Schulöffnungen Bayern

  • Wir haben heute ein neues KMS bekommen, wo die neuen Regelungen drinstehen, z.B. Distanzunterricht bei einer Inzidenz von 200/100.000 ab Klasse 8. Außerdem heißt es zum Thema Live-Stream aus dem Klassenzimmer:


    "Eine Tonübertragung ist jederzeit möglich. Die Übertragung des Videobildes erfolgt freiwillig (u. U. auch nur zeitweise); eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Die Übertragung eines digitalen Tafelbildes oder einer Präsentation ist immer möglich."

    Hast du eine Nummer für das KMS oder ein Datum? Ist bei uns noch nicht angekommen oder weitergeleitet worden.

    Seit 2004 unter dem gleichen Namen im Forum, weitgehend ohne ad hominem.

  • Bei uns wird es jetzt schon so praktiziert, dass LuL nicht mit in Quarantäne gehen, hat wohl das GA so angeordnet. Stattdessen sollen sie sich am gleichen Tag testen lassen und mit negativem Ergebnis nach 1-2 Tagen wieder arbeiten.

    Ich finde das ja hoch gefährlich - von Inkubationszeit hat da wohl noch niemand gehört?!

    Zur Erinnerung: wir sprechen hier von einer FöS und SuS mit geistiger und körperlicher Behinderung, die wir auch pflegen und die überwiegend keine Masken tragen.... :autsch:

  • Wir haben heute auch das aktuelle KMS zum Thema Masken für Lehrkräfte bekommen...


    "Zusätzlich wird auf Folgendes hingewiesen:

     Bei der Benutzung der Masken ist die Tragedauerempfehlung bzw. Tragezeitbegrenzung von 75 Minuten mit einer darauffolgenden Erholungszeit von mind. 30 Minuten zu beachten.

     Die Masken sind grundsätzlich zur einmaligen Verwendung mit Entsorgung am Ende des Arbeitstages gedacht, d.h. eine Aufbereitung ist im Regelfall nicht möglich.

     Die gelieferten Masken sind daher auch nicht zum regelmäßigen Einsatz bestimmt."


    und


    "Die Masken dienen nicht dem individuellen Arbeitsschutz des Personals, sondern sollen sicherstellen, dass an jeder Schule für besondere Situationen ein Vorrat an diesen Masken vorhanden ist. In welchen Situationen die Masken zum Einsatz kommen sollen, bitten wir auf Schulebene zu entscheiden; eine zentrale Vorgabe durch das Ministerium dürfte die örtlichen Besonderheiten nicht angemessen berücksichtigen können."


    Was soll man denn DAZU sagen???

  • NEIN, so schnell geht das doch auch wieder nicht! ;)

    Mal sehen, wann sie kommen - aber sie sind ja eh nicht für den Arbeitsschutz gedacht, sondern nur für "besondere Situationen"...

  • Ist doch auch egal. Hauptsache, es wurde medienwirksam verbreitet, dass die Lehrer mit FFP2Masken versorgt werden. Dass die keinesfalls für jeden Lehrer täglich zur Verfügung gestellt werden, steht dann halt nur im Kleingedruckten im KMS. Und die Bevölkerung ist eingelullt.

  • tja - irgendwie lese ich folgendes raus: wenn eine Gefahr der Infektion besteht, kann man die Maske anziehen. Wenn man das jetzt nicht durch die Glaskugel rausfinden kann, dann ist es die Schuld des einzelnen - denn es hätte ja eine FFP2 Maske gegeben.


    Also - eigentlich für die Füße. Ich habe mir selbst schon zwei 20er Pack gekauft, weil ich manchmal ein nicht so sicheres Gefühl habe. Im Normalfall verwende ich aber trotzdem gut sitzende Alltagsmasken, die ich relativ häufig wechseln kann.


    Irgendwie so eine typische Ministeriumsformulierung.

  • Wir haben dafür heute erfahren, dass Förderschüler*innen grundsätzlich Anspruch auf Notbetreuung haben, auch wenn die Eltern nicht berufstätig sind. Somit ist bei uns am 21./22.12. Vollbetrieb.

  •  Bei der Benutzung der Masken ist die Tragedauerempfehlung bzw. Tragezeitbegrenzung von 75 Minuten mit einer darauffolgenden Erholungszeit von mind. 30 Minuten zu beachten.

    Wie soll das gehen?

    Wir haben das Doppelstundenprinzip, also bin ich 90 min. in jeder Klasse.

    Wenn ich die also 75 min. getragen habe, wechsle ich dann für die verbleibenden 15 min. auf meine herkömmlichen OP-Masken?

    Sind dann die 15 min. OP-Maske die Erholung von den 75 min. FFP2-Maske?

  • Das liest sich ja spannend. Bin ich mal gespannt, ob das hier in BW auch dabei stehen wird bei den FFP2-Masken, die wir bekommen sollen. Was machen die, wenn wir die Ruhezeiten einfordern? Neue Pausenregelung? Unterricht im Freien alle 75min unter Einhaltung des Abstandsgebots? (Ich will bitte ein paar Heizpilze für den Schulhof für diesen Winterunterricht im Freien. Die könnten sich als hilfreicher erweisen, als es Luftfilter am Ende sein könnten.)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das mit den Masken habe ich nicht anders erwartet.


    Meine Lieblingsstelle in den neuesten KMSn ist folgende:


    „Das Schuljahr bietet z. B. auch bei einzelnen Quarantänemaßnahmen hinreichend zeitliche Spielräume – in diesem Jahr umso mehr, als mehrtägige Klassenfahrten bis auf Weiteres ausgesetzt sind.“*


    Ich freue mich auch über diese Wahnsinns-Spielräume, die wir dieses Jahr haben. Bei uns bringen es Kollegen mittlerweile auf 4 von insgesamt 11 Schul-Wochen eigene Quarantäne, dazu kommen die Quarantänen der Schüler (seit Wochen immer mindestens 3 ganze Klassen zeitgleich, hinzu kommen noch viele einzelne), Planungen schriftlicher Leistungserhebungen sind kurz nach Erstellung schon wieder hinfällig, müssen verschoben werden, dann nochmals, weil da schon zu viele andere stattfinden, Söder erklärt großzügige Regelungen und jetzt wissen wir‘s: Hey, es finden ja gar keine Fahrten statt! Das eröffnet Spielräume!!Einself! Ich könnte nur noch hysterisch lachen, wenn es nicht so übel wäre.


    Ich bin gespannt, wie dann reagiert wird, wenn man die erforderlichen Leistungsnachweise nicht beisammen hat, weil man zu den Deppen gehört hat, die nicht auf Teufel komm raus Noten gemacht haben, als man die Schüler noch halbwegs beieinander hatte und halbwegs regelmäßig in so etwas wie Unterricht gesehen hat. Also so in etwa in den ersten 3-4 Wochen des Schuljahres. Wobei, da waren bei uns auch schon 3 Klassen und >10 Kollegen in Quarantäne.



    (*Im Zusammenhang:

    Es besteht grundsätzlich kein Anlass, bei Art, Zahl und Verteilung der Leistungsnachweise von der in anderen Schuljahren bewährten Praxis abzurücken und gewissermaßen „auf Vorrat“ Noten zu erheben. Das Schuljahr bietet z. B. auch bei einzelnen Quarantänemaßnahmen hinreichend zeitliche Spielräume – in diesem Jahr umso mehr, als mehrtägige Klassenfahrten bis auf Weiteres ausgesetzt sind.

    Für den Fall, dass vor Ort über einen längeren Zeitraum Distanzunterricht erforderlich wird und z. B. etwaige in den Schulordnungen vorgegebene Anzahl an Leistungsnachweisen nicht erreicht werden kann, kann das Staatsministerium Härtefallregelungen treffen; eine Konkretisierung der Regelung zu Härtefällen für das Schuljahr 2020/21 durch Ergänzung der BaySchO ist bereits in Vorbereitung.)

  • Wir haben dafür heute erfahren, dass Förderschüler*innen grundsätzlich Anspruch auf Notbetreuung haben, auch wenn die Eltern nicht berufstätig sind. Somit ist bei uns am 21./22.12. Vollbetrieb.

    Tja, was soll man dazu sagen.


    Theoretisch können also beide Elternteile entspannt zu Hause hocken und wir betreuen die Kinder.:sauer:

  • Wir haben dafür heute erfahren, dass Förderschüler*innen grundsätzlich Anspruch auf Notbetreuung haben, auch wenn die Eltern nicht berufstätig sind. Somit ist bei uns am 21./22.12. Vollbetrieb.

    Danke für die Info!

    PS War das eine KMS oder wo finde ich das?

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

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