Ich danke euch wirklich für den mal konstruktiven, mal ironischen Blickwinkel. Es hilft allein schon, wenn das Denken die Richtung ändert. 🙋♀️ 🙏
Schulleitung will Sitzordnung im Lehrerzimmer bestimmen
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Natürlich hat die Schulleitung überhaupt kein Mitspracherechte, wenn es darum geht wer sitzt wo neben wem. Soviel ist ja klar.
Bei der Anordnung der Tische, würde ich sagen, sieht es etwas anders aus. Die Schulleitung führt die Behörde "Schule". Da hat sie also schon einige Rechte. Das Lehrerzimmer kann aber wohl Arbeitsrechtlich als Sozialraum gesehen werden. Also hat dort der Lehrerrat das Recht die Entscheidung gemeinsam mit der Schulleitung zu treffen. Außerdem gehört zur Schulleitung mit nur der Schulleiter, sondern die gesamte erweiterte Schulleitung. Bei uns am Berufskolleg sind das neben dem Schulleiter (A16), auch der Stellvertreter (A15) und alle weiteren A15er. Insgesamt 12 Personen.
Wie dann noch die Schulkonferenz (bei uns Schulleitung, Lehrervertreter, Schülervertretung, Elternvertreter und Vertreter der Ausbildungsbetriebe) da mitsprechen dürfen, weiß ich spontan nicht. Wenn es um Baumaßnahmen geht muss die Schulkonferenz mitentscheiden.
So oder so - ein ziemlich autoritärer Zug der Schulleitung. Das ist halt der Unterschied zwischen autoritär sein und Autorität besitzen.
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Außerdem gehört zur Schulleitung mit nur der Schulleiter, sondern die gesamte erweiterte Schulleitung. Bei uns am Berufskolleg sind das neben dem Schulleiter (A16), auch der Stellvertreter (A15) und alle weiteren A15er. Insgesamt 12 Personen.
Nur kurz: Nein, auch wenn das an vielen Schulen so bezeichnet wird. Die Schulleitung besteht aus Schulleiter i.V.m. stellv. Schulleiter (vgl. §20ff SchulG NRW). Die restlichen A15er sind "Lehrer mit besonderen Funktionen" nach §33 SchulG, die die Schulleitung in Teilbereichen unterstützen.
Aber die Unterscheidung ist für die hier diskutierte Fragestellung egal. Ich sehe bei der Ausgestaltung der Abläufe im Lehrerzimmer eher die Personalversammlung als die Schulleitung. Ich bezweifle bereits stark, dass die SL einfach die Anordnung der Tische im Rahmen ihres Direktionsrechts vorgeben darf. Sie hat lediglich auf die ordnungsgemäße Nutzung, Erhalt und Pflege der Einrichtung (u.v.m.) zu achten.
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Ich erinnere mich daran, dass in meiner alten Schule über die Sommerferien ein neuer Teppich im LZ verlegt wurde. Anschließend standen die Tische in einer anderen Kombination. Das hat bis zur 2. großen Pause am 1. Schultag gehalten. Dann standen die Tische wieder so wie vorher...
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Um Himmels Willen, was ist denn da bei der SL los?
Klingt nach einem klassischen Beispiel für Ego-/Machtprobleme. Ich würde das einfach ignorieren und nach sachlichen Argumenten und den zugehörigen gesetzlichen Regelungen fragen. Wenn nichts kommt, darf man sich dann einfach freuen, dass wieder einmal ein erwachsener Mensch sein Ego nicht im Griff hat.

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Gut, dass wir 10 Lehrerzimmer haben...

Obwohl ich hier ja schon viel gelesen habe, staune ich dann doch immer wieder, wie unterschiedlich es in Schulen zugehen kann...
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Obwohl ich hier ja schon viel gelesen habe, staune ich dann doch immer wieder, wie unterschiedlich es in Schulen zugehen kann...
An großen BBSen mit vielen Fachabteilungen hat häufig jede Abteilung ein eigenes kleines LZ. Das ist häufig organisch gewachsen und auch mal aus einer Sammlung/einem Vorbereitungsraum oder sowas entstanden, der mit der Zeit freigeräumt und eingerichtet wurde. Und dann ist es auch so, dass manche nur im LZ der Fachabteilung anzutreffen sind und andere immer im großen LZ beim gemischten Publikum abhängen

An einer kleinen BBS (~ 1000 SuS) ist das meist nicht so ausgeprägt. 1000 klingt nach groß, da wir aber auch viele Teilzeit-SuS in der dualen Ausbildung oder andere in der Abendschule haben, ist da weniger bei uns los.
edit/PS: zum Thema... Ich habe schon erlebt, dass es implizite Sitzordnungen gibt: Neiiiiiiiiin, da sitzt die XY schon seit 20 Jahren! oder: Du weißt schon, dass das der Wirtschafts-Tisch ist? Manchmal ironisch und manchmal ernst.
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Bei uns "am Tisch" gibt es auch einen Platz, auf dem immer derselbe Kollege sitzt. Es breitet sich immer eine erwartungsvolle Stille kreisförmig aus, wenn sich da jemand draufsetzt und der Kollege noch nicht da ist.
Man weiß es nicht genau, aber die meisten Kollegen, die sich da hingesetzt haben, wurden danach noch wiedergesehen.
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Obwohl ich hier ja schon viel gelesen habe, staune ich dann doch immer wieder, wie unterschiedlich es in Schulen zugehen kann...
Jede Abteilung hat ein eigenes. Die sind dann aber auch oft sehr klein. Ein großes Lehrerzimmer haben wir nicht.
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Nur durch die rechtliche Brille betrachtet:
Die Schulleitung besitzt ein grundsätzliches Direktionsrecht im Rahmen der Organisation des Schulbetriebs und der Raumnutzung, wer hier irgendwas mit "primus inter pares" meint, müsste mal darlegen, woher er/sie das nimmt. Das Direktions(!)recht umfasst auch Aspekte wie die Möblierung und grundsätzliche Struktur des Lehrerzimmers. Allerdings stößt es an Grenzen, sobald es um die Zuweisung bestimmter Sitzplätze und feste Sitzordnungen für einzelne Lehrkräfte geht.
Gemäß § 72 Abs. 1 LPVG NRW ist der Personalrat bei Maßnahmen, die die Arbeitsbedingungen (dazu zählt ggf. auch die Sitzordnung im Lehrerzimmer) betreffen, zwingend zu beteiligen. Dies meint ausdrücklich nicht nur die reine Arbeitsplatzvergabe, sondern auch Fragen der allgemeinen Arbeitsumgebung, die auch Sitzordnungen einschließt.
„Die Schulleitung hat bei der Festlegung der Sitzordnung im Lehrerzimmer das Direktionsrecht, muss jedoch die Mitbestimmungsrechte des Personalrats beachten. Gemäß § 72 Abs. 1 LPVG NRW hat der Personalrat bei Maßnahmen, die die Arbeitsbedingungen betreffen, ein Mitbestimmungsrecht. Dies umfasst auch die Sitzordnung, da sie die Arbeitsumgebung und damit die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte beeinflusst. Die Schulleitung muss den Personalrat vor der Umsetzung der Sitzordnung informieren und dessen Zustimmung einholen. Eine Maßnahme, die der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt, kann nur mit dessen Zustimmung getroffen werden. Falls der Personalrat Einwände hat, muss er diese innerhalb einer Woche schriftlich mitteilen.“ (LAG Hamm, Urt. V. vom 13.01.2000 - 17 SA 1712/99)
Wird der Personalrat bei der Umsetzung einer festen Sitzordnung nicht beteiligt, ist eine solche Entscheidung der Schulleitung rechtswidrig und unwirksam. Dies gilt unabhängig davon, ob die Maßnahme aus Sicht der Schulleitung sachlich gerechtfertigt ist oder nicht. Letzteres dürfte aufgrund des grundrechtseinschränkenden Charakters einer solchen Maßnahme aber ohne durchgreifende sachliche Gründe in der Regel unverhältnismäßig sein, insbesondere wenn sie sich als Schikane / willkürlich darstellt ...
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...Gemäß § 72 Abs. 1 LPVG NRW ist der Personalrat bei Maßnahmen, die die Arbeitsbedingungen (dazu zählt ggf. auch die Sitzordnung im Lehrerzimmer) betreffen, zwingend zu beteiligen. ...
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Nur durch die rechtliche Brille betrachtet:
„Die Schulleitung hat bei der Festlegung der Sitzordnung im Lehrerzimmer das Direktionsrecht, muss jedoch die Mitbestimmungsrechte des Personalrats beachten. Gemäß § 72 Abs. 1 LPVG NRW hat der Personalrat bei Maßnahmen, die die Arbeitsbedingungen betreffen, ein Mitbestimmungsrecht. Dies umfasst auch die Sitzordnung, da sie die Arbeitsumgebung und damit die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte beeinflusst. Die Schulleitung muss den Personalrat vor der Umsetzung der Sitzordnung informieren und dessen Zustimmung einholen. Eine Maßnahme, die der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt, kann nur mit dessen Zustimmung getroffen werden. Falls der Personalrat Einwände hat, muss er diese innerhalb einer Woche schriftlich mitteilen.“ (LAG Hamm, Urt. V. vom 13.01.2000 - 17 SA 1712/99)
Danke für dieses Urteil. Leider gibt es das nur bei zwei Portalen hinter einer Bezahlschranke, so dass ich das nicht selbst nachvollziehen kann. Das Thema war ja offenbar eine Kündigung - insofern wundert es mich, was das eine mit dem anderen zu tun hat.
Hast Du hier ggf. eine allgemein zugängliche Quelle?
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Ich bin sonst jemand, der Sachverhalte gerne, durch die juristisch nüchterne Brille betrachtet, aber hier wäre es mir wirklich egal:
Den Schulleiter möchte ich mal sehen, der die Tatsache, dass ich mich nicht an die von ihm vorgegebene Sitzordnung im Lehrerzimmer halte, juristisch in einem Disziplinarverfahren eskaliert. Alleine die Berichterstattung darüber dürfte es wert sein, es darauf ankommen zu lassen. Das Verfahren würde ich durch alle Berufungsstufen "aussitzen".
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„Die Schulleitung hat bei der Festlegung der Sitzordnung im Lehrerzimmer das Direktionsrecht, muss jedoch die Mitbestimmungsrechte des Personalrats beachten. Gemäß § 72 Abs. 1 LPVG NRW hat der Personalrat bei Maßnahmen, die die Arbeitsbedingungen betreffen, ein Mitbestimmungsrecht. Dies umfasst auch die Sitzordnung, da sie die Arbeitsumgebung und damit die Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte beeinflusst. Die Schulleitung muss den Personalrat vor der Umsetzung der Sitzordnung informieren und dessen Zustimmung einholen. Eine Maßnahme, die der Mitbestimmung des Personalrats unterliegt, kann nur mit dessen Zustimmung getroffen werden. Falls der Personalrat Einwände hat, muss er diese innerhalb einer Woche schriftlich mitteilen.“ (LAG Hamm, Urt. V. vom 13.01.2000 - 17 SA 1712/99)
Woher du diese Aussage nimmst, erschließt sich mir offen gestanden nicht ansatzweise. Im verlinkten Urteil des LAG Hamm ging es möglicherweise um Mitbestimmungsrechte des Personalrats bzgl. der streitgegenständlichen fristlosen Kündigung, mit Sicherheit aber nicht um die Sitzordnung in einem Lehrerzimmer.
Und nein, wie ich bereits weiter oben ausgeführt hatte, ergibt sich aus dem Direktionsrecht der SL nicht das Recht, die Tischordnung im Lehrerzimmer vorzuschreiben. Die SL hat lediglich auf die bestimmungsgemäße Nutzung und die sachgerechte Ausstattung des Lehrerzimmers zu achten.
Auch ist dein Verweis auf §72 Abs. 1 LPVG NRW falsch. Dieser Absatz regelt Personalangelegenheiten und keine Arbeitsbedingungen.
PS: Ich weiß, dass die KI-Suche von Google ähnlichen Nonsense ausgibt, aber eine Quelle dazu findet sich nicht.
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An meiner Ref-Schule wurden die SitzPlätze im Lehrerzimmer auch durch die Schulleitungen zugewiesen. Die verschiedenen Schularten bzw. deren Lehrkäfte sollten sich so mischen und man solle viel aus anderen Bereichen mitbekommen. Ich schätze, dass das Kollegium dem aber mal zugestimmt hatte.
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Es geht doch auch nicht darum, dass der Chef zu Kollege x sagt, dass er auf Stuhl 7c Platz zu nehmen habe, sondern dass er etwa die 8er-Gruppen auflösen und ein großes U stellen will, oder? So verstehe ich das zumindest.
Ich wüsste nicht so recht, wie er da den Personalrat um seine Meinung ersuchen will. Klar sollte er den Vorschlag in einer Konferenz unterbreiten und nicht unwirsch was in den Raum knallen. Aber so ganz grundsätzlich sehe ich auch nicht, wie sich das Kollegium weigern will.
Der Hausmeister stellt in den Ferien die Tische um und so ist es dann. Das Kollegium könnte natürlich anfangen, wieder umzustellen und sich mit dem Schulleiter an den Tischen ziehend anschreien, aber das ist doch genauso utopisch wie eine schriftliche Dienstanweisung einzufordern.
Ich vermute, wer so handelt, ist sich seiner Rolle nicht sicher und es Bedarf der Auseinandersetzung, sonst ist in drei Wochen ein anderer Käse Vorwand für das nächste schulleiterliche Aufstampfen und trotzige Weigern des Kollegiums.
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Setzt euch ab und zu mal um und lasst die SL raten, wer "falsch" sitzt
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Vielleicht mal ganz nett bei der Schulleitung nachfragen, was das soll. Einfach eine Schikane oder gibt es handfeste Gründe dafür, die mir nicht einfallen. Aber jede Schule ist anders.
Wenn es unter Schikane fällt, würde ich nett darum bitten, die Sitzordnung per Dienstanweisung schriftlich zu verkünden. Wäre dann interessant, was die zuständigen Dezernenten oder die Schulaufsicht dazu sagt. Auch die Schulleitung kann Ärger bekommen.....
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Ich habe einige Lehrerzimmer erlebt und auch Lehrerzimmer unter verschiedenen SL.
Sachen von oben herab regeln wollen, ist selten eine gute Sache (ach was).
Ich erlebte mal eine SL, die darauf bestand, dass jeden Tag alle Tische perfekt leer waren (obwohl es sich echt wirklich im Rahmen hielt). Auch tagsüber gab es Anmerkungen. (Jede*r hatte einen Platz, aber keine separaten anderen, namentlichen Arbeisplätze. Auf den Tischen waren also mal Bücher für morgen, die Tasse für in zwei Stunden, die kopierten Arbeitsblätter, usw..
Ende vom Lied: die Leute mit Fachraum blieben im Fachraum, diejenigen ohne hielten sich nach Unterrichtsschluss nicht mehr in der Schule. Stimmung: eine ganz andere.
An einer (anderen!) Schule war die "Ordnung" durchaus speziell. Auf Tischgruppen in der Mitte Körbe für Materialien, Korrekturstappel, Tasse, Bonbons, usw.. Ich habe dieses Lehrerzimmer geliebt (nicht wegen der Unordnung, sondern wegen der Stimmung in diesem Kollegium). Ein neu angekommener SL schluckte, kommentierte es amüsiert auf einer Lehrerkonferenz und kommentierte Monate später, dass er nicht geglaubt hätte, dass es zu Ferienbeginn aufgeräumt wäre, er aber sehen würde, dass die einzelnen chaotischen Tische auch eine gewisse Ordnung im Chaos hätten.
Ach, ich vermisse diese Zeit, muss ich geben. Wo es wesentlich mehr Leben im Lehrerzimmer gab. -
Habe ja schon viel gehört, aber hier möchte wohl jemand ins Guinness Buch für die dämlichste Dienstanweisung aller Zeiten.
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