzung nicht in die Hand genommen hätte, ist es natürlich Arbeitszeit. Gleichzeitig gilt, dass es ab dem Moment keine Arbeitszeit mehr ist, in dem ich entscheide, dass es als Lektüre ungeeignet ist und ich es nur zum Spaß weiterlese.
    So ähnlich ist es ja auch, wenn ich Werbungskosten korrket (!) steuerlich geltend mache. Da sind meines Wissens auch für mich als Deutschlehrer Bücher nur dann absetzungsfähig, wenn ich sie konkret für den Unterricht brauche oder sie klar zur konkreten (!) Fortbildung dienen. Ein einfaches "Alle reden über Leif Randt, den sollte ich als Germanist mal gelesen haben" dürfte da nicht funktionieren - auch wenn das so genau selten jemand trennt (oder nachprüft).

  • Im Schnitt in 41 Wochenstunden.

    Die Ferien sollte man hier nicht vergessen, die ja deutlich mehr als der reguläre Urlaubsanspruch sind. Übrigens: Die haben Teilzeitkräfte auch voll, Teilzeitbeschäftigte in anderen Jobs haben (je nachdem wie die Arbeitszeit reduziert wurde, ob kürzer oder weniger Tage) auch weniger Urlaubsanspruch, nämlich nur anteilig.

    Stimmt so nicht, die haben genauso viele Wochen, müssen aber dafür weniger Stunden einsetzen.

    Oder anders: Eine Kraft, die Mo-FR arbeitet, bekommt 30 Tage Urlaub. Eine Kraft, die MO, DI, DO arbeitet, bekommt. 18 Tage Urlaub. Beide haben aber in der Summe 6 Wochen Urlaub.

  • Wir rechnen in Nds. nicht mit 5 Tagen, da du Anspruch auf mind. einen freien Tag hast. Daher passt das Argument schon, sofern die TZ-Kraft nicht 5 Tage arbeitet.

    Nein, es passt nicht, weil du mit Wochen rechnest egal ob bei Teilzeit oder Vollzeit und ja auch mit Wochenarbeitszeit. Dann macht es eben keinen Unterschied, beim Urlaub.

    Ich habe in allen Berufen genauso 6 Wochen Anspruch auf Urlaub, wie jemand in Vollzeit, der Unterschied ist nur, ich benötige dafür 3 Urlaubstage (rechne ich meine Urlaubswochen in Tage um, habe ich aber auch "nur" 18) und der Vollzeit-Kollege braucht 5 Tage für eine Woche, hat aber auch 30 Urlaubstage.

    Wird übrigens genau so auch angepasst bei den Teilzeitleuten, wie überall anders auch, wenn es ausgezahlt wird (was ich aus Erfahrung weiß!)

  • Stimmt so nicht, die haben genauso viele Wochen, müssen aber dafür weniger Stunden einsetzen.

    Oder anders: Eine Kraft, die Mo-FR arbeitet, bekommt 30 Tage Urlaub. Eine Kraft, die MO, DI, DO arbeitet, bekommt. 18 Tage Urlaub. Beide haben aber in der Summe 6 Wochen Urlaub.

    Es ist die gleiche freie Zeit. Weil wenn die z.B. zwei freie Tage pro Woche haben, müssen sie nur drei Tage Urlaub nehmen.


    Bei Lehrern sind es aber die kompletten Ferien UND ggf. die freien Tage

  • Bei Lehrern sind es aber die kompletten Ferien UND ggf. die freien Tage

    Ist doch bei anderen Teilzeitkräften auch so, dass sie ihre Arbeitszeit auch auf 1-6 Tage legen können, wie sie es eben vorher vereinbaren, das geht dort sogar inzwischen bei Vollzeit auch schon. Wo soll also der Unterschied sein?!?

    Genau, es gibt keinen zwischen Lehrern und anderen Berufen.

  • Was ist daran schwierig?

    Der Nachweis und die Anerkennung der Mehrarbeit.

    Der Arbeitgeber muss keine Mehrarbeit nachweisen, sondern die tatsächliche Arbeitszeiterfassung umsetzen.

    Wenn diese dann nicht mit der gesetzten Arbeitszeit übereinstimmt, wird man fragen, warum das so ist.

    Man wir Daten anschauen müssen, dass bei einer Klassenfahrt keine Pausen vorgesehen und möglich sind.

    Oder man wird feststellen, dass sonderpädagogische Gutachten etwa 40h Arbeitszeit benötigen, das hat der Landesrechnungshof schon vor Jahren kritisiert und Vorschläge gemacht, eine Vereinfachung wurde in Aussicht gestellt, aber nicht umgesetzt, stattdessen gibt es immer mehr Auflagen.

    Vielleicht wird man feststellen, dass es unsinnig ist, von jeder Schule jedes Konzept ohne Entwurf, Vorschlag, Bausteine erarbeiten zu lassen, oder dass es dumm ist, und jedes Curriculum ohne an der Praxis orientierte Inhalte oder Vorschläge auszugeben. Und dass es Arbeitszeit in jeder Schule und für jede Lehrkraft kostet, wenn man jedes Mal die Notengebung grundlegend ändert (fachspezifische Leistungen hinein, verändert, verschoben, exakt vorgegeben, hinaus).

    Man wird also die Arbeit begrenzen müssen.
    Das kann aber nicht die Aufgabe der einzelnen Lehrkraft sein, die 2 Fachkonferenzen, 3 Beauftragungen, 1 Klassenleitung, 5 zieldifferent zu beschulenden Kinder und eine Menge andere Aufgaben übernimmt, die in der Schule anfallen und trotz Lehrkräftemangel irgendwie im Stammteam verteilt werden müssen. Selbst nach dem Arbeitszeitmodell in HH, in dem außerunterrichtliche Aufgaben angerechnet werden, geht dies nicht auf und entspricht nicht der EuGH-Vorgabe, dass die tatsächliche Arbeitszeit zu erfassen ist.

    Was ist daran schwierig?

    Schwierig daran ist allein, dass das Land dann einen Ausgleich schaffen muss. Und das wissen die Länder, denn sie haben ja die Arbeitszeitstudie als gerichtsfest anerkannt und kennen die Daten seit 10 Jahren.

  • Es ist die gleiche freie Zeit. Weil wenn die z.B. zwei freie Tage pro Woche haben, müssen sie nur drei Tage Urlaub nehmen.


    Bei Lehrern sind es aber die kompletten Ferien UND ggf. die freien Tage

    Aber deswegen haben doch Teilzeitkräfte nicht mehr Ferien / freie Tage als Vollzeitkräfte???

  • Es ist die gleiche freie Zeit. Weil wenn die z.B. zwei freie Tage pro Woche haben, müssen sie nur drei Tage Urlaub nehmen.


    Bei Lehrern sind es aber die kompletten Ferien UND ggf. die freien Tage

    Vergisst du dabei nicht, dass die Vollzeitlehrer in der Ferienzeit auch ihr Vollzeitgehalt erhalte, die Teilzeitkräfte weniger? Oder habe ich deinen Ansatz falsch verstanden?

  • Der Arbeitgeber muss keine Mehrarbeit nachweisen, sondern die tatsächliche Arbeitszeiterfassung umsetzen.

    Der Arbeitnehmer, der eine Vergütung von Mehrarbeit verlangt, muss nachweisen, dass diese auch tatsächlich entstanden ist und notwendig war. So jedenfalls die derzeitige Rechtslage, die sich auch in den o.g. Urteilen wiederfindet.


    In einem der Fälle konnte der betreffende SL diese zumindest teilweise nachweisen und hatte eine entsprechende Vergütung der nachgewiesenen Mehrarbeit erhalten, im anderen Fall wurde diese nur pauschal behauptet, was dem Gericht nicht ausreichte.

  • Das ist die Frage, ob es geltendes Recht ist.

    Die Klage des SL aus NDS hatte die Zeiterfassung der Studie als Datengrundlage, also Daten von 2015.

    Seit 2019 gibt es in der EU die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung und diese beinhaltet gerade nicht die Kategorisierung von Tätigkeiten, sondern Anfang, Pausen und Ende.

    Vielleicht würde diese Aufzeichnung nach 2019 ausreichen,

    Vermutlich muss man aber erst weitere Verschleppungen der Umsetzung des Gesetzes und weitere Klagen abwarten.

  • Das Argument kommt ja immer wieder aber ich sehe den Unterschied zu anderen Jobs mit genauer Zeiterfassung nicht so, vor allem Jobs im Öffentlichen Dienst. Als ich vor Jahren in die Behörde abgeordnet war, habe ich alle diese Fälle analog beobachten können. Der eine bastelt sich schnell für eine Abrechnung eine Exceltabelle, der andere staubt erstmal den Taschenrechner ab.

    Als Lehrkraft arbeiten wir eher wie selbstständige. Natürlich hast Du irgendwo feste Aufgaben aber eigentlich entscheidest Du Recht frei, was Du machst und wie viel Zeit Du dafür aufwenden möchtest. Welchen Unterricht bereite ich intensiv vor, wo mache ich "nur" im Buch weiter? Welches Buch lese ich überhaupt, um es eventuell im Unterricht zu behandeln? Welche Ausflüge mache ich? Welche Fortbildungen besuche ich? Was für eine AG biete ich an?

    Zu mindestens an den Grundschulen haben wir unwahrscheinlich viel Freiheit unsere Arbeit zu gestalten. Eine Lehrkraft hat jetzt 20 Osterhasen für ihre Klasse als Geschenk gebastelt. War sicherlich eine nette Aktion, aber war das nun Arbeitszeit? Wenn wir über Arbeitszeiterfassung reden, müssten auch Aufgaben klar sein. Ich kann schlecht selbst entscheiden, welche Aufgaben ich mache und das dann der Schule als Überstunden verkaufen.

  • Zu mindestens an den Grundschulen haben wir unwahrscheinlich viel Freiheit unsere Arbeit zu gestalten. Eine Lehrkraft hat jetzt 20 Osterhasen für ihre Klasse als Geschenk gebastelt. War sicherlich eine nette Aktion, aber war das nun Arbeitszeit? Wenn wir über Arbeitszeiterfassung reden, müssten auch Aufgaben klar sein. Ich kann schlecht selbst entscheiden, welche Aufgaben ich mache und das dann der Schule als Überstunden verkaufen.

    Hat die Dienststelle das Material bezahlt und verfolgt das Ganze einen pädagogisch-didaktischen Zweck? Dann ist es Arbeitszeit.

    Hat die Kollegin die Osterhasen aus eigener Tasche gezahlt? Dann ist es privates Engagement und ihr persönliches Hobby, also konsequenterweise auch keine Arbeitszeit.

    Möglicherweise würde eine Arbeitszeiterfassung ja als Nebeneffekt auch zu einer Professionalisierung der Berufsausübung beitragen 😊

  • Ich würde meinen: was notwendig ist, wird vom Arbeitgeber finanziert (weil es ja sonst nicht stattfinden kann) - daraus lässt sich dann auch sehr zweifelsfrei und stichhaltig ableiten, was zur Arbeitszeit gehört und was nicht.

    Wenn das Osterhasen umfasst, dann ist es doch prima und unstrittig 😊

  • Hat die Dienststelle das Material bezahlt und verfolgt das Ganze einen pädagogisch-didaktischen Zweck? Dann ist es Arbeitszeit.

    Hat die Kollegin die Osterhasen aus eigener Tasche gezahlt? Dann ist es privates Engagement und ihr persönliches Hobby, also konsequenterweise auch keine Arbeitszeit.

    Ein Koch nutzt auch seine eigenen Messer. Vielleicht bringt er auch ein Rezept von Zuhause mit. Entscheidend wäre die Frage, ob der Dienstherr das angeordnet oder genehmigt hat. Ich befürchte, wenn wir eine effektive Arbeitszeiterfassung bekommen, geht die auf Dauer mit einer Einschränkung unsere Freiheit ein. Ich würde als Dienstherr dann auch sagen. Das mit den Osterhasen ist eine tolle Idee, aber die 2 Stunden sind sie mir nicht wert. Und das gilt natürlich auch für vieles anderes. Wenn Deutschlehrer 20 h ein neues Buch liest, dass er vielleicht im Unterricht behandeln will, sagt der Dienstherr vielleicht nehmen sie noch mal das vom letzten Jahr.
    Und bevor jetzt jemand meckert. Das sollen nur Beispiele sein, warum eine Arbeitszeiterfassung bei Lehrkräften nicht ganz so einfach ist.

  • Ein Koch nutzt auch seine eigenen Messer. Vielleicht bringt er auch ein Rezept von Zuhause mit. Entscheidend wäre die Frage, ob der Dienstherr das angeordnet oder genehmigt hat. Ich befürchte, wenn wir eine effektive Arbeitszeiterfassung bekommen, geht die auf Dauer mit einer Einschränkung unsere Freiheit ein. Ich würde als Dienstherr dann auch sagen. Das mit den Osterhasen ist eine tolle Idee, aber die 2 Stunden sind sie mir nicht wert. Und das gilt natürlich auch für vieles anderes. Wenn Deutschlehrer 20 h ein neues Buch liest, dass er vielleicht im Unterricht behandeln will, sagt der Dienstherr vielleicht nehmen sie noch mal das vom letzten Jahr.
    Und bevor jetzt jemand meckert. Das sollen nur Beispiele sein, warum eine Arbeitszeiterfassung bei Lehrkräften nicht ganz so einfach ist.

    Ja, und dann bastele ich weder Osterhasen noch lese ich ein Buch. Ist doch wunderbar.

    Und auf den Koch hab ich gewartet. Will noch jemand den Friseur anbringen?

    Weil es Branchen gibt, die genauso einen Mist machen wie unsere, muss das nicht in Ordnung sein. Ich hab in meiner Ausbildung übrigens ein Arbeitsgerät bekommen, dass ich mit nach Hause nehmen durfte, weil es sich auf meine persönlichen Handgriffe "einarbeitet" (ich weiß nicht, wie ich das ausdrücken soll). Das konnte nach mit einfach keiner mehr verwenden, bezahlt hab ich es trotzdem nicht.

  • Das sollen nur Beispiele sein, warum eine Arbeitszeiterfassung bei Lehrkräften nicht ganz so einfach ist.

    Jaja, die Lehrer. Sie sind eine ganz wundersame Speise, bei der funktioniert sowas einfach nicht. Ist weltweit einmalig.

    Und ich wünsche mir eine Zeiterfassung, obwohl mir eine Zeiterfassung vermutlich nicht entgegen kommt, weil ich sehr effektiv arbeite.Aber an einigen Schulen scheint sich ja ein Konferenz-Kult eingeschlichen haben. Das muss ja nicht sein. Ich kenne auch Leute, die bis 23 Uhr tagen. Nein danke!

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