Moin,
da bei uns an der Schule unter den Oberstufenlehrkräften gerade der Frust wegen der Zunahme des unerlaubten KI-Gebrauchs während schriftlicher Leistungsüberprüfungen immer größer wird, möchte ich mich hier einmal danach erkundigen, wie die Regelungen in anderen Bundesländern aussehen.
In SH ist es so, dass man S*S in flagranti erwischen muss oder sie zugeben, dass sie unerlaubter Weise KI verwendet haben, um eine Klausur/Arbeit nicht werten bzw. mit 0 Punkten bewerten zu dürfen. Es ist nicht erlaubt, die S*S mündlich oder schriftlich nachzuprüfen, da die Ergebnisse immer anfechtbar wären (zu aufgeregt, schlechter Tag, schon wieder alles vergessen, da nur für Leistungskontrolle gelernt usw). Die Beweislast liegt allein bei den Lehrkräften. Indizien genügen nicht. Dazu gäbe es eindeutige Gerichtsurteile.
Nun habe ich gehört, dass es in anderen Bundesländern ganz offiziell erlaubt ist, die S*S zu bitten im Verdachtsfall nachzuweisen, dass sie tatsächlich in der Lage sind, die z.T. sehr guten Ergebnisse, die sie in bestimmten schriftlichen Leistungsüberprüfungen erbracht haben, generell zu erbringen.
Ich würde mich über Rückmeldungen dazu sehr freuen.