Und mit Begründung kann die SL Aufsichtsstunden bei uns nur mit 50% abrechnen. Dann ist eine Stunde Aufsichtstätigkeit nur eine halbe Unterrichtsstunde, weil du weder Vor- noch Nachbereitung hast. Wenn ich 2 Stunden Aufsicht hätte, wären es 1 Unterrichtsstunde.
Bei zwei (Zeit)Stunden zusätzliche Aufsicht für eine Deputatsstunde weniger würde ich aber schon als Vollzeitkraft sofort nachfragen, was ich denn im Rahmen von 30 min zusätzlich zu der Deputatsstunde an Entlastung bekomme. Da die maximale Arbeitszeit festgelegt ist, kann man ganz klar ausrechnen, was die maximale Aufsichtszeit ist, die man für eine Deputatsstunde Entlastung übernehmen kann. (Natürlich kann es weitere allgemeine Aufsichten geben, aber nicht dafür.)
Da gibt es keine Begründung für eine Deputatsstunde weniger mehr Aufsicht zu fordern als sich ergibt, wenn man die komplette verfügbare Arbeitszeit durch die Deputatsstundenzahl teilt.
Und so ist es bei Anna Lisa. Das würde ich definitiv nicht akzeptieren. Und meine Kollegen auch nicht.