Umgang mit unerlaubtem KI-Gebrauch in Klausuren und Klassenarbeiten

  • In welchem Bundesland kann man denn gegen eine Bewertung klagen, die nicht direkt versetzungs- oder abschlussrelevant ist? Meines Wissens kann man gegen Klausurnoten schon rein technisch keine Klage erheben, weil sie kein Verwaltungsakt ist.

    Auch das hat keiner hier behauptet. Klausurnoten haben aber u.U. großen Einfluss auf mögliche Verwaltungsakte und dann spielt deren Zustandekommen (insbesondere die Bewertung mit "ungenügend" aufgrund einer nachgewiesenen Täuschung) durchaus eine Rolle. Das lässt sich bei guter Dokumentation aber problemlos transparent machen.

  • Ich bereue es inzwischen, hier überhaupt etwas gefragt zu haben und werde es nie wieder machen.

    @Bolzholds Reaktion ist hilfreich, viele andere leider nicht.

  • Was willst du haben? Mehr Gerichtsurteile die genau das aussagen, was hier schon wiederholt gesagt wurde?

    VG Kassel (Februar 2026)

    VG Hamburg (Dezember 2025)

    Es gibt noch kein BVerwG Urteil und das OVG Urteil aus NRW ist bisher das einzige in zweiter Instanz. Alle sagen dasselbe: wird genauso als Täuschung behandelt wie immer

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • In BW genügt ebenfalls der Anscheinsbeweis. Es ist nicht notwendig, einen Schüler in flagranti zu erwischen.

    An meiner Schule sind wir uns bei den auftretenden Ki-Betrugsfällen einig, dass wir das möglichst streng handhaben. Das ist etwas Aufwand für die betroffenen Kollegen, soll aber auch der Abschreckung dienen.

    LG DFU

  • Welche Entscheidung wäre hinzunehmen? Dass Täuschungsversuche nicht als solche zu ahnden wären? Das hätte eine SL schlicht nicht zu entscheiden. Das Risiko einer Klage hat man übrigens immer bei Bewertung, nur ist diese minimal.

    Und fällt auch nicht, wenn man die Ahndung offensichtlicher Täuschungsversuche vermeidet, weil der Prüfling nicht in flagranti erwischt wurde oder die Täuschung nicht eingeräumt hat. Da faire und vergleichbare Prüfungsbedingungen sicherzustellen sind, darf KI-Nutzung die Chancengleichheit der Prüflinge nicht beeinträchtigen. Andernfalls könnten alle Prüflinge Widerspruch einlegen, die an einer solchen Prüfung teilgenommen haben und mit ihrem Ergebnis nicht zufrieden sind. Sie hätten sicherlich genauso wenig Erfolg wie die Betrüger, die mit den Konsequenzen nicht einverstanden sind. Aber who knows. Macht auf jeden Fall auch Wind.

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