Digitales Klassenbuch

  • Ich sehe es auch auf einen Blick, statt blättern klicke ich einmal, ich kann außerdem mir meine letzte Stunde anzeigen lassen.

    Erdnussallergie lässt sich genauso notieren

    Jede Stunde bestätigen bedeutet weniger schwänzen und dank Foto sieht auch der Vertretungslehrer wer fehlt, viel weniger Fehlzeiten und sie fallen sofort allen Kollegen und Eltern auf.

    Fehlermeldung gibt es nicht, jeder Kollege sieht seine Schüler, auch wenn sich Gruppen verändern, muss nicht in mehrere Papiertagebücher eintragen (hilft auch bei der Erdnussallergie, wenn ich nur ein Klassenbuch für zusammengefasste Gruppen aus mehreren Klassen habe, reicht ein Papiertagebuch nicht. Ich müsste in alle schauen).

    Ich glotze gleich lang auf den Bildschirm wie auf das Papiertagebuch und es dauert wenige Sekunden.

    Vielleicht habt ihr ein anderes digitales Klassenbuch?

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Selbst unsere Schüler in Klasse 5 müssen ja alle das digitale Klassenbuch nutzen können, weil sie ansonsten gar nicht wissen, welche Hausaufgaben sie auf haben.

    Das klingt ja, als ob ihr die Hausaufgaben im Unterricht nicht aufgebt, sondern nur in das Klassenbuch schreibt. Das kann doch auch nicht sein.

  • Wo schreibt man die Allergie hin? Fehlermeldung gibt's zum Beispiel, wenn, ach das ufert aus, du musst mal ne Fortbildung anbieten :lach:

  • Das klingt ja, als ob ihr die Hausaufgaben im Unterricht nicht aufgebt, sondern nur in das Klassenbuch schreibt. Das kann doch auch nicht sein.

    Ich kann nicht für alle sprechen. I.d.R. sage ich es nur kurz vor dem Klingeln oder mit dem Klingel aber ich geben den Schülern keine Zeit mehr sich das aufzuschreiben. Würde auch kein Schüler machen, selbst wenn ich es an die Tafel schreiben würde und sie Zeit zum Abschreiben hätten. Es steht ja im Klassenbuch. In Mathe ist es eh oft so, dass die Schüler mit den Aufgaben schon angefangen haben und dann geht es im Grunde nur noch darum, ob sie jetzt doch noch Aufgabe 3 und 4 komplett machen müssen, oder ob es doch nur bis Aufgabe 3 d) reicht. Ich habe das zwar vorher geplant, reagiere dann aber am Stundenende durchaus flexibel, je nachdem wie gut die Schüler mit den Aufgaben klar kommen.

  • Wo schreibt man die Allergie hin? Fehlermeldung gibt's zum Beispiel, wenn, ach das ufert aus, du musst mal ne Fortbildung anbieten :lach:

    Das hängt vom Anbieter ab. Bei uns gibt es einen allgemeinen Reiter: Infos zur Klasse, da kann man gewisse Informationen eintragen z.B. wer welche Dienste hat oder wichtige Allergien...

  • Keine Leitzordner mit Entschuldigungen für ein Jahr und Aktenvernichteraktionen danach.

    Ihr müsst Entschuldigungen nur ein Jahr aufbewahren? Bei uns werden alle Entschuldigungen 10 Jahre lang im Archiv aufbewahrt. Wir sind ein Berufskolleg mit 170 Klassen und über 3000 Schülern . Da kommt jedes Jahr ordentlich Papier zusammen.

  • Eine solche Regelung gibt es nicht, selbst Klausuren müssen nur aufbewahrt werden, bis die Rechtsmittelfrist der Zeugnisse abgelaufen ist, für Krankmeldungen dürfte das gleiche gelten.

  • Ihr müsst Entschuldigungen nur ein Jahr aufbewahren? Bei uns werden alle Entschuldigungen 10 Jahre lang im Archiv aufbewahrt. Wir sind ein Berufskolleg mit 170 Klassen und über 3000 Schülern . Da kommt jedes Jahr ordentlich Papier zusammen.

    Wozu? 10 Jahre?

    Das einzige, was bei uns aufbewahrt wird, sind Zeugnisse. Entschuldigungen kommen in den Müll oder zurück zur erkrankten Person sobald sie verarbeitet sind.

  • Zitat

    Eine solche Regelung gibt es nicht, selbst Klausuren müssen nur aufbewahrt werden, bis die Rechtsmittelfrist der Zeugnisse abgelaufen ist, für Krankmeldungen dürfte das gleiche gelten.

    Das mag für Niedersachsen gelten. In NRW gilt:

    Personenbezogene Daten unterliegen Aufbewahrungs- und Löschfristen. Für die Schule in NRW findet man die notwendigen Infos unter anderem in der §9 VO-DV I.

    Demnach müssen

    • Zweitschriften von Abgangs- und Abschlusszeugnisse 50 Jahre ...
    • Schülerstammblätter 20 Jahre ...
    • Zeugnislisten, Zeugnisdurchschriften, Klassenbuch, Akten über Schülerprüfungen 10 Jahre ...
    • alle übrigen Daten 5 Jahre ...

    aufbewahrt werden.

    Entschuldigungen zählen als "alle übrigen Daten". Siehe dazu BASS 12-51 Nr. 5, wo steht:

    Zitat

    Fehlzeiten sind als Organisations- bzw. Schullaufbahndaten sowie als Leistungsdaten in das Schülerstammblatt aufzunehmen (§ 4 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 1 VO-DV I). Fehlzeiten sind zudem in Klassenbüchern und Kursheften anzugeben, die gemäß § 4 Absatz 5 VO-DV I in Verbindung mit Anlage 2 als obligatorische Dokumentation zum sonstigen Datenbestand zählen. Dies gilt auch für schriftliche Entschuldigungen und vorgelegte Atteste als Teil der Schülerakte (Schülerbegleitmappe). Schriftliche Entschuldigungen und Atteste sind übrige Daten im Sinne von § 9 Absatz 1 Nummer 4 VO-DV I. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 5 Jahre.

    ---

    Bzgl "Aufbewahrungsfrist": beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Akten abgeschlossen werden, jedoch nicht vor Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Schulpflicht endet.

    • Bei Kindern, die 2026 regulär die Grundschule verlassen, heißt das also: die Frist beginnt zum Ablauf des Jahres 2032 und endet damit zum Ablauf des Jahres 2037 (nach 11 Jahren)
    • Bei Einer am Berufskolleg sollte die Schulpflicht ja nach dem Abschluss erfüllt sein (nehme ich an, korrigier mich gerne, Einer). Bei jemandem, der 2026 Einers Berufskolleg verlässt, werden die Entschuldigungen nach Ablauf des Jahres 2031 vernichtet.


    Das gilt zumindest so für NRW.

    P.S.: Ich liebe die VO DV 1. ;)

  • Für uns gilt

    Eine solche Regelung gibt es nicht, selbst Klausuren müssen nur aufbewahrt werden, bis die Rechtsmittelfrist der Zeugnisse abgelaufen ist, für Krankmeldungen dürfte das gleiche gelten.

    Also gut ein Jahr. Ich hatte immer 2 Leitzordner, einer pro Schuljahr und habe dann irgendwann im folgenden Schuljahr gelöscht.

    In all den Jahren habe ich genau einmal eine alte Entschuldigung zwecks Versetzung heraus suchen müssen. In Baden-Württemberg musste innerhalb von 3 Tagen schriftlich entschuldigt werden, sonst musste eine Klassenarbeit mit 6 bewertet werden. Jetzt muss ich nicht mehr suchen, nur noch den Schülernamen anklicken.

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  • Also gut ein Jahr. Ich hatte immer 2 Leitzordner, einer pro Schuljahr und habe dann irgendwann im folgenden Schuljahr gelöscht.

    Siehe mein Beitrag. Für Niedersachsen und BW kann das stimmen - für NRW (wo Einer wohnt) gibt es aber eine entsprechende Regelung von x + 5 Jahren.

    ---

    Edit: laut dem zuständigen Ministerium in BW gilt:

    Zitat

    Also muss das Löschen [von Entschuldigungen], wie das Löschen von Notenlisten und Klassenarbeiten am Ende des jeweils nächsten Schuljahres erfolgen, wie das KM BW geregelt hat.

  • Da fällt mir auf, dass wir gar keine Klingel haben :D

    Hatten wir auch mal ab und zu. Weil an der Klingelanlage gearbeitet wurde oder weil wir während der ZP10 nicht stören wollten. Hatte bei mir ein paar mal dazu geführt, dass die Schüler über 10 Minuten "freiwillig" länger gearbeitet hatten und auf ihre Pause "verzichtet" hatten.

  • Ob das überall so praktiziert wird? Mir war es nicht bewusst, dass es in NRW so gehandhabt wird. Ich finde es aber auch falsch.

    Was will man denn mit den Daten? Wenn kein Widerspruch oder Klage mehr eingereicht werden kann - die Frist also verstrichen ist - sollten die Unterlagen auch vernichtet werden. Es handelt sich um Gesundheitsdaten (Eltern schreiben dort z.T. explizit die Krankheit hin, auch wenn es nicht gefordert ist) und es besteht kein Bedarf, sie über Jahre zu verwahren.

    Alles sollte nur so lange gespeichert werden, wie es nötig ist. Da wir ja keine Abrechnung vornehmen (Krankenkasse, kassenärztl. Vereinigung) und uns niemand wg. Fehlbehandlung verklagen könnte (behandelnder Arzt), gibt es einfach keinen Grund für eine so lange Aufbewahrung. Würde jmd. auf Vernichtung der Daten klagen, würde er vermutlich auch gewinnen.

  • Ob das überall so praktiziert wird?

    Gute Frage. Ich denke nicht, dass das allgemein bekannt ist.

    Und was man damit will ... ebenfalls gute Frage. Aber es steht in der BASS explizit "muss aufbewahrt werden".

    Und ja - wenn jemand klagen würden, würde er vielleicht durchkommen.

    Aber Moebius hatte oben geschrieben, dass es eine solche Regelung nicht gibt. Und für NRW gibt es ja explizit eine Regelung. Allerdings auch nicht generell über 10 Jahre. "Einer" kann also bei sich an der Schule weitergeben, dass die lange Aufbewahrung nicht nötig / erlaubt ist.

  • Ob das überall so praktiziert wird? Mir war es nicht bewusst, dass es in NRW so gehandhabt wird. Ich finde es aber auch falsch.

    Bezüglich der Entschuldigungen kam vor ca. 2 Jahren in NRW für alle Schulen eine explizite Dienstanweisung, dass diese 5 Jahre zu archivieren sind.

    Es hatte mal wieder irgendso ein Depp geklagt, statt seinen Sprößling ins Gebet zu nehmen....

  • In NDS galten bis vor einigen Jahren auch längere Aufbewahrungsfristen, z. B. zwei Jahre für Klassenarbeiten/Klausuren. Seit 2020 gelten die hier aufgeführten, verkürzten Fristen: Aufbewahrung von Schriftgut in öffentlichen Schulen; Löschung personenbezogener Daten .

    Für Klassenarbeiten heißt es dort: "keine Aufbewahrungspflicht, sofern nicht wichtige Gründe wie z. B. Fälle, in denen Widerspruchs- oder Klageverfahren anhängig sind, die die Benotung der jeweiligen Klassenarbeit angreifen, einen Einbehalt notwendig machen." und für Entschuldigungen/Krankmeldungen: "1 Jahr nach Ablauf des Schuljahres, in dem es entstanden ist."

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Siehe mein Beitrag. Für Niedersachsen und BW kann das stimmen - für NRW (wo Einer wohnt) gibt es aber eine entsprechende Regelung von x + 5 Jahren.

    ---

    Edit: laut dem zuständigen Ministerium in BW gilt:

    Passte, ich bediente immer erst den Aktenvernichter, wenn beide Ordner voll waren und ich den ersten wieder für das 3. Jahr benötigte.

    (Danke für das Heraussuchen, ich hatte es irgendwie auch so in Erinnerung. Zum Glück ist dies jetzt nicht mehr notwendig.)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Hatten wir auch mal ab und zu. Weil an der Klingelanlage gearbeitet wurde oder weil wir während der ZP10 nicht stören wollten. Hatte bei mir ein paar mal dazu geführt, dass die Schüler über 10 Minuten "freiwillig" länger gearbeitet hatten und auf ihre Pause "verzichtet" hatten.

    ich habe vor mir ausreichend Zeitwächter sitzen :D

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