Zeugniswiderspruch bei fachfremd erteiltem Unterricht

  • Seph: Klagen gegen Verwaltungsakte sind die letzten Jahre gestiegen - nicht nur im Bereich Schule, aber Klagen in diesem Bereich kommen natürlich zu der gerichtlichen Belastung hinzu. Die Bearbeitung von Klagen an Verwaltungsgerichten dauert derzeit gerne (deutlich) über ein Jahr - deutlich zu lang. Ein halbes Jahr sollte meiner Meinung nach das absolute Maximum sein - und da müssen wir hin. Aktuell, da hast du Recht, sind Kosten ein Hemmnis zur Einreichung einer Klage. Kann man durchaus kritisch sehen. Und ja, Widerspruchsverfahren sind ein erster Schritt zur Entlastung, aber aktuell bringen sie zur Reduktion der gerichtlichen Belastung noch deutlich zu wenig.

  • Für den Lehrer sind es ca 10-12 Stunden Arbeit.

    Ich hatte zwei Widersprüche, beide Male kau Arbeit.
    Der wird ja zunächst in einer Klassenkonferenz behandelt, die dem stattgibt oder begründet nicht.
    Dann ginge es vielleicht auf die nächste Ebene, aber das ist mir noch nie passiert. Vorher würde ich mir die Arbeit im Detail gar nicht machen. Ich bin mir sicher in meiner Notengebung, daher lasse ich mich durch so etwas auch nicht verunsichern.


    Erster Widerspruch war im Ref, Schüler hatte auf dem HJ Zeugnis ne 2 und dann am Ende ne 4. Konnte das gut begründen und es bleib bei der 4.

  • Ich hatte zwei Widersprüche, beide Male kaum Arbeit.

    Kommt ja drauf an wie weit der Widerspruch getrieben wird. Bleibt es in der Schule, geht es zur Schulaufsicht oder kommt es zur Klage. Daraus ergibt sich mehr oder weniger Aufwand. Vorauseilend würde ich aber auch niemals irgendwas machen bei solchen Dingen. Das ist wirklich Zeitverschwendung. Zur Klage kommt es in den meisten Fällen überhaupt nicht, weil die Noten überhaupt nicht so wichtig sind.

    Entropy is a bitch, embrace her.

  • Bei uns (BK NRW) geht der Widerspruch erstmal an den Lehrer. Wenn der dem Widerspruch nicht startgibt geht es mit den genannten Unterlagen über die Schulleitung zur BR. Da Note habe ich dem Schüler ja schon vor dem Widerspruch begründet. Also hat man sehr schnell die Arbeit mit den Unterlagen. Aber wenn man alle Klausuren, Musterlösungen und auch die Notenberechnung digital hat und dazu noch ein digitales Klassenbuch und den digitalen didaktischen Wizard, muss man nur alles ausdrucken, sortieren und die Stellungnahme verfassen. Trotzdem prüft man nochmal alles. Dabei achtet die BR ausschließlich auf Verfahrensfehler und prüft nicht die Arbeitrn nicht inhaltlich.

  • Ein Widerspruch ist i.d.R. konkret zu begründen und kann ansonsten einfach als "unbegründet" zurückgewiesen werden. Dafür muss der beschriebene Aufwand überhaupt noch nicht gemacht werden. Wenn eure SL wirklich einen solchen Aufwand bereits bei unbegründetem Widerspruch einfordert, liegt das Problem und der Gesprächsbedarf wohl eher dort.

    Die Bezirksregierung fordert die entsprechenden Unterlagen von der Schule. Ich vermute mal, hierfür müsste die SL mit der Bezirksregierung in Kontakt treten und dies durchsetzen. Der Widerspruch wird schlussendlich nicht an der Schule bearbeitet.

    Etwas häufiger kommen Widerspruchsverfahren vor, die in unserem Bereich gerade die gewünschte "Vorverlagerung" der Prüfung von Erfolgsaussichten darstellen können. Reine Beschwerdeverfahren hingegen sind noch am häufigsten und gleichzeitig am einfachsten zu bearbeiten. Dafür reicht eine nette Antwortmail i.d.R. aus.

    Auch diese laufen schlussendlich über die Bezirksregierung, wenn es um Noten geht. Die SL kann die Beschwerde meines Wissens nicht eigenständig bearbeiten.

    So kenne ich es zumindest von NRW.

  • Kommt ja drauf an wie weit der Widerspruch getrieben wird. Bleibt es in der Schule, geht es zur Schulaufsicht oder kommt es zur Klage. Daraus ergibt sich mehr oder weniger Aufwand. Vorauseilend würde ich aber auch niemals irgendwas machen bei solchen Dingen. Das ist wirklich Zeitverschwendung. Zur Klage kommt es in den meisten Fällen überhaupt nicht, weil die Noten überhaupt nicht so wichtig sind.

    Leider möchte die Bezirksregierung in NRW für die Bearbeitung des Widerspruchs all die Unterlagen, die hier genannt wurden, wenn an der Schule keine Abhilfe geschaffen und die Note geändert wird. Es ist insg. sehr aufwendig.

    Andernfalls hat die SL nur die Option, die Eltern/den Schüler davon zu überzeugen, den Widerspruch zurückzuziehen.

  • Ja, gibt es auch. Ich habe noch 2 Z-Kurse gemacht.

    In der Grundschule hat uns damals meine Erdkundelehrerin erzählt, wie sie damals nach dem Krieg eingestellt worden ist. Sie hatte gerade das Abi gemacht und musste zur Prüfung a) Ein Gedicht aufsagen , b) ein Lied singen und c) ein Instrument vorspielen. Damit wurde sie dann als Grundschullehrerin eingestellt.

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