Familienfreundlichkeit im Lehrberuf

  • Ja, und dann bastele ich weder Osterhasen noch lese ich ein Buch. Ist doch wunderbar.

    Naja, aber es hindert dich doch auch jetzt niemand daran "Dienst nach Vorschrift" zu machen. Wenn ich nur das nötigste mache, hätte ich sicherlich keine Mehrarbeit. Ich wäre halt nicht wirklich zufrieden mit der Situation.

  • Naja, aber es hindert dich doch auch jetzt niemand daran "Dienst nach Vorschrift" zu machen. Wenn ich nur das nötigste mache, hätte ich sicherlich keine Mehrarbeit. Ich wäre halt nicht wirklich zufrieden mit der Situation.

    Würden mein Team und ich das bei der Stundenplanerstellung tun, gäbe es zum jeweiligen Halbjahr oder anderen Zeitpunkten keinen Stundenplan - oder wahlweise einen wirklich grottigen Stundenplan, der nicht die Bedürfnisse der TZ-Kräfte berücksichtigt.
    Es gibt Arbeitsbereiche, in denen geht das nicht.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Würden mein Team und ich das bei der Stundenplanerstellung tun, gäbe es zum jeweiligen Halbjahr oder anderen Zeitpunkten keinen Stundenplan - oder wahlweise einen wirklich grottigen Stundenplan, der nicht die Bedürfnisse der TZ-Kräfte berücksichtigt.
    Es gibt Arbeitsbereiche, in denen geht das nicht.

    Ja, genau das meine ich aber. Ich kann meinen Job in der Zeit machen, wenn ich ihn schlecht mache. Bei einer Arbeitszeiterfassung besteht dann die Gefahr, dass der Dienstherr einfach sagt das schlechte Ergebnis muss reichen...

  • Ja, genau das meine ich aber. Ich kann meinen Job in der Zeit machen, wenn ich ihn schlecht mache. Bei einer Arbeitszeiterfassung besteht dann die Gefahr, dass der Dienstherr einfach sagt das schlechte Ergebnis muss reichen...

    Nein, das halte ich für ausgeschlossen. Der Dienstherr wird es so aussehen lassen, als wären wir alle unfähig - oder er baut nach wie vor darauf, dass wir genug Verantwortungsbewusstsein besitzen, um den leckenden Pott nicht absaufen zu lassen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Wenn Deutschlehrer 20 h ein neues Buch liest, dass er vielleicht im Unterricht behandeln will, sagt der Dienstherr vielleicht nehmen sie noch mal das vom letzten Jahr.
    Und bevor jetzt jemand meckert. Das sollen nur Beispiele sein, warum eine Arbeitszeiterfassung bei Lehrkräften nicht ganz so einfach ist.

    Irgendwann muss er es ja lesen und wenn das Land die Abi-Lektüren vorgibt, muss auch das vorbereitet werden, da sind ja immer mal andere Werke gesetzt.

    Am Ende bleibt es dabei: es zählt Anfang, Pause und Ende, alles andere ist unstrittig.

    Und ob ich für das sonderpädagogische Gutachten 30 oder 50h brauche (der Landesrechnungshof schrieb von über 40h), ist dann Arbeitszeit. Da ist es egal, ob ich langsam tippe oder gründlicher teste oder das Anamnesegespräch (mit vorgegebenem Fragebogen) länger dauert.

    Eigentlich kann die Schulbehörde dann gar nicht sehen, wofür die viele Zeit aufgewendet wurde, aber wenn nachgefragt wird, kann man darlegen, woran es gelegen hat … und da bleibe ich bei der Aussage, dass viele außerunterrichtliche Sachen nicht gesehen und bedacht werden. Dass besondere Anforderungen an den Unterricht zusätzliche Vor- und Nachbereitungszeit benötigen, wird auch dazu gehören.

  • Zeiterfassung ist einfach. Man muss ja nur notieren, wann man anfängt zu arbeiten und wann man aufhört.

    Wenn dabei dann herauskommt, dass man zu lange gearbeitet hat, heißt das aber noch lange nicht, dass man dafür bezahlt wird. Auch anderswo werden Überstunden nur gezahlt, wenn sie angewiesen wurden. Und ohne Budget wird es nieman tun.

    Wenn wir irgendwann eine Zeiterfassung haben, muss sich daher vermutlich trotzdem erst vor Gericht darüber gestritten werden.

  • Zeiterfassung ist einfach. Man muss ja nur notieren, wann man anfängt zu arbeiten und wann man aufhört.

    Wenn dabei dann herauskommt, dass man zu lange gearbeitet hat, heißt das aber noch lange nicht, dass man dafür bezahlt wird. Auch anderswo werden Überstunden nur gezahlt, wenn sie angewiesen wurden. Und ohne Budget wird es nieman tun.

    Wenn wir irgendwann eine Zeiterfassung haben, muss sich daher vermutlich trotzdem erst vor Gericht darüber gestritten werden.

    Ich glaube, du hast nicht so ganz verstanden, worauf ich hinaus wollte. Zeit ist nicht gleich Zeit.

  • Und ob ich für das sonderpädagogische Gutachten 30 oder 50h brauche (der Landesrechnungshof schrieb von über 40h), ist dann Arbeitszeit. Da ist es egal, ob ich langsam tippe oder gründlicher teste oder das Anamnesegespräch (mit vorgegebenem Fragebogen) länger dauert.

    Gutachten sind doch nur ein kleiner Teil unserer Tätigkeit. Betrachten wir doch nur mal die Unterrichtsvorbereitung. Letztlich entscheide ich momentan selbst, wie viel Zeit ich investiere. Natürlich wird der Unterricht tendenziell besser, wenn ich mehr Zeit in die Vorbereitung investiere. Aber wer entscheidet bei einer Arbeitszeiterfassung wie viel angemessen ist. Kann ich stundenlang eine einzelne Stunde vorbereiten und das dann als Überstunden angeben? Oder das Gutachten liegen lassen, wenn ich nach der Unterrichtsvorbereitung keine Zeit mehr habe?

  • Tom123 : Klar macht es keinen Sinn, deine konkret genannten Beispiele, im schlechtesten Fall auch noch über mehrere Seiten, zu diskutieren. Allgemein gesprochen soll Unterrichtsvorbereitung didaktisch sinnvoll, an den gültigen Curricula und Lehrplänen orientiert, aber auch effizient sein (in Bezug auf Kosten und Zeitaufwand) - sonst wären wir wieder bei den bekannten Herzchen-i-Punkten.

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