Naja, besser jetzt als nie.
Krankgeschriebene Lehrerin muss nach 16 Jahren erstmals zum Amtsarzt
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Das hat mit Beamtenhass nichts zu tun. Allein die Kohle die die Dame bekommen hat. Und dabei noch nebenbei gearbeitet…
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Ich kenne nur den Fall, dass Kollegen, die langzeitausfallend sind, in den offiziellen Listen weiterhin geführt werden und dann in Klammern Elternzeit / Abordnung / beurlaubt o.ä. steht. Aber klar, wenn, wie durch Chilipaprika beschrieben, Namen irgendwann von Listen verschwinden, gerade in großen Systemen, und es dann noch zu Wechseln im Führungsbereich kommt, kann das im Einzelfall erhebliche Folgen haben.
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Bei genauer Betrachtung fängt die Geschichte an unangenehm zu riechen.
In Schulen passieren die dollsten Sachen und davon steht meist nichts in der Presse
Und jetzt haben wir hier eine Lehrkraft die keiner kennt und es steht in riesen Buchstaben in mehreren Zeitugen inc. Fortsetzung.
Eigentlich dürften nus SL und Bezirksregierung die Personalie kennen. Schon sehr seltsam alles.
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Selbst wenn die Behörden das verpennt haben, irgendein Arzt muss doch 16 Jahre lang diese Krankmeldungen ausgestellt und sich was dabei gedacht haben. Hat die Beihilfestelle nichts bemerkt? Jeder Anruf um einen Termin zu vereinbaren kostet doch Geld. Diese Arzttermine, um eine Krankmeldung auszustellen, werden doch auch abgerechnet. Wenn es durch Anruf ging, kostet doch das Ausstellen auch etwas. Es sei denn, es geht unter der Hand.
Für mich sieht es so aus: Ein Arzt war mit von der Partie und die Krankmeldungen wurden nicht abgerechnet. Vermutlich eine Boomerin, die demnächst abschlagsfrei in den vorzeitigen Ruhestand gegangen wäre.



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Das hat mit Beamtenhass nichts zu tun. Allein die Kohle die die Dame bekommen hat. Und dabei noch nebenbei gearbeitet…
Mal gespannt, wie die verdiente Bestrafung ausfällt....
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Dass der SL den Namen nie gehört hat, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, auf der schIPS-Liste steht der definitiv drauf
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Was haltet ihr davon?
Gibt wenig, was mich weniger umtreibt.
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Dass der SL den Namen nie gehört hat, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, auf der schIPS-Liste steht der definitiv drauf
Auch die 0-Stellen?
Das habe ich mich immer gefragt (es hätte einen SL-Wechsel während meiner Abordnung geben können), und es ist natürlich die Frage, wie sehr man darauf schaut… als SL, die neu kommt, weiß man vielleicht nicht, ob die Person krank, in Elternzeit oder abgeordnet ist…
Ich WILL daran glauben.Alternative: Komplott, um den Beamtenstatus zu kicken.
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Naja, eigentlich hätte es nach einem halben Jahr Gespräche geben müssen und irgendwann später hätte die Person in die Erwerbsminderungsrente geschickt werden müssen, wenn der Amtsarzt die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hätte.
War also für uns Steuerzahler ein teurer Fehler in den Behörden
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Wenn die Dame in den Schips Daten steht, müsste es auffallen. Ich vermute eher, dass sie da gar nicht mehr drin stand. Denn wenn sie die ganze Zeit mit ihren Stunden der Schule zugerechnet wird, hätte der Schulleiter doch mal gesagt, ich hab eine Person zu wenig.
abgesehen von der ganzen Absurdität der Situation und den ganzen Fehlern die da in summe passiert sein müssen: ich finde es dreist, dass die Frau dagegen geklagt hat, dass sie zum Amtsarzt bestellt wurde. Das Land ist doch kein Wohlfahrtsverein. Wer den Dienst nicht leisten kann, muss eben in den Ruhestand versetzt werden. -
Wenn die Dame in den Schips Daten steht, müsste es auffallen. Ich vermute eher, dass sie da gar nicht mehr drin stand. Denn wenn sie die ganze Zeit mit ihren Stunden der Schule zugerechnet wird, hätte der Schulleiter doch mal gesagt, ich hab eine Person zu wenig.
Nicht unbedingt. Es werden ja durchaus öfter Lehrer formal bei einer Schule als 0 Stelle geparkt und manchmal auch mit falschen Vorgabedaten. Hatten wir auch schon.
Da fragt man dann einmalig bei der Bezirksregierung nach, bekommt die Aussage "Ist dauerkrank und nur formal zugeordnet, ignorieren sie die" und korrigiert dann ggf. die Daten in der Statistik bzw. die Schips-Meldung. Dadurch ist dann da auch keine fehlende Stelle. Die Person, die die Statistik/Schips an der Schule bearbeitet sollte, den Namen dann allerdings kennen. Der SL nicht unbedingt. Der kann das delegiert haben und seitdem gewechselt haben.
ich finde es dreist, dass die Frau dagegen geklagt hat, dass sie zum Amtsarzt bestellt wurde. Das Land ist doch kein Wohlfahrtsverein. Wer den Dienst nicht leisten kann, muss eben in den Ruhestand versetzt werden.
Das sehe ich auch so. Und wenn das mit der Nebentätigkeit stimmt, hoffe ich ehrlich gesagt sogar, dass sie in Regress genommen und aus dem Dienst entlassen wird und nicht nur zur Ruhe gesetzt wird. Entsprechend wäre dann auch eine Überprüfung der AUs und ggf. des Arztes angezeigt. Ich vermute mal nur, dass das leider alles nicht passieren wird.

Ich hoffe dass der Fall immerhin in der Bezirksregierung aufgearbeitet wird und die Personaldezernenten entsprechende Anweisungen bekommen, diese Fälle sorgfältiger zu überprüfen.
Zumindest in meiner Bezirksregierung sind die da, bei den mir bekannten Fällen, seit einigen Jahren deutlich fixer geworden.
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Wenn das mit der Nebentätigkeit stimmt. Nachdem Gott und alle Welt über die Dame her zieht ohne nähere Details zu kennen, mache ich jetzt Mal auf Advotatus Diaboli, auch ohne die tatsächlichen näheren Umstände zu kennen.
Da ist jemand psychisch erkrankt und zwar so, dass eine Rückkehr in den Schuldienst undenkbar ist, weil dann das Ganze Drama von vorne beginnt. In so einem Fall ist man zunächst einmal krank geschrieben. Normalerweise bekommst Du dann nach sechs Wochen ein BEM vorgeschlagen. Passiert da nichts kommt nach drei Monaten oder auch etwas länger die Amtsarztankündigung und der sieht das so wie der Psychiater und hält die Person für dienstunfähig. Dann erfolgt die einstweilige zur Ruhe Setzung. Wenn sich die Dienststelle aber nicht meldet was dann? In dem Fall ist man weiter krank geschrieben .
Man wäre mit dem Klammerbeutel gepudert schlafende Hunde zu wecken . Und auch jeder Rechtsanwalt würde sagen halten sie die Füße still. Die müssen sich melden.
Was die Nebentätigkeit anbelangt. Es stand nur im Zentralorgan der Empörten "Bild" das sie eine Heilpraktikerausbildung mitgemacht hat um sich ein zweites Standbein aufzubauen.
Solange sie keine Heilpraktikerpraxis betrieben hat, hat sie auch keine Nebentätigkeit ausgeübt. Das man die Fühker ausstreckt für den Fall , dass man aufs Ruhegleis geschoben wird ist in diesen Fällen normal. Frau Probst verdient damit richtig Asche und hat schon zehn hauptberufliche Mitarbeiter.
Der Arzt hingehen handelt vollkommen korrekt, wenn er eine berufsunfähige Person weiter krank schreibt. Denn sie kann die geschuldete Tätigkeit ja nicht erbringen.
Was bleibt übrig, es ist irgendwio im Verwaltungsgetriebe hängen geblieben. Bei einer Behörde die mit viel zu wenig Mitarbeitern, begrenzten EDV Ressourcen tausende von Mitarbeitern verwaltet .
Aus meiner Sicht entschuldbar.🤷
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ich finde es dreist, dass die Frau dagegen geklagt hat, dass sie zum Amtsarzt bestellt wurde.
Das darf sie, noch ist's ein Rechtsstaat. Durch das Urteil herrscht Klarheit, sie muss hin, weitere Diskussionen dazu erübrigen sich.
Und wenn das mit der Nebentätigkeit stimmt, hoffe ich ehrlich gesagt sogar, dass sie in Regress genommen und aus dem Dienst entlassen wird und nicht nur zur Ruhe gesetzt wird.
Regress für was? Welcher Schaden ist entstanden? und wodurch? Was wäre besser oder anders gelaufen, wenn sie statt der „Ausbildung“ zur Kurpfuscherin zu Hause gesessen hätte. Und auf welcher Rechtsgrundlage soll sie aus dem Dienst entlassen werden. Welches dienstrechtlichen Verstoßes hat sie sich schuldig gemacht? Und zwar in dem Maße, dass eine Entlassung aus dem Dienst die geringstmögliche Maßnahme wäre?
Hat hier schon jemand die Bild-„Zeitung“ erwähnt? Ja? Prima, passt nämlich.
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Eventuell hat sie während dieser Zeit als Heilpraktikerin gearbeitet:
Eventuell. Tonline beruft sich auf die Bild. Nicht gerade die belastbarste aller Quellen. Aber es wurde ja noch mehr enthüllt:
Offenbar geht es der Lehrerin aus dem Ruhrgebiet finanziell gut: Anwohnern zufolge soll sie zwei Wohnungen in Duisburg besitzen.
Äh, nein, das geht nicht? Wie soll jemand krank werden, die Wohnungen in Duisburg besitzt?[1] Oder ging es hier nur um eine Neiddebatte. Soll die Beamtinnenbesoldung zukünftig vom Vermögen abhängig sein? Statt Vermögenssteuer oder zusätzlich?
Oder hier:
Den Krankschreibungen zufolge litt sie an psychischen Problemen.
Ach? So etwas steht auf „Krankschreibungen“? Falls damit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gemeint sein sollten, nämlich nicht. Woher will das diese unseriöse Redaktion also wissen?
[1] Vermutlich soll es aber darum gehen, dass Sie Eigentum an zwei Wohnungen hat. Aber in dem zusammengemarmelten Unfug, spielen solche Details sicher keine Rolle.
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Aber wie kann das mit dem Amtsarzt so unterschiedlich geregelt sein? Ich kenne nun Geschichten, da wurde jemand nach 5 Wochen Abwesenheit in der Schule vom Amtsarzt in die vorübergehende Pension gesetzt (Hat im Endeffekt 2 Jahre gedauert und war finanziell gesehen nur aufgrund einer Zusatzversicherung aushaltbar. Die Person war damals Mitte 30 und wusste nicht, wie es gesundheitlich weitergeht) bis zu dieser Geschichte, wo jemand 16 Jahre bei vollen Bezügen zu Hause bleibt. Er war auch beim Anwalt, ob er geklagt hat, weiß ich nicht mehr, aber es hat nichts gebracht.
Vor längerer Zeit war ich einmal vor den Sommerferien 3 Wochen krank, in den Ferien fast die ganze Zeit in Reha und erhielt gegen Ende der Ferien einen Plan für die Wiedereingliederung zugesandt, ohne den Amtsarzt überhaupt gesehen zu haben.
Es war damals genau richtig, aber ich weiß bis heute nicht, wie das abgelaufen ist. -
Eventuell. Tonline beruft sich auf die Bild. Nicht gerade die belastbarste aller Quellen.
Stimme ich dir tendenziell zwar zu.
Allerdings hege ich jetzt auch keinen Vertrauensvorschuss für jemanden der sich gegen die amtsärztliche Überprüfung nach 15 Jahren AU wehrt. Selbst wenn es ihr gutes Recht ist, die Rechtmäßigkeit der Einladung zum Amtsarzt überprüfen zu lassen. Wenn alles ok ist, hat sie ja durch die Untersuchung nichts zu befürchten...

Wieso sollte ich auf dieser Basis dann erst einmal der Presse Falschmeldungen unterstellen?
Kann man natürlich sicher auch anders einschätzen...
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Regress für was?
Falls sie einer Nebentätigkeit nachgegangen sein sollte, stellt sich dann die Frage, ob die genehmigt/angezeigt war und daraus eine Dienstpflichtverletzung entstanden ist und im zweiten Schritt ob die Nebentätigkeit ihre AU erschüttert. Letzteres würde dann die Frage aufwerfen, ob sie Arbeitszeitbetrug begangen hat. Der Schaden wären in dem Fall die Kosten für den Vertretungslehrer.
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Die Dame könnte dann ihren Beamtenstatus verlieren wenn sie in der Lage war als Heilpraktikerin zu arbeiten und nicht ihren eigentlichen Job. Umso mehr wenn die Nebentätigkeit nicht angezeigt wurde.
In den nächsten Wochen werden wir es wohl erfahren.
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In den nächsten Wochen werden wir es wohl erfahren.
ach, Amtsärzte und Gerichte haben viel zu tun.
Vielleicht im Sommerloch 2026... -
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