Krankmeldung und DSGVO?

  • Hallo Leute, mal eine Frage


    An unserer Schule ist es so, dass wir in einem Krankheitsfall telefonisch bei den Vertretungsplanmachern Bescheid geben, dass man krankheitsbedingt ausfällt und anschließend müssen wir per Mail Vertretungsaufgaben ans Sekretariat zur Sekretärin (nicht an den Rektor!) schicken. Diese Email mit den Aufgaben wird ausgedruckt, in eine für alle Kollegen zugängliche Kladde gelegt, die die Vertretungslehrer dann abholen können.
    Jetzt verlangt aber seit neuestem unser Rektor, dass wir in der Email auch den Abwesenheitsgrund angeben.
    Kann er das verlangen? Ich meine, diese ausgedruckten Emails mit den Aufgaben kann ja in der Kladde jeder einsehen und außerdem liegen die ausgedruckten Mails auch im Klassenzimmer gerne mal nach einer gehaltenen Vertretungsstunde herum, so dass ja jeder Schüler den Abwesenheitsgrund theoretisch einsehen könnte. Davon abgesehen hat man sich ja telefonisch eh schon krankgemeldet.
    Kann also unser Rektor tatsächlich verlangen, dass man in die Mail mit den Vertretungsaufgaben reinschreiben muss, dass man krank ist? Ich kann mir das nicht so richtig vorstellen, dass das haltbar ist?


    Danke schonmal!

  • ...dass wir in der Email auch den Abwesenheitsgrund angeben.

    Der Abwesenheitsgrund ist ganz einfach "Krankheit".


    Mehr geht ihn schlicht nichts an.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Ist doch prima! Ich würde dann in den schillerndsten Farben von meiner Durchfallerkrankung berichten!

    Mit einer Stuhlprobe dabei? :P



    Nein, es geht den Arbeitgeber nichts an. Nicht ohne Grund bekommt man beim gelben Schein (also in der GKV) eine Bescheinigung ohne Diagnose für den Arbeitgeber!



    Ebenfalls komisch finde ich das mit den Vertretungsaufgaben. Wenn ich mit 40 Grad Fieber im Bett liege oder mit Durchfall auf dem Klo habe ich besseres zu tun.
    Ist höchstens bei längerer vorhersehbarer Krankheit was anderes (geplante OP oder sonstiges was nicht gerade den Kopf schwammig macht).
    Krank ist krank und dann wird auch nicht zu Hause gearbeitet.


    Außer ich habe vielleicht eh ein AB zur Hand.

  • Ist doch prima! Ich würde dann in den schillerndsten Farben von meiner Durchfallerkrankung berichten!

    Hör bloß auf. Ich hab eine Kollegin, die das genau so macht.

    Mit einer Stuhlprobe dabei?

    Viel fehlt bei meiner Kollegin wahrscheinlich dazu nicht mehr...



    Nein, es geht den Arbeitgeber nichts an. Nicht ohne Grund bekommt man beim gelben Schein (also in der GKV) eine Bescheinigung ohne Diagnose für den Arbeitgeber!

    Genau so ist das. Ich würde sogar noch weiter gehen und als Grund schlicht nennen "Abwesenheit".

  • ... am öffentlich aushängenden Vertretungsplan die Abwesenheitsgründe standen. ..

    same here, das geht die Menschheit einen feuchten Kehricht an. Wieso fällt manchen Menschen sowas überhaupt ein? Ich rede noch nicht mal vom Gesetzekennen. Allein die Idee mit der Mail ist dummdreist.


    Und nochmal: du bist nicht verpflichtet, bei Erkrankung Unterricht vorzubereiten.

  • Eine meiner Ex-Schulleitungen bekam mal einen größeren Rüffel, weil am öffentlich aushängenden Vertretungsplan die Abwesenheitsgründe standen. Lange vor DSGVO.

    Mit der DSGVO dürfen die abwesenden Lehrer nicht mal benannt werden, sprich Online ist nur einzusehen, welche Klasse welches Fach wann hat, aber mit wem und warum nicht mehr.

  • Volle Zustimmung zu den vorherigen Beiträgen.
    Vorstellbare Eskalationsgrade:
    1.) Den Schulleiter bitten, die Anweisung noch mal auf ihre rechtliche Haltbarkeit zu prüfen.
    2.) Ankündigen, dass man sich nicht an die Anweisung hält und bei Bedarf ins Gespräch gehen.
    3.) Sich einfach nicht an die Anweisung halten und entspannt abwarten, wie der SL reagiert.
    4.) Den PR einschalten.
    5.) Beschwerde an den Dienstvorgesetzten des Schulleiters.


    Auf welcher Stufe man einsteigt, hängt wohl vom prinzipiellen Verhältnis zum SL ab. Ich würde vermutlich nicht unterhalb von 3. einsteigen.

  • und anschließend müssen wir per Mail Vertretungsaufgaben ans Sekretariat zur Sekretärin (nicht an den Rektor!) schicken.

    Wer krank ist, ist krank. Wer arbeitsunfähig erkrankt ist, muss nicht arbeiten. Insofern gibt es schon keine Verpflichtung Aufgaben einzureichen.


    Der Abwesenheitsgrund ist ganz einfach "Krankheit".

    Allein das ist schon eine Information, die nicht veröffentlicht werden darf. Auf de Vertretungsplan, bei den Vertretungsaufgaben, in den Klassenbüchern darf schon nicht stehen, dass jemand krank ist, sondern nur, dass er abwesend ist.


    Jetzt verlangt aber seit neuestem unser Rektor, dass wir in der Email auch den Abwesenheitsgrund angeben.

    In welcher Form verlangt er das? Hat er euch das gesagt? Hat er das schriftlich oder in Textform angewiesen? So oder so, remonstrieren. Aber zumindest nach der Rechtsgrundlage fragen. Damit müsste der Spuk schon vorüber sein.


    Ansonsten. Einfach wie bisher telefonisch krankmelden. Und nichts weiter machen. Keine Mail, keine Vertretungsaufgaben, kein 'Rumgeeier und kein Hühnerfußball.


    Wer auch immer die Krankmeldung in dienstlicher Funktion entgegennimmt, muss selbstredend mit dieser sorgfältig umgehen. Ich habe schon Kollegen die "Fachlehrer erkrankt" ins Klassenbuch geschrieben haben so richtig angekackt. Mit Drohung rechtlicher Schritte und dem ganzen Programm, wenn sie auch noch meinten 'rumpampen zu müssen. Nachdem sie mitgekriegt haben, dass dienstrechtlich die Luft dünn wird bei derlei Verstößen, haben sie irgendeinen Scheiß erzählt, dass ie das ja nicht bös' gemeint hätten blablabla. Solche Enddarmöffnungen haben nicht das geringste Verständnis für Datenschutz und Privatsphäre.

  • Auf welcher Stufe man einsteigt, hängt wohl vom prinzipiellen Verhältnis zum SL ab. Ich würde vermutlich nicht unterhalb von 3. einsteigen.

    Bei uns würde wohl Stufe 1.) mit der Vorbemerkung, dass es "ernst" sei, reichen. Allerdings käme bei uns niemand auf die blöde Idee, so einen Mist anzuweisen. Allein das Verlangen von Vertretungsaufgaben gibt es bei uns nicht mehr. Vielmehr sind alle diejenigen, die eine telefonische Krankmeldung entgegennehmen könnten, angewiesen, nicht nach Aufgaben zu fragen.


    Manchmal mekden sich Kollegen per E-Mail krank und schicken gleich Aufgaben mit (können sie ja, sie müssen halt nicht). In der Hektik des Geschäfts werden dann solche Mail ausgedruckt und den vertretenden Kollegen mitgegeben. Dann sit schon blöd, wenn so ein Ausdruck irgendwo liegen bleibt. Einfache Abhilfe schafft da, Krankmeldung und Vertretungsvorschläge in getrennte Mails zu schreiben.


    PS: Stufe 3.) ist eigentlich das Witzigste.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Mit der DSGVO dürfen die abwesenden Lehrer nicht mal benannt werden, sprich Online ist nur einzusehen, welche Klasse welches Fach wann hat, aber mit wem und warum nicht mehr.

    Das stimmt so nicht unbedingt. Einige Datenschutzbeauftragen von einigen Ländern sehen das zwar vorsichtshalber so streng (z.B. Niedersachsen); andere sehen das aber nicht so streng (z.B. NRW), da es auch gute Gründe geben kann warum der Lehrername wichtig ist. (natürlich nur in einem geschützen Bereich; nicht öffentlich für jeden x-beliebigen Internetnutzer)


  • Ebenfalls komisch finde ich das mit den Vertretungsaufgaben. Wenn ich mit 40 Grad Fieber im Bett liege oder mit Durchfall auf dem Klo habe ich besseres zu tun.
    Ist höchstens bei längerer vorhersehbarer Krankheit was anderes (geplante OP oder sonstiges was nicht gerade den Kopf schwammig macht).
    Krank ist krank und dann wird auch nicht zu Hause gearbeitet.


    Außer ich habe vielleicht eh ein AB zur Hand.

    Wir sollen auch Vertretungsaufgaben stellen und die meisten KollegInnen machen das auch. Ich habe das auch schon gemacht, auch mit 40 Grad Fieber. Das waren dann aber nur Aufgaben für die SEK I, für die SEK II habe ich an dem einen Tag keine Aufgaben gestellt.
    In der SEK I ist das unter dem Gesichtspunkt sinnvoll, das ja dort immer vertreten werden muss und es dank unseres Vertretungskonzeptes sehr wahrscheinlich ist, dass ein/e Kollegin den Unterricht vertreten muss, der/die weder die Klasse kennt, noch das zu vertretende Fach unterrrichtet. Nichtsdestotrotz sehe ich das insgesamt sehr problematisch, denn es ist nun mal so, dass man eigentlich nicht arbeiten kann, wenn man krank ist und damit auch keine Aufgaben stellen kann.

  • Ich habe schon Kollegen die "Fachlehrer erkrankt" ins Klassenbuch geschrieben haben so richtig angekackt. Mit Drohung rechtlicher Schritte und dem ganzen Programm, wenn sie auch noch meinten 'rumpampen zu müssen. Nachdem sie mitgekriegt haben, dass dienstrechtlich die Luft dünn wird bei derlei Verstößen, haben sie irgendeinen Scheiß erzählt, dass ie das ja nicht bös' gemeint hätten blablabla. Solche Enddarmöffnungen haben nicht das geringste Verständnis für Datenschutz und Privatsphäre.

    Vielleicht kann man die Kollegen auch einfach nett darauf hinweisen?

  • Das stimmt so nicht unbedingt. Einige Datenschutzbeauftragen von einigen Ländern sehen das zwar vorsichtshalber so streng (z.B. Niedersachsen); andere sehen das aber nicht so streng (z.B. NRW), da es auch gute Gründe geben kann warum der Lehrername wichtig ist. (natürlich nur in einem geschützen Bereich; nicht öffentlich für jeden x-beliebigen Internetnutzer)

    Stimmt. Niedersachsen ist da streng, und das ist auch richtig so. Online bedeuetet immer ein Risiko, dass Unbefugte erfahren, wer nicht anwesend ist, und sei es nur durch schlampigen Umgang mit Passwörtern oder unsichere / virenverseuchte Computersysteme. Gerade im schulischen Bereich, wo bei jedem Sch... sofort "Datenschutz" geschrien wird, wenn es um Schülerdaten geht, sollen die Namen abwesender Lehrer von jedem Kiddie mit einem trojanerverseuchten Privat-PC weltweit einsehbar sein??? Von akribisch listen-führenden Elternvertretern ganz zu schweigen, die sich ein Hobby daraus machen, Lehrkräften an den Karren zu fahren...


    Und den SL geht es tatsächlich Null-Komma-Nichts an, welche Krankheit ein Lehrer hat. Interessiert mich ja auch nicht, mit welchem Zipperlein der SL zu Hause bleibt, oder erzählt er das auch jedem, der danach fragt?


    Vetrettungsaufgaben für den Falle einer Krankheit, ist natürlich auch Quatsch: Entweder ist man krank, dann braucht man keine zu stellen, oder man ist nicht krank, dann würde es in unbezahlte Mehrarbeit hinauslaufen, es sei denn man "weiß" dass man demnächst krank wird. Dann kann man aber ganz schnell ein Disziplinarverfahren mit Entlassung aus dem Dienst an die Backe bekommen, siehe die "Dschungelkamp-Lehrerin", die auch schon wusste, dass sie krank wird... Der Arbeiter bei VW arbeitet übrigens auch nicht in seiner Freizeit vor, wenn er "weiß", dass er morgen krank wird.


    Warum fehlt es eigentlich immer wieder bei Lehrkräften an grundlegenden Einsichten der Alltagslogik, die in JEDEM anderen Bereich selbstverständlich sind?


    Gruß !

  • Ich bin noch nie auf die Idee gekommen extra was zu machen. Klar, wenn eh was im Buch dran war oder die eine HA hatten o.ä. habe ich das mitgeteilt, aber ganz ehrlich, die Hälfte der Male hat die Vertretung eh gemacht was sie wollte, also warum sollte ich Stress haben?!?

  • Vielleicht weil wir anders planen?
    Bei uns wird es auch gerne gesehen, wenn man Aufgaben hat. Wenn nicht halt nicht.


    Wenn ich einen Kurs nur wöchentlich sehe und dringend noch ein Thema vor der Klausur besprechen muss, ist es weniger Arbeit krank das Arbeitsblatt zu verschicken oder eine Seite und Nummer im Buch durchzugeben, als eine neue Klausur zu erstellen.
    Wenn ich so krank bin, dass ich dazu auch nicht in der Lage bin, geht es aber nicht.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Hausaufgaben stehen bei uns im Klassenbuch.


    Und das Schulbuch würden unsere Schüler sowieso nicht mitnehmen, wenn sie wüssten, dass der Lehrer krank ist...


    Bei Klausuren sollte man sowieso vermeiden, Themen zu prüfen, die in der letzten Unterrichtsstunde drangekommen sind. Gibt nur Ärger und macht die Klausur anfechtbar (Schüler hatten keine Gelegenheit, Rückfragen zu stellen, nachdem sie ja pflichtgemäß den Unterricht NACHbereitet haben...)


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

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