0 Punkte im mündlichen Abitur aus Lehrerperspektive

  • Hallo ihr Lieben!

    Ich bin neu im Forum und zugegebenermaßen auch noch keine vollständig ausgebildete Lehrkraft - Ich hoffe, ihr nehmt es mir nicht übel, dass ich mich dennoch hier zu einem Austausch angemeldet habe, da ich einfach wichtigen Input von euch brauche. Allerdings stelle ich diese Frage aus Sicht von einer Schüler-, nicht aus Lehrerseite.

    Kurz zur Situation: Die Schwester meiner Freundin ist in Mathematik nicht besonders gut (Allgemeines Gymnasium, Bundesland BW) und generell etwas schüchtern. Bei der Angabe "nicht besonders gut" könnt ihr euch vorstellen, dass wir uns im Bereich Unterkurs bewegen (Notenpunkte waren meines Wissens zwischen 2 und 4). In sprachlich-geisteswissenschaftlichen Kompetenzbereichen ist sie allerdings gut bis sehr gut, sodass die anderen schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungen sich alle in einem guten Bereich bewegt haben und Sie mit diesen Prüfungen auf die geforderte Mindestpunktanzahl von 100 Punkten im Abiturblock kommt. Auch die sonstigen Kurse reichen (trotz auch manches Unterkurses) im anderen Block für das Abitur aus.

    ...Wäre da nicht die mündliche Matheprüfung. Sie ist aus dieser mündlichen Abiturprüfung in Mathe tatsächlich mit 0 Punkten herausgelaufen - mit einem Punkt hätte Sie ihr Abitur in der Tasche gehabt. Es ist natürlich schwierig aus externer nachzuvollziehen, woran es gelegen hat. Mir liegt nur die Information vor, dass Sie wohl auch so manche Sachen richtig widergegeben hatte, es trotzdem nicht zu einem Punkt gereicht hat. Außerdem weiß ich, dass an besagter Schule weitere 2 Schüler mit null Punkten aus der mündlichen Matheprüfung gelaufen sind.

    Auch wenn ich hier definitiv einen Bias hege, da es sich um jemanden aus meinem Bekanntenreis handelt - 0 Punkte wären meiner Definition nach mit einer Prüfungsverweigerung gleichzusetzen. Eigentlich habe ich das zu meiner Schulzeit nie erlebt, auch bei meinen leistungsschwächsten Mitschülern. In der Kombination mit zwei weiteren 0-Punkte-Prüfungen an derselben Schule ist das schon ein "krasses Ding".

    Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und die Nerven liegen ziemlich blank. Sie soll nun heute zur Schule und dort unterschreiben, dass Sie das Ergebnis akzeptiert. Die Konsequenz ist dann eine mündliche Nachprüfung (bzw. Zusatzprüfung) nächste Woche - dort muss sie 2 Punkte erreichen, um das Abitur zu bestehen. Ihr könnt euch vorstellen, was das bei einem jungen, schüchternen Mädchen für einen psychischen Druck auslöst - insbesondere der Tatsache, dass es wirklich an dieser einen Prüfung gelegen hat.

    Ich würde euch um sinnvolle Ratschläge bitten, was Ihr in solch einer Situation tun würdet. Meine Ideen wären erstmal, möglichst schnell Einblick in das Prüfungsprotokoll zu bekommen. Damit könnte man sehen, was tatsächlich die Gründe für die Bewertung gewesen sind - das ist auch wichtig, um ggf. Schwächen auszugleichen. Ich habe schon von Leuten mitbekommen, die in so einem Fall gleich nach einem Anwalt schreien und Widerspruch einlegen würden. Selbst wenn eine Ungerechtigkeit besteht, ich weiß nicht, ob das in dem Fall sinnvoll wäre und das wäre ja nochmals psychische Belastung mit unklarem Ausgang. Andererseits scheint diese Prüfungskombination wohl kein Problem damit gehabt zu haben, mehrere Leute durchfallen zu lassen.

    Gibt es weitere Anlaufstellen für solche Fälle (z.B. das Regierungspräsidium)? Wie würdet Ihr das aus Perspektive eines Lehrers bewerten und handeln?

    Vielen Dank!

    MFG Albertos

  • Ich halte das für eine realistische Bewertung. Wir vergeben viel zu oft einen Punkt, wo man sagen müsste "0". Die Schule hat das Notenspektrum ausgenutzt. Man vergibt diese Note nicht leichtfertig. Da wird vorne und hinten alles Quatsch gewesen sein. Wenn nur irgendwas passt, gibt man in der Regel den einen.

  • Auch wenn ich hier definitiv einen Bias hege, da es sich um jemanden aus meinem Bekanntenreis handelt - 0 Punkte wären meiner Definition nach mit einer Prüfungsverweigerung gleichzusetzen. Eigentlich habe ich das zu meiner Schulzeit nie erlebt, auch bei meinen leistungsschwächsten Mitschülern. In der Kombination mit zwei weiteren 0-Punkte-Prüfungen an derselben Schule ist das schon ein "krasses Ding".

    Hallo und herzlich willkommen in diesem Forum in der Hoffnung, dass Du wirklich schreibberechtigt bist.

    Wir hatten in den mündlichen wie in den schriftlichen Mathematikprüfungen einige Ergebnisse mit 0 Punkten. Die Ansicht, dass man nur 0 Punkte geben dürfe, wenn die Leistung verweigert würde, ist sachlich falsch. Die Notenskala sieht diese Punktzahl grundsätzlich und nicht nur im Falle einer umfassenden Täuschung oder einer Verweigerung vor.

    Der Prüfungskommission ist bewusst, dass die Bewertung ggf. zum Nichtbestehen führt.

    Ihr könnt euch vorstellen, was das bei einem jungen, schüchternen Mädchen für einen psychischen Druck auslöst - insbesondere der Tatsache, dass es wirklich an dieser einen Prüfung gelegen hat.

    Das ist ein Problem, das alle schüchternen Menschen haben, die sich mit dem freien Sprechen schwertun. Umgekehrt gilt dies für Menschen, die sich mündlich besser ausdrücken können als schriftlich. Diese Menschen kommen im direkten Vergleich dann gar nicht so weit, dass sie über zusätzliche Prüfungen noch ihr Abitur bestehen können.

    Mein Tipp: Lernen. Abliefern - und dann das bestandene Abitur feiern.
    Zum Lernen gehört auch, vor Publikum zusammenhängend zu sprechen. Das kann man im Bekannten- und Freundeskreis üben.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ich kenne die Regelung in BW nicht, in Hessen muss man mindestens 20% der erwarteten Antworten korrekt haben, um überhaupt auf 01 Punkt zu kommen. Das heißt ein Schüler kann durchaus auch Richtiges in der Prüfung sagen, aber es muss eben auch eine bestimmte Prozentzahl erreicht sein. Unter 20 % gibt es dann 00 Punkte. Zur Frage, dass es unklar ist, woran es lag, die ja auch für die Nachprüfung wichtig ist: Hier darf der Prüfungsvorsitzende nach Verkündung der Noten darüber Auskunft geben. Vielleicht gibt es diese Möglichkeit ja auch in BW.

  • 0 Punkte wären meiner Definition nach mit einer Prüfungsverweigerung gleichzusetzen.

    Bolzbold hat ja schon geschrieben, dass das Quatsch ist. Man muss sich nur die Notendefinition für 0 Punkte (= ungenügend) in NRW vor Augen führen: Die Leistung entspricht nicht den Anforderungen und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel nicht absehbarer Zeit behoben werden können. (Bei "5" sind Grundkenntnisse vorhanden und die Mängel können in absehbarer Zeit behoben werden.)

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