Veranstaltung mit Eltern

  • Dann wissen Sie ja nix von der Einladung.

    Für das Mündliche sind die andren Eltern Zeugen.

    Sie haben es von ihren Kindern gehört, Frau x geht mit uns wandern. Und mündlich direkt vor dem Ausflug ist unwichtig, wenn sie nicht dabei sind, sie haben es ja nicht gehört.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Smartphones mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Ich sehe den Zusammenhang zum Schwimmunterricht nicht.

    Dr.Rakete lädt nicht zur Fahrrad-Tour ein, er wurde eingeladen. Ich finde den Hinweis von Chili gut, die Eltern noch mal zu informieren und damit hat sichs m.E.

    Aber wenn noch irgendwer eine rechtliche Grundlage oder gar ein vergngenes Urteil finden sollte, so möge er es mit uns teilen.

  • Ich suche dir jetzt nur ein Urteil raus, weil mir nicht langweilig genug dafür ist, aber der Grundsatz bei solchen Veranstaltungen ist: man hat die Aufsicht für das was man übernimmt, nicht für alles. Wenn du mit zehn Kindern alleine vorfährst ohne die Eltern, dann hast du die Aufsicht übernommen. Wenn du einfach mit der Gruppe fährst und mit irgendwelchen Eltern quatscht, dann nicht. In Rheinland-Pfalz ist der Begriff der Schulveranstaltung übrigens etwas weiter gefasst, wie man dem Volltext entnehmen kann.

    OLG Koblenz, Urteil vom 19. Oktober 1999 – 1 U 1654/96

    Zitat

    Kinder, die wie der Kläger nicht am Spielprogramm teilnahmen, standen unter der Obhut und Beaufsichtigung der sie begleitenden und primär verantwortlichen Erziehungsberechtigten. Angesichts des Umstands, dass die einzige anwesende Lehrerin mit den von ihr betreuten Kindern Völkerball spielte, konnte die Mutter des Klägers nicht damit rechnen, dass „irgendjemand der Anwesenden” sich um ihren Sohn kümmern würde, wenn sie ihn unbeaufsichtigt spielen ließ. Der Unfall hat sich in ihrer Aufsichtssphäre ereignet.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Schriftlich (in schoolfox) und mündlich (am Treffpunkt, vor Beginn der Wanderung) teilte sie mit, dass dies keine Schulveranstaltung sei und die Aufsichtspflicht bei den Eltern läge.

    So würde ich das auch handhaben.

    So ähnlich machen wir das auch bei ähnlichen Veranstaltungen, auch bei Klassenfesten am Waldrand. Funktioniert nicht gut. Die Eltern quatschen, stoßen an und wir behalten das Geschehen dann wieder doch unbemerkt im Blick und schreiten notfalls ein.

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • So ähnlich machen wir das auch bei ähnlichen Veranstaltungen, auch bei Klassenfesten am Waldrand. Funktioniert nicht gut. Die Eltern quatschen, stoßen an und wir behalten das Geschehen dann wieder doch unbemerkt im Blick und schreiten notfalls ein.

    Wenn das so ist, wäre das meine erste und meine letzte Teilnahme an solchen Veranstaltungen. Erst recht, wenn Alkohol fließt.

  • Wenn man "dann doch" die Aufsicht übernimmt, ist man auch in der Haftung. In dem Fall ist ein netter Hinweis an die Eltern angebracht ansonsten wäre ich zeitnah weg.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Ich möchte Kris Warnung auch keinen Glauben schenken, kann mir aber leider durchaus vorstellen, dass ein Gericht einer solchen Argumentation folgen könnte. Vor Gericht und auf hoher See usw.

    LG DFU

  • Danke, Valerianus , ich meinte vor allem: wer umgekehrt schon mal davon gehört/gelesen hat, dass eine Lehrperson haftbar gemacht wurde, die auf Elterneinladung hin mitfuhr, kann das gerne teilen. Bislang scheint mir diese Sorge jedenfalls unbegründet und ich sorge mich sonst sehr gern.

  • Wenn das so ist, wäre das meine erste und meine letzte Teilnahme an solchen Veranstaltungen. Erst recht, wenn Alkohol fließt.

    Darauf wäre ich allerdings auch nicht gekommen, weder als Mutter noch als Lehrerin.

    Ich würde aber als Lehrerin auch nicht auf so eine Veranstaltung mitgehen, ich sehe die Kinder oft genug. Wenn ich Eltern (vormittags) bei etwas dabei haben möchte, lade ich sie ein und bestimme dann die Bedingungen, zu denen in dem Fall auch meine Aufsicht gehört.

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