Schullandheim, Kind mit Vorerkrankung

  • Liebe Kolleginnen,


    ich plane einen Schullandheimaufenthalt mit 2 Übernachtungen. In der Klasse ist ein Kind mit Vorerkrankungen. Es hat eine Lernbegleitung. Ca. einmal pro Woche muss sie oder ich das Kind nach Hause begleiten, da es ihm schlecht geht (schwarz vor Augen, Übelkeit). Letztes Mal erlitt das Kind dann zu Hause sofort einen Krampfanfall und musste mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus gebracht werden. Das war nicht das erste Mal. Nach 2 Tagen wurde es entlassen, der Kinderarzt schrieb einen Bericht und wies darauf hin, dass es ein Notfallmedikament gibt, das wir aber NICHT verabreichen dürfen.


    Kind will unbedingt mit ins Schullandheim, die Dame vom Jugendamt, die bei den Runde-Tisch-Gesprächen dabei ist, verlangt, dass ich außerschulische Aktivitäten so plane, dass das Kind teilnehmen kann. Dieses ist aber nach 2 km Fußmarsch erschöpft. Ehrlich gesagt wollte ich am liebsten gar keinen Schullandheimaufenthalt, habe mich aber von den Eltern der Klasse verschwatzen lassen.


    Das Ziel ist ein sehr attraktives Wandergebiet mit Schluchten usw...., die Eltern haben sich gekümmert.


    Wie sichere ich mich rechtlich ausreichend ab bzgl. des Kindes? Ich möchte die Lernbegleitung unbedingt mitnehmen, allerdings weiß ich nicht, wer die Kosten übernimmt. Habe die Dame vom Jugendamt angeschrieben. Freiplätze gibt es nicht. Unsere Aktivitäten sind mit dem Kind sehr eingeschränkt, alternativ könnte sie mit dem Auto transportiert werden, aber da ist man ja nicht versichert.... Ich kann die Klasse nicht 2 Tage auf dem nächsten Spielplatz beschäftigen....

    Habe sowieso Bauchweh, da ich das Kind ja nicht Tag und Nacht überwachen kann.


    OT: Mein Sohn hat eine Kalt-Warm-Allergie. Als die Klasse ins Skilager fuhr, habe ich ihn nicht mitfahren lassen und ich denke, die Lehrer waren froh. 7.Klasse, jede Schneeballschlacht hätte ihm heftige körperliche Symptome verursacht.

  • Ich würde den Eltern frühzeitig das geplante Programm und die Rahmenbedingungen mitteilen, außerdem das was du unter diesen Rahmenbedingungen leisten kannst und was nicht. Wenn es dann Lücken gibt, die eine Teilnahme des kranken Kindes eigentlich unmöglich machen, sind die Eltern in der Pflicht, diese Lücken zu schließen. Wie das Geschehen soll, müssen die Eltern natürlich kommunizieren.

    Du kannst das Kind weder ausschließen noch die Sonderbetreuung selber stemmen, du kannst nur sagen, was geht und was nicht geht.

    Eine gewisse Rücksichtnahme bei der Planung des Programms kann man sicher erwarten, aber kein Programm, was maßgeschneidert für diesen einzelnen Schüler ist und die Interessen der übrigen ausblendet.

    Rechtliche Rahmenbedingungen sind aber nicht verhandelbar, du selbst transportierst natürlich keinen Schüler in deinem Privat-PKW hin und her.

  • Ich hatte schon einmal eine ähnliche Situation. Da ist dann ein Elternteil des Kindes mitgefahren. Das war mir von der Aufsicht her am liebsten, von der Warte her hatte ich die größten Bauchschmerzen. Zusätzlich mussten einige rechtliche Sicherheitsfragen beantwortet werden. Die Frage war z.B., in wie weit es der Mutter möglich ist, mit dem eigenen Auto anzureisen und dies auch einzusetzen - da habe ich mich bei der zuständigen Schulversicherung erkundigt. Es geht um den Fall, wenn etwas mit dem Auto passiert, wer dann die Kosten übernimmt. Im Schullandheim war das Kind über die Schulversicherung versichert.

    Die Schulbegleitung wäre nicht möglich gewesen, die hatte keine Zeit und kein Interesse. Außerdem hätte sie rund um die Uhr bezahlt werden müssen.


    Das Kind hat im SLH mitgemacht, wo es ging, ansonsten gab es Alternativen. Z.B. bei einer längerer Wanderung haben sie es versucht und wären umgedreht, wenn es nicht mehr ging. So war das auch im Schulalltag, nicht immer konnte das Kind überall bis zum Schluss teilnehmen und musste von der Schulbegleitung alternativ betreut werden. Das Kind war übrigens mit Mutter körperlich wesentlich leistungsfähiger als es im Schulalltag war. Allerdings hatte ich nur eine längere Wanderung geplant, ansonsten ein bunt gemischtes Programm, wo die Laufstrecken etwas übersichtlicher waren. Die Mutter hätte tatsächlich das Auto eingesetzt, wenn etwas nicht gegangen wäre, war aber dann nicht nötig.


    Du kannst deinen eigenen Fall am besten einschätzen, was möglich ist und was nicht und ob du das Risiko eingehen kannst oder nicht. Ich hätte es nur mit Eltern oder Schulbegleitung gemacht unabhängig von den Aktionen, denn das Risiko wäre mir sonst zu groß gewesen. Vielleicht kannst du in dem Gebiet, wo du bist, irgendwelche Führungen/Aktionen buchen, wo man nicht so viel wandern muss? Hast du sonst noch jemand dabei? Ich habe damals sogar noch 2 Studentinnen für die Klasse mitgenommen, weil ich allein in einem Schullandheim war und die sich übrigens an der Programmgestaltung beteiligten.

  • Zauberwald

    Ich plane einen Schullandheimaufenthalt mit 2 Übernachtungen.

    • Planst du noch? Oder ist schon gebucht?


    Kind will unbedingt mit ins Schullandheim

    • Gute Voraussetzung, dass es klappen kann!


    Dame vom Jugendamt, die bei den Runde-Tisch-Gesprächen dabei ist, verlangt...

    • Hä? Die kann so viel "verlangen", wie sie will. Ist sie bereit, mitzufahren? Weisungsbefugt ist sie jedenfalls nicht.


    Ehrlich gesagt wollte ich am liebsten gar keinen Schullandheimaufenthalt, habe mich aber von den Eltern der Klasse verschwatzen lassen.

    • Das war ein Fehler. Aber passiert...


    Ohne Lernbegleitung, Dauerbetreuung durch Eltern oder eine andere kompetentes Person würde ich das Kind nicht mitnehmen. Wenn die Fahrt noch nicht gebucht ist, würde ich absagen, falls Leute von dir etwas verlangen, aber keine vernünftige Lösung anbieten.

    Ich hatte mal ein Mädchen mit Diabetes und Insulinpumpe in der Klasse (4. Schj.). Eine Freundin der Mutter (die selbst nicht mitfahren konnte) fuhr dann als Begleitung mit auf den mehrtägigen Ausflug. Sie hatte auch ein Kind in meiner Klasse und war bereit, sich zum Thema fit zu machen. Sie war dann sehr gut auf alle Probleme vorbereitet, von denen aber zum Glück keins auftrat.

  • Vielen Dank euch. Ohne extra Begleitung für das Kind kann ich es nicht verantworten. Ich habe mit der Unterkunft ausgehandelt, dass ich 2 Plätze kostenfrei stornieren kann. Kann ja bis dahin noch alles mögliche passieren. Am liebsten wäre es mir tatsächlich, wenn ein Elternteil mitgehen könnte, aber der Vater kann kaum Deutsch und die Mutter, die "Macherin der Familie", hat ein kleines Baby. Führerschein nicht vorhanden, beim Vater auch nicht.

    Die eine Wanderung geht einfach 9,5 km, zurück würden wir den Bus nehmen - oder umgekehrt. Evtl. kann das Kind beide Wege mit dem Bus zurücklegen, aber dafür wäre die Lernbegleitung oder ein Elternteil notwendig.

    Ansonsten begleitet mich noch eine Kollegin, die die Kinder auch unterrichtet.

    Gibt es irgendetwas Schriftliches, womit ich mich absichern kann oder soll ich selbst etwas aufsetzen, dass ich keine Verantwortung für "gesundheitliche Notfälle" oder wie auch immer man das formuliert, übernehme? Habe da den Fall einer Diabetikerin im Kopf, die bei einer Englandfahrt ums Leben kam und wo die Lehrer seit Jahren vor Gericht stehen.

  • Gibt es irgendetwas Schriftliches, womit ich mich absichern kann oder soll ich selbst etwas aufsetzen, dass ich keine Verantwortung für "gesundheitliche Notfälle" oder wie auch immer man das formuliert, übernehme? Habe da den Fall einer Diabetikerin im Kopf, die bei einer Englandfahrt ums Leben kam und wo die Lehrer seit Jahren vor Gericht stehen.

    Du kannst dich nicht schriftlich von der Aufsichtspflicht befreien lassen oder von der Verpflichtung bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen des Kindes adäquat zu reagieren, nein. Deshalb ist es so wichtig, dass du vorab bereits deutlich machst, dass das Kind nur dann mitkommen kann, wenn eine Begleitperson extra für dieses Kind vorhanden ist für den Fall, dass es eben z.B. früher umkehren und begleitet werden muss, damit es gar nicht erst zu einem gesundheitlichen Notfall kommt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Der Notfall kommt ja unvorhersehbar... und umkehren könnte man da nicht mehr.

    Oft kann man auch schlecht abschätzen, wie es dem Kind wirklich geht, das sagen sogar die Eltern. Es äußert oft Unwohlsein, dann zieht es man aus der Situation und es passiert nichts oder eben doch.

  • Der Notfall kommt ja unvorhersehbar... und umkehren könnte man da nicht mehr.

    Oft kann man auch schlecht abschätzen, wie es dem Kind wirklich geht, das sagen sogar die Eltern. Es äußert oft Unwohlsein, dann zieht es man aus der Situation und es passiert nichts oder eben doch.

    Umso wichtiger ist dann aber doch eine Kraft, die nur dieses Kind begleitet, damit eben z.B. am Tag der großen Wanderung vielleicht direkt ein Alternativprogramm durchgeführt werden kann wie die weniger heikle Busfahrt hin und zurück.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Gibt es irgendetwas Schriftliches, womit ich mich absichern kann oder soll ich selbst etwas aufsetzen, dass ich keine Verantwortung für "gesundheitliche Notfälle" oder wie auch immer man das formuliert, übernehme? Habe da den Fall einer Diabetikerin im Kopf, die bei einer Englandfahrt ums Leben kam und wo die Lehrer seit Jahren vor Gericht stehen.

    Was du machen kannst, ist, vorab (also jetzt, in der Planungsphase) eine Gefährdungsbeurteilung schreiben. Ich würde ohnehin für die gesamte Klasse eine schreiben, aber in deinem Fall auch nochmal extra eine auf das Kind bezogen.

    Es gibt da Vordrucke dazu im Internet zu finden, solltet ihr an der Schule keine haben.

    Wenn du diese Gefährdungsbeurteilung sorgfältig ausfüllst, und bei dem einen Kind dann am Ende rauskommt, dass ein medizinischer Notfall evtl. tödlich enden kann und die Wahrscheinlichkeit, dass er eintritt, nicht gegen Null geht, dann würde ich davon absehen, das Kind mitzunehmen.

  • Und was sagen die Eltern dazu? Ich meine, irgend einen Plan werden sie doch hoffentlich ersonnen haben. Will jemand von ihnen mitfahren? Haben sie Pflegekräfte für diesen speziellen Fall? Wenn es einen Pflegegrad hat, kann man bestimmte Leistungen zur Rehabilitation einkaufen.


    Zur rechtlichen Absicherung würde ich mir vom behandelnden Arzt aufschreiben lassen, wann wie genau zu reagieren ist. Wenn du das nicht leisten kannst, kann das Kind m.E. nicht mitfahren. Im Wald im Funkloch einen Notarzt zu rufen beispielsweise, ist nicht möglich.

  • Ein Kind, das zu Krampfanfällen neigt (und zwar ohne große Ankündigung), eine THA und ein Medikament hat, das niemand außer Fachpersonal geben darf, darf meines Erachtens nicht unbeaufsichtigt mitfahren. Das ist dir nicht zuzumuten. Und da ist es ja auch egal, welches Ziel ihr anfahrt, die Anfälle können ja aus dem Nichts auftauchen. Wäre anders, wenn du ein Rolli-Kind hättest, da wäre klar, wie du die Klassenfahrt planen müsstest, damit es inkludiert ist.


    Generell sind die Klassenlehrkräfte dazu aufgefordert, Inklusion auch bei Klassenfesten und Klassenfahrten zu realisieren. Die Kinder haben das Recht darauf eine Regelschule zu besuchen und alles mitzumachen, was irgendwie geht (und das "was irgendwie geht", ist sehr dehnbar). Im Normalfall einer Inklusion hätten diese Diskussionen bereits VOR der Zielsetzung der Klassenfahrt laufen müssen...was geht, was geht nicht - und dann das Ziel gewählt werden müssen, bei dem das Kind bestmöglich inkludiert ist (zB dann auch sowas wie einen 10-km-Lauf durch Schluchten eher überdacht hätte werden müssen).


    Hier allerdings ist es nun so, dass dieses Kind eine Vorerkrankung hat, die null einschätzbar ist. Egal, welches Ziel ihr anfahrt. Für meine Begriffe heißt das: Es kommt ein Elternteil oder Fachpersonal mit, sonst kann das Kind, bei aller Liebe, nicht mit, weil dann Gefahr für Leib und Leben des Kindes besteht und die Verantwortung viel zu hoch ist. Du schreibst, dass die Eltern mit der Organisation dahingehend überfordert sind - ich denke, ich würde beim Jugendamt und bei der Institution, die die THA stellt, nochmals klar sagen, dass die Begleitung gestellt werden muss - und zwar eine, die sich mit der Medikamenteneingabe auskennt und geschult ist, sonst ist die Teilnahme niemandem zuzumuten. Wir haben in einer unserer Klassen ein Epilepsie-Kind, das überall von seiner THA betreut wird, wo es aktiv ist. Die THA ist nur dafür da, dem Kind überall hin zu folgen und zu beaufsichtigen. Das Kind selbst kann alles alleine. Wenn du magst, frage ich mal, wie es mit Klassenfahrten aussieht, denn der Fall liegt hier ja ähnlich.

    Blowing out someone else's candle doesn't make yours shine any brighter.

    • Offizieller Beitrag

    Zur rechtlichen Absicherung würde ich mir vom behandelnden Arzt aufschreiben lassen, wann wie genau zu reagieren ist

    auch das wäre mir zu heikel.
    Entweder eine Extra Betreuung für das Kind mit, mit voller Verantwortung für das Kind, oder es bleibt zu Huase.
    Oder ich bleibe zu Hause.

    Ggf dann keine Fahrt

  • Kind will unbedingt mit ins Schullandheim, die Dame vom Jugendamt, die bei den Runde-Tisch-Gesprächen dabei ist, verlangt, dass ich außerschulische Aktivitäten so plane, dass das Kind teilnehmen kann.

    Dann muß jetzt also die ganze Klasse wieder darunter leiden, daß für dieses eine Kind alles schön gemacht werden soll. :daumenrunter:

    Also ob normale Kinder kein Anrecht auf eine adäquate Schullandheim-Fahrt hätten.

  • Dann muß jetzt also die ganze Klasse wieder darunter leiden, daß für dieses eine Kind alles schön gemacht werden soll. :daumenrunter:

    Also ob normale Kinder kein Anrecht auf eine adäquate Schullandheim-Fahrt hätten.

    Übertreib mal bitte nicht. Erstens kann das Jugendamt sowas gar nicht "verlangen" und zweitens überlegt die Klassenlehrerin ja bereits, was und wie sie handeln soll. Und dass man Kinder ohne chronische Erkrankung als "normal" bezeichnen muss, finde ich ziemlich daneben.

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