Dienstweg einhalten?

  • Hallo,


    ich möchte einen Gesprächstermin mit dem Schulrat vereinbaren, um mit ihm ein paar Anliegen zu besprechen.

    Meine Schulleitung ist der Meinung, dass ich dazu den Dienstweg einhalten müsse. Wie ist das zu verstehen?

    Kann ich den Schulrat nicht direkt kontaktieren? Oder kommt es auf das Thema an, das ich besprechen möchte?

  • Wohlgemerkt - hier unten.

    Gemeint ist wohl - um die "Verwirrung" aufzulösen - Bayern. In BW wäre es aber nicht anders.

    @TE: Die Lösung ist simpel - Schulrat kontaktieren, Reaktion abwarten. Er wird dir schon sagen, ob du ihn über deinen SL hättest kontaktieren müssen.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Unsere Schulrätin (ebenfalls NRW) ist für rund 30 Grundschulen zuständig. Sie leitet eine Behörde. Unsere Schulleitung kontaktiert sie bei besonderen Einzelfallentscheidungen und in wichtigen, grundlegenden Fragen. Ich denke nicht, dass es überhaupt möglich ist, Sie als Lehrkraft persönlich zu sprechen. Ich wüsste auch nicht, welche Fragen man mit ihr als Lehrer:in persönlich klären könnte/sollte/müsste.

  • Wir hatten mal den Fall, dass wir als Lehrerrat die Schulrätin sprechen wollten. Wir mussten den Dienstweg einhalten, sonst würde die Anfrage nach einem Termin nicht angenommen. Das macht nicht immer Sinn...

  • Es gibt allerdings Sachen, die erst über den Schreibtisch des Schulleiters müssen: Was möchtest du denn konkret mit dem Schulrat besprechen?

    Wahrscheinlich etwas, was nicht über den Schreibtisch der SL soll, und deshalb hier evtl. nicht gepostet werden kann.

    Eine einfache Terminanfrage, die aus persönlichen Gründen nicht thematisch begründet wird, kann aber über diesen Schreibtisch gehen.

  • Unsere Schulrätin (ebenfalls NRW) ist für rund 30 Grundschulen zuständig. Sie leitet eine Behörde. Unsere Schulleitung kontaktiert sie bei besonderen Einzelfallentscheidungen und in wichtigen, grundlegenden Fragen. Ich denke nicht, dass es überhaupt möglich ist, Sie als Lehrkraft persönlich zu sprechen. Ich wüsste auch nicht, welche Fragen man mit ihr als Lehrer:in persönlich klären könnte/sollte/müsste.

    Hier „oben“ genauso. Die SL ist für Fragen der LK zuständig. Wenn die SL etwas nicht weiß, fragt sie selbst beim Schulrat/bei der Schulrätin nach. Wenn eine LK diesen Dienstweg umgeht, bekommt die SL umgehend einen auf den Deckel, weil diese scheinbar ihre LK nicht über den ordnungsgemäßen Dienstweg aufgeklärt hat. Wenn es um prekäre Dinge geht, die die SL nicht wissen soll, informiert Schulrat/Schulrätin umgehend SL darüber und weist darauf hin, dass es da ein Problem ( Kommunikationsproblem/Vertrauensproblem/…) an der Schule gibt…

    Es ist also gar nichts gewonnen, wenn man Versuch, den Dienstweg zu umgehen….

  • Unsere Schulrätin (ebenfalls NRW) ist für rund 30 Grundschulen zuständig. Sie leitet eine Behörde. Unsere Schulleitung kontaktiert sie bei besonderen Einzelfallentscheidungen und in wichtigen, grundlegenden Fragen. Ich denke nicht, dass es überhaupt möglich ist, Sie als Lehrkraft persönlich zu sprechen. Ich wüsste auch nicht, welche Fragen man mit ihr als Lehrer:in persönlich klären könnte/sollte/müsste.

    Ich habe schon als Referendarin beim Schulrat persönlich gewesen, im Nachhinein war es verschwendete Zeit. Er hat mir eine Stelle zugesagt, die er mir nachher dann doch nicht gegeben hat und ob er als Prüfer im Staatsexamen sinnvoll war, sehr fraglich. Aber egal. Ich konnte ihm problemlos eine Mail mit einer Bitte um Termin zuschicken und habe problemlos einen bekommen, da hat niemand sich beschwert mit Dienstweg usw.


    Nur als ich die Oberschulräte (auf ihre Bitte hin) direkt kontaktiert habe, da hat der Bezirks-ITB geheult. Nunja, hat er umsonst, soll er leiser machen ;)


    Würde ich immer wieder so machen, habe mich also dafür nicht mal entschuldigt, weil es der richtige Weg war, immerhin hatte die Oberschulrätin darum gebeten sie zu kontaktieren ;)

  • Ich denke nicht, dass es überhaupt möglich ist, Sie als Lehrkraft persönlich zu sprechen.

    Ich glaube der Chef könnte es dir ohne Dienstweg erstmal verbieten, wenn du ihn fragst.


    Bisschen viel "ich denke" und "ich glaube", für meinen Geschmack.


    Würde ich die Schulrätin direkt sprechen wollen, würde ich in ihrem Vorzimmer anrufen und mein Anliegen vortragen. Wenn ich dann auf den einzuhaltenden Dienstweg verwiesen würde, dann wüsste ich es sicher. Bis dahin halte ich es für ein Gerücht, dass man als Lehrkraft nicht persönlich mit dem Schulrat sprechen kann oder darf.

  • Wenn es um prekäre Dinge geht, die die SL nicht wissen soll, informiert Schulrat/Schulrätin umgehend SL darüber und weist darauf hin, dass es da ein Problem ( Kommunikationsproblem/Vertrauensproblem/…) an der Schule gibt…

    Aha. Das weißt du alles aus zuverlässiger Quelle, und auch, dass das überall so gehandhabt wird. Erstaunlich.

  • Habe ich so verstanden.

    Ich habe von meinen Erfahrungen „hier oben“, an meiner Schule, in meinem Kreis gesprochen. Wie es in NRW, an der Schule, im Kreis von Pausenbrot ist, vermag ich wohl nicht zu beurteilen. Ich finde, das habe ich auch genauso formuliert, es wundert mich, wenn du aus meinen Worten einen Anspruch auf Allgemeingültigkeit herausliest.

  • Einfach formuliert: Dienstweg bedeutet von unten nach oben, also immer den jeweils höheren direkten Vorgesetzten. In deinem Fall (in Abh. des Sachverhalts) die SL, sofern es keine fachschaftsinterne Sache ist.

  • Wikipedia schrieb:


    "Der Dienstweg bildet die innerbehördliche Hierarchie und Verantwortung ab.[5] Die strikte Einhaltung von Dienstwegen ist lediglich im Beamtenrecht gesetzlich vorgesehen, ohne dass eine Legaldefinition angeboten wird. Bei Anträgen und Beschwerden ist nach § 125 Abs. 1 BBG der Dienstweg einzuhalten. Richtet sich die Beschwerde gegen den unmittelbaren Vorgesetzten, kann sie dem nächsthöheren Vorgesetzten unmittelbar eingereicht werden. Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen (Remonstration) haben Beamte nach § 63 Abs. 2 BBG unverzüglich bei dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Hierzu stellt die amtliche Begründung klar, dass damit der Dienstweg gemeint ist.[6] Das ist auch parallel in § 36 Abs. 2 BeamtStG vorgesehen. Unterliegt eine Personalmaßnahme der Mitbestimmung des Personalrates und dieser stimmt nicht zu, so kann nach § 71 Abs. 1 BPersVG der Dienststellenleiter oder der Personalrat die Angelegenheit binnen fünf Arbeitstagen auf dem Dienstwege den übergeordneten Dienststellen vorlegen. Die „Flucht in die Öffentlichkeit“ außerhalb des Dienstweges ist Beamten und Soldaten untersagt.[7]



    Also solange du nicht die BILD einschaltest, sollte nicht viel passieren, außer dass der Vorgesetzte deinen direkten Vorgesetzten über dein Anliegen informieren könnte. Ideal ist es in aller Regel nicht, weil es halt eine hierarchisch aufgebaute Behörde ist, in der alle rechtssicher handeln müssen und Mauschelei nicht funktionieren sollte und hoffentlich auch nicht tut.


    Die Schulleitung muss deine Anfrage übrigens weiterleiten, sie hat sie halt nur als erste auf dem Tisch.

  • Die ADO ist dein Freund in NRW.


    Grundsätzlich alles über den Dienstweg, über die SL nach 'oben' mit folgenden Ausnahmen:

    • Beschwerden über deinen Vorgesetzten können direkt an dessen Vorgesetzten gehen.
    • Gleichstellungssachen unterliegen nicht dem Dienstweg.
  • Vielleicht kommt die Verwirrung daher, dass einige nicht wissen was ein Schulrat. Also was ist das denn?

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