keine pflicht in niedersachsen. führt dazu, dass etwa 10 % der kinder nicht mitfahren. machen kann man nichts, ist dann so.
Klassenfahrt: mein Kind will nicht mit.
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... Während früher oft das Geld ein Problem war, haben heute viele keine Lust auf klassische Ziele, organisiertes Programm, Kultur, Verbot von Alkohol undd Nikotin, zu wenig Freiraum am Reiseziel, ... Auch Heimweh bzw. Trennungsangst wird immer mehr. Unsere Schüler sind bei den Abschlussfahrten in der Regel 14-15 Jahre alt, bei Schullandheimfahrten jünger. Am liebsten wäre ihnen eine Fahrt ans Meer mit schönem Hotel, Pools, AI, ... Alles andere wird von einigen von vorneherein abgelehnt.
In meinen Augen alles Gründe, zu Fahrten zu verpflichten. Am Besten nur noch Zeltlager mit Selbstverpflegung, das Geheule ist ja nicht zum Aushalten

Echt man, denen entgeht was, wer hängt denn nur im Hotel ab in den Ferien?
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Ja, das ist natürlich richtig. Als Schule sind wir aber zunehmend in der Situation, dass wir Fehlzeiten halt nur noch schulterzuckend dokumentieren können, in Extremfällen weitermelden, und auch dann nur schulterzuckend zur Kenntnis nehmen können dass nix passiert. Schulpflichtüberwachung? Bußgeld? Zuführung? Alter Kram aus dem letzten Jahrhundert, wahrscheinlich schwarze Pädagogik.
Kann ich überhaupt nicht bestätigen. Das mit den Bußgeldern klappt gut. Man muss halt dass Verfahren einhalten und seine Doku zusammen haben. Dann geht das auch durch. Spätestens beim zweiten Bußgeld gegen Mutter, Vater, Kind, wenn es dann empfindlich teuer wird, ist bei uns noch jeder wieder zur Schule gekommen.
Zum Eingangsthema:
Wir diskutieren da nicht herum. Teilnahme ist Pflicht. Jede Andeutung Richtung Trotz-Krankheit zieht eine sofortige Attestpflicht für die Zeit nach sich. Wird das nicht beigebracht, sind bei unseren Klassenfahrten sofort die Tage für ein Bußgeld zusammen.
Die religiösen Befreiungen müssen ausführlichst begründet werden. Bei ortsnahen Fahrten müssen die Kinder tagsüber gebracht werden.
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Ganz ehrlich, wer nicht mitfahren will ist am Ende halt krank. Da machen wir gar nichts dran und eine Attestpflicht kann (in NRW) nicht "einfach so" verhängt werden. Bevor die von der Schulleitung beschlossen werden kann, müssen bereits vorher Schulversäumnisse in hohem Maße vorliegen, sonst kippt den Entschluss jedes Gericht sofort.
Wenn einzelne Kinder partout nicht mitfahren wollen, lasst sie halt zu Hause bzw. in Parallelklassen beschulen. Sie bzw. die Eltern schießen sich doch letztendlich selbst ins Bein, weil die Kinder einfach eine tolle Zeit verpassen und die Klassengemeinschaft ohne sie zusammen wächst.
Mein Großer hat in der Nacht vor einer Klassenfahrt mal Magen-Darm bekommen (also wirklich krank). Da hätte ich mich bedankt, wenn ich dafür noch ein Attest hätte anschleppen müssen. Unser Kinderarzt stellt auch grundsätzlich keine Atteste für die Schule aus. Dazu sind die Praxen nicht verpflichtet. Zum Glück wurde das auch nicht verlangt.
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Spätestens beim zweiten Bußgeld gegen Mutter, Vater, Kind, wenn es dann empfindlich teuer wird, ist bei uns noch jeder wieder zur Schule gekommen.
Na dann herzlichen Glückwunsch, wir haben einige, die auch schon zu Sozialstunden verdonnert wurden, weil sie das Bußgeld nicht zahlen wollten oder könnten. Nützt aber auch nichts.
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Man kann das beklagen, oder die Realitäten anerkennen und es einfach freiwillig machen, dann würde man sich jedenfalls nicht länger in die Tasche lügen. Ich kann diese Scheinheiligkeit nicht ertragen. Enweder man setzt eine Pflicht durch oder lässt es und macht es freiwillig. Das schließt ja nicht aus, dass man für solche Fahrten bei den Kindern und deren Eltern werben darf, denn sie sind in den allermeisten Fällen ja eine Bereicherung für die Kinder.
Dein Beitrag klingt sehr resignierend. Es gibt viele Bereiche in der Schule, die Pflicht sind, die wir aber nicht durchsetzen können.
Hausaufgaben sind Pflicht aber einige machen sie nicht.
Die Teilnahme am Sportunterricht ist Pflicht aber einige sind oft krank oder haben keine Sportsachen.
Die Teilnahme an Schwimmunterricht ist Pflicht aber ein passenden Attest ist zu leicht besorgt.
Bestimmte Kinder sind bei jeder Exkursion krank.
Beim Sexualkundeunterricht sind SchülerInnen krank.
Arbeitsmaterialien werden nicht mitgegeben usw..
Nur weil wir etwas nicht durchsetzen können, müssen wir die Pflicht nicht abschaffen. Wir schaffen es auch nicht, dass alle Menschen ordentlich Parken. Aber sollen wir deswegen die Vorgaben abschaffen?
Bei Fahrten gibt es aus meiner Sicht sogar ein paar gute Argumente für die Freiwilligkeit. In Niedersachen ist es freiwillig. Das hat erstmal für mich als Lehrkraft den großen Vorteil, dass ich ohne Begründung auch nein sagen kann. Aber auch bei den Kindern haben wir inzwischen immer mehr Kinder mit großen und kleineren Problemen (Diese Entwicklung macht mir viel mehr Sorgen). Daher halte ich es für sinnvoll, dass die Eltern das entscheiden sollen.
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Meine Lebenserfahrung sagt, dass Regeln, die nicht durchgesetzt werden, mehr schaden, als wenn es sie gar nicht gäbe.
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Meine Lebenserfahrung sagt, dass Regeln, die nicht durchgesetzt werden, mehr schaden, als wenn es sie gar nicht gäbe.
Du hast vollkommen Recht. Deswegen müssen wir "Regeln, die nicht durchgesetzt werden" im Grunde abschaffen und durch zwei Alternativen ersetzen: 1. freiwillige Angebote, deren Nichterfüllung zu keiner Negativwertung führt und 2. verpflichtende Bereiche, deren Nichterfüllung unmittelbar mit negativen Konsequenzen beantwortet wird.
Und das muss dann auch entsprechend kommuniziert werden: Es macht natürlich keinen Sinn, etwas Pflicht zu nennen und dann, sobald eine Nichterfüllung festgestellt wird, das schulterzuckend hinzunehmen. Dann kann man es auch gleich "freiwillig" nennen und muss damit leben, dass es die Hälfte der Schüler (m/w/d) am Ende nicht macht.
Tom123 hat da schon ein paar gute Punkte genannt. Sind diese Themen uns als Gesellschaft wichtig genug, dass wir sagen, dass alle Schüler (m/w/d) hieran teilnehmen sollen? Dann muss diese Teilnahme auch durchgesetzt werden - und das heißt bei offenem Boykott die Ahndung über Notenvergabe oder das Kindergeld und bei angeblicher Krankheit der Gang über die Attestpflicht via Amtsarzt (m/w/d). Klar, um Finchen s Punkt aufzugreifen, müssen die Hürden, um eine Attestpflicht durchzusetzen, dann gesenkt werden, sodass eine ewiglange Historie an vorangegangenen Vorfällen nicht mehr entsprechend Voraussetzung hierfür ist.
Und falls die Frage kommt: Nein, wir können das nicht als Lehrkräfte alleine entscheiden. Wir können aber Anregungen zu Veränderungen machen, die dann möglichst von höherer Instanz beschlossen und dann von uns festgestellt und in leichten Fällen durch uns, in schwerwiegenden Fällen von höherer Instanz vollzogen werden können.
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Was soll denn die Forderung nach Kindergeldkürzung hier die ganze Zeit, das ist eine ganz dumme, weil kontraproduktive Bestrafungsfantasie.
Es geht ausgerechnet darum, den Kindern etwas zu ermöglichen. Wenn jemand das Geld für die Kinder kürzen will geht es ihm darum, ihre Armut zu vergrößern, also noch mehr zu verunmöglichen.
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Meine Lebenserfahrung sagt, dass Regeln, die nicht durchgesetzt werden, mehr schaden, als wenn es sie gar nicht gäbe.
Ich ändere die Gesetze aber nicht, ich fahre auf Klassenfahrt und muss eine Lösung finden.
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Wir geben immer den klaren Hinweis das es eine Pflichtveranstaltung der Schule ist. Das reicht meist aus. Hab aber auch schon mal nen 12. klässler gehabt der am ersten Tag wegen Heimweh aus Rom abgeholt werden musste von den Eltern….die sind wirklich zu zweit hingeflogen gekommen um das Kind abzuholen und haben zig hundert Euro zusatzkosten in Kauf genommen. Wir haben quasi das Kind abgegeben an die und die sind in den nächsten Flieger zurück gestiegen.
Nach Rom kann man doch mit dem Nachtzug fahren.
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Ich ändere die Gesetze aber nicht, ich fahre auf Klassenfahrt und muss eine Lösung finden.
Ich tue das nicht, das kann ich bei unserem Klientel nicht verantworten. Ich will über Nacht für diese Kinder nicht verantwortlich sein. Läuft da irgendwas schief, bin ich nachher dran und das nicht nur dienstrechtlich. Wenn die kriminellen Väter meinen ihren Söhnen oder Töchtern wurden nicht ausreichend beaufsichtigt oder ihnen wurde irgendwie Unrecht getan, ist es nicht weit bis zur persönlichen Rache an mir. Das Risiko für mich und meine Familie gehe ich nicht ein.
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Ich tue das nicht, das kann ich bei unserem Klientel nicht verantworten. Ich will über Nacht für diese Kinder nicht verantwortlich sein. Läuft da irgendwas schief, bin ich nachher dran und das nicht nur dienstrechtlich. Wenn die kriminellen Väter meinen ihren Söhnen oder Töchtern wurden nicht ausreichend beaufsichtigt oder ihnen wurde irgendwie Unrecht getan, ist es nicht weit bis zur persönlichen Rache an mir. Das Risiko für mich und meine Familie gehe ich nicht ein.
Das klingt ja furchtbar. Hast du denn bereits Erfahrungen derart gemacht, wurdest du schonmal bedroht?
Zur Fahrt: also nimmst du einfach die mit, die bezahlen und führst keine Gespräche oder Ähnliches und lässt es auf sich beruhen?
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Die Forderung nach einem Attest stößt inzwischen meist an die Grenze, dass Praxen sich zunehmend wegen bürokratischer Überlastung grundsätzlich weigern, welche auszustellen.
Eine Attestpflicht ist ein Verwaltungsakt und muss entsprechend begründet werden. Es gibt keine pauschalen Attestpflichten, schon gar nicht auf Zuruf. In NRW.
Das ist die Grenze, nicht die Praxen -
Es geht ausgerechnet darum, den Kindern etwas zu ermöglichen. Wenn jemand das Geld für die Kinder kürzen will geht es ihm darum, ihre Armut zu vergrößern, also noch mehr zu verunmöglichen.
Es muss ja keine Strafen geben. Man kann das Ganze auch auf freiwilliger Ebene durchführen, aber dann eben mit der Konsequenz, dass die Hälfte oder mehr ggf. das Angebot nicht in Anspruch nehmen.
Die Erfahrung der Kollegen (m/w/d) zeigt, dass sich eine Pflicht mit gut gemeintem Willen alleine nicht durchsetzen lässt.
Bei finanzschwachen Elternhäusern erzeugt die Androhung einer Geldbuße einen höheren Effekt als bei finanzstarken Elternhäusern. Daher wäre der Sinn an der Stelle gerade nicht, die Armut zu vergrößern, sondern zu erreichen, dass die Eltern die Geldbuße vermeiden wollen und sich dann doch der Pflicht beugen. Wenn wir etwas verpflichtend machen wollen.
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Eine Attestpflicht ist ein Verwaltungsakt und muss entsprechend begründet werden. Es gibt keine pauschalen Attestpflichten, schon gar nicht auf Zuruf. In NRW. Das ist die Grenze, nicht die Praxen
Das ist natürlich richtig, Attestpflichten werden nicht herausgegeben wie Bonbons. Aber es sind schon auch die Praxen, weil einige davon inzwischen eine durchaus detaillierte Erläuterung des Einzelfalls haben wollen, bevor sie eine Ausstellung erwägen. Oder, wie es ein Berufsverband formuliert:
ZitatSollte aus Sicht der Schule im Einzelfall ein Attest tatsächlich benötigt werden, benötigen die betroffenen Schüler:innen in Zukunft eine individuelle und begründete Bescheinigung der Schulleitung über die Attestpflicht für die jeweilige Fehlzeit. Die Angabe einer pauschalen Attestpflicht oder der Verweis allein auf umfangreiche Fehlzeiten kann nicht berücksichtigt werden. Vielmehr ist darzulegen, warum eine Entschuldigung der Eltern nicht ausreichend glaubwürdig ist, die Fehlzeit zu entschuldigen und warum somit ein Termin in der pädiatrischen Praxis zur Überprüfung unumgänglich ist.
https://www.kiz-duesseldorf.de/sites/default/…1-22%20hart.pdf
Die Schule soll dem Kind also ein Schreiben mitgeben, in dem sie erläutert warum sie die Eltern nicht für vertrauenswürdig hält, damit selbige Eltern es dann in der Praxis vorlegen können, die ihrerseits dann entscheidet ob sie das für nachvollziehbar hält.
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Eine Kindergeldkürzung ist sicherlich nicht so einfach durchführbar. Aber es trifft den Kern. Wenn man den Familien Geld wegnimmt, trifft man sie. Ich bin erstaunt, dass so viele davon ausgehen, dass das Kindergeld wirklich den Kindern zu gute kommt. Das entspricht nicht meiner Erfahrung. Da geht alles ins Familienbudget und wenn die Reparatur des Autos gerade ansteht oder Papa Zigaretten braucht, hat das Priorität.
Eltern, die keine Stifte/Bücher/Sportsachen kaufen können, weil kein Geld da ist. Den brauche ich nichts von Kindergeld erzählen. Vielleicht kann man in Zukunft die Kindergeldzahlung bei auffälligen Eltern an einen Verwendungsnachweis knüpfen. Per App werden die Rechnungen hochgeladen und dann wir das Geld ausgezahlt ...
Aber mal im Ernst: Wenn Quittengelee eine bessere Möglichkeit weiß, wie man solche Eltern zur Mitarbeit motiviert dann bitte her damit.
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Die Schule soll dem Kind also ein Schreiben mitgeben, in dem sie erläutert warum sie die Eltern nicht für vertrauenswürdig hält,
Genau, das ist das schriftliche Dokument, in dem die Attestpflicht auferlegt wird. Da muss das genau detailliert aufgeschlüsselt werden.
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Nach Rom kann man doch mit dem Nachtzug fahren.
Aus Baden-Württemberg auf jeden Fall, ich hab es aus NRW auch schon gemacht. Aber ist Kapa nicht aus Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern?
Außerdem ist ein Flug wahrscheinlich billiger - ökologisches Handeln kostet häufig mehr.
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Genau, das ist das schriftliche Dokument, in dem die Attestpflicht auferlegt wird. Da muss das genau detailliert aufgeschlüsselt werden.
Das ist auch ein Problem. Die Beweispflicht liegt bei den Lehrkräften - oder zumindest bei der Schulleitung. Wer eine Konsequenz aufgrund abweichendem SchülerInnenverhalten durchsetzen will, hat erst einmal erheblichen Mehraufwand. Man könnte einmal ganz grundsätzlich hinterfragen, ob das so sinnvoll ist oder ob es nicht sinnigere Methoden gibt, um den Aufwand der vollstreckenden Person gering zu halten, sodass die Konsequenz auch bei den richtigen Personengruppen ankommt. Denn die Lehrkraft (oder die Schulleitung) hat in dem Fall ja nichts falsch gemacht, sondern die Schüler (m/w/d) oder deren Eltern.
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