Versagung Teilzeit NRW - Vorgehen/Chancen?

  • Hallo,


    weiß jemand, wie der aktuelle Stand beim Vorgehen gegen Teilzeit-Versagung in NRW ist?

    Mein Antrag wurde abgelehnt und ich musste ganz formal zur Schulleitung, das Schreiben abholen gegen Empfangsbestätigung.
    Darin die übliche Begründung: Wegen Mangels an Lehrkräften ….


    Allerdings könnte eine TZ im Umfang von 2h sofort gewährt werden.

    Frage: ist es lohnenswert, via PR oder dgl dagegen vorzugehen?

    Und nein, ich habe keine kleinen Kinder etc.

    Aber der Job stresst mich so, dass ich gewisse gesundheitliche Probleme habe im Rahmen von Psyche/Herzkreislauf, wo ich glaube, dass sie von der Arbeit gefördert werden.

  • Hast du vielleicht was vom Arzt, das du vorlegen könntest, um deinen Antrag zu stärken? Wäre ja für alle schade, wenn du sonst länger ausfällst.

  • Du willst freiwillig auf Einkommen und Pension/Rente verzichten, weil deine Arbeit so organisiert ist, dass sie dir gesundheitliche Probleme macht?
    Ich würde das mit einem Arzt klären und evtl. auch die Möglichkeit einer Versetzung überprüfen.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Spannend, was ihr aus der Formulierung: "Ich glaube ..." interpretiert. Wo steht etwas von einem längeren Ausfall? Und warum sollte eine Versetzung Sinn machen, wenn Kreidemeister weniger Stunden arbeiten möchte?

    Wenn gesundheitliche Einschränkungen vorhanden sind, sollten die von einem (Fach)arzt attestiert werden und gegenüber dem Dienstherrn angezeigt werden. Das wäre dann auch ein Grund für eine Teilzeit. Ggf. würde eine amtsärztliche Überprüfung folgen. Allerdings sollte das etwas stichhaltiger sein als "ich glaube ... es könnte". Hier wäre vielleicht ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt der erste Schritt, um zu klären ob er diesen Zusammenhang sieht und ihn dir bescheinigen könnte. Mit einem entsprechend Attest macht der Weg zum PR / ggf. zum Schwerbehindertenbeauftragten etc. Sinn.

  • Aber der Job stresst mich so, dass ich gewisse gesundheitliche Probleme habe im Rahmen von Psyche/Herzkreislauf, wo ich glaube, dass sie von der Arbeit gefördert werden.

    Ab zum Arzt (muss kein Facharzt).
    "Aus gesundheitlichen Gründen und zur Erhaltung seiner Dienstfähigkeit ist eine Teilzeitbeschäftigung von Kreidemeister in Höhe von X/X Stunden zu empfehlen."

  • also ich meinte es aus Erfahrung. Ich kenne mehrere KuK, die mit einem solchen Zweizeiler oder nur knapp mehr in Teilzeit sind.
    Es hängt vermutlich auch von der BR ab (und von der SL-Empfehlung!), aber meine BR-Sachbearbeiterin meinte zu mir, das Attest sei Formsache, damit sie es eben in der Akte haben.
    Es ist der wesentlich einfachere Weg (und deiner realen Situation entsprechend!), als "Gründe" zu suchen, die du viel aufwändiger nachweisen musst.

    Du bist am Gym, das dürfte kein großes Problem sein.

  • Ich kenne mehrere KuK, die mit einem solchen Zweizeiler oder nur knapp mehr in Teilzeit sind.

    Wenn man aber ein solches Attest bekommt… wäre dann nicht der Antrag auf Teildienstfähigkeit lukrativer? Immerhin bekommt man die Differenz zwischen der reduzierten Stundenzahl und dem vollen Deputat zu 50% erstattet und muss keine Vertretungen mehr machen.

  • Aber der Job stresst mich so, dass ich gewisse gesundheitliche Probleme habe im Rahmen von Psyche/Herzkreislauf, wo ich glaube, dass sie von der Arbeit gefördert werden.

    Das solltest du allerdings nicht so formulieren, denn sonst wird dir jeder erst einmal sagen, behebe erst einmal die außerschulischen Ursachen wenn die Schulsituation die Problematik nur 'geglaubt' fördert.

    Stattdessen: Du hast so stressige Arbeitsbedingungen, dass du gesundheitliche Probleme bekommen hast. Diese sind aber vor allem auf den zeitlichen Umfang zurückzuführen, weil blablub Bedingen so und so an eurer Schule und würden durch Teilzeit mit den entsprechenden Teilzeitabsprachen behoben.

  • Wenn man aber ein solches Attest bekommt… wäre dann nicht der Antrag auf Teildienstfähigkeit lukrativer? Immerhin bekommt man die Differenz zwischen der reduzierten Stundenzahl und dem vollen Deputat zu 50% erstattet und muss keine Vertretungen mehr machen.

    Technisch schon, aber ernsthaft: Es sind doch Welten zwischen "zur Erhaltung der Dienstfähigkeit empfehle ich..." von deinem Arzt und "Kreidemeister ist nach allen vorliegenden Facharztbriefen und eigener Untersuchung nicht in der Lage, mehr als XY Stunden zu arbeiten" vom Amtsarzt.
    Also: ohne mich zu weit aus dem Fenster zu lehnen: Wenn du noch nicht auf die Idee gekommen warst, deinem bisherigen TZ-Antrag eine gesundheitliche Begründung beizulegen (mit oder ohne Attest) und noch keine entsprechenden Atteste in der Schublade hast, bist du noch weit von einer Teildienstfähigkeit entfernt. Und sei froh drum!!

  • Wenn man aber ein solches Attest bekommt… wäre dann nicht der Antrag auf Teildienstfähigkeit lukrativer? Immerhin bekommt man die Differenz zwischen der reduzierten Stundenzahl und dem vollen Deputat zu 50% erstattet und muss keine Vertretungen mehr machen.

    Sollte man auch mit Vorsicht genießen


    Zitat

    Wir als Personalrat sowie unsere Schwer-behindertenvertretung kennen die Vorteile einersolchen Teildienstfähigkeit für bestimmteBetroffene. Wir wissen aber auch, dassAmtsärzt:innen zu ganz anderen Bewertungenund Ergebnissen bei einer solchen Untersuchungkommen können. So kann dabei auch festgestelltwerden, dass die Lehrkraft gar nicht mehrdienstfähig oder eigentlich voll dienstfähig ist,sodass ein neuer Teilzeitantrag womöglich nichtmehr bewilligt werden könnte. Das Verfahren, dieeigene Teilzeit für ein Schuljahr eigenständig zubeantragen, wird durch den Besuch beiAmtsärzt:innen aus der Hand gegeben.Wir raten daher allen Beschäftigten, die einsolches Schreiben von der Bezirksregierungerhalten und vorhaben, einen Antrag auf einenamtsärztlichen Besuch zu stellen, die Risiken, dieein solches Verfahren birgt, genau abzuwägen. InZweifelsfällen könnt ihr Kontakt zurSchwerbehindertenvertretung oder zu eurembetreuenden Personalratsmitglied aufnehmen.

    Quelle: Personalrat Gesamtschulen, Sekundarschulen & PRIMUS-Schule Bezirksregierung Münster April 26

  • Also bei uns geht die Dienststelle in jedem Fall hin und überprüft bei einem Antrag auf Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen die Dienstfähigkeit. Man möchte einfach nicht mehr, dass voraussetzunglose Teilzeit mit der Begründung "Gesundheit" genehmigt wird. Denn diese Kollegen segeln quasi unter falscher Flagge. Frau Ministerin würde immer noch kritisieren, dass die Anzahl voraussetzungsloser Teilzeiten zu hoch ist. Also sagt die Bezreg, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen Teilzeit will, dann überprüfen wir mal aus Fürsorgegründen die Dienstähigkeit. Wenn es dann wirklich eine zu hohe Belastung ist, dann möge der Amtsarzt eine Teildienstfähigkeit bescheinigen. Damit ist die Mittelbehörde gegenüber der oberen Dienstbehörde aus dem Schneider. Kann aber sein , dass die einzelnen Bezregs diesbezüglich unterschiedlich verfahren,

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Die von Karl-Dieter geschilderten Risiken sind durchaus vorhanden. Allerdings sind die Amtsärzte auch dem Prinzip "Rehabilitation vor zur Ruhesetzung" verpflichtet. Eine vollständige Dienstunfähigkeit sollte daher von einem Amtsarzt nur dann bestätigt werden, wenn aus tatsächlichen Gründen der Kollege nicht mehr in der Lage ist seine Dienstpflichten zu erfüllen. Einen solchen Zustand sollten indes aber auch die behandelnden Ärzte erkennen und wenn sie es nicht direkt angesprochen haben, dann vielleicht in Formulierungen wie "haben Sie mal überlegt, ob das mittlerweile nicht alles zu viel für sie ist?" zum Ausdruck gebracht haben. Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass wir nur sehr selten Fälle erleben, wo bei einer solchen Konstellation der Amtsarzt eine vollständige DU verfügt. Und wenn im Einzelfall doch, dann war dies meist für alle Beteiligten der bessere Weg.

    Allerdings gibt es im Einzelfall auch Amtsärzte wo der falsche Arzt am falschen Ort ist und eigentlich selber in Therapie gehört. In diesen Fällen muss man sich dann verwaltungsgerichtlich zur wehr setzen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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