Arbeitszeiterfassung

  • Richtig.

    Der Punkt ist doch, dass die Anweisung dann lauten wird:


    Halten Sie sich an die Arbeitszeitverordnung, Mehrarbeit ist genehmigungs- oder anweisungspflichtig (und wird grundsätzlich nicht genehmigt).


    Vulgo: Korrigier halt schneller und bereite effizienter vor.

    Das vermute ich auch. Das BAG hat explizit darauf abgestellt, dass die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung keine Methode hierfür vorschreibt und auch dadurch gelöst werden kann, dass die Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten schlicht auf einem Zettel notieren. Nicht genehmigte Überstunden führen nach wie vor nicht automatisch zur Anerkennung von Mehrarbeit, sondern eher zur Anweisung, sich an die Arbeitszeiten zu halten.

  • Das stimmt, der Nachweis für Überstunden wird vermutlich nicht leichter. Aber, der AG/Dienstherr ist nach dem aktuellen BAG Urteil verpflichtet, die Aufzeichnung des Arbeitnehmers zu kontrollieren und zu archivieren, um die Zeiten und Überschreitungen sichtbar zu machen, d.h. die "Grauarbeit", die bisher kaum jemand gesehen hat, bekommt eine Größe, die messbar und justiziabel sein wird. Stellt sich heraus, dass der Dienstherr wissentlich gegen das Arbeitschutzgesetz, dem auch Beamte (§2) unterliegen, verstossen hat, weil er den Arbeitsplatz/ die Stelle mit zu vielen Aufgaben belegt, wird das nunmehr Konsequenzen für den Dienstherrn haben. Hier ein Bsp.: Wird eine Funktionsstelle ausgeschrieben, wird nun sehr genau geschaut werden müssen, ob diese in der AZ noch zu schaffen ist. Es reicht nicht mehr aus, von besonders "leistungsstarken" KuK zu sprechen. Hier schreiben die Richter dann auch eine Arbeitszeiterfassung vor. Sollte das nicht der Falls sein, wird das Gericht nicht umhinkönnen, dem Funktionsstelleninhaber Entlastungsstunden zu geben und ggf. den Dienstherrn wegen Verstoß gegen das ArbSchG anzuzeigen.

    Daneben darf die Arbeitszeiterfassung nicht dazu missbraucht werden, KuK als vermeintliche "Minderleister" unter Druck zu setzten. Das ist dezidiert ausgeschlossen und wird von den Personalräten verhindert werden müssen, die ja laut Urteil eine Ausgestaltungsmöglichkeit für die Arbeitszeiterfassung haben müssen laut BAG Urteil. Also mal schaun :gruss::gruss:

  • Ich notiere seit mehreren Jahren konsequent meine Arbeitszeiten und weiß daher sehr gut, dass ich die 41 Std Woche in Hessen gut bzw um einige Stunden mehr ausfülle (Ferien bzw ja eben nur schulfreie Zeit eingerechnet). Und da sind noch keine Krankentage eingerechnet, weil ich nicht weiß, wie ich diese in Stunden bewerten soll.

    Es mag u.a. an meinen Fächern und dem ausschließlichen Einsatz in der Oberstufe liegen, dass ich diese Stundenanzahl leiste. Umso mehr ärgern mich eben in die Länge gezogene Konferenzen, Aufsichten während der Abiturphase etc. Eine Arbeitszeiterfassung könnte da Abhilfe schaffen bzw es auf mehr Schultern verteilen. Spannend wäre die Arbeitszeiterfassung natürlich auch bei der Bewertung von Klassenfahrten, Lesenächten und Wandertagen etc.

    Gegen eine Präsenzpflicht hätte ich nichts einzuwenden. Dann haben wir ein Zimmer zu Hause mehr. Und an einem für alle Lehrer aus dem Zauberhut geschaffenen Arbeitsplatz in der Schule könnte ich sicherlich gut arbeiten. Ich würde dann aber auch gern den Blick meiner SL sehen, wenn ich pünktlich um 17 Uhr den Stift fallen lasse, obwohl noch eigentlich wichtige Dinge zu erledigen sind....Abikkausuren werden dann eben erst Wochen später korrigiert, Besprechungen abgebrochen und vertagt, Extra-Klassenfahrtlehrkräfte für die 24 Std Schichten benötigt etc etc. Achja, 8 Std Unterrichtstage plus Konferenz im Anschluss darf dann auch nicht mehr sein, ein Traum :)

  • Ich würde dann aber auch gern den Blick meiner SL sehen, wenn ich pünktlich um 17 Uhr den Stift fallen lasse, obwohl noch eigentlich wichtige Dinge zu erledigen sind....Abikkausuren werden dann eben erst Wochen später korrigiert, Besprechungen abgebrochen und vertagt, Extra-Klassenfahrtlehrkräfte für die 24 Std Schichten benötigt etc etc. Achja, 8 Std Unterrichtstage plus Konferenz im Anschluss darf dann auch nicht mehr sein, ein Traum :)

    Das sehe ich genauso. Das wäre die Konsequenz, dass die KuK dann um 17:00 nach Hause gehen und die Arbeit liegen bleibt. Samstags- und ggf. Sonntagsarbeit ist damit dann auch in der heutigen Form vorbei. Die Rückgabe der Klausuren /KA infolge von längeren Korrekturzeiten würde natürlich zu Unmut bei den Eltern etc. führen. Natürlich müssten wir uns damit begnügen unserer Jahresurlaub auf 30 Tage beschränkt zu sehen und in den übrigen Ferienzeiten gem. Anordnung vom SL zu arbeiten -übrigens, die SL auch! Der Nachweis der Überlastung, der heute gerne weggedrückt wird, fiele leichter und häufiger aus. Schwierig würde es für zur Schule pendelnde KuK mit kleinen Kindern. Hier würden sie sicher unter Druck geraten. Mal sehen :grimmig:

  • Das sehe ich genauso. Das wäre die Konsequenz, dass die KuK dann um 17:00 nach Hause gehen und die Arbeit liegen bleibt. Samstags- und ggf. Sonntagsarbeit ist damit dann auch in der heutigen Form vorbei. Die Rückgabe der Klausuren /KA infolge von längeren Korrekturzeiten würde natürlich zu Unmut bei den Eltern etc. führen. Natürlich müssten wir uns damit begnügen unserer Jahresurlaub auf 30 Tage beschränkt zu sehen und in den übrigen Ferienzeiten gem. Anordnung vom SL zu arbeiten -übrigens, die SL auch! Der Nachweis der Überlastung, der heute gerne weggedrückt wird, fiele leichter und häufiger aus. Schwierig würde es für zur Schule pendelnde KuK mit kleinen Kindern. Hier würden sie sicher unter Druck geraten. Mal sehen :grimmig:

    Das Problem ist das "um 17 Uhr nach Hause gehen". Vom Gefühl her würde ich sagen, das viele Schulen garnicht dafür ausgelegt sind, dass ALLE Lehrer so lange bleiben um außerunterrichtlich zu arbeiten. Wir haben beispielsweise nur ein Lehrerzimmer in dem 2 Arbeitspcs stehen. Und selbst wenn da mehr stehen würden, wäre es für die meisten sicherlich nicht möglich ungestört zu arbeiten. Klassenzimmer sind dank Ganztagsschule auch keine wirkliche Option.

  • Neu ist die Verpflichtung, dass 2-4 Stunden im eigenverantwortlichen Unterricht der Mentor anweisend sein muss(!).

    Dann ist es aber doch kein "eigenverantwortlicher" Unterricht mehr!? Finde ich merkwürdig, muss ich sagen. Bei uns ist es - zumindest an den BBS - so geregelt, dass die Refis sowohl eigenverantwortlichen Unterricht haben, in dem sie ganz alleine sind (und das fand ich damals sehr gut, denn später hat man ja auch niemanden mehr "hinten sitzen"), und betreuten Unterricht bei Mentor*innen und anderen Lehrkräften haben. Derzeit sind es insgesamt zwölf Stunden Unterricht, wovon acht Stunden auf den eigenverantwortlichen und vier Stunden (wenn man möchte, auch mehr) betreuter Unterricht.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Diese gibt es in jedem Beruf und wird - egal wie man es reglementiert - auch immer geben.

    Absolut, das war auch mein erster Gedanke. Wenn mein Mann immer erzählt, worüber er sich mit seinen Kollegen so alles unterhalten hat, wie lange er an einer Präsentation gebastelt hat (was sicher auch schneller gegangen wäre) oder mein Vater, der auf Arbeit privat gesurft oder gelesen hat, die Erzieherinnen in der Kita morgens mit dem Kaffee gemütlich auf dem Fensterbrett saßen, während die ersten Kinder kamen usw. ... Das gibt es überall - ich weiß nicht, warum man bei Lehrkräften immer einfach davon ausgeht, dass sie keine Verschnaufpause einlegen dürfen oder auch mal kurz privat quatschen können in der Pause (sofern überhaupt möglich) bzw. das dann nicht als Arbeitszeit gilt. Dann müsste das überall absolut verboten sein und man müsste sich für jeden Schluck Tee oder Kaffee "ausstempeln".

  • Absolut, das war auch mein erster Gedanke. Wenn mein Mann immer erzählt, worüber er sich mit seinen Kollegen so alles unterhalten hat, wie lange er an einer Präsentation gebastelt hat (was sicher auch schneller gegangen wäre) oder mein Vater, der auf Arbeit privat gesurft oder gelesen hat, die Erzieherinnen in der Kita morgens mit dem Kaffee gemütlich auf dem Fensterbrett saßen, während die ersten Kinder kamen usw. ... Das gibt es überall - ich weiß nicht, warum man bei Lehrkräften immer einfach davon ausgeht, dass sie keine Verschnaufpause einlegen dürfen oder auch mal kurz privat quatschen können in der Pause (sofern überhaupt möglich) bzw. das dann nicht als Arbeitszeit gilt. Dann müsste das überall absolut verboten sein und man müsste sich für jeden Schluck Tee oder Kaffee "ausstempeln".

    Bei mir war das eher darauf bezogen, dass es immer welche geben wird, die das vorhandene System absichtlich so ausnutzen, dass sie selbst grundsätlich möglichst wenig tun müssen - auch auf Kosten anderer. Und ich glaub die meint State auch.


    Damit waren nicht die gemeint, die mal nen Kaffee mehr trinken als andere oder auf der Toilette das Handy zücken und das geschäft deswegen 2 min länger dauert. Beides gehört - solange nicht übertrieben wird - dazu und macht glaube ich jeder von uns irgendwo/irgendwann mal, ob nur absichtlich oder unabsichtlich.

  • Das sehe ich genauso. Das wäre die Konsequenz, dass die KuK dann um 17:00 nach Hause gehen und die Arbeit liegen bleibt. Samstags- und ggf. Sonntagsarbeit ist damit dann auch in der heutigen Form vorbei. Die Rückgabe der Klausuren /KA infolge von längeren Korrekturzeiten würde natürlich zu Unmut bei den Eltern etc. führen. Natürlich müssten wir uns damit begnügen unserer Jahresurlaub auf 30 Tage beschränkt zu sehen und in den übrigen Ferienzeiten gem. Anordnung vom SL zu arbeiten -übrigens, die SL auch! Der Nachweis der Überlastung, der heute gerne weggedrückt wird, fiele leichter und häufiger aus. Schwierig würde es für zur Schule pendelnde KuK mit kleinen Kindern. Hier würden sie sicher unter Druck geraten. Mal sehen :grimmig:

    Dann muss es aber auch Zeitvorgaben geben. Z.B. ein 30 er Korrektursatz je 90 Minuten Klausuren muss in 6 Stunden erledigt sein.

    Das wird dann spannend.

  • Ich habe im Anlagenbau gearbeitet. Auch dort war es selbstverständlich, dass ich einenhalben Tag benötige, um demr Angebotsabteilung eine ungefähre Größe für einen Tank zu nennen, whrend der Kollege lurz vor der Rente sagt: "Bei der Größe der Anlage ist das immer etwa 20 m3." Der Kollege hatten dann halt zwei Projekte, und ich eines. Kein Problem.

    Daher wäre es nur folgerichtig, wenn ältere Kolleg*innen mehr Unterrichtsstuden machten.

    Aber das halte ich für völlig undenkbar und auch nicht vergleichbar, da eine Unterrichtsstunde in der Klasse natürlich viel anstrengender ist, als etwas länger vorzubereiten. Das ist für den Arbeitgeber eine extrem schwierige Situation.

    P.S. Im Anlagenbau wurde auch jedes Arbeitsergebnis vom Vorgesetzten freigegeben. Da fällt es natürlich auf, wenn jemand nichts tut. Aber ja, der Anteil an privaten Gesprächen und Kaffee-/Raucherpausen war auch sehr ungleich verteilt. Das gehört irgendwie zum Leben dazu.

  • Dann muss es aber auch Zeitvorgaben geben. Z.B. ein 30 er Korrektursatz je 90 Minuten Klausuren muss in 6 Stunden erledigt sein.

    Das wird dann spannend.

    Naja, es geht erstmal um die ganzen "Zeitfresser" wie Konferenzen, Pädagogische Konferenzen, Dbs , aber auch um Zusatzaufgaben, die von den KuK in den letzten Jahren verstärkt übernommen wurden, AGs, für die Zeit beansprucht wird, etc. Da wird erstmal ein Entschlackung stattfinden, um wieder Raum für die eigentliche Aufgabe zu schaffen- vernünftigen Unterricht. Eine Vorgabe, wie du sie jetzt vermutest, wird ja von dem BAG Urteil und den Kommentatoren dazu dezidiert ausgeschlossen. Die Zeiterfassung soll eben nicht dazu führen, dass Angestellte im Sinne des ArbSchG ´s (§2) mit dem Nachweis der AZ unter Druck gesetzt werden.

  • Und da sind noch keine Krankentage eingerechnet, weil ich nicht weiß, wie ich diese in Stunden bewerten soll.

    Ganz einfach: So, als hättest du gearbeitet.

    • Offizieller Beitrag

    ... in England arbeiten seit ca. 2 Jahren die "Newly Qualified Teachers" 2 Stunden weniger die Woche (und bekommen eine (Pflicht-)Begleitung, um sich in den Job einzufinden). Das Programm ist eine Folge der Erkenntnis, dass viele englische Lehrkräfte in den ersten 5 Jahren gekündigt haben.
    Da das Programm noch ganz neu ist, gibt es soweit ich weiß (Stand: Anfang Oktober) noch keine Daten, ob es war effektiv bringt, aber 2 Stunden weniger Unterricht weniger - hätte mich zwar nicht gerettet aber eine Hilfe wäre es trotzdem gewesen.
    Und nein, ich will im Alter nicht mehr arbeiten. Geht's noch?

  • Interessant wird es ja dann bei den Teilzeitkräften. Ich arbeite z.B. 13 / 25,5 Stunden. Also aufgerundet 51 %. Das macht bei einer WAZ von 41 Zeitstunden eine Verpflichtung von 20, 91 Stunden, also 21 Stunden.


    Da darf / muss ja dann keine Pause angerechnet werden. Das heißt, ich müsste jeden Tag von 8.00 bis 12.12 Uhr anwesend sein.


    Nur: Wenn die Konferenz erst um 14 Uhr beginnt: Darf man mir dann knapp 2 Stunden Pause zwangsweise abziehen? Oder darf ich die Zeit zum Korrigieren etc. nutzen und dafür an einem anderen Tag eher gehen?


    Im Prinzip würde das ja bedeuten: Geht die Konferenz bis 16 Uhr, habe ich 3.18 Überstunden gemacht (halbe Stunde Pause muss ja abgezogen werden), die ich irgendwo wieder abfeiern muss.


    Klingt interessant. Da wird die Belastung der Teilzeitkollegen durch dieses ewig vielen Konferenzen und DB mal wirklich deutlich.

  • Geht die Konferenz bis 16 Uhr, habe ich 3.18 Überstunden gemacht (halbe Stunde Pause muss ja abgezogen werden), die ich irgendwo wieder abfeiern muss.

    Genau so.

    Klingt interessant. Da wird die Belastung der Teilzeitkollegen durch dieses ewig vielen Konferenzen und DB mal wirklich deutlich.

    Ich bin gespannt, ob diese Büchse der Pandora geöffnet wird. Ich bin mir aber auch ziemlich sicher: Wenn die AZ-Erfassung wirklich so kommt, wird es plötzlich kein Problem sein, auch ehemals heilige Kühe wie die "unteilbaren Aufgaben" zu schlachten. Oder sie ins Deputat einzupreisen, so dass 50% TZ eben nicht mehr 50% Deputat plus x bedeutet, sondern tatsächlich 50% AZ. Und der Himmel wird nicht einstürzen...

  • Nur: Wenn die Konferenz erst um 14 Uhr beginnt: Darf man mir dann knapp 2 Stunden Pause zwangsweise abziehen? Oder darf ich die Zeit zum Korrigieren etc. nutzen und dafür an einem anderen Tag eher gehen?


    Im Prinzip würde das ja bedeuten: Geht die Konferenz bis 16 Uhr, habe ich 3.18 Überstunden gemacht (halbe Stunde Pause muss ja abgezogen werden), die ich irgendwo wieder abfeiern muss.


    Klingt interessant. Da wird die Belastung der Teilzeitkollegen durch dieses ewig vielen Konferenzen und DB mal wirklich deutlich.

    Zumindest, was die Anwesenheit in der Schule vor Ort betrifft, werden viele Konferenzen online stattfinden müssen, wobei natürlich die zeitliche Komponente nicht zu beeinflussen ist. Wenn bis 15:30 Unterricht, dann auch erst später Beginn der Konferenz

  • Zumindest, was die Anwesenheit in der Schule vor Ort betrifft, werden viele Konferenzen online stattfinden müssen, wobei natürlich die zeitliche Komponente nicht zu beeinflussen ist. Wenn bis 15:30 Unterricht, dann auch erst später Beginn der Konferenz

    Dann ist die Konferenzteilnahme aber trotzdem Arbeitszeit. Oder verstehe ich deine Anmerkung falsch?

  • Genau so.

    Ich bin gespannt, ob diese Büchse der Pandora geöffnet wird. Ich bin mir aber auch ziemlich sicher: Wenn die AZ-Erfassung wirklich so kommt, wird es plötzlich kein Problem sein, auch ehemals heilige Kühe wie die "unteilbaren Aufgaben" zu schlachten. Oder sie ins Deputat einzupreisen, so dass 50% TZ eben nicht mehr 50% Deputat plus x bedeutet, sondern tatsächlich 50% AZ. Und der Himmel wird nicht einstürzen...

    Habe ich nichts gegen ;)

  • Dann ist die Konferenzteilnahme aber trotzdem Arbeitszeit. Oder verstehe ich deine Anmerkung falsch?

    Selbstverständlich, aber eben nicht mehr in der Schule, sodass du die Zeit zw. 12:12 Uhr und dem Beginn der Konferenz für dich, d.h. daheim fürs Aufräumen, Kinderbetreuung etc. nutzen kannst, wenn ich dich richtig verstanden habe:aufgepasst:

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