Arbeitszeit für nicht unterrichtliche Aufgaben - Recht der LuL

  • Susannea

    Welche Beschlüsse brauchen denn explizit aktive Elternunterstützung? Mir fällt da jetzt für keines meiner Fächer auch nur ein einziges Beispiel ein. Das einzige, was ich aus Elternsicht tatsächlich interessant gefunden hätte, wäre die detaillierte Auswertung der Lernstandserhebungen in Klasse 8 gewesen (wo meine Ex-Schule meistens ziemlich miserabel abgeschnitten hat, was aber außer in den Fachkonferenzen nie irgendwo thematisiert wurde). Alles andere, von der Materialanschaffung bis zur Implementation neuer Vorgaben, ist für Eltern doch wohl ebenso uninteressant, wie umgekehrt für uns die Elternmeinung dazu.

    Zum Beispiel gerade die Materialanschaffung, insbesondere wenn die Eltern selbst die Sachkostenträger sind (in NDS gibt es z.B. keine Lernmittelfreiheit). Aber auch bei vielen anderen Entscheidungen ist es oft hilfreich, mal die Eltern- und Schülerperspektive zu hören und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen, z.B. bei der Evaluation und Weiterentwicklung von Konzepten für fächerverbindende Projekte, zielführenden Einsatz von Medien usw.

  • Was die da sollen, verstehe ich zwar auch nicht, faktisch gibt es zumindest in NRW aber Elternvertreter in den Fachkonferenzen. Sind zwar nicht stimmberechtigt, dürfen sich aber äußern. Ich erinnere mich an eine Dame, die sehr lange und ausführlich ihre Meinung zu Schulbüchern erläutert hat, als es um die Einführung neuer Bücher ging. Wir waren uns einig, dass es Green Line wird. Die Dame erzählte ewig von der tollen, motivierenden Robbe (?) im Cornelsen-Buch und warum ihr als Grafikdesignerin das Layout der Seiten besser gefällt. Genau das, was man nach 20h noch braucht...

    bin ich froh dass es bei uns nicht so ist.

    Auch auf die Gefahr hin, dass ich dich das schon mal gefragt habe: Habt ihr denn keinen einzigen Bildungsgang bzw. Klasse, in dem/der sich minderjährige SuS befinden und wo ihr dann auch mal mit den Eltern "zu tun" habt? Wir müssen bei Klassen, in denen mind. die Hälfte der SuS noch nicht volljährig ist, zu Schuljahresbeginn zum Elternabend einladen, wo u. a. die Klassenelternvertreter*innen gewählt werden (wenn niemand will, ist das aber halt so)

    doch haben wir. Elternabende gibt auch, aber Eltern nehmen nicht an Konferenzen teil. Es werden Klassensprecher oder der Studierendenrat zu Konferenzen eingeladen.

    Und so nervig es für einen sein mag, wenn man der Meinung ist, dass der Arbeitstag vorbei ist: Eltern (und Schüler*innen, die nebenbei auch in den Konferenzen sitzen) sind nicht der Feind, sondern wichtige Partner*innen in unserer täglichen Arbeit. Ohne sie geht es nicht

    Schüler ja, Eltern nein. Die Meinung von Eltern interessiert mich überhaupt nicht.

  • doch haben wir. Elternabende gibt auch,

    Aha, dann tauchen also doch ab und zu Eltern/Erziehungsberechtigte in deiner Schule auf ;) .

    aber Eltern nehmen nicht an Konferenzen teil. Es werden Klassensprecher oder der Studierendenrat zu Konferenzen eingeladen.

    Hmmm, das ist jetzt irgendwie seltsam und kann m. E. so nicht stimmen. Denn laut hessischem Schulgesetz gibt es neben der "Gesamtkonferenz" noch eine "Schulkonferenz" und für diese gilt: "an beruflichen Schulen stehen den Vertreterinnen und Vertretern der Eltern ein Fünftel und den Vertreterinnen und Vertretern der Schülerinnen und Schüler oder der Studierenden vier Fünftel der Sitze zu" (Quelle: © 2023 Wolters Kluwer Deutschland GmbH - Gesetze des Bundes und der Länder, 30.05.2023 (lexsoft.de) ). Also müssen sehr wohl auch Elternvertreter*innen zu Konferenzen - nämlich besagten Schulkonferenzen - eingeladen werden.

    Kann es evtl. sein, dass sich an deiner Schule - seitdem du dort bist - niemand von Elternseite gefunden hat, der/die sich in dieses Gremium wählen lassen wollte? Denn dazu steht im Schulgesetz: "An beruflichen Schulen werden die Aufgaben der Schulkonferenz nach §§ 129 und 130 von der Gesamtkonferenz wahrgenommen, wenn Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und der Schülerinnen und Schüler nicht Abs. 3 Satz 2 entsprechend gewählt werden können. Wenn nur die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern oder die der Schülerinnen und Schüler nicht gewählt werden können, steht die Gesamtzahl der Sitze nach Abs. 2 den Vertreterinnen und Vertretern der gewählten Gruppe zu."



    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Also müssen sehr wohl auch Elternvertreter*innen zu Konferenzen - nämlich besagten Schulkonferenzen - eingeladen werden

    Von einer Schulkonferenz habe ich noch nie was gehört. Könnte mir aber vorstellen, dass wir davon ausgenommen sind. Es gibt auch keine gewählte Elternvertretung, weil wir nur ganz wenig minderjährige haben. Vielleicht 2%


    Wir haben eine Studierendenrat, der kann laut Gesetz alternativ zum Elternbeirat eingerichtet werden.

  • Von einer Schulkonferenz habe ich noch nie was gehört. Könnte mir aber vorstellen, dass wir davon ausgenommen sind. Es gibt auch keine gewählte Elternvertretung, weil wir nur ganz wenig minderjährige haben. Vielleicht 2%


    Wir haben eine Studierendenrat, der kann laut Gesetz alternativ zum Elternbeirat eingerichtet werden.

    Das liegt vermutlich am Bundesland. In NRW ist die Schulkonferenz das zentrale Gremium der Mitbestimmung für LuL, SuS und Eltern, das paritätisch von allen drei Gruppen besetzt ist. Der/die Schulleiter_in leitet sie zwar, hat aber kein Stimmrecht. An Schulen ohne minderjährige SuS besteht sie nur aus LuL und SuS.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Das liegt vermutlich am Bundesland. In NRW ist die Schulkonferenz das zentrale Gremium der Mitbestimmung für LuL, SuS und Eltern, das paritätisch von allen drei Gruppen besetzt ist. Der/die Schulleiter_in leitet sie zwar, hat aber kein Stimmrecht. An Schulen ohne minderjährige SuS besteht sie nur aus LuL und SuS.

    Ne es liegt an der Schulform und dem Bundesland. Deswegen habe ich noch nie davon gehört 🤣

    Zitat

    An beruflichen Schulen werden die Aufgaben der Schulkonferenz nach §§ 129 und 130 von der Gesamtkonferenz wahrgenommen, wenn Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und der Schülerinnen und Schüler nicht Abs. 3 Satz 2 entsprechend gewählt werden können. Wenn nur die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern oder die der Schülerinnen und Schüler nicht gewählt werden können, steht die Gesamtzahl der Sitze nach Abs. 2 den Vertreterinnen und Vertretern der gewählten Gruppe zu

  • Was total unfair ist. Wir wissen doch, dass Schulleiter quasi "gottgleich" sind ... nur nicht in der Schulkonferenz.

    Das Geheimnis guter Führung besteht darin, die Kollegen so schnell über den Tisch zu ziehen, dass sie die Reibungshitze für Nestwärme halten.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

    • Offizieller Beitrag

    *notier*


    Bastard-Schulleiter-Regeln-from-Hell, Nr. 47:

    Das Geheimnis guter Führung besteht darin, die Kollegen so schnell über den Tisch zu ziehen, dass sie die Reibungshitze für Nestwärme halten.

    ;)

  • Schulkonferenz gibts in NRW auch am BK. Sie besteht aus LuL (gewählt durch die Gesamt-Lehrerkonferenz), aus Eltern, Schülern und Betrieben / AG-Vertreter wie zB Verbände.

  • Wie geht man denn damit um? Einfach gehen ist schwierig. Das war auch nur ein Beispiel.

    Ich habe jede Woche aufgrund der Abendschule das Problem. Abendunterricht bis 21 Uhr und dann am nächsten Morgen um 7.30 Uhr wieder antreten müssen. Das ist dann eine Ruhezeit von nur 10,5 Stunden, wo eine Mindestruhezeit von 11 Stunden vorgeschrieben ist. Ich bin da aber auch schon am Folgetag wiederholt vor der versammelten Klasse auf dem Pult eingepennt und die Schüler und Ausbildungsbetriebe haben sich beschwert. Da habe ich nur auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie hingewiesen, die auch für uns Beamte gilt, auch wenn unser Gesetzgeber in NRW das nicht wahr haben will.


    --> https://eur-lex.europa.eu/lega…PDF/?uri=CELEX:32003L0088


    Guck Dir mal den Artikel 3 an und dann überlege, was an Deiner Schule alles schief läuft.

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