Krankgeschriebene Lehrerin muss nach 16 Jahren erstmals zum Amtsarzt

  • Jetzt wurden Disziplinarverfahren gegen die Lehrerin und die "zuständige Person" bei der Behörde eingeleitet: https://www.welt.de/vermischtes/ar…hrerin-ein.html

    Ich habe heute gelesen, dass man auf den Fall aufmerksam wurde, als die "zuständige Person" in Rente gegangen war und jemand anders die Arbeit übernommen hatte.

  • Es gibt wohl einen weiteren Fall, ebenfalls aus NRW:

    https://www.t-online.de/nachrichten/pa…ssert-sich.html

    Das ist aber eine komplett andere Sachlage.

    In diesem Fall gab es bereits mehrere amtsärtzliche Untersuchungen und die Bezirksregierung ist mit dem Kollegen im Kontakt und es wird geschaut, wie er wieder dienstfähig wird (deshalb die Versetzung an eine andere Schule).

    Hier ist niemand 15 Jahre untätig und lässt das einfach so laufen.

  • Was mich bei dem neuen Fall wundert: Warum bekommt jemand, der langfristig erkrankt ist, während seiner Krankschreibung noch eine zweite Schulleitung aufgebrummt? Das kann doch nur scheitern.

    Auch das steht im Artikel. War als Wiedereingliederungsmaßnahme gedacht. Vorübergehende Übernahme einer wohnortnäheren Schulleitungsstelle und dann spätere Rückkehr an den regulären Dienstort. Geht also nicht um die Übernahme von weiteren Aufgaben.

  • Auch das steht im Artikel. War als Wiedereingliederungsmaßnahme gedacht. Vorübergehende Übernahme einer wohnortnäheren Schulleitungsstelle

    Wiedereingliederung indem man noch zusätzliche Arbeit, wenn auch wohnortnah, aufgebürdet bekommt? Da steht ja nicht, dass die eigentliche Schulleitung abgegeben wird.

  • Wiedereingliederung indem man noch zusätzliche Arbeit, wenn auch wohnortnah, aufgebürdet bekommt? Da steht ja nicht, dass die eigentliche Schulleitung abgegeben wird.

    Aber da steht das die Arbeit in Emmerich von einem Stellvertreter übernommen wurde. Die Arbeit in Emmerich hat der Schulleiter also gar nicht mehr ausgeübt.

  • Aber so war es wahrscheinlich gemeint. Der einzugliedernde SL macht das via Abordnung schulortnah und der andere via Abordnung an seiner Schule. Ist zwar alles Murks, aber das ist das Problem bei diesen Stellen, die Bettdecke ist immer an einem Ende zu kurz.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Aber so war es wahrscheinlich gemeint. Der einzugliedernde SL macht das via Abordnung schulortnah und der andere via Abordnung an seiner Schule. Ist zwar alles Murks

    Ich bin bei der Thematik zwar nur Laie, aber wenn ich die Wahl hätte weit fahren zu müssen, dafür aber an meiner gewohnten Stanmschule zu arbeiten, oder heimatnah mich an einer ganz anderen Schule einarbeiten zu müssen, würde ich immer die weit entfernte Stammschule wählen.

  • Das kommt drauf an. Wenn Du Mal das Vergnügen haben solltest auf der Autobahn bei der Anfahrt Panikattacken zu bekommen, sieht die Welt anders aus.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Kannst du mir mal eine Stelle nennen an der das steht? Das habe ich noch nie gehört, dass man bei Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit 2/3 der ausstehenden Dienstjahre angerechnet bekommt.

    Den Paragraphen habe ich nicht vorrätig, aber lass es dir mal ausrechnen. Genau so steht es auf meiner Versorgungsauskunft. Und auf der jedes anderen Kollegen.

  • Hier ist ein Artikel über eine Lehrkraft, die ein Jahr lang krankgeschrieben war und während der Zeit an 2 TV-Kochshows teilnahm. Natürlich kommt die Lehrkraft aus NRW.


    Beim Lesen des Artikels denke ich mir jedoch: Was ist die Erwartungshaltung? Darf man als krankgeschriebene Lehrkraft gar nichts machen außer im Bett zu legen und zu warten bis der Tag herumgeht? Ich weiß nicht, was der Grund für die Krankschreibung war, aber die Belastung der Teilnahme einer TV-Kochshow, bei der die Teilnehmer an ein paar wenigen Tagen vor der Kamera stehen müssen, ist nicht vergleichbar mit einer regelmäßigen 40-Stunden-Arbeitswoche. Das der Lehrkraft negativ auszulegen, halte ich persönlich für unverhältnismäßig...

  • Wenn man krank ist kann man durchaus den Alltag bewältigen. Je nach Art der Erkrankung kann angemessener Sport sinnvoll oder auch nicht sein.

    Nicht sinnvoll ist die Teilnahme an einer TV-Kochshow oder bei Burnout auf einen Ironman trainieren.

    Eine bei voller Besoldung krankgeschriebene Beamtin oder Beamter muss akzeptieren dass Fehltritte extrem beleuchtet werden. Denn finanziell ist man im Gegensatz zu den AN in einer finanziell sehr luxuriösen Situation.

    Ich kann auch verstehen dass der Dienstherr in Zukunft nicht mehr lange fackeln wird, jemand dauerhaft DU zu benennen. Kommt trotz allem günstiger

  • Naja, du kannst alles tun, was für deine Gesundung förderlich ist.

    Ich finde schon, dass man sich fragen kann, ob bei einer Teilnahme an einer Kochshow es nicht ebenfalls möglich gewesen wäre in geringem Umfang wieder zu arbeiten. Sowas muss auch überprüft werden können und letztlich geht es bislang ja nur darum. Bisher ist da ja keinerlei Urteil gefallen.

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