In welchem Bundesland kann man denn gegen eine Bewertung klagen, die nicht direkt versetzungs- oder abschlussrelevant ist? Meines Wissens kann man gegen Klausurnoten schon rein technisch keine Klage erheben, weil sie kein Verwaltungsakt ist.
Auch das hat keiner hier behauptet. Klausurnoten haben aber u.U. großen Einfluss auf mögliche Verwaltungsakte und dann spielt deren Zustandekommen (insbesondere die Bewertung mit "ungenügend" aufgrund einer nachgewiesenen Täuschung) durchaus eine Rolle. Das lässt sich bei guter Dokumentation aber problemlos transparent machen.