Dienstgeschäfte in den Ferien

  • Aber solange das nicht verlangt wird (und man dann eben auch genauso an den anderen Tagen Überstunden abbummeln kann usw.) kann auch niemand verlangen, dass man immer erreichbar ist.

    Deshalb ja der Rat an den TE:

    Lieber SL, ich bin leider bis zum ... verreist. Danach kann ich gerne dann und dann kommen. Hätten Sie dann Zeit?"

  • Ich bin gerade für ein paar Tage verreist. Das ist mein gutes Recht in den Ferien. Ich kann nicht einfach in einer Vier-Tages-Frist spontan herzitiert werden, wenn keine dringenden Umstände vorliegen (und diese liegen nicht vor). Sonst kann man ja als Lehrer nie Urlaub buchen oder muss noch um Erlaubnis bitten, ob man fahren darf. So weit kommt es noch! ^^

    Das hat ja auch niemand behauptet. Gleichzeitig gilt andersherum auch, dass das Anliegen, eine Lehrkraft auch während der Ferien zum Dienst heranzuziehen, nicht bereits grundsätzlich unangemessen oder gar unzulässig wäre. Im Übrigen gilt für Beamte genauso wie für Angestellte auch, dass der Jahresurlaub eigentlich vorab beantragt werden müsste, wobei Lehrkräfte dafür an die Ferienzeiten gebunden sind. Dass das nicht überall penibel so gehandhabt wird, bedeutet nicht, dass man grundsätzlich in Ferienzeiten nicht angesprochen werden darf.

    • Offizieller Beitrag

    Im ernst: wie so oft schließe ich mich Seph vollumfänglich an.


    Wobei ich meine Kolleginnen nur in ganz wichtigen Situationen bitten würde, zu kommen. Sehr wichtige Situationen.

    Fachliches kann warten.

  • Aber solange das nicht verlangt wird (und man dann eben auch genauso an den anderen Tagen Überstunden abbummeln kann usw.) kann auch niemand verlangen, dass man immer erreichbar ist.

    Überstundenfrei kann man ja genauso einreichen.

  • Überstundenfrei kann man ja genauso einreichen.

    Ja, sage ich doch, das und Urlaub, wenn ich das einreichen kann/muss und das bevorzugt in den Ferien, aber wenn die eben nicht reichen dann auch wie tariflich vereinbart in der Schulzeit, dann habe ich damit kein Problem ;)

  • Dass das nicht überall penibel so gehandhabt wird, bedeutet nicht, dass man grundsätzlich in Ferienzeiten nicht angesprochen werden darf.

    Na klar darf man angesprochen werden. Es kann halt einfach sein, dass die Lehrkraft sich im Urlaub befindet, wenn man es nicht weiß.

  • Im Urlaub ist das bei mir gar nicht möglich, da ich da komplett auf Smartphone oder digitale Endgeräte verzichte:)


    Meine Mutter hat die Nummer des Hotels, mein Schulleiter sicher nicht.


    Das mache ich seit den Faschingsferien, als mich an drei Tagen Kurzurlaub der Steuerberater, die Bank und das Finanzamt anriefen. Der Urlaub war dahin.


    Und ich habe die Erreichbarkeit und mein Handy (in den Pfingst- und Sommerferien) nicht vermisst, im Gegenteil, man kommt auch nicht in Versuchung, dauernd etwas nachzuschauen und kann richtig abschalten.


    Und wenn ich zuhause bin, kann ich auch spontan in die Schule, wenn Not am Mann ist.

  • Wir müssen immer am Anfang des Jahres einen Urlaubsplan abgeben. Außerhalb des beantragten Urlaubs kann man zur Erledigung von Dienstgeschäften am Dienstort aufgefordert werden.

    Daher nehme ich prinzipiell immer die Woche vor den Vorbereitungstagen Urlaub. In dieser Woche muss nämlich schon die Schulleitung arbeiten und ich habe es schon zweimal erlebt, dass ich angerufen oder angemailt wurde, etwas zu erledigen.

    Jedes Mal kam dann am Montag, dass sie versucht hätten mich am Mittwoch oder Donnerstag zu erreichen, aber dann im Plan gesehen hätten, dass ich ja tatsächlich Urlaub hatte. Es gibt aber Ärger mit Kollegen, die versucht wurden, zu erreichen und dann nicht erreichbar und auch keinen Urlaub an diesen Tagen hatten. Angeblich kam es schon zu Abmahnungen, wenn dann rauskam, dass jemand länger im Auslandsurlaub und keinen Urlaub eingereicht hatte. Übrigens, Änderungen in der Urlaubsplanung wegen Verschiebungen von Flügen oder so, werden immer akzeptiert, wenn sie vorher angezeigt werden.

    • Offizieller Beitrag

    auch wir geben Anfang desJahres eine Urlaubskarte ab.
    Zunächst fand dich das sehr befremdlich, aber mittlerweile ist das auch für mich selbst gut:
    Wenn eingetragener Uralub, dann nix Arbeit :D


    Maaaanchmal allerdings wünschte ich, unsere Sekretärin würde vor einem Anruf erst mal die Urlaubszeiten überprüfen ;)

  • Friesin und manuelajaeger : Reicht ihr dann auch euren Überstundenausgleich ein für die Arbeitsstunden die ihr in Schulwochen vorarbeitet und habt dementsprechend eine genaue Erfassung eurer Arbeitszeit in euren Bundesländern? Wenn nicht: Wie findet dann der Ausgleich für diese Vorarbeit in den Schulwochen statt, wenn ihr dafür keine zusätzlichen Urlaubstage einreichen könnt als Freizeitausgleich?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Friesin und manuelajaeger : Reicht ihr dann auch euren Überstundenausgleich ein für die Arbeitsstunden die ihr in Schulwochen vorarbeitet und habt dementsprechend eine genaue Erfassung eurer Arbeitszeit in euren Bundesländern? Wenn nicht: Wie findet dann der Ausgleich für diese Vorarbeit in den Schulwochen statt, wenn ihr dafür keine zusätzlichen Urlaubstage einreichen könnt als Freizeitausgleich?

    Könnte man natürlich so handhaben. Wir reden hier aber gar nicht vom anderen Extrem, dass man außerhalb des eingereichten Jahresurlaubs jeden Tag zur vollen Arbeitszeit herangezogen wird. Es geht doch in der Realität bestenfalls um wenige Tage, an denen auch in den Ferien Dienstgeschäfte anfallen. Genug Zeit zum Überstundenabbau bleibt damit noch immer übrig.

    • Offizieller Beitrag

    Reicht ihr dann auch euren Überstundenausgleich ein für die Arbeitsstunden die ihr in Schulwochen vorarbeitet und habt dementsprechend eine genaue Erfassung eurer Arbeitszeit in euren Bundesländern? Wenn nicht: Wie findet dann der Ausgleich für diese Vorarbeit in den Schulwochen statt, wenn ihr dafür keine zusätzlichen Urlaubstage einreichen könnt als Freizeitausgleich?

    ich muss gestehen, ich bin erst einmal in den Ferien an die Schule gerufen worden.
    Auch wenn das vll manch eine/r nicht wahrhaben mag: wenn ich in den Ferien arbeite, dann niemals 7 oder 8 Stunden pro Tag.

    Trotzdem bin ich absolut für eine Arbeitszeiterfassung bei Lehrern. Transparenz ist immer gut

  • Hier wird ja verteidigt, dass Lehrer auch Dienstpflicht in Ferienzeiten haben.

    Andere Arbeitnehmer müssen auch Urlaub einreichen.


    Dazu mal eine Frage: Wenn wir doch die gleichen Rechte wie Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft haben, wieso werden dann Kranktage in Ferienzeiten nicht gut geschrieben? Selbst wenn man Urlaub eingereicht hätte, bekäme man die Urlaubstage bei Krankheit nicht zurück.


    Also hat man als Lehrer in den Ferien nur Pflichten? Aber keine Rechte?


    Zudem ist ja logisch, dass man bei einem dringenden Problem in die Schule käme. Aber natürlich nutze ich die Ferien zum Korrigieren zu Hause oder auch im Urlaub...im Ferienhaus. Man muss sich zudem auch zwischendurch erholen vom anstrengenden Schulalltag und kann nicht noch ständig wegen Nichtigkeiten bereit stehen.

  • Dazu mal eine Frage: Wenn wir doch die gleichen Rechte wie Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft haben, wieso werden dann Kranktage in Ferienzeiten nicht gut geschrieben? Selbst wenn man Urlaub eingereicht hätte, bekäme man die Urlaubstage bei Krankheit nicht zurück.

    Das werden sie doch. Ich kenne Fälle, wo das so war. Normalerweise hast du allerdings nur selten so viele Krankheitstage in den Ferien, dass du deinen Urlaub nicht während der restlichen Ferienzeiten nehmen kannst.

  • Zudem ist ja logisch, dass man bei einem dringenden Problem in die Schule käme. Aber natürlich nutze ich die Ferien zum Korrigieren zu Hause oder auch im Urlaub...im Ferienhaus. Man muss sich zudem auch zwischendurch erholen vom anstrengenden Schulalltag und kann nicht noch ständig wegen Nichtigkeiten bereit stehen.

    Es geht doch gar nicht um "ständig". Ich nehme mit Blick auf deine Frage eher an, dass das überhaupt das erste Mal war, dass du mal für eine dienstliche Angelegenheit während der unterrichtsfreien Zeit in die Schule gebeten wurdest, oder? Und das ist durchaus zumutbar. Bei Terminkonflikten spricht man diese eben an und vereinbart einen Alternativtermin. Davon unbenommen haben Lehrkräfte selbstverständlich den gleichen Urlaubsanspruch wie andere Beamte auch.

    Also hat man als Lehrer in den Ferien nur Pflichten? Aber keine Rechte?

    Das stimmt schlicht nicht und sollte nach dem aufmerksamen Lesen der Beiträge hier klar geworden sein. Wenn das aber deine (deutlich überspitzte) Zusammenfassung der Erkenntnis ist, dass man neben seinem regulären Jahresurlaub durchaus auch im Einzelfall in der unterrichtsfreien Zeit für dienstliche Verpflichtungen herangezogen werden kann, dann besteht möglicherweise gar kein Interesse an der Aufklärung der rechtlichen Grundlagen.

  • Dazu mal eine Frage: Wenn wir doch die gleichen Rechte wie Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft haben, wieso werden dann Kranktage in Ferienzeiten nicht gut geschrieben? Selbst wenn man Urlaub eingereicht hätte, bekäme man die Urlaubstage bei Krankheit nicht zurück.

    Gerade im Schuljahr mit den Coronaschließungen, gab es hier im Forum meiner Erinnerung nach einen Fall, wo der Urlaub wegen Krankheit in Ferien und Notbetreuung in anderen Ferien nicht vollständig genommen werden konnte. Wenn ich das noch richtig weiß, wurde der dann ausgezahlt. Man darf dann natürlich nicht die rechtzeitige Krankmeldung vergessen.

    Wie aber kodi oben geschrieben hat, ist das oft nicht nötig, weil bei 12 Wochen Ferien eben doch meist ausreichend Tage zur Verfügung stehen.


    Wenn man nicht wegen eigener Kinder von den Schulferien abhängt, wäre es natürlich schön, den Urlaub auch außerhalb dieser nehmen zu können, aber das passt natürlich nur in Systeme ohne Ferien (Krankenhausschulen, evtl. Schulen im Justizvollzug?). Es betrifft aber auch andere Arbeitnehmer, z.B. in großen Firmen mit Betriebsferien oder in kleinen Arztpraxen, die schließen, wenn der Arzt Urlaub macht. Da ist dann im Unterschied zu den Lehrern aber nur ein Teil des Jahresurlaubs betroffen. Trotzdem ist das etwas, was man im Gegensatz zum Korrekturaufwand mancher Fächer durch sein eigenes Schülerdasein bereits vor der Berufswahl weiß.

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