Neue APO-GOSt NRW

  • die Schule schränkt doch jetzt schon permanent Wahlmöglichkeiten der SuS ein. zB. bei der Begrenzung der Wochenstunden, dass nur 1 Zusatzkurs genommen werden kann, der Latein-LK aufgrund zu geringer Nachfrage oder Nichtpassung mit dem Schulprofil nicht eingerichtet wird, bestimme LK-Profile gewählt werden müssen, nicht jede Fachschaft eigenständig die Klausurzeit im Korridor für sich festlegt, bei Wahl einer neueinsetzenden Fremdsprache aus stundenplantechnischen Gründen irgendwas nicht gewählt werden kann etc. Begründet wird das immer mit: System.

    die Festlegung, dass alle im Projektkurs die Prüfung im 5. Fach ablegen sollen ist ebenfalls genau eine solche Wahleinschränkung, aber es sind doch noch sehr viele andere Optionen denkbar, die dann halt schulspezifisch bestimmte Effekte aufs System haben. Die werden dann halt nicht als "Wahleinschränkungen" gelabelt.

  • Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit scheint jetzt keine Rolle zu spielen.

    Das würde auch dem Grundsatz widersprechen, dass Bildung Ländersache ist. Damit wird ja bewusst in Kauf genommen, dass es Unterschiede zwischend den Ländern gibt und das ist erst einmal nicht schlecht, denn wenn z.B. Schleswig-Holstein etwas ausprobiert und damit bei den Schülern (m/w/d) einen messbaren Kompetenzzuwachs erzielt, kann z.B. Thüringen daraufhin überlegen, ob es sich davon etwas abschauen oder bei dem eigenen Modell bleibt, weil man damit bisher ganz gut gefahren ist. Das berücksichtigt auch regionale Besonderheiten eher als "alle im Gleichschritt Marsch", denn auch demographisch ist z.B. Sachsen-Anhalt ganz anders zusammengesetzt als ein Stadtstaat wie Berlin.

  • Auch im föderalen System können natürlich gemeinsame Beschlüsse beschlossen werden. Neben den genannten Beispielen gibt es ja auch regelmäßige Kooperationen zwischen Berlin und Brandenburg, z.B. bei der Positionierung zu Religion als Schulfach oder der Dauer der Primarstufe. Dennoch steht über etwaigen gemeinsamen Beschlüssen das föderale Recht auf Bildungshoheit. Bundesländer dürfen eigene Wege gehen, was bis zu einem gewissen Grad auch insofern von anderen Bundesländern toleriert wird, dass Schulabschlüsse gegenseitig anerkannt werden. Theoretisch bestünde aber die Möglichkeit, dass die Bildungspolitik eines Bundeslandes so sehr aus dem Rahmen fällt, dass ein anderes Bundesland die Anerkennung versagt. Das wäre dann auch vom föderalen Recht auf Bildungshoheit abgedeckt.

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